Bei mir kam das Angebot ca. 6 Monate vor Ablauf des bestehenden Vertrages.
Und ja, 8 Mbps sind es nicht gerade, jedoch auch kein VDSL 50, sondern deutlich weniger.
Bei mir kam das Angebot ca. 6 Monate vor Ablauf des bestehenden Vertrages.
Und ja, 8 Mbps sind es nicht gerade, jedoch auch kein VDSL 50, sondern deutlich weniger.
Am besten machst Du mal ein Foto von der installierten Technik und teilst dies mit uns.
Und als Ergänzung zu DG: wenn sich der Vertrag automatisch verlängert, dann zu den alten Konditionen. Ich behalte den 400/200 Tarif, obwohl dieser nicht mehr buchbar ist und unterliege weiterhin dem Rückhol-/Kundenbindungs-Programm mit günstigeren Konditionen. Dafür habe ich mich noch einmal für 24 Monate an DG gebunden. Ich denke bei frank_m wird es auch so sein?
Viele können nur raten was der Support der TK-Firma XYZ erzählt.
Hört sich erst einmal polemisch an, jedoch ist die Auskunftsqualität der Mitarbeiter größtenteils unterirdisch.
Mal dazu eine doofe Frage.
Kann man nicht einfach ein Patchkabel verlegen und die mit Hilfe von Keystone-Kupplungen auf oder unterputz installieren?
So würde ich es ohne spleißen zu müssen im Trockenbau machen... Aus Gründen der Zukunftsfähigkeit oder der Möglichkeit noch ein LAN-Kabel nachträglich einziehen zu können, würde ich zuerst ein Leerrohr mit 25 mm Durchmesser verlegen und darin dann LWL- und ggf. später LAN-Kabel.
Das hängt auch ein wenig davon ab, welche Geräteversionen bzw. WiFi-Standards verwendet werden. Bei den WiFi 6/AX Geräten mit zwei 5 GHz Bändern wird eines davon explizit für die Kommunikation der AVM Geräte untereinander genutzt. So wird es auch bei einer "LAN-Brücke" sein.
Ich muss hier "disambiguieren"... frank_m hat es bereits mitgeteilt.
Ich meinte mit meinem letzten Satz, das bei einer "LAN-Brücke" das LAN für die interne Kommunikation genutzt wird und nicht das WLAN. Bei einer "WLAN-Brücke" natürlich 5 GHz-WLAN.
Das hängt auch ein wenig davon ab, welche Geräteversionen bzw. WiFi-Standards verwendet werden. Bei den WiFi 6/AX Geräten mit zwei 5 GHz Bändern wird eines davon explizit für die Kommunikation der AVM Geräte untereinander genutzt. So wird es auch bei einer "LAN-Brücke" sein.
Lange hatte ich ein AVM Mesh in Betrieb. Mich hat jedoch gestört, das zwingend eine FB der Mesh Master sein muss und dessen WLAN daher immer aktiv ist. Messtechnisch (DG Speedtest) ist der Durchsatz bei einem devolo 5400 Repeater Mesh höher als bei einem AVM Repeater 6000 Mesh. Da WLAN-Messungen immer stark von den Bedingungen vor Ort abhängen, kann/muss meine Erfahrung keine Allgemeingültigkeit haben.
Die Integration in die Oberfläche der FB ist natürlich bei Geräten aus dem AVM Universum deutlich besser als bei Fremdgeräten.
Berechtigter Einwand!
Ist aber ein Newbee in der Lage dies aus den Beschreibungen abzulesen? Ich denke nicht.
Ein Blick zu AVM schafft hier Klarheit. Auf der Seite des Kunden muss in einer AON-Topologie folgendes existieren:
Wellenlänge: TX 1310 nm, RX 1480 bis 1580 nm
DG ist eben nach der Deutschen Telekom das zweitgrößte ausbauende Unternehmen. Da liegt es auf der Hand, das die Negativschlagzeilen häufiger sind.
Von den gut verlaufenden Projekten wird ja auch nicht berichtet, darüber kann man sich ja nicht empören.
Das trifft natürlich für alle ausbauenden Unternehmen zu.
Die Telekom hat mittlerweile ein eigenes Tiefbauunternehmen gegründet um überhaupt noch Tiefbaukapazitäten zu haben. Das sich in diesem boomenden Geschäft schwarze Schafe wiederfinden ist leider auch eine Tatsache. Wenn der Sub noch weitere Subs beauftragt, dann wird es bedenklich.
