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  1. Glasfaserforum.de - Das Informations- und Hilfeforum rund um das Glasfaser-Internet.
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Beiträge von HubeBube

  • Beschädigtes Glasfaser austauschbar (Neubau)?

    • HubeBube
    • 10. Juli 2022 um 15:44
    Zitat von Mella

    Die Verlegung war Ende letzten/Anfang diesen Jahres.

    Mir wurde von allen Seiten signalisiert, dass sich das nicht einfach so beheben lässt. Der Aufwand stehe in keinem Verhältnis.

    Lass' dich bloß nicht ins Bockshorn jagen, natürlich versucht der Bauträger als Auftraggeber aus den Fristen herauszukommen. Nachbesserungen, die bei jedem Neubau notwendig sind, schmälern ja den Gewinn...

    Nach meinem Kenntnissstand müssen in Neubauten Leitungen in Leerrohren verlegt werden, damit sollte der Austausch mit geringem Aufwand möglich sein. Die Erfahrung zeigt jedoch auch, das hier sehr viel nicht gemacht wird, obwohl es entsprechende Vorschriften gibt.

    Mein Rat eine Anwalt hinzu zuziehen ist übrigens ernst gemeint, Du wirst sonst über den Tisch gezogen! Der Wert einer Wohnung ohne funktionierenden Glasfaseranschluss darin liegt zwischen 10-20% unter dem deiner Nachbarn.

    Das Erstgespräch bei einem Rechtsanwalt darf übrigens seit 2006 kostenlos sein, jedoch nicht mehr als 190€ plus Märchensteuer betragen. Das sollte es dir Wert sein, es geht um dein Eigentum!

  • Anschlussmöglichkeiten für UDM PRO SE bei DNS:NET oder Open Infra

    • HubeBube
    • 10. Juli 2022 um 15:31
    Zitat von Phino

    Das bringt uns aber genau da hin, dass ein gewinnorientiertes Unternehmen, erst einmal seine Infrastruktur auf 99% ihrer privaten(ahnungslosen() Endkunden ausrichtet.

    Ob der %-Anteil wirklich so hoch ist, lasse ich dahingestellt. Ein gewinnorientiertes Unternehmen sollte allerdings auch rechtskonform sein. Wie man an dieser Diskussion sieht, ist das bei vielen nicht der Fall und häufig werden dann auch noch Nebelkerzen geworfen.

    Glücklicherweise ist die Rechtslage klar und auch die BNetzA hat sich eindeutig positioniert, sie wird keine Ausnahmeregelung erteilen. Und endlich erhalten die schwarzen Schafe der Branche langsam aber stetig Gegenwind in ihrem Geschäftsgebaren.

    Gerade der magentafarbene TK-Riese ist als marktmächtiges Unternehmen meiner Meinung nach der Klassenprimus, wenn es um die Provisionierung von Endgeräten in Glasfasernetzen geht. Da müssen andere noch richtig Gas geben um in diesem Punkt aufzuholen

  • Anschlussmöglichkeiten für UDM PRO SE bei DNS:NET oder Open Infra

    • HubeBube
    • 10. Juli 2022 um 15:08

    Ich darf mal wieder zitieren TKG §73, Absatz 3

    Zitat

    Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz nicht verweigern, wenn die Telekommunikationsendeinrichtungen die grundlegenden Anforderungen nach der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung) (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 79) erfüllen. Sie können dem Endnutzer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben. Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Endnutzer in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.

    Was bedeutet das in verständlicher Sprache? Jedes beliebige Endgerät, das oben erwähnte Richtlinie 2014/30/EU erfüllt muss der Provider ins Netz lassen und die für den Betrieb notwendigen Daten zur Verfügung stellen.

    Im Umkehrschluss muss natürlich der Gerätehersteller die Erfüllung dieser Richtlinie nachweisen können.

  • Beschädigtes Glasfaser austauschbar (Neubau)?

    • HubeBube
    • 10. Juli 2022 um 14:53

    Willkommen im Forum!

    Ich habe noch nicht verstanden ob die Glasfaser bei dir in der Wohnung endet oder im Keller.

