Bei einem Wechsel des Gerätes am ONT musst Du vorher den Router für mindestens 60 Minuten vom ONT getrennt haben. Bei dem Wechsel zurück ist ebenfalls eine Wartezeit von mindestens 60 Minuten einzuhalten! Hälst Du dich nicht daran, wird die DHCP-Infrastruktur von DG dem Gerät hinter dem ONT keine IP-Adresse zuweisen!
Beiträge von HubeBube
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Ich meine mal gelesen zu haben, dass beispielsweise das Telekom Glasfasermodem aus eben diesem Grund am DG Anschluss nicht funktionieren würde.
Grundsätzlich muss jeder ONT in der GPON Topologie durch den Provider provisioniert werden. Laut TKG ist er auch dazu verpflichtet, da sich der ONT hinter dem passiven Netzabschluss aus Sichtrichtung Provider befindet.
Während die Telekom jeden ONT nach Bekanntgabe der Modem-ID/Serial/Ploam-ID provisioniert, erlaubt Deutsche Glasfaser beispielsweise nur ihren ONT und noch die 55x0 Hardware von AVM über einen Selfservice. Auch das erfüllt natürlich nicht die Vorgabe des TKG! Es muß möglich sein einen ONT oder Glasfaserrouter der Marken Huawei oder Xiaomi (nur um mal zwei Hersteller zu nennen) provisionieren zu können oder auch ein GPON SFP-Modul. Leider gibt es bisher keinen Bericht hier im Forum über eine erfolgreiche Provisionierung abseits des Klonens eines Provider-ONTs.
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Das mag sein, bisher hatte ich nur Sonderanfertigungen
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Das Material des Mantels kann man bei FS.com wählen. LSZH ist für In-House eine gute Wahl. PVC ist gut für den Keller.
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Das mag sein. Mit wegfall von Nebenkostenprivileg muss man diesen Meisterbetrieben (Grüße an Medicom Dreieich) ein Durchleitungsgebühr für einige Dutzend Meter Kabel kaufen. Bei Vodafone ist TV Connect mindestens nur dann fällig, wenn man Fernsehpaket bucht.
Das ist ein neuer Einfall von Unternehmen, die den Hals nicht voll bekommen und war keinesfalls durch den Gesetzgeber vorgesehen. Evtl. kommt ja noch der Elektrofachbetrieb, der vor 40 Jahren das Telefonkabel verlegt hat und verlangt auch eine Durchleitungsgebühr. Am besten rückwirkend bis zur Erstinbetriebnahme...
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Off Topic Anfang: Bei unserem Aufzug hat eine Entlüftung des Aufzugsschachtes gefehlt. Diese wird prozentual von der Größe des Aufzugs bestimmt und hatte in unserem Fall den Querschnitt einer der üblichen Badentlüftungen. Wir waren dazu gezwungen, diese passive Entlüftung nachträglich einzubauen, andernfalls hätte keine Abnahme durch den TÜV erfolgen können. Da es eine Durchführung durch das Dach bedurfte, musste diese Arbeit durch den Dachdecker, der während seiner Arbeit durch einen Mitarbeiter der Aufzugswartungsfirma beaufsichtigt (!) werden musste, durchgeführt. Unnütz zu erwähnen das der Aufseher auch bezahlt werden musste.
Unser Verwalter hat geschimpft wie ein Rohrspatz: jedes Jahr gibt es neue oder geänderte Vorschriften, welche die laufenden Aufzugskosten unnötig in die Höhe treiben. Off Topic Ende.
Tja, Kabel im Treppenhaus, lies mal die Landesbrandschutzvorschriften. Dort wird explizit erwähnt, das Glasfaserkabel wie Stromkabel zu betrachten sind. Das war auch gute Lobbyarbeit, genauso wie bei den Aufzugsschächten.
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eine Idee das Glasfaser durch Aufzugschacht zu verlegen. Das ging nicht aus angeblichen Zuständigkeitsgründen.
