Das Urteil des BGH zu der ungültigen AGB-Klausel bei Deutsche GigaNetz liegt nun zum Download bereit: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Ent…I_ZR___8-25.pdf
Beiträge von HubeBube
-
-
Ausreißer kann man das ebenfalls nennen. Diese werden ebenfalls nicht berücksichtigt. Da würde ich jetzt keinen methodischen Fehler darin sehen, sondern ist bei dem eigenwirtschaftlichem Ausbau mal so.
Läge die Infrastruktur in staatlicher Hand könnte jede Milchkanne angeschlossen werden und nicht nur die Lindt-Pralinenschachteln der/für die Investoren.
-
Danke für deine schnelle Antwort. Ich habe das jetzt so verstanden, daß man auf diese Aktivierungsseite der DG nur über ein direkt an der 5690 Pro angeschlossenes Gerät zugreifen kann.
Ja, dein Laptop/PC muss mit der 5690 Pro verbunden sein.
Die Box sollte vorher auf die Werkseinstellung zurück gesetzt worden sein,
Unbedingt, dieser Weg funktioniert immer.
Keinesfalls Sicherungen einspielen! Das Telefonbuch ist da die einzige Ausnahme.
Wie würde man denn beim Fallback den ONT provisionieren?
Genau so, wie eine Fritze. Lediglich mit dem Unterschied, dass an dem ONT noch ein Router angeschlossen sein muss. An den Router ist dein PC/Laptop angeschlossen. Dieser Frage stellt sich doch bei dir erstmal nicht, da doch bisher der ONT den Zugang zum Glasfasernetz herstellt?
Es gibt im Forum eine Anleitung für die Umstellung DSL-Fritze/ONT zu Glasfaserfritze: Deutsche Glasfaser: Umstellung NT/7590 auf 5530 Fiber
-
Willkommen im Forum!
Aktuell scheint es so zu sein, dass der ONT neu provisioniert werden muss.
Die Stunde Wartezeit muss eingehalten werden. Dies hat jedoch nichts mit dem ONT zu tun, sondern mit den unterschiedlichen MAC-Adressen zwischen 5690 Pro und 7590.
Die Aktivierung ist nicht bei dem Betrieb über den blauen WAN-Port notwendig. Sehr wohl ist auch hier die Wartezeit von mindestens einer Stunde einzuhalten.
Lediglich das Klonen der MAC-Adresse (macdsl) von deiner 7590 zu der 5690 Pro unterbindet diese Wartezeit.
-
Hatte ich schon des Öfteren geschrieben. Gilt für alle Neubauten seit Inkrafttreten der TKG Novelle 2016 [10.11.2016], also spätestens ab 2017:
ZitatAlles anzeigen§ 145 Netzinfrastruktur von Gebäuden
...
(4) Neu errichtete Gebäude, die über Anschlüsse für Endnutzer von Telekommunikationsdiensten verfügen sollen, sind gebäudeintern bis zu den Netzabschlusspunkten mit geeigneten passiven Netzinfrastrukturen für Netze mit sehr hoher Kapazität sowie einem Zugangspunkt zu diesen passiven gebäudeinternen Netzkomponenten auszustatten.
(5) Gebäude, die umfangreich renoviert werden und über Anschlüsse für Endnutzer von Telekommunikationsdiensten verfügen sollen, sind gebäudeintern bis zu den Netzabschlusspunkten mit passiven Netzinfrastrukturen für Netze mit sehr hoher Kapazität sowie einem Zugangspunkt zu diesen passiven gebäudeinternen Netzkomponenten auszustatten.
...
(7) Die zuständigen Behörden haben darüber zu wachen, dass die nach den Absätzen 4 bis 6 festgesetzten Anforderungen erfüllt werden...
Da heißt es also aufgepasst beim Immobilienkauf und die zuständigen Behörden schlafen weiter...
-
HubeBube Welche Anleitung meinst du? Deine aus Post #178? Funktioniert das denn auch "zurück", also zum Provisionieren des ONT? Denn die Anleitung im Kundenportal gibt ja an, dass man die 5530/5590 an den GF-TA anschließen soll, also wird hier laut meinem Verständnis auf SFP provisioniert, oder? Wäre zumindest interessant, das für die Zukunft zu wissen.
Ja, die Anleitung gilt auch für den Weg zurück (wenn dass denn nun noch notwendig ist, wenn Du den Support bereits kontaktiert hast).
