Auch eine Installationsadresse muss korrigiert werden können !
Das muss ja auch möglich sein,
wenn z.B. eine Straße von Amts wegen aus geschichtlichen Gründen umbenannt wird....
was ja auch im echten Leben durchaus passiert....
Es passiert sogar häufig, wenn in einer Straße nachträglich "verdichtet" wird und zwischen der Hausnummer 25 und 26 die Hausnummern 25a , 25b und 25c hinzukommen. Die Kommune ist verpflichtet die Änderungen zu melden und auch die DHL hat eine Mitwirkungspflicht (hat mir mal ein alter Postler gesagt). Üblicherweise ist "die Post" bzw. deren Zusteller die ersten, die eine neue oder geänderte Adresse mitbekommen.
Ich würde auch hier mal wieder den Beschwerdeweg via BNetzA einschlagen...