    Die Netzwerkverbindung via Kupfer/LAN-Kabel vom Keller in deine Wohnung hat schon immer bestanden oder wurde die nachträglich verlegt?

    Natürlich ist es möglich im Glasfaserkabel Bruchstellen zu lokalisieren, dies geschieht mittels OTDR Messgeräten, die ein Fachunternehmen auch besitzt.

    Wann wurde denn das Glasfaserkabel verlegt? Grundsätzlich besteht eine Gewährleistungspflicht des ausführenden Unternehmens. Diese endet zwischen zwei oder 4 Jahren nach Fertigstellung. Eine sogenannte Mängelrüge wirkt fristwahrend und die würde ich an deiner Stelle sofort gegenüber dem Bauträger stellen (Einschreiben mit Rückschein), sofern Du noch innerhalb der Fristen liegst.

    Ich kann dir nur ernsthaft raten einen Rechtsbeistand/Anwalt aufzusuchen.

  • Anschlussmöglichkeiten für UDM PRO SE bei DNS:NET oder Open Infra

    • HubeBube
    • 10. Juli 2022 um 13:51
    Zitat von mike

    Damit wird dem Gesetz auch sorge getragen und on Top gibt es ja laut TKG noch (Absatz 2) und viele Provider, allem vorran die Telekom hat hier Freigaben ihren Wandler/Bridge (Modem) als Abschluss zu nutzen und wahrt dann nur die Endgerätewahlfreiheit.

    Die Endgerätewahkfreiheit wird damit eben nicht gewahrt, da das Endgerätes, das erste aktive (mit Strom versorgen) Gerät im Netz des Kunden ist.

    Hier ein Auszug aus dem Schreiben der BNetzA an den BUGLAS e.V. vom 18.03.2021

    Zitat

    Bereitstellung des Zugangs zu FTTH-Glasfasernetzen am passiven Netzabschlusspunkt; Endgerätewahlfreiheit

    Sehr geehrter XX , für Ihr Schreiben vom 15.03.21 bedanke ich mich.

    Ich gehe danach davon aus, dass Sie unseren Argumenten und denen des VTKE nunmehr beipflichten. Ihre Mitgliedsunternehmen werden danach einen Zugang zu deren Netzen am passiven NTP ermöglichen und deren Pflicht zur Veröffentlichung von Schnittstellenbeschreibungen schnellstmöglich nachkommen. Wir weisen darauf hin, dass andere Glasfasernetzbetreiber bereits dieser Pflicht zur Veröffentlichung entsprechender Schnittstellenbeschreibungen nachgekommen sind.

    Außerdem sollten Sie Ihre Mitgliedsunternehmen schon jetzt darauf hinweisen, dass die AGB für deren Kunden entsprechend angepasst werden müssen.

    Ebenfalls von der BNetzA an den BUGLAS e.V. vom 22.02.2021:

    Zitat

    Bereitstellung des Zugangs zu FTTH-Glasfasernetzen am passiven Netzabschlusspunkt; VTKE Schreiben vom 12.02.2021, Aufforderung zur Stellungahme

    ...

    Vorsorglich weise ich darauf hin, dass das Inkrafttreten des neuen TKG mit der in § 72 Abs. 2 TKG-E vorgesehenen Möglichkeit der Gestattung vom Ausnahmen vom Zugang am passiven Netzabschlusspunkt mittels Allgemeinverfügungen der Bundesnetzagentur zu keiner abweichenden Bewertung führen wird. Denn die grundsätzliche Pflicht zur Zugangsgewährung am passiven Netzabschlusspunkt wird auch im neuen TKG fortgeführt werden, und ohne überwiegende sachliche Gründe für die Erforderlichkeit eines Netzzuganges an aktiven Geräten sind Ausnahmen von diesem Grundsatz weder nach dem Entwurf des TKG noch nach den bei der Anwendung von § 72 Abs. 2 TKG-E zu berücksichtigenden GEREK-Leitlinien zu rechtfertigen.

    ...

