Dann warte 5 Jahre dann, kannst auch dein Modem nutzen, was du willst.
Diese Worte merke ich mir ![]()
Dann warte 5 Jahre dann, kannst auch dein Modem nutzen, was du willst.
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Wie schon geschrieben und auch hier im Forum beschrieben: DG hat ein (kundenfreundliches) Verfahren für das Onboarding einer kundeneigenen Glasfaserfritze in deren GPON-Topologie im Kundenportal.
Du solltest dich mal viel mehr über das Heizung-Gesetz aufregen als über das hier
Das ist mir doch völlig wurscht. Seit über 5 Jahren Wärmepumpe in Betrieb...
Warum ab an den WAN Port und gut ist.
Klar, geht das. Das Marktsegment ist jedoch damit zerstört.
Da ist denn das doch auch noch recht, dass sie ihren alten Router weiter nutzen können.
Und selbst das ist stark abhängig vom Gf-Provider. Diejenigen, die kein PPPoE unterstützen, degradieren den beliebten Speedport zum Briefbeschwerer. Der kann nämlich kein IPoE/DHCP...
Warum machen es andere Hersteller nicht wie AVM? Die haben die 5530/5590 zertifizieren lassen. Dann wäre die ganze Diskussion hinfällig.
Innerhalb der EU und im bundesdeutschen TKG wird definiert welche Regeln erfüllt werden müssen, damit die Geräte in einem TK-Netz betrieben werden dürfen.
Das genügt den Providern jedoch nicht. Diese wollen "ihren" ONT im Netz haben, auch keine FB 55x0 an der Glasfaser.
Besonders perfide sind die aktuellen AGB von Deutsche GigaNetz teranet/GVG Glasfaser( AON-Topologie), da ist schon jetzt festgehalten, das kundeneigene Hardware an der Glasfaser durch den (Zwangs-)ONT ersetzt werden muss, falls es eine Allgemeinverfügung der BNetzA gibt. Daran sieht man, das es gar nicht um gute oder schlechte Hardware geht, sondern um das Verdecken des Unwillens seit 2016 dem TKG nachzukommen.
Grundsätzlich ist der Markt für kundeneigene Hardware direkt an der Faser angeschlossen im Konsumerbereich sehr klein, das wird wachsen, wenn alles so bleibt wie es ist. Kommt die Allgemeinverfügung dann wird die FB 55x0 zum Türstopper.
Da muss sich nicht mehr viel ändern. Der Widerstand kleiner Anbieter wird daran zerbrechen.
Bei VDSL und Kabel ist das auch alles eingespielt.
Aber leider wird gerade die durch die BNetzA getroffene Regelung von den Gf-Providern in Frage gestellt.
Wenn alles so bleibt wie bisher, dann wird durch die Marktbereinigungskräfte auch diese Frage gelöst werden. Aktuell ist es jedoch wieder sehr spannend und es wird viel diskutiert...
Weil du von ihnen verlangst, Prozesse und Rahmenbedingungen festzulegen, um ein Gesetz einzuhalten, das es nirgendwo anders gibt.
Das sind die Spielregeln. Will ich in einem Land in den Markt, muss ich dessen Regeln einhalten. Und in diesem Falle sind die Regeln mit EU-Recht konform.
Dein Argument der staatlichen Protektion ist nicht nachvollziehbar.
Nur wer soll mit einer Reihe ITU, RFC, TR und sonstwas Norman am Ende noch abschätzen, ob sein Gerät wirklich ...
Genau so wie es bisher in den Bereichen Cable und VDSL geregelt ist. Nichts anderes gilt für Endgeräte im Glasfasernetz.
Die kundenfreundlichen/kundenorientierten Onboardingsysteme sind von den Providern vernachlässigt worden, weil diese sich nicht an geltendes bundesdeutsches Recht im Einklang mit EU-Recht bei der Implementierung gehalten haben.
Und natürlich wird der Marktzugang von Hardwareherstellern vom Gesetzgeber nicht behindert. Höchstens von den Providern, die nur ihren Zwangs-ONT an der Faser sehen wollen.
Gerade in so stark globalisierten und schnelllebigen Märkten, wie dem Telekommunikationsmarkt, ist es problematisch, wenn man sowas anders macht, als alle anderen.
Im Grundsatz gebe ich dir in diesem Punkt Recht. In unserem diskutierten Fall liegt das Problem nicht in der Provisionierung, sondern im Onboarding. Nach dem aktuellen Stand soll es ja auch nicht nur nicht statthaft sein, den Nokia ONT von Deutsche GigaNetz gegen das Glasfasermodem 2 der Telekom zu tauschen, der Tausch der beiden ONTs wird auch aktiv durch den Provider behindert/verhindert. Mit welcher Begründung? Ist das Telekom Glasfasermodem 2 für das Netz von Deutsche GigaNetz gefährlich?
Klar besteht die Möglichkeit, dass in Deutschland die EU Vorgabe enger gefasst wird. Das ist das kein Verstoß gegen diese Regelung.
