Das hängt davon ab, wie Du wohnst ![]()
Als Eigentümer in einem selbstbewohnten EFH ohne Mietwohnung, brauchst Du dich erst einmal nicht darum zu kümmern.
In MFH mit Zentralheizung oder vermietetem Eigentum und WEGs gilt die Heizkostenverordnung. Spätestens ab 2031 ist die Möglichkeit zur Fernablesung über standardisierte SmartMeter vorgeschrieben. Nach aktuellem Stand (der sich freilich noch ändern kann) ist eine permanente Onlineverbindung nicht gefordert.
Letztlich hat die HeizkostenV den Zweck Energie einzusparen und den Verbraucher monatlich auf die "verbrauchte" Enerige (physikalisch ja nicht möglich) hinzuweisen.