    Damit ist alles in dieser Sache gesagt und beschlossen!

  • Wo übernimmt der Anbieter die Glasfaserstruktur?

    • HubeBube
    • 10. Juli 2022 um 13:34

    Grundsätzlich ist ja gar nichts gegen einen vom Provider gestellten ONT einzuwenden. Gerade für den technisch unversierten Benutzer ist das in Verbindung mit einem, ebenfalls vom Provider gestellten, Router die problemloseste, einfachste Lösung.

    Inakzeptabel und unrechtmäßig ist jedoch der Zwang zu bestimmter Hardware. Sowohl der Gesetzgeber, als auch die BNetzA sind da eindeutig in ihren Formulierungen und dennoch richten sich die Provider nicht danach und versuchen den Teilnehmer/Kunden zu bevormunden.

    Sieh' es so: mit FTTH erhälst Du Zugang (meistens sogar stark vergünstigt) zu einer neuen Technologie. Die vorhandene Kupferdoppelader (CuDA) wird ja nicht zurück gebaut und nach 24 Monaten kannst Du wieder auf VDSL wechseln. Die Glasfaser verbleibt ebenfalls im Haus. Verlieren kannst Du nichts, nur gewinnen.

  • Anschlussmöglichkeiten für UDM PRO SE bei DNS:NET oder Open Infra

    • HubeBube
    • 10. Juli 2022 um 11:47

    Lieber mike ich empfehle erst einmal die entsprechenden Passagen im TKG zu lesen, da wirst Du feststellen, das es den Begriff Routerfreiheit gar nicht gibt und viele andere andere Dinge definiert sind, die du angedeutet hast.

    Die Abmahnung die von der Verbraucherzentrale RLP veranlasst wurde, ist durchaus gegenüber vielen Providern berechtigt, auch wenn lediglich Vodafone und Deutsche Glasfaser genannt wurden.

    Die AGB der Provider heben natürlich nicht das TKG auf, ganz im Gegenteil. Die Gültigkeit der Provider AGB wird eingeschränkt.

    Wie @alfalfa schon das eine oder andere Mal geschrieben hat: Rechtsberatung gibt es hier keine, dafür sind Anwälte und ggf. Verbraucherschutzverbände zuständig.

    Nachtrag: ein Teil des Schriftverkehrs zwischen dem Verband der Endgerätehersteller, des BREKO BUGLAS und BNetzA kann man hier nachlesen: https://fragdenstaat.de/anfrage/defini…chluss-punkten/

    Vor allem die Aussagen der Bundesnetzagentur sind lesenswert.

  • Wo übernimmt der Anbieter die Glasfaserstruktur?

    • HubeBube
    • 10. Juli 2022 um 11:05

    Es ist so, wie Leseratte10 geschrieben hat. Häufig kommt es vor, das in solchen Gebieten die Telekom ihre Marketingpartner aussendet, die "sofort" den willigen Kunden an das Glasfasernetz der Telekom anschließen können. Da wird jedoch lediglich ein neuer VDSL Vertrag verkauft und nicht FTTH.

    Die Telekom wird sicher nicht die Infrastruktur von GOETEL jemals nutzen, es sei denn daß Unternehmen wird aufgekauft.

    Wichtig ist noch zu erwähnen, das GOETEL in der Vergangenheit zu den Providern gehört (hat), die keine kundeneigenen Endgeräte (z.B. eine FRITZ!Box 5530 oder 5590) direkt an der Glasfaser sehen wollen, obwohl GOETEL nach dem geltenden TKG dazu verpflichtet ist! Stattdessen wird dem Kunden ein "Zwangs-ONT" aufgedrängt, auch das ist nach TKG nicht statthaft. Und bitte nicht von dem Begriff Routerfreiheit blenden lassen, rechtlich betrachtet lautet es freie Wahl des Endgerätes direkt an der Glasfaser und eben nicht freie Wahl des Routers hinter dem Provider-ONT.

    Hier ein Verweis auf aktuelle Vorgänge. Mehr zu dem Thema findest Du ebenfalls im Forum.

