Aber irgendwo müssen die Glasfaserkabel ja angeschlossen werden, und die weitergehende Frage, die ich an die Baugenossenschaft stellen muss, ist wohl, an welchen Netzbetreiber? Verstehe ich das richtig?
Es gibt einen Rahmenvertrag mit der Vodafone für Kabelfernsehen (5€/Monat). Vielleicht ist das schon ein erstes Indiz...
Zufälligerweise darf der Vermieter 5€/Monat als sogenanntes Glasfaserbereitstellungsentgelt (§72 TKG) pro Monat geltend machen. Allerdings auf eine Laufzeit von 5 Jahren begrenzt. Kann er durch ausführliche Darlegung von Rechnungen dir gegenüber belegen, das die 300€/Wohneinheit nicht reichen, dann darf auf maximal 9 Jahre verlängert werden.
Garantieren kann ich das natürlich nicht, es scheint jedoch ein Vodafone Glasfaservertrag dahinter zu stecken.
Übrigens darf ein Vermieter dir ab Juni 2024 kein Kabelfernsehen über die Nebenkostenabrechnung in Rechnung stellen!