Beiträge von HubeBube

    Liefert Deutsche Glasfaser keinen kostenlosen Sagemcom F@st 5366se (Classic Router) mehr mit?

    Wenn der NT in den Wohnräumen befestigt wird, dann ist bei wenig Technikaffinität ein Providerrouter sicherlich das Beste.

    Mich persönlich würden jedoch die dauerhaft anfallenden Mietkosten stören. Auf der anderen Seite übernimmt DG während der Gesamtmietdauer eine Gewährleistung der Funktionalität und liefert ggf. Ersatz. Andere Provider (z.B 1&1) übereignen dem Teilnehmer nach 24 Monaten den Router. Gibt es nach 25 Monaten ein Hardwareproblem, darf der Kunde dieses lösen, es wird jedoch weiterhin Miete hierfür bezahlt!

    Bei Routermiete.de gibt es eine FB 7590 AX bei Abschluss einer 12 monatigen Laufzeit für 4,99€/Monat. Nach dem Ablauf wird das Gerät zurück gegeben bzw. gegen ein Neugerät getauscht, falls weiter gemietet werden soll. Da bei AVM die Einstellungen exportiert und in ein anderes AVM Gerät importiert werden können, wäre das eine etwas günstigere Alternative als zur Miete einer 7590 AX bei DG direkt.

    Von dem DG WLAN Plus Router habe ich bisher wenig gehört. Viel berechtigte Kritik gab/gibt es bei dem Sagemcom F@st 5366se. Allerdings kenne ich einige Senioren, die nur ein wenig im Wohnzimmer surfen und mit ihrem analogen Telefon telefonieren. Diese Bevölkerungsgruppe klagt nicht über den Classic Router.

    Das ONT ist ein Nokia G-010G-Q und damit habe ich wohl GPON

    Ja, das ist eindeutig ein ONT für die GPON-Topologie!

    Frage ist jetzt nur, wie ich ein GPON-Modul bei der DG registriert bekomme?

    Da gibt es den ordnungsgemäßen Weg über eine Provisionierung im Self-Service. Allerdings hat noch niemand hier im Forum berichtet, das dieser Weg mit einer anderen Hardware als einer Fritze 55x0 erfolgreich war:

    HubeBube
    16. April 2022 um 16:50

    oder den Weg des Klonens eines Nokia ONT, wobei alle Anleitungen bisher nur lückenhaft erklärbar waren:

    Gruni22
    25. Oktober 2023 um 16:51

    Frage ist nur - wie bekomme ich das Modul registriert? Laut Support (habe ich mehrfach angefragt) ist wohl bei mir AON verbaut.

    AON SFP-Module müssen nicht registriert werden, sondern nur GPON-Module. Das ist an sehr vielen Stellen im Forum beschrieben. Die Suchfunktion findet diese auch.

    Ob AON oder GPON können wir dir sagen, wenn Du uns das Modell deines ONT verrätst.

    Deutsche Glasfaser benutzt kein PPPoE, sonder DHCP/IPoE.

    Das Offenhalten der Verbindung wird sicherlich die Lösung deines Problems sein. Eine Anmerkung zur Telefonie bei DG: diese wird ausschließlich über IPv4 realisiert. Die Einstellung "IPv6 mit IPv4 bevorzugt" ist ein zukunftstauglicher Kompromiss und daher die zu bevorzugen die Einstellung.

    Teste doch mal die Telefonie mit der 7520 an dem ONT unter weglassen des Turris. Das wird sicher so wie erwartet funktionieren. Die Ursache des Abbruches musst Du im Turris Omnia suchen.

    Willkommen im Forum!

    In deiner derzeitigen Kombination das Modem der Telekom. Eine 55x0 macht nur dann Sinn, wenn diese via Glasfaserkabel angeschlossen ist. Ich entnehme deinem Bericht, das dies nicht möglich ist. Deine 7490 befindet sich doch nicht im Keller?

    Möchtest Du im AVM Universum bleiben, dann wäre in Verbindung mit einem GPON-Modem eine AVM FRITZ!Box 4060 ein vernünftiges und gutes Nachfolgemodell für deine 7490.

    Wenn sich jeder von beliebigen Anbieter Glasfaser verlegen lassen kann, sieht es bald aus wie man es aus Südamerika kennt.

    Und genau das hat der Gesetzgeber im Auge gehabt, als er das WEG (seit Dezember 2020 in Kraft) novelliert hat. Ebenso den Ausschluss von Trittbrettfahrern.

    § 20 WEG - Bauliche Veränderungen - dejure.org

    Zitat

    § 20 Bauliche Veränderungen

    (2) Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die

    ...
    dem Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität

    Knackpunkt ist jedoch dieser Satz:

    Zitat

    Über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen.

