Beiträge von HubeBube

    Das es ja ein QIG sein soll:

    Willst Du die verschiedenen Anschlussarten (hinter ONT oder direkt an der Faser) berücksichtigen?

    Falls direkt an der Faser angeschlossen, dann sollte AON und GPON/XGSPON getrennt betrachtet werden.

    Willst Du nur die Konfiguration als "kundeneigener Router" betrachten oder auch ein eigener Router in der Mietrouter-Konfiguration? Bei ersterer werden keine VLAN-IDs benötigt bei letzterer hingegen schon.

    Da kann ich dir nur den Rat geben: KISS

    Genau dies ist ein Argument für die Endgerätewahlfreiheit: Die Wiederverwendbarkeit und damit schonender Umgang mit Ressourcen. Leider haben Provider und Zulieferer mit den Mietroutern ein Zusatzgeschäft (für sich) erschaffen und wollen sich diesen zusätzlichen Verdienst nicht nehmen lassen.

    Eine Ergänzung zu #37: AVM hat das Verfahren gewonnen, die 20.000 Boxen wurden verschrottet.

    AVM/FRITZ! Cable, um nur ein Beispiel zu nennen.

    Problematisch sind gebrauchte Providerboxen. Diese können noch im Netz provisioniert sein und gehen daher nicht bei dem Käufer in Betrieb.

    Leider hat auch AVM im Jahr 2020 sich dazu entschlossen, lieber funktionsfähige Boxen verschrotten zu lassen, anstatt mit herstellerneutralem FRITZ!OS als Refurbishgeräte in den Gebrauchtmarkt zu entlassen: https://www.heise.de/news/AVM-verhi…en-4688693.html

    Natürlich gilt auch im HFC die freie Wahl des Endgerätes.

    Es ist lobenswert einen Quick Install Guide zu haben, diesen solltest Du jedoch mit eigenen Erfahrungen erstellen und nicht mit z.T zweifelhaften Anleitungen aus der allwissenden Müllhalde oder noch schlimmer KI-gestützt, erstellen.

    Zitat

    "DHCPv6 Rapid Commit verwenden" NICHT aktivieren.

    Warum?

    Zitat

    8. CDSLight NICHT aktivieren

    Bitte Schreibfehler korrigieren.

    Zitat

    10. VLAN-ID eintragen. Im Router-Menü (z. B. FRITZ!Box: Internet -> Zugangsdaten -> Glasfaseranschluss) muss die Option „VLAN für den Internetzugang verwenden“ aktiviert werden. Häufig werden VLAN-ID´s 360 oder seltener 362 verwendet. Aber auch 320/361/363/320 sind bekannt. Nachtrag: Ich bin mir nicht sicher, ob eine VLAN ID bei eigenem Router erforderlich ist. Evtl. aber bei der Telefonie.

    Das ist typischer KI-Bullshit! Die Notwendigkeit eine VLAN-ID einzugeben hängt stark vom Einzelfall ab. Wir haben hier im Forum eine Liste mit den VLAN-IDs in unterschiedlichen Anschlussvarianten.

    solanfge der Router FTTH mit GPON beherrscht, sollte jeder Router auch die Möglichkeit haben, die ONT-ID einzutragen....

    Hm, AVM/FRITZ! hat auf Providerdruck genau diese Möglichkeit aus dem 8er FRITZ!OS entfernt.

    Nachtrag:

    Die Unabänderbarkeit in der deutschen Lokalisierung (!) wurde mit FRITZ!OS 7.30 eingeführt. Damit hat man sich der Deutschen Telekom gebeugt. In deren Dokument "1TR112 Technical Specification of the U-Interfaces of xDSL Systems in the network of Deutsche Telekom, in englischer Sprache" ist folgendes zu lesen:

    Wie jedoch schon erwähnt das ist nur in der deutschen Lokalisierung und nur im Netz der Deutschen Telekom gültig.

    Willkommen im Forum!

    Ich befürchte ganz stark, dass Du ein unpassendes Glasfaserkabel verwendest. Die Farben sind nicht beliebig, sondern müssen zu dem entsprechenden Gegenstück passen.

    Grün/Grün oder Blau/Blau, jedoch nie Grün/Blau. APC hat nämlich einen speziellen gewinkelten Schliff, während Blau (oder Grau) eine gerade Kontaktfläche haben, besorge dir daher ein SC/PC <-> LC/PC Kabel.