Da haben Menschen ohne Ahnung Ideen gehabt!
In Aufzugsschächten dürfen nur Leitungen verlegt sein, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Betrieb des Aufzuges stehen. Mit Zuständigkeiten hat das gar nichts zu tun.
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Die Netzebene 4 (NE 4) wurde unter dem ehemaligen Postminister Schwarz-Schilling eingeführt. Die Idee war eine gute: es sollte die Monopolisierung der Netze bis in der Immobilie selbst für das Koaxkabel verhindern. Als NE 4 Betreiber konnte auch der kleine Radio- und Fernsehbetrieb vor Ort die Koaxkabel verbauen und mit der Bundespost/Telekom Dienste (= Kabelfernsehen) verrechnen. So weit so gut.
Spätestens mit der Rückkanalfähigkeit war der Meisterbetrieb jedoch überfordert, abgesehen von mir bekannten Betrugsfällen (viele Wohnungen betrieben und abgerechnet, jedoch nur wenige dem Contentanbieter [damals Unitymedia] gemeldet). Durch die zunehmende Internetnutzung über Koaxkabel wurde die Netzebene 4 faktisch von den wenigen großen Kabelnetzbetreibern übernommen.
Dies nur ein kurze Einlassung über die Historie der NE 4.
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Willkommen im Forum!
Von AVM gibt es eine gute Übersicht der Konnektoren: https://avm.de/service/wissen…l-benotige-ich/
Wichtig ist:
- PC und UPC (Stecker/Buchse) sind kompatibel
- APC passt nur zerstörungsfrei auf APC (Stecker/Buchse)
Daher auch die unterschiedlichen Farben!
Der notwendige Konnektor entnimmst Du dem Datenblatt des SFP-Modules. Es ist durchaus valide an den Kabelenden unterschiedliche Stecker zu haben.
Vorausgesetzt dieser Link ist der richtige: https://m.10gtek.com/products/SFP-LX-52.html dann benötigst Du ein Duplex Glasfaserkabel (2 Fasern; eine für RX/Empfangen und eine für TX/Senden). Für BiDi (Bidirektional) wird nur eine Faser (Simplex) verwendet, da hier RX und TX über unterschiedliche Wellenlängen realisiert wird.
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Das schöne am Wegfall des Nebenkostenprivileges ist, dass der Mieter nicht unendlich lange den schon längst abbezahlten NE 4 Ausbau umgelegt bekommt. Dieser wird nämlich beim Bau, so wie die Telefon CuDA, mitverlegt. Deutsche Wohnen und alle anderen großen Immobiliengesellschaften haben jahrelang nichts in die TK Infrastruktur investiert und durch die TKG Novelle wurde "Modernisierungsdruck" aufgebaut.
Wie dem auch sei, in der Plattenbausiedlungen macht G.fast durchaus Sinn, bei kleineren Einheiten habe ich meine Zweifel.
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Ja, das Thema kenne ich gut. Grundsätzlich hat sich da ja etwas durch die letzte TKG Novelle geändert: Ein Eigentümer kann den Anschluss der Immobilie und Wohnung verlangen, eine Ablehnung durch die Miteigentümer ist nicht statthaft.
Wie immer ist es förderlich, den kooperativen Weg zu bestreiten und die Miteigentümer ins Boot zu nehmen. Im Rhein-Main Gebiet baut z.B. die Telekom auch den In-House Bereich auf eigene Kosten mit Glasfaser in MFH aus. Eine konfrontative Möglichkeit gibt es auch, dies bedeutet jedoch die Kostenübernahme des In-House Ausbaus durch den Eigentümer, der die Faser haben möchte.
Leider muss man viele Verwalter erst proaktiv kontaktieren, von selbst kommen die nicht darauf. Förderlich ist es auch sich als "Glasfaserbeauftragter der Miteigentümergemeinschaft" anzubieten, das klappt dann so gut wie immer.