    Das bedeutet, das es die WEG nicht verbieten kann, also die Frage nach dem ob stellt sich nicht. Die WEG kann jedoch bestimmen wie die Maßnahme durchgeführt wird!


    § 21 WEG - Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen - dejure.org

    Zitat

    § 21 Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen

    (1) Die Kosten einer baulichen Veränderung, die einem Wohnungseigentümer gestattet oder die auf sein Verlangen nach § 20 Absatz 2 durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durchgeführt wurde, hat dieser Wohnungseigentümer zu tragen. Nur ihm gebühren die Nutzungen.

    Und auch hier die klare Regelung: Wer bestellt, der bezahlt. Dem gehört es auch alleinig.

    Ich wohne zur Miete, das Haus gehört einer Wohnungsbaugesellschaft. Die haben hier im Ortsteil viele Häuser. Aktuell alles von Vodafone mit Coax versorgt (+ normaler Telefonanschluss natürlich).

    Wenn Du dich nicht mit der Wohnungsbaugesellschaft verständigst, dann wird sich dein Anliegen nicht umsetzen lassen. Ich gehe davon aus, das der Eigentümer diese Gesellschaft als Verwalter bestellt und somit alle Rechtsgeschäfte an sie übertragen hat. Dementsprechend muss diese auch die Grundstückseigentümererklärung unterschreiben, das überhaupt ein TK-Unternehmen Glasfaser zusätzlich zu der vorhandenen Koax- und CuDA-Leitung legen darf.

    Wenn aus einem verlinkten Artikel zitiert wird, sollte dieser auch bis zum Ende gelesen und vor allem verstanden werden.

    Dynamisch ist die Sachlage gar nicht, sondern in dem vorliegenden Fall schon mehrere Jahre alt.

    Nur weil viel Unsinn geschrieben wird, muss man diesen nicht stillschweigend abnicken.

    Leider räumt der Gesetzgeber dem Mieter viel weniger Rechte als dem Eigentümer ein. Natürlich kann der Mieter einen TK Anbieter auf der bestehenden Infrastruktur frei wählen. Dann ist aber schon Schluss mit der Freiheit.

    Ihr postet nur das was euch gefällt...

    kann ich auch!

    Zitat

    Eine Pflicht des Vermieters, eine bestimmte Anschlussart oder Anschlussgeschwindigkeit bereitzustellen gibt es aber nicht. Es besteht kein Rechtsanspruch des Mieters auf eine schnelle Internetanbindung über einen Glasfaseranschluss.

    und weiter

    Zitat

    Der Vermieter kann verlangen, dass die notwendigen Arbeiten durch eine Fachfirma vorgenommen werden. Zu beachten ist, dass der Mieter grundsätzlich bei Ende des Mietverhältnisses zum Rückbau verpflichtet ist.

    Willkommen im Forum!

    Ich lese im Internet immer wieder, dass es Vermietern bei einem generellen Ausbau nicht gestattet ist, dies abzulehnen, wenn auch nur ein Mieter bestellt.

    Diese Regelung habe ich noch nie gehört, geschweige denn gelesen. Hast Du eine Quelle zur Hand?

    In Wohnungseigentumsgemeinschaften gilt das Wohnungseigentumsgesetz und selbst dort hat nur der Eigentümer, nicht der Mieter, die Möglichkeit einen Anschluss an "ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität" zu verlangen.

    Letztlich verlangen die ausbauenden Unternehmen auch eine Grundstückseigentümererklärung vor dem Ausbau. Das impliziert ja bereits, das ein Mieter nichts auf eigene Faust, ohne Genehmigung durch den Eigentümer, in dieser Sache unternehmen kann.

    Danach hat bei mir alles geklappt und ich komme auf die Aktivierungsseite.

    Nun muss ich nur noch warten bis die DG endlich aktiv wird.

    Das verstehe ich nicht. Die Aktivierungsseite wird lediglich dann benötigt, wenn ein neues Endegerät am GPON provisioniert werden soll.

    Durch das Klonen der Einstellungen des Nokia ONT auf das FS.com Modul gibt sich dieses als Nokia aus. Somit sollte es direkt online gehen und eine Aktivierung gar nicht notwendig sein.

    Erst Mal ein herzliches Dankeschön an dich für das Teilen deiner Erkenntnisse!

    Eine kleine Ergänzung:

    1. Es wird bei obigem Beispiel ein Linux-System als Host verwendet und in einer Shell mit der Kommandozeile gearbeitet.
    2. Die Kommandos der Zeilen 35 bis einschl. 43 werden auf dem Linux-System ausgeführt.