Willkommen im Forum!
Netzwerkkabel sind immer besser als Behelflösungen wie Stromnetz, Telefon- oder Koax-Leitung oder WLAN.
Wenn es partout eine Lösung über Inhouse-Koaxialkabel sein soll, dann findest Du hier mögliche Lösungen:
In einem älteren Thread ist auf folgenden Artikel verlinkt worden und der trifft es ganz gut:
Stimmt, da bin ich durcheinander bekommen.
Hat HubeBube hier erwähnt: RE: eigene Fritzbox 5590 für DNS:Net -> welche Kabel & welche Anschlüsse brauche ich?
Vielleicht kann er konkrete Tipps geben.
Reinigungskassetten werden für Stecker verwendet
Reinigungsstifte werden für die Buchsen benötigt (1,25 mm für LC; 2,5 mm für SC)
z.B.
Deine Synology muss ihre IPv6 Adresse dem DynDNS-Service bekanntgeben. Die IPv6-Adresse der FRITZ!Box wird im Kontext eines Zugriffes auf die Synology gar nicht benötigt.
Wichtig ist folgende Erkenntnis:
Ja, offenbar stehen für mich als Laien diese beiden Gesetze im Widerspruch.
Wobei sowohl o2 als auch die Telekom daraus einen Anspruch für den "Bewohner" formulieren.
Es wäre spannend, mal Fälle aus der Realität daran zu messen.
Die TKG Novelle hat Auswirkungen auf verschiedenen andere Gesetze gehabt. Im WEG ist daraus $20 Abs2 (oben zitiert) entstanden. Es gibt keinen Widerspruch.
Marketingabteilungen, damit hat wohl jeder seine Erfahrungen gesammelt. Ich erwähne nur den im TKG unbekannten Begriff "Routerfreiheit" an dieser Stelle.
Stimmt, die Bestellung darf nicht verweigert werden, jedoch die Durchführung der Maßnahme. Es reicht aus, wenn der Eigentümer die Grundstückeigentümererklärung (GEEG) nicht unterschreibt. Das wars dann.
Für vermietete MFH gilt https://dejure.org/gesetze/WEG/20.html für die Eigentümer
ZitatAlles anzeigenWohnungseigentumsgesetz § 20 Bauliche Veränderungen
(2) Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die
1. dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen,
2. dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge,
3. dem Einbruchsschutz und
4. dem Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität
dienen. Über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen.
Der letzte Satz ist wichtig! Dieser sagt aus, das die Gemeinschaft den Ausbau/Anschluss nicht verhindern kann, sie darf jedoch bestimmen wie dieser Ausbau durchzuführen ist.
Wobei es meiner Kenntnis nach Einschränkungen gibt/gab, wenn man Rufnummern im Festnetz vor Vertragsende mitnehmen wollte.
Portierungen von Festnetznummern während der Vertragslaufzeit sind gesetzlich nicht reguliert (also daher im Grundsatz nicht möglich). Viele TK-Anbieter kommen dem Kundenwunsch aus Kulanzgründen nach. Daher gibt es auch keine verbindichen Konditionen für eine Portierung vor Vertragsende.
hat man das Problem, dass zwar 'das ganze Haus' hurra schreien kann (so nach dem Motto "immer her mit Glasfaser"), dies am Ende aber von der Zustimmung des Hausbesitzers abhängt.
Laut Gesetz darf der sich offiziell eigentlich nicht weigern, der Witz ist aber, dass er (der Hausbesitzer) einfach gar nicht auf die Anfragen und Anschreiben (also z.B. der Deutschen Telekom) reagieren muss – und dann passiert auch nichts!
Grundsätzlich darf ein Mieter einen TK Vertrag mit einem beliebigen Anbieter abschließen, da kann dir kein Vermieter/Eigentümer etwas vorschreiben.
Die Krux an der Sache ist, das es damit ja nicht getan ist. Für einen neuen Anschluss (z.B. Glasfaser) sind Eingriffe in die Substanz oder das Gemeinschaftseigentum in einer WEG notwendig. Und diesen Eingriff darf der Mieter nicht vornehmen, da diese Gebäudeteile nicht Bestandteil der Mietsache sind.
Vor Dezember 2020 hat dies sogar für Eigentümer in einer WEG gegolten. Glücklicherweise wurde diese Beschränkung (Anschluss an ein TK Netz mit sehr hoher Kapazität) mit der Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes für Eigentümer aufgehoben.