Allerdings gilt obiges nur für Eigentümer, Mieter haben aktuell immer noch das Nachsehen. Ich hoffe auf eine weitere Novellierung, die auch Mietern die Möglichkeit zum Glasfaseranschluss eröffnet.
Ein weiteres Hemmnis sind die, meiner Meinung nach, überzogenen Brandschutzvorschriften für die Verlegung von Glasfaserkabel im Treppenhaus (= Fluchtweg), wenn keine andere Verlegemöglichkeit vorhanden ist. Hier muss eine Einsicht stattfinden, das ein dünnes, nicht stromführendes und unbrennbares Kabel anders zu beurteilen ist, als ein 25 mm dickes 380V Stromabel. Aktuell werden Glasfaserkabel explizit als Stromkabel betrachtet.
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In Spanien war es quasi eine nicht vorhandene internetaccess-taugliche Infrastruktur, die modernisiert werden musste. Dort wurde massiv der Glasfaserausbau vorangetrieben. So wie ich es den Berichten entnommen habe, wurde (V)DSL flächendeckend quasi ausgelassen und gleich auf Glasfaser gesetzt.
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Und wieder die Telekom mit Glasfaserplus im Boot. Erschließt im geförderten Ausbau ein Gewerbegebiet und hinterlässt Lücken bei dem eigenwirtschaftlichen Ausbau.
Mit diesem Rosinenpicken um den Mitbewerber zu behindern, darf es nicht mehr weitergehen. So enttäuschend es für die Bewohner ist, der Rückzug von Deutsche Glasfaser ist nachvollziehbar.
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Welcher Internetanbieter in welchem Land?
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Ja, das lohnt sich jedoch nur bei einer gewissen Anzahl. Bis diese Anzahl erreicht ist, damit der sogenannte Nachanschluss stattfindet, dauert es manchmal Jahre. Bei mir in dem Nachbarortsteil sind es 5 Jahre!
Dem konträr steht die Klage der Verbraucherzentrale NRW, die eine Mindestvertragslaufzeit ab Einreichung des Auftrags starten wissen will. Unabhängig davon, ob ein Anschluss aktiviert ist oder nicht. Sollte die Verbraucherzentrale vor Gericht Recht bekommen, dann wird das auch Auswirkungen auf die Nachanschlussaktivitäten haben. Ich sehe noch nicht, das die Bagger wieder rollen.
Eher sehe ich, das MFH vermehrt angeschlossen werden. Dort erreicht man mit einem Graben deutlich mehr zahlende Kunden, als bei einem EFH. Freilich muss dann der In-House Glasfaserausbau auf stabile rechtliche Grundlagen gestellt werden. Aktuell wird ein Glasfaserkabel brandschutzrechtlich wie ein Kupferkabel betrachtet.
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Bei Aussagen von Elektriker zu Glasfaser kräuseln sich mir sehr häufig die Fußnägel. Weil der Elektriker keine Ahnung von Datentechnik hat und er Glasfasertechnik nicht versteht, wird da sehr oft gemauert und der neumodische Kram schlechtgeredet.
Versuche doch einmal dem Haus und Hof Elektriker zu verdeutlichen, das er den Auftrag zur Verlegung von Cat 7 Kabeln nur bekommt, wenn er diese Unterputz in Lehrrohre mit 25 mm Durchmesser verlegt und die Biegeradien dieser Wellrohre mindestens 15 cm betragen müssen. Stammelt er dann etwas von viel zu teuer und sehr hohem Arbeitsaufwand und notwendig sei das gar nicht, dann würde ich die Finger von diesem Betrieb lassen.
Es gibt natürlich auch Ausnahmen, das streite ich gar nicht ab. Das sind jedoch meist junge Betriebe mit jungen Mitarbeitern.
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Das betrifft viele Anbieter, insbesondere dann, wenn die Deutsche Telekom, so wie hier, in Erscheinung tritt.
Ich gebe dir Recht: Es ist unnütz jedesmal die gleich Sau durch's Dorf zu treiben.
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Ja und?
Deine Frage oder Einlassung zu dem Thema?
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