Beiträge von wandler

    Ja, das Fehlerbild ist ziemlich unklar, leider. Und die Fritzboxen sind auch leider etwas zu stark verrammelt (so dass man kaum Informationen vom Linuxkernel bekommen kann, ob/wie die Shaper konfiguriert sind).

    Die Antwort darauf ist einfach: Die Firewall und Shaper des Linux-Kernels sind bei AVM-Produkten nicht vorhanden. AVM setzt dort komplett auf selbstgebasteltes Zeug, um sich nicht an die GPL halten zu müssen.

    Das ist einer Gründe, warum ich AVM-Boxen komplett meide: Die selbstgebastelte Software weist zahlreiche Einschränkungen und Sicherheitslücken auf, die ein OpenWrt einfach nicht hat. Wenn man OpenWrt auf eine Fritzbox installiert, sind 100 % dieser auftretenden Seltsamkeiten verschwunden.

    Das muss ich auch nicht. Denn mit der Erzählung habe ich nicht angefangen. Sprich, es steht der Vorwurf im Raum, der Test sei manipuliert worden.

    Wenn die "Connect" mal wieder jährlich die deutschen Mobilfunknetze testet, um sie dann alle drei zum "Testsieger" zu küren, dann erfahren die Netzbetreiber vorher die Teststrecken und fahren den extra für diesen Test ausgegeben SIM-Karten mit auf Anhängern montierten 5G-Mobilfunkantennen hinterher, damit die Testgeräte nicht in einem der zahlreichen Funklöcher landen.

    Ist das Manipulation, für einen Test extra ein temporäres Mobilfunknetz aufzubauen?

    Halte ich die "Connect" für glaubwürdig?

    Andere Lösungswege verbietet die DTAG ja wieder durch ihr Beharren auf der 1TR112 und drückt diese auch Kunden anderer Provider auf, obwohl bei anderen Providern Telekom-Richtlinien gar keine Gültigkeit haben.

    Aber genau darüber äußert sich das TKG halt nicht. Es besteht eine Dokumentationspflicht, aber keine Anpassungspflicht an marktübliche Standards.

    Da Du ja immer die Telekom als leuchtendes Vorbild erwaehnst, wo ist das denn bei der Telekom aktuell beschrieben? Die 1TR112 schweigt sich, wenn ich das richtig lese, dazu aus.

    Dann darf das auch gern auf den Prüfstand gestellt werden.

    Macht halt die BNetzA von sich aus eher selten... die hat IMHO so ein eigenes Selbstverstaendnis, sowohl "Vertreter der Endkunden" als auch "Partner der ISPs" sein zu wollen

    Eine Behörde, die Wettbewerber ungleich behandelt ist kein "Partner der ISPs". Wie schon gesagt, die Endkundenbeschwerden sind für dieses Thema komplett irrelevant:

    Als Wettbewerber der DG muss man einiges tun, um Compliance zu erreichen und die DG wird staatlicherseits davon freigestellt? Das nennt man in der juristischen Fachsprache "Korruption", dafür gibt es keinen beschönigenden Begriff.

    Und selbst das braucht nicht sein, denn als Kunde kann ich das abstellen. Der Provider hat mir, gemäß §73 TKG, alle notwendigen Daten/Parameter unaufgefordert zu nennen.

    Ein Zwang zur Benutzung/Verwendung von TR069/369 ist ebenso unzulässig.

    Wenn der ISP TR-369 nutzt, hat er das zu dokumentieren und auch genau diese Dokumentation unaufgefordert bei Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen. Genau diese Dinge zählen zu den notwendigen Informationen neben den reinen Zugangsdaten.

    Wir behandeln hier nur den Fall "Vertrag mit Mietrouter", weil genau der nicht gesetzeskonform umgesetzt ist. Dass es da noch andere Produktvarianten gibt, ist für den vorliegenden Fall komplett egal. Wenn das Dieselauto die Abgaswerte nicht einhält, kommt der Geschäftsführer ins Gefängnis. Dass der amerikanische Kunde auch den Benziner nehmen konnte, ist dafür unerheblich.

    Ich wär mir da gar nicht so sicher, dass die DG das absichtlich macht.

    Sich nicht an die EU-Richtlinien halten machen Konzerne wie die DG mit Absicht, weil die mangelhafte Compliance effektiv Kosten spart und die Rendite maximiert. Das ist deshalb auch eine Form von unlauterem Wettbewerb, weil Mitbewerber, die sich an die Gesetze halten, dadurch effektiv im Nachteil sind. Genau wie beim oben genannten Beispiel oder beim Zahlen vom Steuern ist da der Ehrliche der Dumme.

