Beiträge von HubeBube
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Ich frage mich doch so langsam ob Vodafone nicht doch die Impersonalisierung von Miguel de Cervantes Romanfigur Don Quijote ist. Eine andere Erklärung als Bewusstseinsstörung habe ich für das Verhalten von Vodafone nicht.
Und wieder einmal wird es eines auf den Deckel für die Briten geben:
Modemzwang bei Vodafone? Darum klagt die Verbraucherzentrale jetztFällt bei den Verbraucherzentralen das Stichwort "Vodafone", so sind die Verbraucherschützer auf das Telekommunikationsunternehmen nicht sonderlich gut zu…www.teltarif.de -
Die beste Lösung ist Verlegekabel zu verenden, welches in Aufputzdosen aufgelegt ist. Von den Aufputzdosen geht es bis handelsüblichem Patchkabel zu den aktiven Geräten.
Verlegekabel haben starre Adern, die sind nicht für das Crimpen von RJ45-Steckern entworfen worden. Patchkabel hingegen haben flexible Adern.
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Die Flexibilität, die eine 5530 und 5590 bieten, ist leider ein seltenes Ereignis im AVM Universum.
Die Modelle 5630 und 5630 XGS sind schon angekündigt (bald auch lieferbar), da verhält es sich so, wie mit 5690 und 5690 XGS: XGS-PON gibt es nur bei den XGS Boxen, die beiden anderen unterstützen lediglich AON/GPON.
Aber auch bei 5690 und 5630 ohne Namenszusatz ist die optische Schnittstelle nicht austauschbar. Mann muss vor dem Kauf wissen, ob man einen AON- oder GPON-Anschluss nutzen möchte!
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Habe jetzt bei DG in meinen Account geschaut und ich könnte mit der Aktivierungsnummer
die da steht meinen Anschluß in Betrieb nehmen.
Wie stellt sich dies denn dar?
Ich kenne den Aktivierungscode nur, wenn ein kundeneigenes Endgerät an der Faser anstatt des ONT provisioniert werden soll.
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Hesphion schrieb doch das Folgende:
Der Vertrag starte erst mit Schaltung, nicht mit Auftragsbestätigung
Was ist denn nun die zeitliche Abfolge?
Zeitnahe Auftragsbestätigung zur Schaltung oder wird die Annahme des Auftrages Monate vorher erklärt?
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Alles steht und fällt mit dem Datum des Schreibens, welches die Annahme des Auftrages bestätigt und nicht bloß dessen Eingang. Es ist ganz gleich, was EWE, Hansi oder Klausi für Produkte und/oder Services im Angebot haben oder zu welchen Zeitpunkt diese starten.
Es gilt nur das Datum der Auftragsbestätigung, nicht mehr und nicht weniger.
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Na, dann ist bei dir die MVLZ vorbei, Crazyalex.
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dieter2 Eben, die Auftragsbestätigung kommt kurz vor der Anschlussaktivierung.
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Das ist mir schon klar. Ich vermute(!) es wird ein Leerrohr wie draußen, nur etwas dünner verlegt. In das wird dann eine sehr feine Glasfaser (auch wie draußen) eingeblasen.
Es wird üblicherweise im Inhouse-Ausbau kein Mikrokabelrohr verlegt, sondern ein etwas dickeres Glasfaserkabel. Durchmesser ca. 3 mm.
Ein Ende wird am HÜP gespleißt, das andere Ende am ONT gespleißt. Ist das so?
Mittlerweile ist es nicht mehr so. Nach wie vor wird am HÜP gespeist. Das andere Ende terminiert in der Gf-TA/Glasfaserdose. Üblicherweise wird auch hier gespeist.
Vom Gf-TA geht es via Patchkabel zum ONT.
Der technische Hintergrund ist der, das aufgrund der Endgerätewahlfreiheit das Providernetz am passiven Netzanschluss endet. Das ist immer eine Buchse in die ein Gf-Patchkabel eingesteckt werden kann.
In EFH ist dieser Netzabschluss häufig noch eine frei zugängliche Buchse im HÜP. In MFH immer der Gf-TA in der jeweiligen Wohnung.
Achte unbedingt beim Ausbau darauf, das der passive Netzabschluss für dich frei (= nicht abgeschlossen) zugänglich ist. Schließlich musst Du dort beispielsweise einen Nicht-Provider-ONT oder einen Glasfaser Router anschließen können!
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Die Preisfestsetzung durch die BNetzA meinte ich in #32.
Für die Telekom war diese Festsetzung immer zu niedrig, für die Mitbewerber immer zu hoch
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Ja, da stimme ich auch mit dir überein. Nicht zuletzt durch die Bereitstellung der "letzten Meile" und damit verbundene Einnahmen ohne im Gegenzug große Investitionen in die CuDA ist die Telekom deutlich liquider als beispielsweise DG.
Da hat die DTAG den Vorteil des offenen Geldhahnes, der nicht geschlossen werden will. Umso wichtiger, das hier eine wirksame und faire Regulierung durch die BNetzA stattfinden muss.
