Und das wird der Netzbetreibers niemals tun, da er andernfalls die Gewährleistungspflicht übernimmt.
Ich kann daher vor dieser Blindleistung in MFH nur warnen. Dort ist der HÜP abgeschlossen und die Fasern nicht zugänglich. Ohne explizite und schriftliche Bestätigung durch den Netzbetreiber, dass die in Eigenleistung verlegte Faser genutzt wird, kann dies vergebene Liebesmüh gewesen sein.
Viel sinnvoller ist es, die Leitungsweg so vorzubereiten, das ein Glasfaserkabel durch den Gf-Provider leicht eingezogen werden kann.