Bevor dieser Thread entgleitet, folgendes: Glücklicherweise gibt es vom AK Schnittstellen und Prozesse (AK S/PRI) PDF-Dokumente , welche für die Thematiken Anbieterwechsel und Rufnummernportierung notwendige Prozesse beschreibt/vorschreibt.
Da in dem vorliegenden Fall noch nicht einmal der Ausbau durch Deutsche Glasfaser als gesichert gilt, ist der Prozess abgebender Anbieter/Telekom <-> aufnehmender Anbieter/DG bestenfalls in der Phase der Vorabstimmung. Diese ist prozesstechnisch hier nachzulesen: Anbieterwechsel (Festnetz) Teil 1 Spezifikation Abläufe bei der Vorabstimmung - WBCI
Sofern die beschriebenen und dokumentierten Prozesse von den TK-Anbietern eingehalten werden, sehe ich in dem beschriebenen Fall keine Folgeschwierigkeiten, wenn ein Anbieterwechsel von Telekom zu Y (Y ungleich DG) vorgenommen wird. Freilich ist es ein guter Zug DG nach erfolgtem Wechsel zu Y in Schriftform, am besten via DG Kundenportal (Ticketnummer merken und ausdrucken!), über den neuen Anbieter zu informieren.