mike wenn das im Rahmen eines privatwirtschaftlichen Ausbaus war, dann kann so etwas gehen.
Wenn das allerdings ein Ausbau im Fördergebiet war, ist das, ich sage einmal vorsichtig rechtlich bedenklich und kann immense Kosten für die Gemeinde nach sich ziehen. Jedoch: wo kein Kläger, da auch kein Richter.