Bei einer Gf-Fritzbox, wird die Box (Modem-ID) provisioniert und nicht das Modul selbst! Die Serial, die auf dem Modul steht, hat keinerlei Relevanz.
Bei anderen Herstellern mag das anders sein und auch bei den SFP-ONUs ist das anders, die Anleitung für das Onboarding/die Provisionierung gilt auch grundsätzlich für "Nichtfritzen". Behalte aber im Hinterkopf, dass nicht nur die Serial/Modem-ID bei Deutsche Glasfaser verwendet wird, sondern auch die Equipment-ID.
Bin sehr gespannt & werde berichten.
Gerne. Die bisherigen Berichte sagen, dass es auch ohne diese Vorgehensweise funktioniert. Evtl. gab es da ja aber eine Änderung. Es ist auch vorstellbar, dass generell alle Einträge bis auf den gerade aktiven entfernt wurden, um eine Neuprovisionierung auf alle Fälle zu ermöglichen.
Nach der Umstellung auf die 5590 war der ONT nicht im Betrieb. Jetzt möchte ich ihn wieder nutzen in Verbindung mit einem TP Link Archer GE800 Router.
Falls Du wegen des 10 Gbps SFP+ (mit Plus) Ports des Routers mit dem Gedanken spielst ein entsprechendes Modul zukünftig zu verwenden: Dies muss von TP-Link unterstützt werden, wahrscheinlich geht dies dann nur mit den eigenen Modulen. Auch dann sieht es aktuell nicht gut bei TP-Link und der Unterstützung von bei Gf-Providern aus Deutschland aus.
-
"Keiner der Provider" ist da doch nicht richtig. In den Bereichen außerhalb der Städte sind gerade Deutsche Glasfaser, Deutsche GigaNetz, UGG und einige mehr eigenwirtschaftlich aktiv.
-
Willkommen im Forum!
Beschreie doch dein Setup bitte etwas genauer. Der ONT, der jetzt an der Gf ist, ist das der Nokia G-010-Q? War dieser ONT auch vor der 5590 an der Faser oder ist das nun ein anderer ONT? (Ich vermute, es ist derselbe ONT).
Nach den Berichten hier im Forum wird bei einer Provisionierung einer Faserfritze aus der erwähnten Anleitung der vorher provisionierte ONT nicht aus deinen Bestandsdaten gelöscht, sondern das neue Endgerät hinzugefügt. Jedoch sind maximal 5 unterschiedliche Endgeräte pro Anschluss im Netz von DG provisionierbar.
Es schadet jedoch auch nichts, den ONT erneut zu provisionieren. Eine Anleitung liegt dir ja vor.
-
Und es ist noch eine Steigerung möglich: die lange geschmähten MFH sind nun das Objekt der Begierde. Aus dem vorigen Artikel wird deutlich warum: 1 x Tiefbau = n x homes connected ( wobei n >= 1)
Die Telekom hat es nun zur Strategie gemacht und wird auch vermehrt im ländlichen/suburbanen Bereich auftreten: Vollausbau: Telekom will Kunden schneller aufs Glasfasernetz bringen - Golem.de
Der MFH-Ausbau ist natürlich kostenlos.
Da werden sich nun die Wettbewerber warm anziehen müssen, wahrscheinlich geht die Telekom als Sieger aus diesem neuerlichen Rennen hervor. Eine mögliche Konsequenz: ex ante Regulierung auf die viele schon hoffen.
-
Alles anzeigen
Das ist in etwa meine Schaetzung 2000-3000 Euro pro aktivierbarem Anschluss, das passt auch zu den Zahlen aus der 2025 Breko Marktanalyse:
Durchschnittliche Kosten (Netto)* der Ausbaustufen
Homes Passed: 600-1350 Euro, Mittelwert: (600+1350)/2 = 975
Homes Connected/Hausstich: 700-1500 Euro, Mittelwert: (700+1500)/2 = 1100
Gebäudeinfrastruktur (NE4): 300-1050 Euro, Mittelwert: (300+1050)/2 = 675
*) Die angegebenen Werte beziehen sich auf die Netto-Kosten beim eigenwirtschaftlichen Ausbau.
Minimum: 600+700+300 = 1600 Euro
Mittelwert: 975+1100+675 = 2750 Euro
Maximum: 1350+1500+1050 = 3900 Euro
Klar, hier sind ein Mittelwert und Extrema nur bedings aussagekraeftig, ist aber halt das einzige was wir bestimmen koennen. IMHO passt das zu Deiner Zahl fuer die DG.