Es besteht nicht nur die Möglichkeit, sondern die BNetzA hat den passiven Netzabschlusspunkt im Einklang mit EU-Recht festgelegt. Das wissen wir ja und schön, das Du da mit mir übereinstimmt.
fehlt bei GPON die technische Spezifikation des Onboardings fremder Komponenten im Provider-Netz,
Zunächst einmal ist im ITU-T Regelwerk das Provisionierungsverfahren von ONTs beschrieben und damit in die Onboardingsysteme abbildbar.
Kein Anbieter von Infrastrukturdiensten muss sich da neue Verfahren ausdenken.
Den Vorwurf den sich die Anbieter gefallen lassen müssen ist der folgende:
Die rechtliche/gesetzliche Regelung der Grenze zwischen Providernetz und Teilnehmernetz ist seit 2016 klar und eindeutig definiert. Wenn ich in D als TK-Anbieter Infrastrukturdienstleistungen anbiete, dann muss ich mich selbstverständlich an das Gesetz in dem Lande halten, in dem ich Dienste erbringen will. Also in Kurzform: in Deutschland muss ich nach deutschem Recht agieren. Nur weil es in Land x oder y anders ist, darf ich das geltende Recht in D nicht ignorieren, andernfalls handle ich unrechtmäßig.
Von der Modem-ID über CWMP Accounts und Equipment-IDs bis hin zu PLOAM-Passwörtern oder ONT-Installationskennungen wird alles mal benutzt oder auch nicht.
Es war Zeit genug, sich darauf einzustellen, vor allem für die neuen Glasfaserunternehmen am Markt ohne bestehende "Altlasten". Das Versäumnis ein kundenorientiertes Onboardingverfahrem zu implementieren darf nicht zu Lasten des Kunden ausgelegt werden. Zumindest bei der DTAG und auch Deutsche Glasfaser kann das der Kunde mittlerweile selbst. Manch anderer Provider möchte noch Gerätedaten via Telefon oder Portal erhalten. Via Telefon halte ich übrigens auch für altersgerechter.
Seit 2016 gilt die Endgerätewahlfreiheit. Wer im Jahr 2023 immer noch jammert, das dies schädlich für das eigene Netz ist, sollte sich in einer anderen Branche betätigen. Am besten in einer ohne Privatkundenkontakte.
Blamabel für alle neuen TK-Provider wie Deutsche Glasfaser, UGG und Konsorten ist, das der Dinosaurier Telekom Klassenprimus bei der Umsetzung ist und das in Bestandsplattformen realisiert. Die "neuen" Provider, die auf der grünen Wiese angefangen, neue Plattformen gebaut haben, müssen erst die Rute spüren um zu reagieren. Immerhin, bei Deutsche Glasfaser hat die Verbraucherzentrale NRW eine Reaktion im Sinne des Kunden bewirkt.
Wenn dieses Geschäftsgebaren jedoch allgemeine Akzeptanz findet, dann freue ich mich schon auf den Eintritt der Gen-Z in das Arbeitsleben.
Gen-Z Kundendienst "Sie haben eine Störung in ihrem Internetzugang? Das tut mir sehr leid und ich fühle mit ihnen! Hören sie, wir haben 12:00 Uhr und ich bin in der Mittagspause aufgrund meiner Work-Life Balance. Rufen sie bitte in 90 Minuten noch einmal an"
Kunde meldet sich 90 Minuten später wieder.
Gen-Z Kundendienst "Danke, das sie noch einmal anrufen. Ja, gerne leite ich ihre Störung an die Fachkollegen weiter. Wir haben heute bereits Mittwoch, da darf ich ihnen erfreulicherweise mitteilen, das wir schon Montag mit der Störungsbehebung beginnen, das ist doch super. Wir haben aktuell nur ganz wenige Mitarbeiter in Teilzeit, da sind wir schneller als üblich."
Ich glaube, hier spielt die DTAG mit dem Kunden.
Dieser Beitrag ist vor der letzten TKG Novelle entstanden und beruht auf den Bestrebungen der Provider den geforderten passiven Netzabschlusspunkt zu streichen. Bekanntlich ist das nicht geschehen.
Wichtig ist hier der letzte Absatz.
Aus dem letzten Absatz geht implizit hervor, das die Wahrung der Endgerätewahlfreiheit für den Endkunden gewollt ist.
Ich hege Hoffnung, das Verbraucherzentrale und FSFE eine gute Argumentation vorbringen. Man wird sehen, was herauskommt. Die BNetzA hat da die Entscheidungsbefugnis und zumindest keine ausgeprägte Lobbyabhängigkeit wie unsere Parteienlandschaft.
Die EU hat übrigens die Definition, wie der Netzabschlusspunkt gestaltet wird, an die Mitgliedsländer delegiert, es gibt keine feste Vorgabe EU-seitig:
EUR-Lex - 32018L1972 - EN - EUR-Lex
ZitatAlles anzeigenRICHTLINIE (EU) 2018/1972 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 11. Dezember 2018
über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation
...
