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DG - Mehrfamilienhaus - nachträglicher Ausbau nicht angeschlossener Wohnungen

  • JoSch
  • 20. September 2022 um 10:26
  • JoSch
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    • 20. September 2022 um 10:26
    • #1

    Guten Tag zusammen,

    ich bin Eigentümer eines Hauses mit 3 Wohnungen. DG wird unser Haus künftig mit Glasfaser versorgen. Für die von mir bewohnte Wohnung habe ich auch einen Vertrag abgeschlossen, da ich ohnehin damit rechne, dass das Kupferkabel seine besten Zeiten hinter sich hat. Meine Mieter in den beiden vermieteten Wohnungen wollen aber trotz meiner Hinweise nicht von DSL auf Glasfaser wechseln, weil ihnen u.a. die Tarife der DG erstmal zu teuer erscheinen (DSL ist bis 100 MBit problemfrei möglich bisher und läuft auch sehr stabil).

    Meine Frage nun: Ich gehe davon aus, dass die DG 3 Adern bis in den Keller legen wird, oder? Es liegt nach einer Straßensanierung vor 2 Jahren ohnehin schon ein Leerrohr für Glasfaser in der Straße und auch in meinen Keller.

    Ist es möglich, wenn die oder andere Mieter künftig dann in ihren Wohnungen auch Glasfaser haben wollen, auch dann problemfrei die Faser bis in die Wohnungen zu legen oder ist dann auch mit Kosten an die 800-1000 EUR pro Wohnung zu rechnen?

    Der Hausanschluss wäre dann ja schon vorhanden.

    Viele Grüße!

    JoSch

  • JoSch 20. September 2022 um 10:27

    Hat den Titel des Themas von „DG - Mehrfamilienhaus - nachträglichler Ausbau nicht angeschlossener Wohnungen“ zu „DG - Mehrfamilienhaus - nachträglicher Ausbau nicht angeschlossener Wohnungen“ geändert.
  • alfalfa
    Gast
    • 20. September 2022 um 11:28
    • #2

    Im Normalfall sollten 6 Fasern in das Haus gelegt werden, je zwei pro möglichem Anschluss (aktiv + Reserve). Garantiert ist das aber nur, wenn die drei Anschlüsse tatsächlich bestellt sind. Wenn die Verlegung von der Straße ins Haus bei dir aber durch ein vorhandenes Leerrohr auch später einfach möglich ist, sollten Nachanschlüsse so oder so kein Problem sein, jedenfalls nicht technisch. Organisatorisch können Nachanschlüsse sehr viel Zeit brauchen. Mehrmonatige Wartezeiten sind normal bis gut. Es kann auch viel länger dauern.

    Für die Vorbereitung der Kabelwege im Haus bist du selbst zuständig, es sei denn du bestellst ein kostenpflichtiges Installationspaket zusätzlich. Daran ändert auch ein Nachanschluss nichts. Das Bauunternehmen zieht das Glasfaserkabel von der Wohnung zum Keller nur durch einen leeren, vorbereiteten Kabelweg. Wenn der nicht vorhanden ist, wird der Anschluss im Keller installiert.

    Der Anschlusspreis, der während der Nachfragebündelung entfällt, ist eine Pauschale. Der kann also später auch dann anfallen, wenn die Installation sehr wenig Arbeit macht. Praktisch ist mir kein Fall bekannt, wo nicht auch lange nach der Nachfragebündelung mit 0 Euro Anschlusskosten geworben wurde. Das muss aber nicht so bleiben.

  • JoSch
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    • 20. September 2022 um 11:37
    • #3

    Leerrohre habe ich in meine Wohnung schon liegen. Diese auch in die anderen beiden Wohnungen zu legen ist für mich kein Problem. Es geht nur darum, dass eben die Mieter aktuell den Anbschluss nicht wollen und ggf. in Zukunft irgendwann noch das Stück vom Keller in die Wohnung gelegt werden müsste.

    Aber ich werde nochmal die Werbetrommel bei den Mietern anwerfen. Vielleicht schreckt die Vorstellung ab, wenn ich auf die Zusatzkosten verweise, wenn sie es in Zukunft irgendwann brauchen. Wobei ich mir schon denken kann, dass dann das Argument kommt: Dann nutzen wir Mobilfunk.

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  • Sakuwa
    Fortgeschrittener
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    • 20. September 2022 um 12:41
    • #4

    Argument mit dem Mobilfunk kann man aber auch sehr gut entkräften.

    Da wird auch die Bandbreite mit den anderen Teilnehmern an der jeweiligen Basisstation aufgeteilt und je mehr so denken und angemeldet sind desto weniger bleibt für alle übrig.

  • HubeBube
    Erleuchteter
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    • 20. September 2022 um 22:08
    • #5

    Nun ja, Du könntest deinen Mietern ja auch eine 24 monatige Kostenbeteiligung/Mietminderung bei Vertragsabschluss anbieten. Sollte der GF Anschluss dann gekündigt werden, ist die Technik schon vorhanden/verlegt.

    Ist denn die Hausbegehung schon vorgenommen worden? Falls nicht, muss der Begeher auf die insgesamt drei Wohnungen hingewiesen werden; mit der Anforderung Fasern für drei Wohnungen vorzusehen. Ob das funktioniert ist nicht sicher, jedoch wahrscheinlich.

  • JoSch
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    • 21. September 2022 um 12:24
    • #6

    Die Begehung war noch nicht. Ich wurde zwar im Februar angerufen und es sollte ein Termin vereinbart werden. Es scheint jedoch im Ort massive zeitliche Verzögerungen zu geben. Ich habe seitdem nichts mehr gehört.

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