Beiträge von HubeBube
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Was meinst du damit? was hast du geau für einen Tarif?! und wieso Nachlass?

Mir/uns reicht der alte 400/200 Vertrag völlig aus. Für diesen habe ich in den vergangenen 5 Jahren nie mehr bezahlt als den Betrag, der in der initialen MVLZ aufgerufen wurde (
29,9039,99 €/Monat). Dies war damals der "kleinste" Vertrag in dem die Flatrate für Festnetztelefonie inkludiert war. -
Darüber sollen sich die Fachleute Gedanken machen. Ich bin kein Jurist und kann auch dem Gesetzgeber nicht vorschreiben, wie er seine Aufgaben zu erledigen hat. Mein bescheidener Anteil lag darin, auf Unzulänglichkeiten (mit Belegen) hinzuweisen und um das Abstellen dieser zu bitten.
Beim WEG hat es damals (2019) gut funktioniert (priorisierte Maßnahme; Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität). Ich bin allerdings nicht so vermessen zu behaupten, dass es nur an mir gelegen hat.
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Andernfalls hätte ich es nicht geschrieben, allerdings finde ich das Pricing von Vodafone wenig attraktiv. Dies mag bei Bündelung anders sein, ich bin jedoch ein Freund der Entbündelung/Diversifikation/Auflösung von Abhängigkeiten.
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Mittlerweile habe ich meinen, durch DG Pro aktiv gewährten Nachlass, den ich die letzten 5 Jahre hatte, nicht mehr.
Da es mich jedoch nicht weiter stört und ich gerade dabei bin nach und nach die Telefonnummern zu einem SIP-Provider zu migrieren, sehe ich meine monatliche Verlängerung sogar als Vorteil.
Ende des Jahres mache ich mir dann mal wieder Gedanken, bezüglich des Anbieters. Es gibt ja mittlerweile Alternativen (1&1, Vodafone).
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Bei erkannten Lücken und/oder Mängeln im TKG kann euch nur den Rat geben, den Referentenentwurf zu lesen und dann an die Fraktionen im Bundestag zu schreiben. Das geht mittlerweile Recht komfortabel via E-Mail und daran angehängter PDF Datei..
Mir wurde gerade letztens von beiden großen Volksparteien (nein, keine mit blauer Farbe) darauf geantwortet und die Weiterleitung an die Fachausschüsse bestätigt.
Dieser Weg an der Gesetzgebung mitzuwirken, ist jedem gegeben. Es bringt nichts gegen "die da oben" populistisch zu schimpfen und dann die Hände in den Schoß zu legen. Jeder ist für seine Zukunft selbstverantwortlich.
Nachtrag:
- Kontaktadressen: https://www.bundestag.de/services/kontakt/kontakt-445446
- Gesetzentwurf TKG-Änderung: https://bmds.bund.de/service/gesetz…ungsgesetz-2026
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Phino Bei mir ist es anders herum. Glasfaser aktiv seit 2021. 1&1 behauptet der Ausbau wird bald beginnen
.Nachtrag: das Gleiche behauptet auch Vodafone.
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Na, zwischen der Hardware (on board NIC?) und der App der BNetzA gibt es noch etliche Schichten, die solches Verhalten auslösen können.
Gibt es eine Linux Live Distri, die die App beinhaltet? Eine Linuxvariante gibt es ja: https://breitbandmessung.de/desktop-app
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Und die Treiber sind wirklich aktuell? Da scheint es wohl gerade bei den Realtek 2,5 Gbps NICs immer wieder Fixes zu geben: https://www.realtek.com/Download/List?cate_id=584
Nicht ohne Grund werden die Intel NICs für Multigigabit empfohlen.
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ich bin Wohnungseigentümerin (das hatte ich jetzt blöderweise nicht erwähnt) und wir hatten von der Hausverwaltung ein Schreiben bekommen, dass eine kostenlose Glasfaser-Gebäudeverkabelung erfolgt, wenn die Anwohner im Rahmen der Vorvermarktung ihr Interesse bekunden und entsprechende Produkte bestellt werden. Das habe ich getan.
Als Miteigentümer einer WEG (das nehme ich mal an) hast Du natürlich bessere Karten, ein Mieter kann nämlich keinen Glasfaseranschluss verlangen. Dies ist ausdrücklich dem Eigentümer vorbehalten.
Da der Gf-Anschluss (sofern nicht schon ein HFC Kabelfernsehanschluss besteht) eine priorisierte Maßnahme darstellt, darf dieses Verlangen von den Miteigentümern nicht bzw. nur in Ausnahmefällen abgelehnt werden. So weit dazu. Näheres findest Du im Wohnungseigentumsgesetz, dies solltest Du als Eigentümer auch auf dem Nachtisch liegen haben. So weit dazu.
In einer Eigentümergemeinschaft gibt es üblicherweise immer einen Verwalter. Und nur dieser ist geschäftsfähig für und im Auftrag der Gemeinschaft, sprich nur der Verwalter kann die Beauftragung zum Ausbau an und in der Immobilie durchführen. Es sollte geklärt sein, ob bereits eine GEE erteilt wurde. Üblicherweise findet kein Ausbau ohne diese Erklärung mehr statt.