(19)
Der Netzabschlusspunkt stellt zu Regulierungszwecken die Grenze dar zwischen dem Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste und der Regelung für Kommunikationsendeinrichtungen. Die nationale Regulierungsbehörde ist für die Festlegung der Lage des Netzabschlusspunkts zuständig.
Es geht hier nicht um technische Lösungen, sondern um aktive Rechtsbeugung durch TK-Provider, die im Nachgang legalisiert werden soll.
Aktuell darf ich einen Nokia oder HES oder ... ONT durch einen beliebigen anderen ONT, beispielsweise Glasfasermodem 2, ersetzen. Gründe können vielfältig sein.
Du kannst doch das Telekom Glasfasermodem 2 benutzen. Wo ist das Prob.
Ja, aber nur wenn dieses provisioniert wird. Genauso wie eine 55x0.
Sollte die Allgemeinverfügung auf Initiative der Provider kommen, geht sogar das nicht mehr.
Wenn ich mir eine Box kaufen müsste und nicht viel Geld ausgeben will, wer meine Wahl da mehr die 7530AX (aber nur wenn man auch die passende HW im Handy hat) ansonsten die 7530.
Aktuell würde ich da doch eher zu der AX-Variante greifen, das neue Handy wird doch bei vielen im 24 Monatsrhythmus getauscht, die FB dahingegen deutlich länger behalten.
Bisher haben sich alle schwarzen 1&1 Boxen durch das Fehlen eines CWMP-Accounts hervorgetan. Auch hier im Forum gibt es Berichte, das Gf-Provider diese Angabe bei der Provisionierung kundeneigener Router benötigen (ob das Sinn macht oder nicht lasse ich dahingestellt). Dementsprechend ist bei diesen eine 7520 außen vor. Man kann diese Angabe wieder in das FRITZ!OS "hineinoperieren", allerdings nicht der normale, technisch weitgehend unbewanderte, Endanwender.
Crash Override Wenn ich nun lieber das Telekom Glasfasermodem 2 benutzen möchte anstatt des ONT von UGG, was ist dann?
Ganz bewusst wurde "Endgerätewahlfreiheit" gewählt, die weitreichender ist als die beschränkende Routerfreiheit. Wobei der Volksmund letzteres sagt, jedoch ersteres meint.
Das sind technische Fakten.
Netter Versuch.
Ich finde es schade, das sich technisch weniger versierte dadurch in die Irre führen lasse. Ich nicht.
Endgerätewahlfreiheit bedeutet ja nicht, das ungefragt Geräte im Netz in Betrieb genommen werden. GPON erfordert eine Provisionierung durch den Provider, das Kabelnetz ebenfalls.
Beim Kabelnetz ist der Netzabschlusspunkt deine Multimediadose in der Wand und Vodafone muss dein kundeneigener Kabelmodem provisionieren. Ob halbautomatisch oder manuell ist übrigens egal.
Da sich VF bockig zeigte, führte das hierzu:
Ich vermute der von dir geteilte Link ist eine Reaktion darauf. Ebenso bei Deutsche Glasfaser der Menüpunkt im Kundenportal zur Provisionierung im GPON.
Naja, für den Verkaufspreis der 5530 kann ich mir mehrere 7520 auf Halde legen, auch für eine vernünftige WLAN-Lösung bleibt Geld übrig...
Das sind persönliche Meinungen, die auch als solche kenntlich gemacht werden sollten. Ich finde es langsam langweilig, wie Du anderen Teilnehmern im Forum eine 7520 auf das Auge drücken möchtest. Zumal das keine im freien Handel verfügbare FB ist, sondern lediglich für 1&1 produziert wurde. Noch dazu mit Einschränkungen, die Du ja an anderen Modellen bemängelst.
Vernünftig ist übrigens das, was den jeweiligen Benutzer zufriedenstellt. Das muss nicht deiner Meinung entsprechen. Wir bewegen uns hier im Endanwenderbereich. Im professionellen Businessumfeld sieht das stellenweise anders aus.
Hier ist die UGG die einzige Firma, die tatsächlich ausbaut.
... selbst wenn mir die Endgerätefreiheit irgendwie wichtig wäre, würde ich die UGG nicht anschwärzen. Mir wäre erst einmal wichtig, dass der Firma so wenig Steine wie möglich in den Weg gelegt werden, denn die Kommune hat es bitter nötig.
Ich verstehe deine persönliche Intention!
Es ist jedoch nicht im Interesse der Allgemeinheit, wenn geltendes Recht mit Füßen getreten wird, weil es gerade genehm ist.
Dem nächsten gefällt die 30 km/h Beschränkung vor Schulen und Kindergärten nicht und dem übernächsten die Steuerprogression. Soll das alles missachtet und als ungültig angesehen werden, weil es im Moment nicht in den Kram passt?
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