Ich kann mich erinnern, dass bis 2020 (?) Deutsche Glasfaser den Neukunden bis zu 12 Monaten eine Grundgebührenbefreiung eingeräumt hat. Da sich damals die MVLZ noch um 12 Monate verlängerte, war dies letztlich auch ein gutes Verkaufsargument: Sie bezahlen nicht doppelt.
Im Dezember 2021 trat das TKG in Kraft, das auch für Bestandsverträge die Kündigungsfrist auf 1 Monat absenkte. In deinem Fall waren die Auswirkungen eher nachteilig. Wo Licht ist, da ist auch Schatten.
Aufgrund einer Anfang diesen Jahres verabschiedeten EU Verordnung, wird sich jedoch mal wieder einiges rund um TKG und Glasfaserausbau ändern. Über die Umsetzung in D darf man gespannt sein.