Paralleler Geförderter | Privatwirtschaftlicher Ausbau

  • Hallo,

    da ich leider nichts dazu gefunden habe, stelle ich die Frage mal ein.

    In einem Ort wurden zeitgleich Nachfragebündelungen für einen geförderten wie auch für einen privatwirtschaftlichen Ausbau durchgeführt. In dem Bereich des geförderte Ausbau konnte das privatwirtschaftlich hantierende Unternehmen keine Anträge einsammeln.


    Aufgrund des anfänglich schlecht kommunizierten Vorgehen, gibt es im geförderten Bereich Anwohner, die bei dem privatwirtschaftlichen agierenden Unternehmen einen Antrag ausgefüllt haben, aber keinen Antrag beim Unternehmen für geförderten Ausbau und jetzt keinen Glasfaseranschluss erhalten.

    Daher folgende Frage:

    Kann ein Anwohner, der im geförderten Bereich wohnt, nach Abschluss der Nachfragebündelung beim privatwirtschaftlich agierenden Unternehmen einen Antrag auf Glasfaseranschluss stellen?


    Freue mich über Rückmeldungen.

    Gruß, Marcel

  • Da muss aber sehr schlecht kommuniziert worden sein, wenn nennenswert viele Anwohner einen geförderten Anschluss nicht bestellt haben sondern stattdessen (nicht zusätzlich) den privatwirtschaftlichen Anschluss.

    Natürlich kann man beantragen, was man will, aber wenn der privatwirtschaftliche Ausbau wegen zu wenigen Bestellungen nicht stattfindet, dann wird es auch später keinen Anschluss geben.

    Anders wäre es nur, wenn der andere Provider Vorleistungen vom Provider beziehen würde, der den Zuschlag für den geförderten Ausbau bekommen hat. Dann müsste man aber genauso mit Ausbaukosten rechnen, als würde man den Anschluss nachträglich beim geförderten Provider bestellen.

  • Also dass für einen geförderten Ausbau eine Nachfragebündelung stattfindet, davon höre ich zum ersten Mal. Die Förderrichtlinien sehen den Ausbau in Gegenden vor, die bislang und in absehbarer Zeit nicht mit schnellem Internet versorgt wurden bzw. werden. Wenn ein Gebiet für den geförderten Ausbau vorgesehen ist, dann müssen die Eigentümer zwar noch die Eigentümererklärung einreichen, aber das war es dann auch. Der Anschluss wird gelegt, egal, ob später ein Tarif gebucht wird, oder nicht. Dementsprechend hängt es auch nicht vom Ergebnis einer Nachfragebündelung ab, ob ausgebaut wird, oder nicht.

    Anders sieht das natürlich beim privatwirtschaftlichen Ausbau aus, dort sind Nachfragebündelungen üblich. ABER: Wenn für eine Gegend ein privatwirtschaftlicher Ausbau vorgesehen ist, dann fällt sie damit umgehend aus der Förderwürdigkeit, und folglich findet Variante 1 nicht mehr statt.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Es gibt nur "Entweder - Oder", aber nicht "Und". Bist du sicher, dass du die Randbedingungen korrekt wiedergegeben hast? Deine Schilderung halte ich bei den aktuellen Förderrichtlinien für den Breitbandausbau für vollkommen ausgeschlossen.

  • Tipp: Jetzt kostenlos registrieren, mitmachen und das Forum ohne Werbebanner nutzen.
  • Guten Morgen

    Da muss aber sehr schlecht kommuniziert worden sein

    Ja, weder vom Unternehmen, dass die Verträge nicht zustande kommen werden, noch von der Gemeinde.


    Natürlich kann man beantragen, was man will, aber wenn der privatwirtschaftliche Ausbau wegen zu wenigen Bestellungen nicht stattfindet, dann wird es auch später keinen Anschluss geben.

    Der privatwirtschaftliche Ausbau findet statt, genauso wie der geförderte. 2 Netze nebeneinander.


    Dann müsste man aber genauso mit Ausbaukosten rechnen, als würde man den Anschluss nachträglich beim geförderten Provider bestellen.

    Ok, also doch nochmal mit dem privatwirtschaftlichen Unternehmen sprechen, was gemacht werden kann. Danke schon bis hier.


    Also dass für einen geförderten Ausbau eine Nachfragebündelung stattfindet, davon höre ich zum ersten Mal.

    Da es das gleiche Vorgehen war (Flyer, Mitarbeiter gehen von Tür zu Tür), hab ich das vielleicht unglücklich ausgedrückt. Es war wohl die Abfrage wer das haben möchte. Einige nannten es Nachfragebündelung.


    Anders sieht das natürlich beim privatwirtschaftlichen Ausbau aus, dort sind Nachfragebündelungen üblich. ABER: Wenn für eine Gegend ein privatwirtschaftlicher Ausbau vorgesehen ist, dann fällt sie damit umgehend aus der Förderwürdigkeit, und folglich findet Variante 1 nicht mehr statt.

    Ist hier anders gelaufen.

    Für den geförderten Ausbau wurden nur die Grundstücke vorgesehen, die kein VDSL bestellen konnten. Allerdings mit fehlerhaften Daten. So dass einige, die kein VDSL bestellen können, trotzdem nicht in den Genuss kamen es bestellen zu können, andere mit einem bereits aktiviertem VDSL-Anschluss aber nur vom geförderten Unternehmen angeschlossen werden können. Daher wird es 2 Netze geben, auch auf den selben Straßen.

    Wie die Gemeinde das geschafft hat, bleibt mir bislang verborgen. Es gibt kein Statement dazu.