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Alternativ zu der Abfrage der Daten beim Anbieter besteht die Möglichkeit eine Sicherungsdatei (mit Passwort) der bestehenden Fritze zu erstellen und die Daten via JSTool auszulesen. Das funktionierd auch mit den Providerboxen!
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Ja, sobald die Auftragsbestätigung eingeht, ist der Drops gelutscht. Da gibt es kein deuteln mehr.
In meinen Augen ist dies jedoch nicht das eigentliche Problem.
Verzögerungen beim Ausbau kann es immer geben. In diesem Fall muss eine verständnisvolle und ehrliche Kommunikation mit den Kunden stattfinden, die einen Vorvertrag (Auftragseingangsbestätigung) mit dem Gf-Provider abgeschlossen haben.
Es ist wie überall auf dieser Welt, wenn falsch und im schlimmsten Fall gar nicht kommuniziert wird, sind Probleme die Folge.
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Man darf jedoch nach wie vor nicht vergessen, dass DG einer der drei größten Gf-Ausbauer in D ist und die Quote Homes Passed zu Homes Connected ein mehrfaches der Telekom beträgt.
Auch der Schuldenberg von DG mag sich mit 7 Mrd € riesig anhören, wer weiß denn schon, das die Telekom mehr als 100 Mrd. € Schulden hat?
Damit will ich aber nichts schönschreiben. Wichtig ist nun, das das bestehende Netz von DG gut ausgelastet wird, Kooperationen mit Resellern (Vodafone, 1&1, easybell,...) problemlos realisiert werden können und vor allem der Kundendienst auf akzeptables Niveau angehoben wird.
Zu letzteren kann ich sagen, dass die Portierung einer Telefonnummer von DG zu einem SIP/VoIP-Anbieter völlig unauffällig war und natürlich funktionierte. Zweimal hat mich der Support proaktiv angerufen, um sich zu versichern, dass wirklich nur eine Nummer portiert werden soll.
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Da wäre ich eher zu der Originalfrage zurück gegangen: What do you get when you multiply six by nine?
Und wähle die 6. Also doch 6 Jahre warten?
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Auf diese Möglichkeit der Provider wies ich bereits früher hin. Werden Verträge, die aufgrund des Datums der Auftragsbestätigung unter das BGH Urteil von Januar 2026 fallen, zurückdatiert, dann können Vergünstigungen entfallen.
Btw. ein Vorvertrag fällt per se nicht unter das TKG. Es ist eine etwas abstrakte, dennoch zielgerichtete Konstruktion. Hier mein Versuch das im Gf-Kontext darzulegen:
- Anbieter A möchte Immobilien mit Glasfaser erschließen. Hierzu muss eine Infrastruktur neu geschaffen werden. A benötigt aus wirtschaftlichen Gründen verbindliche Zusagen etwaiger Gf-Kunden.
- Kunde K möchte einen Gf-Anschluss von A nutzen.
- A und K schließen eine gegenseitige Absichtserklärung. Wenn A den Anschluss bereitstellt, verpflichtet sich K einen Gf-Anschluss von A zu buchen. Diese Beauftragung ist der eigentliche Vertrag über die Lieferung von TK-Dienstleistungen und fällt unter das TKG.
Das ist doch grundsätzlich eine Win-Win-Situation. Die ungekärte Frage ist nun, wie lange sind A und K an den Vorvertrag gebunden? Gibt es eine in Jahren bemessene Maximallaufzeit des Vorvertrag es?
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geben die denn nichts raus was als Auftragsbestätigung tituliert ist?
Natürlich, sonst käme ja kein Vertragsschluss zu Stande.
Bei mir war es so, dass zunächst eine Auftragseingangsbestätigung während der Nachfragebündelung, also noch bevor die Entscheidung getroffen wird ob überhaupt gebaut wird, postalisch einging.
Die Auftragsbestätigung kam dann ca. 2 Wochen vor der Anschlussaktivierung, ebenfalls postalisch.
Die Auftragseingangsbestätigung ist nun nicht einfach so eine Mitteilung, sondern stellt meines Erachtens einen Vorvertrag dar. Du verpflichtest dich zum Vertragsschluss, wenn die Voraussetzung "Glasfaser im Haus" erfüllt ist. Hier sehe ich die Gf-Provider in der Pflicht dem Kunden nahe zu bringen, warum ein solcher Vorvertrag notwendig ist und wie dieser bestandslos werden kann.
Meine Kritik ist nun die: es gibt keinen Anhaltspunkt wie lange dieser Vorvertrag im Falle Glasfaseranschluss Bestand haben darf. 1 Jahr ist sicher zu knapp, 10 Jahre jedoch zu viel (bei eigenwirtschaftlichem Ausbau). 4 Jahre halte ich für angemessen. Meines Wissens gibt es kein Gerichtsurteil oder irgendeine jurisische Abhandlung, die sich mit diesem Fall befasst hat.