Hat es jemand schon mit GigaNetz zum laufen bekommen? Bin gestern gescheitert mit VLAN7 und SLAAC.
Welchen ONT nutzt Du?
Hat es jemand schon mit GigaNetz zum laufen bekommen? Bin gestern gescheitert mit VLAN7 und SLAAC.
Welchen ONT nutzt Du?
Es existiert bereits ein Kooperationsvertrag zwischen Deutsche Giganetz und der Stadt Mainz. Wie üblich ist der Inhalt eines solchen Kooperationsvertrages nicht öffentlich. Von daher ist es erst einmal nachvollziehbar, dass die Stadt Mainz Deutsche Giganetz präferiert.
Wenn der Kunde dann natürlich nicht mitspielt, nutzt auch der beste Kooperationsvertrag nichts.
Provokativ: Mit diesen Gedanken kann man auch Westconnect verstaatlichen und in dem Staatsunternehmen Deutsche Telekom aufgehen lassen.
Ich vermute das Wörtchen Zinsanstieg ist lediglich eine Vereinfachung des Sachverhaltes. Aus meiner längst vergangenen Zeit bei einem TK-Anbieter kann ich berichten, dass dort schon die Finanzer angefangen haben zu jammern, wenn Ratingagenturen die Bewertung von A+ auf A herangestuft haben. Damit ist dann freilich ein Zinsanstieg verbunden, da man neue Kredite nicht mehr so günstig erhält.
Und so nebenbei, die Möglichkeit einer neuen Monopolbildung des bereits marktmächtigen magentafarbenen Unternehmens ist gegeben: https://www.heise.de/news/Glasfaser…e-11110350.html
14. Sektorgutachten Telekommunikation (2025): Mit Wettbewerb zum Binnenmarkt! – Monopolkommission
Falls jemand über den folgenden oder ähnliche Artikel stolpert: https://www.teltarif.de/mainz-glasfase…ews/101021.html
Das erwähnte "angsterzeugende" Urteil des OLG Hamburg (OLG Hamburg, 19.12.2024 - 10 UKl 1/24) ist nicht rechtskräftig und das Verfahren ist beim Bundesgerichtshof anhängig (BGH - III ZR 8/25). So lange dort nicht Recht gesprochen wird, ändert sich erst einmal gar nichts bezüglich des Status Quo.
Ich kann beide Seiten verstehen. Den Kunden/Teilnehmer kann man nicht unbedingte Zeiträume vertraglich binden, auch ein Vorvertrag/Absichtserklärung ist rechtswirksam. Andererseits entsteht für den Anbieter ein erhebliches Risiko, wenn es viele Fakeanmeldungen gibt bzw. die MVLZ quasi bei Anschlussaktivierung bereits abgelaufen ist. Ein gerüttelt Maß an Verständnis für beide Seiten sollte auch hier walten.
Bist Du wirklich sicher, das es vorangestellte Leerzeichen sind? Üblicherweise werden leading whitespaces ignoriert.
Kopiere doch mal die entsprechenden Texte in einen simplen Editor (Windows: Notepad/Editor) und Stelle einen Zeichensatz wie "Consolas" (Windows) ein. Und dann ausschließlich die sichtbaren Zeichen verwenden/kopieren.
Üblicherweise ist der Anschluss eines Telefons nicht notwendig. Empfehlenswert ist jedoch, möglichst viel mit Copy/Paste zu arbeiten, um Übertragungsfehler zu vermeiden. Großes O und 0, kleines l, großes I und 1 sind nur wenige Beispiele möglicher Verwechslungen bei der Texteingabe.
Im Portal findest Du alle benötigten Daten für die Eingabe: https://kundenportal.deutsche-glasfaser.de/kundenportal/#…eine-rufnummern
Vielen Dank für deine Antwort und natürlich sollen hier keine Personen mit ihrem richtigen Namen genannt werden. Dafür sollte jeder Verständnis haben.
Aus dem von dir Geschrieben erhärtet sich das von mir in #24 Geschriebene, leider.
Und die falsche Lunte bezüglich einer Großstörung kenne ich aus eigener Erfahrung ebenfalls.
Die Einrichtung der Telefonie ist so vorzunehmen, wie es bei Deutsche Glasfaser beschrieben ist. Bei einem kundeneigenen Router bist Du in Besitz der SIP-Usernamen und des zugehörigen Passwortes. Eine VLAN-ID für die Telefonie benötigst Du in diesem Falle nicht.
Na, ja, die DG koennte sich auch ehrlich machen und in Werbung und PIB des nominellen 1 Gbps Tarifs auch nur ein Maximum von 900 bzw. 940 versprechen...
Ich sehe da den Tarif MyNet 2500 von Deutsche Giganetz kundenunfreundlicher. In diesem Tarif wird ein ONT des Typs Nokia G-010G–T geliefert, ein GPON-Device mit 2,5Gbps Ethernet-Schnittstelle. Da der DGN Standard DS-Lite mit täglicher Zwangstrennung und PPPoE ist, ist das in der Leistungsbeschreibung enthaltene Minimum mit 2,3 Gbps sehr knapp auf Kante genäht.
