Aber wie will man den alten Vertrag noch einige Zeit nebenher laufen lassen? Normalerweise überlässt man die Kündigung ja dem neuen Anbieter und beauftragt auch gleich eine Rufnummernportierung bei Auftragsabschluss.
Häufig ist es bei einem Neuabschluss eines Vertrages mit einem Gf-Anbieter so, das ein entsprechendes Netz erst noch gebaut werden muss und die Aktivierung des konkreten Anschlusses nicht genau feststeht. Üblicherweise gibt es daher überlapoende Laufzeiten zwischen Altvertrag (VDSL/Kabel) und Neuvertrag (Glasfaser). In der Vergangenheit wurde damit geworben, das der GF-Anschluss so lange kostenlos parallel zu dem Altvertrag genutzt werden konnte, bis die Rufnummerportierung abgeschlossen werden könnte. Jedoch maximal 12 Monate.
Unter Umständen trifft das ja auch hier im vorliegenden Fall zu. CptKrustenkaese müsste sich hierzu äußern.
Die zweite Variante, den alten Anschluss erst noch laufen zu lassen, anschließend selber zu kündigen und dann die Rufnummerportierung zum neuen Anbieter zu beauftragen, ist ja eher unüblich.
Ja, das wird selten vorgenommen. Wichtig ist hierbei, das der die Rufnummer aufnehmende VoIP/SIP Anbieter den Auftrag erhält, bevor Du den Altvertrag kündigst. Der Portierungstermin wurd dann zwischen den Anbietern abgesprochen.
Leider ist es im "Festnetz" umständlicher als im Mobilfunk. Bei letzterem gibt es sogar das Instrument der "nachträglichen Portierung" der Nummer zum Neuanbieter.
Sofern mein Gf-Anbieter mir kein erneutes Angebot für den Kundenerhalt vorlegt, werde ich den Weg von Phino bestreiten:
- Beauftragung der Rufnummerportierung (zu dus.net)
- Fristgerechte Kündigung des Gf-Vertrages und Wechsel in einen kleineren Tarif
Warum kleinerer Tarif? Der Wechsel in einen höheren Tarif ist zu jeder Zeit möglich, in einem niedrigeren jedoch nur nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.