Auch nach einer aktuellen Analyse kommt das immer noch gut hin. Der Unterschied zwischen Stadt und Land ist niedriger als angenommen: https://www.computerbase.de/news/internet/…and-sind.95785/
-
Da bisher nur ein GPON ONT mit 2,5 Gbps Schnittstelle (und FB 5590 OHNE Glasfasermodul als Mietrouter) bei diesem Tarif eingesetzt wird, bedingt die Umstellung auf XGS-PON auch immer einen Hardwaretausch beim Kunden.
-
Yep, immerhin ist der Kundendienst telefonisch erreichbar und auch via Webformular wird zügig geantwortet.
Da weiss ich allerdings auch nicht, ob tatsächlich Angestellte von DGN antworten oder von Purtel.
-
Anfang Dezember 2025 wurde das PIB angepasst:
Download
Datenübertragungsraten maximal 2,5 Gbit/s / maximale Bandbreite i.H.v. 2.488 Mbit/s.
normalerweise zur Verfügung stehend 2,3 Gbit/s
minimal 2,0 Gbit/s
Upload
Datenübertragungsraten maximal 1,2 Gbit/s
normalerweise zur Verfügung stehend 1,1 Gbit/s
minimal 900 Mbit/s
Dazu muss man noch wissen, dass DGN DS-Lite als Zugangstechnologie nutzt, da gehen die Zahlen von pufferueberlauf nochmals nach unten.
-
Es muss aber Zeitlimit her. Kunden dürfen nicht bis Sankt Nimmerleinstag hingehalten werden.
Das dies so für den Gf-Ausbau geregelt werden muss, ist für uns unstrittig. Die Juristen stellt die zeitliche Regelung jedoch vor Herausforderungen. Da sehe ich keine kurzfristige Lösung. Der Gesetzgeber ist hier gefordert.
-
-
Ich drücke es mal so aus: Viele Gf-Betreiber haben das schnelle Geld vor einigen Jahren gewittert und dafür die Konformität mit geltendem Recht zu ihren Gunsten gebrochen. Mit der finalen Bestätigung der geltenden Endgerätewahlfreiheit durch die BNetzA und dem kürzlichen gesprochenen BGH-Urteil zum Beginn der Vertragslaufzeit, die ebenfalls im TKG geregelt ist, erreicht genau diejenigen die gerechte Strafe, die sie auch verdienen.
-
Da sehe ich die Lösung in Verträgen mit schwebender Unwirksamkeit. Das ist für die Juristen gar keine ungewöhnliche Konstruktion.
-
Rechtlich macht der ISP es ja optimal wenn er beides anbietet. Der Mehrwert mit teuren Glasfaser Router ist sehr, sehr gering.
Da ist mir noch nicht klar, ob die Gf-Fritze lediglich ein Mietgerät ist.
Eine gute Kombination für den Anfang wäre im GPON das Telekom Glasfasermodem und daran ein vorhandener Router. Da hätte man bereits den "Genexis F-Deckel". Nachträgliche Umbauten lassen sich die Provider beim Genexis unverschämt gut bezahlen. Da ist man mit 40€ für das Telekom Glasfasermodem im Zweifelsfalle günstiger.
-
Das PIB dieses Tarifes ist bei dem Minimumwert so eng an dem technisch maximal Möglichen gestrickt, dass nichts schief gehen darf. Andernfalls ist sogar das Minimum nicht erreichbar.
Deine 2150 Mbps sind von daher gar nicht mal so schlecht.
Zur Erinnerung: der MyNet 2500 Tarif basiert nicht auf XGS-PON, sondern das ist normales GPON! Lediglich ein Nokia GPON ONT mit 2,5 Gbps RJ45 Interface wird hier verwendet.
-
Ist wohl GPON, und zumindest eine Anleitung fuer die FB5590 mit SFP Modul findet sich da auch
Und zu Fremdroutern sagt die FAQ:
Das sieht ja doch besser als vermutet aus. Zumal auch der passive Netzabschluss mit dem F2115 realisiert wird. Diese Variante würde ich auch bevorzugen, weil
- gesetzlich vorgeschrieben
- maximale Flexibilität erreicht wird
Welches Glasfasermodem oder auch Glasfaserrouter dann angeschlossen wird, ist dem Endkunden überlassen.