    Beitrag

    Deutsche Glasfaser und Vodafone abgemahnt

    Wegen wiederholten Verstößen gegen die sogenannte Routerfreiheit wurden Vodafone und Deutsche Glasfaser von der Verbraucherzentrale RLP abgemahnt.

    Hier der Link dazu: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/pressemeldunge…sfaser-ab-73115

    Hoffentlich haben die anderen Glasfaserprovider diesen Warnschuss gehört!
    HubeBube
    5. Mai 2022 um 16:14
  • Anschlussmöglichkeiten für UDM PRO SE bei DNS:NET oder Open Infra

    • HubeBube
    • 10. Juli 2022 um 09:55

    Kein Problem! Auch mir passieren copy/paste- und Autokorrektur-Fehler immer wieder. Wichtig ist nur, das es wieder gerade gezogen wird, wo es Verständnisprobleme geben kann.

    Die klassische Übergabedose sollte es nach TKG auch in Glasfasernetze geben. Da wird sie häufig Gf-TA genannt und wird bei den Genexis Fibertwist Geräten durch den Schraubdeckel F2110 oder F2115 realisiert. Du hast ja (leider) gleich den ONT G2420 zum Aufschrauben bekommen.

  • Deutsche Glasfaser + IPv6 + PiVPN (Wireguard)

    • HubeBube
    • 10. Juli 2022 um 09:47

    Ich hatte die Konfiguration einer festen IPv6 Adresse des RasPi beschrieben. Mit einem Public DNS Namen hat das nichts zu tun.

    Es sei denn Du betreibst einen Public DNS Server oder hast die Möglichkeit in dessen Konfiguration einem Hostnamen eine IPv6 Adresse zuzuweisen. Dann ist diese IPv6 diejenige die eingetragen werden muss.

  • Deutsche Glasfaser

    • HubeBube
    • 10. Juli 2022 um 09:41
    Zitat von dkkrueger71

    Also macht man es dem Kunden der einen eigenen Router und dann auch nach Glasfaserrouter so schwer wie möglich. Sobald man AVM in den Mund nimmt wird es mit einem schwierig. Aber man muss dann hartnäckig dran bleiben. Wer allerdings schon aktiv einen Router am laufen hat, muss eh bei der Technik DG einen neuen Aktivierungscode beantragen, einfach den Router tauschen wird nicht funktionieren.

    In dieser Pauschalität kann man das nicht stehen lassen.

    Hervorragend funktioniert der Anschluss eines Fremdgerätes/Router an dem RJ-45 Anschluss des (O)NTs. Lediglich der Vertrag muss auf kundeneigenen Router eingestellt sein.

    Bei DG Netzen mit AON Topologie funktioniert die Inbetriebnahme eines Endgerätes direkt an der Glasfaser ebenfalls weitestgehend problemlos. Eine Aktivierung ist hier ebenso wenig notwendig, wie bei dem Anschluss hinter dem (O)NT.

    Grundsätzlich gilt bei einem Endgerätewechsel im Netz von DG folgendes: alle aktiven Geräte (ONT und Altrouter) für mindestens 65 Minuten stromlos machen, bevor ein neues Gerät mit anderer MAC Adresse an das Netz angeschlossen und hochgefahren wird. Die DHCP-Infrastruktur von DG kann einen bestrafen, falls man sich nicht daran hält.

    Schwierig ist lediglich die Provisionierung von Fremdgeräten in DG Netzen mit GPON Topologie, das gilt leider für alle Provider. Einzig die Telekom ist hier nach jetzigem Kenntnisstand kooperativer/kundenfreundlicher.

    Zitat von dkkrueger71

    Da mit der Erstaktivierung die Macadresse und IP des Routers bei DG hinterlegt sind.

    Dieser Sachverhalt ist mir neu. Hast Du einen Beleg dafür?

  • Deutsche Glasfaser

    • HubeBube
    • 9. Juli 2022 um 23:44
    Zitat von dkkrueger71

    Von daher nicht im Forum verunsichern lassen.