    Den Unterschied wirst Du in den Dämpfungswerten erkennen können. In deiner Variante sind die Dämpfungswerte viel höher/schlechter, als in der gleichfarbigen Variante.

    Ich empfehle, als Kunde dafür zu sorgen, dass die Abläufe beim ISP so weit wie möglich in den vorgesehenen Prozessen bleiben können. Jede Änderung birgt das Risiko, dass was schiefgeht.

    Da gehe ich voll mit.

    Ein Fehler, den ich bei Kunden hier im Forum bereits mehrfach bemängelt habe, ist der Versuch, die Abläufe beim ISP nachträglich zu verändern.

    Allerdings gibt es im konkreten Fall noch gar nichts gestartetes. Weder die zukünftige Teilnehmerin hat eine Auftragsbestätigung von DG erhalten, noch besteht eine aktuelle Versorgung durch DG.

    Daher ist es völlig verfrüht von einer nachträglichen Veränderung zu sprechen. Sogar die Vorabstimmung kann noch gar nicht angelaufen sein, da damit bereits Fristen von wenigen Tagen verbunden sind.

    Bevor dieser Thread entgleitet, folgendes: Glücklicherweise gibt es vom AK Schnittstellen und Prozesse (AK S/PRI) PDF-Dokumente , welche für die Thematiken Anbieterwechsel und Rufnummernportierung notwendige Prozesse beschreibt/vorschreibt.

    Da in dem vorliegenden Fall noch nicht einmal der Ausbau durch Deutsche Glasfaser als gesichert gilt, ist der Prozess abgebender Anbieter/Telekom <-> aufnehmender Anbieter/DG bestenfalls in der Phase der Vorabstimmung. Diese ist prozesstechnisch hier nachzulesen: Anbieterwechsel (Festnetz) Teil 1 Spezifikation Abläufe bei der Vorabstimmung - WBCI

    Sofern die beschriebenen und dokumentierten Prozesse von den TK-Anbietern eingehalten werden, sehe ich in dem beschriebenen Fall keine Folgeschwierigkeiten, wenn ein Anbieterwechsel von Telekom zu Y (Y ungleich DG) vorgenommen wird. Freilich ist es ein guter Zug DG nach erfolgtem Wechsel zu Y in Schriftform, am besten via DG Kundenportal (Ticketnummer merken und ausdrucken!), über den neuen Anbieter zu informieren.

    Die M290 verfügt doch sicherlich über so etwas wie einen Uplink/WAN-Port. An diesen wird der ONT via RJ45 Kabel angeschlossen.

    Nach dieser Liste erfolgt bei NetCologne die "Einwahl" via DHCP/IPoE, das sollte die M290 doch können? Für Internetaccess und Telefonie ist die Konfiguration von VLANs notwendig!

    Willkommen im Forum!

    Natürlich ist ein Wechsel zu einem anderen Anbieter möglich. Der sicherlich DG gegenüber erteilte Portierungsauftrag beinhaltet allerdings nur den Telekomanschluss und Rufnummern und ist mit einem Wechsel von Telekom zu Y hinfällig geworden.

    Sofern in der Nähe deiner Mutter noch keine Anschlussarbeiten von DG stattgefunden haben, ist es nicht unwahrscheinlich, dass diese Erschließung nicht mehr zeitnah erfolgt. Nach den Angaben der jüngsten Pressemitteilung werden nur noch bereits begonnene Gebiete abgeschlossen und Nachtverdichtungen durchgeführt.

    Das unangenehmste was passieren kann ist, das zwei Verträge parallel aktiv sind. Allerdings kann man nach Ablauf der Mindest Vertragslaufzeit immer Rufnummern im "Festnetz" portieren lassen.

    Ich gehe einfach davon aus, das Du so etwas wie eine Case-ID/Störungsnummer/Ticket-Nr. erhalten hast.

    Dies ist eine Grundlage, um eine Entschädigung für jeden Ausfalltag ab dem dritten Tag gegenüber des Providers geltend machen zu können. Es zählt jeder Kalendertag und nicht nur Werktage.

    Folgendes ist zwar speziell für Deutsche Glasfaser erstellt worden, gilt natürlich für alle anderen Provider ebenfalls: RE: Deutsche Glasfaser: Neuanachluss EFH seit 19.07.2024