Und damit lasse ich es nun auch, dieser Thread wurde schon lange genug "entführt".
Bitte stellt keine Beziehungen zwischen Dingen her, die nichts gemein haben. DHCP hat nichts mit Gf- oder Technologie zu tun, ebenso wenig mit der natürlichen Obergrenze von 940-950 Mbps bei 1 Gbps Ethernet.
Ich würde auch nicht so weit gehen, dass DG den 1 Gbps-Tarif im GPON kastriert, sondern mit den 1 Gbps von AON gleichstellt.
Und wenn hier schon mit Zahlen um sich geworfen wird eine rhetorische Frage, warum habe ich bei DG eine MTU-Size von 1500 und z.B. bei der Deutschen Telekom von "nur" 1492?
Nachtrag: Auflösung durch pufferueberlauf in #36, er war schneller ![]()
Die Erfahrung zeigt leider, trotz anderslautenden Versprechungen, dass ein Reset auf Werkseinstellungen häufig erst zu einer ordnungsgemäßen Funktion bei einem Wechsel der Technologie an der WAN-Schnittstelle führt.
Darüber hinaus sind die möglichen Fehlfunktionen einer Fritze so diffus, dass man nicht unmittelbar auf die Ursache "Wechsel der Anschlussart" kommt. Daher ist es immer noch besser einen definierten Ausgangszustand für die Konfiguration durch einen Reset herzustellen.
Der Wechsel bei AON sollte fließend möglich sein, bei GPON müsstest min. 60 Minuten warten und zwischen ONT und dem SFP-Modul hin- und heraktivieren.
Die mindestens 60 Minuten Wartezeit haben gar nichts mit AON oder GPON zu tun, sondern sind immer notwendig, wenn sich die MAC-Adresse der WAN-Schnittstelle auf Seite des Teilnehmers ändert!
Diese leidige Notwendigkeit ist der Konfiguration der DHCP-Infrastruktur bei DG geschuldet und völlig unabhängig von der verwendeten Gf-Technologie.
Gehe ich recht in der Annahme, dass es gar keinen Keller gibt und daher die Variante der Hauseinführung über die Außenwand genommen wurde?
Der Gf-Ausbau hatte stattgefunden, bevor die Aufteilung in zwei eigenständige Wohnungen erfolgte?
Wer ist denn Eigentümer, Du selbst oder bist Du Mieter?
Zunächst einmal muss der Eigentümer dem Provider gegenüber erklären, dass nun auch die zweite Wohnung des MFH angebunden werden soll und lediglich das 1. OG bisher über einen eigenen Gf-Anschluss verfügt. Die Zuführung erfolgt über die Außenwand.
Mit diesen Angaben (schriftlich zustellen!) muss das ausbauende Unternehmen arbeiten können.
Wie die konkrete Ausgestaltung des Anschlusses vorgenommen wird, liegt im Ermessen des Unternehmens.
Von erneutem Tiefbau (maximaler Aufwand) bis zu einem Abzweig (minimaler Aufwand) kann alles möglich sein. Freilich kann der Eigentümer der Immobilie bis zu einem gewissen Grad steuern.
Dann wuerde ich ins Auge fassen mich an die lokale Verbraucherzentrale und die BNetzA zu wenden. Wobei ich wahrscheinlich noch diese Woche abwarten wuerde, aber dann stehen die naechsten Schritte an.
Verbraucherzentrale und BNetzA sind die letzte Eskalationsstufe und üblicherweise dauern Reaktionen u.U. Wochen. D.h. eine schnelle Lösung lässt sich durch eine Kontaktaufnahme selten erzielen.
Eine andere Möglichkeit evtl. schnellere Möglichkeit wäre das Einbinden der Presse. So z.B. heise "Vorsicht Kunde" oder "teltarif hilft", gerade letzteres Medienunternehmen hat schon einigen DG Kunden weitergeholfen.
Bei der Entschädigung gibt es ja in diesem Sinne keine Frist, lediglich einen Starttermin und ab diesem beginnt bis zur Entstörung die Uhr zu laufen. Den "Tagessatz" kannst Du dem Gesetzestext entnehmen.
Den Starttermin der Entschädigung kannst Du, natürlich nur bei vorliegendem Schaden, frei wählen. Allerdings musst Du diesen Startzeitpunkt belegen können, daher der Verweis auf eine Ticket#.
Und ganz wichtig: Du musst die Entschädigung nach TKG §58 "Entstörung" verlangen! Zu einer proaktiven Entschädigungszahlung ist der TK-Anbieter nicht verpflichtet. Meistens liegen die freiwilligen Gutschriften unterhalb dessen, was dir im Falle eines Totalausfall es zusteht. Der Totalausfall ist unzweifelhaft der einfachste Fall, dieser liegt bei dir auch vor.
Aus dem DG Portal ist entnehmbar, dass dein Anschluss/Vertrag auf "kundeneigener Router" läuft?
Du hast die Störungsmeldung über das DG Portal aufgegeben und damit eine Ticket# erhalten? Das ist wichtig und Voraussetzung für die nächste Eskalationsstufe, nämlich Entschädigung!
Siehe hier: RE: Deutsche Glasfaser: Neuanachluss EFH seit 19.07.2024
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