Und nun aus dem Nähkästchen: Du kannst zwischen Unterschrift auf der GEE und Beginn der Arbeiten gut und gerne einen Zeitraum von knapp 12 Monaten ansetzen. Bis die Glasfaser in die Wohnungen verlegt ist, können durchaus noch einmal 12 Monate hinzukommen. Nach meiner Beobachtung ist dies jedoch eher die zeitliche Untergrenze, meistens dauert es länger. Und ja, die Gf-Ausbauer könnten ihre Kommunikation deutlich verbessern. Es ist nicht unüblich, dass eine mehrmonatige "Sendepause" eingelegt wird.
Und noch etwas: Nach wie vor ist ein tatsächlich stattfindender Überbau (in der Straße) durch einen Mitbewerber selten. D. b. auf einen Mitbeweber zu warten ist wie die Wassertonne am Haus mit einem Sieb bei Regen füllen zu wollen: sinnlos.
Bei uns baute die Deutsche Glasfaser aus. In einem Ortsteil hatte man diesem Unternehmen nicht getraut und wollte abwarten bis die Deutsche Telekom einen GF-Ausbau dort vornimmt. DG beendete den Ausbau 2021/2022. Bis heute gibt es keine Planung von der deutschen Telekom zu überbauen. Der abgehängte Ortsteil hatte dennoch Glück. Im Verfahren des Nachanschlusses begannen dort Mitte 2024 die Arbeiten und sind seit wenigen Monaten beendet. Nach wie vor ist es mit einem hohen Risiko belegt einen schon abgeschlossenen Vertrag oder Interessensbekundung einseitig auflösen zu wollen. Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass kein anderer ausbaut und man daher gar keinen Gf-Anschluss erhält oder erst Jahre später im Rahmen des Nachanschlusses.
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Irgendwie muß die DG meinen Anschluß ja aktivieren und mich darüber informieren. Fragt sich nur, ob sie dafür einen Techniker schicken oder "Bescheid" geben

Der Anschluss als solches wird ja nicht aktiviert, sondern dem Endgerät erlaubt an der Kommunikation im GPON teilzunehmen. Das Endgerät ist immer direkt an der Glasfaser angeschlossen. In deinem Falle ist das der Provider-ONT, der üblicherweise von einem Techniker bei der Montage im Gf-Netz von DG provisioniert wird. Ab mitgeteiltem Startzeitpunkt wird das Endgerät (hier der Provider-ONT) von Deutsche Glasfaser remote freigeschaltet. Üblicherweise in der Form, das die LAN-LED beginnt grün zu leuchten/blinken.
Dein Router "hinter" dem ONT ist schon kein Endgerät mehr und benötigt daher keine Aktivierung durch den Anbieter Deutsche Glasfaser. Du musst ihn lediglich gemäß deines PDF konfigurieren.
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Yep, im GPON erfolgt die Provisionierung anhand der GPON-Serial/PLOAM/Modem-ID/weitere Synonyme sind ebenfalls gebräuchlich. Da wurden höchstwahrscheinlich die installierten Geräte beim Kunden nicht erfasst und eine Nacherfassung ist nun fällig. Allerdings hätte man diese Nacherfassung ebenfalls bei der Aktivierung durch einen Techniker durchführen können. Wenn der Kundenrouter (Endgerät) direkt an der Faser hängt, muss dem Provider die oben erwähnte Nummer mitgeteilt werden. Bei einem Router hinter dem ONT (Endgerät) spielt das alles keine Rolle.
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lwl_neuling Das TKG verpflichtet den Netzbetreiber dir einen passiven Netzabschluss zur Verfügung zu stellen. Unabhängig davon, ob Du den Provider-ONT nutzt oder ein anderes aktives Endgerät. Der passive Netzabschluss befindet sich, bildlich gesprochen, vor dem ONT/Gf-Router. So weit zur Gesetzeslage, die auch die BNetzA bestätigt. Die Verbraucherzentrale NRW strengt gerade ein Verfahren gegen Vodafone diesbezüglich an, da Vodafone sich immer wieder weigert diesen passiven Netzabschluss zur Verfügung zu stellen. Dies ist die Gesetzeslage.
Dennoch empfehle ich immer zunächst einmal den Provider-ONT in Betrieb zu nehmen, da gerade in der Anfangszeit des Netzausbaus immer wieder Störungen auftreten können. Da ist es einfacher, wenn man die Providerhardware nutzt. Nach wenigen Wochen des stabilen Betriebes kann man vom Provider die Provisionierung des kundeneigenen Endgerätes verlangen. Dafür notwendige Zugangsdaten hat er zur Verfügung zu stellen.
Wenn es jedoch ein Bestandsnetz ist, spricht nichts dagegen gleich bei Beauftragung hinzuweisen, dass man beabsichtigt ein kundeneigenes Endgerät nach § 73 Telekommunikationsgesetz (TKG) anstatt des Provider-ONTs ab Beginn des Leistungszeitraumes zu nutzen. Die Zugangsdaten seien dir mitzuteilen und die technischen Voraussetzungen für den Betrieb providerseitig zu schaffen. -
Noch kann man Eingaben an die Fraktionen im Bundestag diesbezüglich vornehmen, die sie an die Fachausschüsse weiterreichen. Diese Möglichkeit sollte man nutzen.
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Interessant zu lesen ist auch die Erweiterung des "Bußgeldparagraphen" 228. Es werden die Abschnitte a bis d eingeführt, leider habe ich in dem bisherigen Entwurf keine Bußgelder bei Verstoß gegen die Endgerätewahlfreiheit gefunden.