    Ende Juni ist vorbei und die 5590 läuft in einer GPON Topologie von Deutsche Glasfaser immer noch nicht, das sagen die Berichte hier im Forum von gestern bzw. heute.

    Hier der Link zu der AVM Webseite um nachzulesen und den aktuellen Stand abzufragen:

    FRITZ!Box am Deutsche Glasfaser-Anschluss einrichten | FRITZ!Box 5590 Fiber
    Die FRITZ!Box ist für den Einsatz mit der Deutschen Glasfaser optimal vorbereitet. Verbinden Sie die FRITZ!Box einfach mit dem Glasfaseranschluss, aktivieren…
    avm.de

    Die 5590 bleibt im Training hängen und kann nicht mit gestecktem GPON Modul (natürlich in GPON Topologie) eingebucht werden.

    So lange keine 10er IPv4-Adresse im Online-Monitor der FRITZ!Box sichtbar ist (das geschieht nach Verlassen des Trainings und dauert üblicherweise ca. 20 Sekunden), kann http://activation.deutsche-glasfaser.de nicht erreicht werden.

  • Deutsche Glasfaser

    • HubeBube
    • 9. Juli 2022 um 23:37

    Carsten_Mark Ein wahres Wort gesprochen! Bei uns waren das spanisch sprechende Bauteams (z.T. aus Südamerika) von Zener Telekom. Arbeitszeit von 08:00 bis 18:00 Uhr manchmal auch länger. Samstags wurde selbstverständlich auch gearbeitet. Entlohnt wurde übrigens nach Meter/Tag und nicht nach Stunden. Die Arbeiter waren so gut wie immer freundlich und zuvorkommend. Es ist wie so häufig: wie man in den Wald ruft, so schallt es heraus!

  • Durchmesser Leitungsweg, Kabelkanal oder Rohr?

    • HubeBube
    • 9. Juli 2022 um 23:13

    Du musst unterscheiden, ob es sich um Einfamilienhäuser oder Mehrfamilienhäuser handelt. Die Regelungen sind hier auch zwischen den Bundesländern unterschiedlich.

    Einfamilienhäuser sind da generell unkritischer als Mehrfamilienhäuser. Aber auch in letzteren und vor allem bei erstgenannten halten sich die Eigentümer oder Mieter auch nicht an die Garagenverordnung. Den wenigsten ist sie überhaupt bekannt...

  • Deutsche GigaNetz und Routerfreiheit

    • HubeBube
    • 9. Juli 2022 um 23:02
    Zitat von Carsten_Mark

    Muss er nicht zwingend einen passiven Netzabschluss zur Verfügung stellen, hinter dem sein Einflussbereich endet?

    Das Providernetz endet am passiven Netzabschluss, der Provider kann dem Teilnehmer ein Endgerät anbieten, darf jedoch auf die Nutzung dieses Endgerätes nicht bestehen. So steht es im TKG.

  • Anschlussmöglichkeiten für UDM PRO SE bei DNS:NET oder Open Infra

    • HubeBube
    • 9. Juli 2022 um 11:48
    Zitat von HagbardBerlin

    Es handelt sich dabei um das Genexis P2420. (Abbildung zeigt das P2410. Bei der P2420 ist der Anschluss für TV noch dabei)

    Ich muss mich hier korrigieren, das P2420 ist ein AON Modell!!

    Die GPON Version wäre ein G2420.

    Damit sind die Karten natürlich neu gemischt und Du benötigst natürlich nicht das GPON Telekom/Zyxel SFP Modul, das von isdnsnetnett beschrieben wurde.

  • Anschlussmöglichkeiten für UDM PRO SE bei DNS:NET oder Open Infra

    • HubeBube
    • 9. Juli 2022 um 11:06

    Damit das kundeneigene Endgerät in einem GPON zuverlässig und dauerhaft (direkt an der Glasfaser angeschlossen) funktioniert, ist es unablässig, das der Provider die Provisionierung des kundeneigenen Endgerätes unterstützt.

    Laut TKG ist er dazu verpflichtet, viele Provider kümmern sich jedoch nicht darum und erzwingen die Benutzung eines ONTs, auch das ist ein zusätzlicher Verstoß gegen das TKG.