    Deshalb ist es auch wichtig, dass da Regulierer ordentlich mit Bußgeldern reinschlagen, auch wenn sich kein einziger Kunde beschwert. Nur so wird die Fairness im marktwirtschaftlichen Wettbewerb hergestellt und Nachahmer abgeschreckt.

    Die Rede ist dabei auch von der Herausgabe der Zugangsdaten für die Telekommunikationsdienstleistung. Und dazu gehört Telefonie. Somit ist dies unabhängig von Endgerät. Wenn der Kunde telefonie eingekauft hat muss er auch die Zugangs daten erhalten.

    Die DG-Hanseln im Forum unterscheiden hier immer noch zwei Fälle, die das Gesetz gar nicht vorsieht. Es ist völlig egal, wie der Anschluss konfiguriert wird und was für Endgeräte der Kunde erhalten hat. Das ist so explizit im Gesetz nochmal erwähnt, dass die Überlassung von Telekommunikationsendeinrichtungen nichts an den bußgeldbewehrten Pflichten ändert! (§ 73 Abs. 3 Satz 2 TKG).

    Wenn der Anschluss mit VLANs konfiguriert ist, dann sind diese Informationen bei Vertragsschluss unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Wenn die SIP-Daten per HTTP abgerufen werden, dann ist genau diese Informationen bei Vertragsschluss unaufgefordert zur Verfügung zu stellen, damit das Endgerät des Kunden diese Informationen auch abrufen kann. Und natürlich sind auch die Informationen zum Anschluss eines ONT unaufgefordert bereitzustellen, wenn einer geliefert oder vorinstalliert wird.

    Und selbstverständlich wird die DG auch beizeiten auch mal ein Bußgeld dafür kassieren.

    Was an "Sie können dem Endnutzer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben." gibt es denn nicht zu verstehen?

    § 228 TKG Bußgeldvorschriften

    (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

    14. entgegen § 73 Absatz 3 Satz 1 den Anschluss einer Telekommunikationsendeinrichtung verweigert,

    15. entgegen § 73 Absatz 3 Satz 3 die Zugangsdaten oder eine Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt,

    (7) Die Ordnungswidrigkeit kann geahndet werden

    4. in den Fällen des Absatzes 2 Nummer 3 Buchstabe c, Nummer 6 bis 8, 14 bis 16, 20 bis 36, 40, 61, 63 bis 66 und 68, des Absatzes 3 Nummer 1, 2 und 8, des Absatzes 4 Nummer 3 und 6 und des Absatzes 5 Nummer 2 und 3 mit einer Geldbuße bis zu einhunderttausend Euro,

    Das Wörtchen "notwendig" bzw. "notwendige" ist Bestandteil des Gesetzestextes...

    Aber dein Verständnis des Gesetzestextes ist mangelhaft:

    Zitat

    somit ist die explizite Mitteilung an den Kunden/Teilnehmer nicht notwendig.

    Dein "notwendig" bezieht sich auf die Mitteilung. Die unaufgeforderte Mitteilung ist gesetzlich vorgeschrieben. Es kommt nicht darauf an, ob sie für den Einzelfall erforderlich ist, das ist der Begriff, den du eigentlich verwenden wolltest, denn darüber sagt das Gesetz nichts.

    Und jetzt kommen wir zu juristischen (!) Definition notwendiger Zugangsdaten.

    Das sind genau die Zugangsdaten, die der ONT und auch der Mietrouter zum Anmelden braucht. Sie werden nicht erst dadurch "notwendig", dass der Kunde sein eigenes Endgerät anschließen möchte, sondern schon dadurch, dass ohne sie der Anschluss schlicht nicht funktioniert. Auch ein Mietrouter kommt ohne diese notwendigen Zugangsdaten nicht rein. Deshalb bezieht er sie ja per Konfigurationsschnittstelle.

    Wurde ein Vertrag mit Mietrouter abgeschlossen, konfiguriert DG diese Daten mittels TR069/369 pro-aktiv in den Router, somit ist die explizite Mitteilung an den Kunden/Teilnehmer nicht notwendig.

    Das macht die Deutsche Telekom mit Mietrouter exakt genauso, teilt dem Kunden aber die Daten unaufgefordert mit. Denn ob irgendwas "notwendig" ist, ist dem TKG nämlich völlig egal.