    Aber wieder zurück zu deiner Angelegenheit. Dem Provider ist es natürlich freigestellt das Authentifizierungs- und Authorisierungsverfahren im GPON jederzeit zu ändern, da kann es durchaus sein, das mal eine VLAN-ID eingeführt oder auch geändert wird, die Authentisierung von MAC-Adresse zu Serial wechselt oder umgekehrt. Wurde dein GPON SFP-Modul nicht durch den Provider provisioniert, sondern durch klonen oder experimentieren deinerseits, besteht die Gefahr, das zu einem beliebigen und nicht vorhersagebaren Zeitpunkt dein SFP-Modul keine Verbindung mehr erhält. Daher mein ernstgemeinter Rat die Verbraucherzentrale RLP über dieses Verhalten deines Providers in Kenntnis zu setzen.

  • Anschlussmöglichkeiten für UDM PRO SE bei DNS:NET oder Open Infra

    • HubeBube
    • 9. Juli 2022 um 10:29

    Der unschöne Weg ist natürlich der direkt mit einem SC/APC Stecker an die Buchse der Baseplate zu gehen. Der bessere Weg wäre ein Oberteil (F2110 [SC/APC] oder F2115 [LC/APC]) zu erhalten, je nachdem Welches Kabel Du zwischen SFP-Modul und Genexis-HÜP verwenden möchtest. Leider kenne ich keine Bezugsquelle für Privatkunden für das Oberteil.

    Die Herausforderung ist natürlich GPON, das ist dir klar? Zumal der Provider sich offenbar sperrt, die freie Endgerätewahl nach TKG umzusetzen und einen passiven Netzabschluss als Übergabepunkt anzubieten (F2110 oder F2115). Auch hier meinen Tipp die Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz darüber in Kenntnis zu setzen:

    Beitrag

    Deutsche Glasfaser und Vodafone abgemahnt

    Wegen wiederholten Verstößen gegen die sogenannte Routerfreiheit wurden Vodafone und Deutsche Glasfaser von der Verbraucherzentrale RLP abgemahnt.

    Hier der Link dazu: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/pressemeldunge…sfaser-ab-73115

    Hoffentlich haben die anderen Glasfaserprovider diesen Warnschuss gehört!
    HubeBube
    5. Mai 2022 um 16:14
  • Erreichbartkeit des Forums via IPv6

    • HubeBube
    • 9. Juli 2022 um 09:21

    Eigentlich sprecht ihr von den gleichen Vorgängen, wenn im Apache namensbasierte virtuelle Hosts konfiguriert werden.

    Die Funktionsweise ist relativ simpel: Auf einem öffentlichen (!) DNS-Server z.B. bind (Berkeley Internet Name Daemon) werden für eine IP-Adresse mehrere Hostnamen konfiguriert. In der vhost.conf des Apaches werden nun die Eigenschaften jedes einzelnen virtuellen Hosts konfiguriert. Restart und fertig ist die Laube. Das war jetzt eine ganz stark verkürzte und gar nicht vollständige Beschreibung des Vorganges!

    Wie wählt nun der Apache den richtigen vhost aus? In dem http Request des Clients ist der Name des vhosts enthalten und somit eine Zuordnung möglich. Probleme kann das TLS-Zertifikathandling bedeuten, wenn aus irgendwelchen Gründen Browser unterstützt werden müssen, die keine Server Name Indication (SNI) unterstützen. Dafür bieten sich dann IP basierte virtuelle Hosts an und im Gegenzug muss der Webserver natürlich viele Netzwerkinterfaces oder virtuelle IP-Adressen unterstützten (das können mittlerweile alle OSe).

    Das war ein kleiner off-topic Ausflug, sorry.

  • Anschlussmöglichkeiten für UDM PRO SE bei DNS:NET oder Open Infra

    • HubeBube
    • 9. Juli 2022 um 08:53

    Das Endgerät ist in deinem Falle offensichtlich ein "Zwangs-ONT". Um welches Modell handelt es sich?

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