    Genialerweise gibt es bei der Deutschen Telekom auch keine unterschiedlichen Konfigurationen "Mietrouter" und "kundeneigener Router". Wozu auch sich unnötig das Leben schwermachen? Der Telekom-Router (egal ob gemietet oder gekauft) zieht sich die Daten, der Rest bringt man mit den Zugangsdaten online. Fertig.

    Fazit: Es ist halbgarer Schrott, den die Glasfaserkonkurrenten der Telekom da veranstalten.

    Dieser Thread ist wirklich die beste Glasfaserbuden-Antiwerbung, die man vorstellen kann.

    Es ist sprichwörtlich alles teurer, schwieriger, komplizierter und mehr Scherereien verbunden als anderswo.

    Und diese Glasfaserfritzen fragen sich immer noch, warum die Verbraucher lieber DSL nehmen...

    Allerdings würde ich die ersten 6 Monate den Mietrouter nutzen, wenn es eine gemietete FRITZ!Box ist. Bei neu ausgebauten Netzten kommt es in den ersten Monaten immer wieder zu Störungen und da schiebt der Support dies gerne auf kundeneigene Router. Dieser "Problemlösung" muss man sich nicht unbedingt aussetzen.

    Würde ich auch sagen und mit dem Wissen keine Unterschrift unter den Vertrag setzen.

    Viel scherwiegender ist allerdings, dass die Routermiete an DG, auch bei erfolgter Umstellung auf kundeneigener Router, bis zum Ende der MVLZ weiter bezahlt werden muss!

    Das ist ja noch schlimmer.

    Das ist zu kurzfristig gedacht. Haustürgeschäfte im TK-Bereich müssten für den Kunden schadlos in den ersten 3 Monaten der Laufzeit rückabwickelbar sein. Die bestehenden 14 Tage halte ich für zu kurz, um den Betrügern die Masche zu vermiesen.

    Die Widerrufsfrist beginnt erst mit Lieferung des gekauften Produktes. Bei Telekommunikationsanschlüssen regelmäßig erst nach Schaltung. Wurde über das Widerrufsrecht nicht informiert (welcher Drückerkumpel macht denn das?), beträgt die Widerrufsfrist 12 Monate und nicht 14 Tage!

    Also brauchen wir ein Verbot von Haustürmarketing

    Leute, die verstehen, dass an der Haustür nur Überflüssiges verkauft wird, brauchen kein Verbot von "Haustürmarketing" (Lobbyisteneuphemismus, korrekte Bezeichnung: Drückerei).

    durch jemand anderen als den zuerst ausbauenden.

    Ein generelles Verbot von Haustürgeschäften an Privatadressen fände sicherlich Mehrheiten, das braucht nicht irgendwie eingeschränkt werden. Das Geschäftsmodell wäre platt, die gezahlten Provisionsmittel fänden anderswo im Wirtschaftsgefüge gesellschaftlich nützlichere Verwendungen. Gesellschaftlicher Nutzen maximiert, Verlust für Drückerfirmen.

    Willst Du damit sagen, niemand braucht die Glasfasernetze?

    Niemand braucht das, was Vertriebsdrücker an er Haustür vertreiben. Für alle Produkte mit echter Nachfrage muss man sich anstellen und bekommt ggf. nichts.

    Deshalb kommt niemand bei mir zu Hause (!) vorbei, um mir den neuesten AI-Beschleuniger anzudrehen. Die sind rar, knapp und teuer.

    frag mal manche Firma wie es läuft wenn der Backup DSL 16k einspringt

    Ich glaube nicht dass der Internetzugang des größten Arbeitgebers hier (seit den 1990ern Glasfaser) beim Geschäftsführer daheim an der Haustür vertrieben wurde. Wenn jemand etwas braucht, findet der Kunde schon zum Vertrieb, ohne dass jemand in Wohngebieten Klingeln putzen muss.

    Grundsätzlich erkennt man am Haustürvertrieb immer Produkte, die so wirklich niemand braucht. Und wenn man diese Grundregel beherzigt, wird man auch nicht reingelegt.

    Diese kleine Fingerübung entsprang der Möglichkeit, dass ich günstig und unlimitiert auf 5G-Mobilfunk zugreifen kann. Klar, da stehen jetzt Ausgaben in Höhe von 200 € gegenüber. Dazu wollte ich meine Erfahrung teilen.

    Ist doch ganz ordentlich. Mir würden 500 Mbit/s 5G auch reichen, um die Glasfaser wieder rauszuwerfen. Den Tarif gibt es schon, leider lässt der Netzausbau auf sich warten.