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  1. Glasfaserforum.de - Das Informations- und Hilfeforum rund um das Glasfaser-Internet.
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Beiträge von Schnurz

  • Glasfaser in Celle (SVO)

    • Schnurz
    • 29. April 2023 um 11:37
    Zitat von alpha_zulu

    Danke für die ausführlichen Erläuterungen. So was ähnliches hatte ich mir schon gedacht, hätte es nicht so perfekt formulieren können.

    Ergänzend noch: Vermutlich verwenden die Netzbetreiber auch deshalb ungern Router mit GF-Modem, weil das ggf. Begehrlichkeiten wecken könnte, diese direkt (ohne ONT) anzuschließen. Und dies gestaltet sich - wie oben beschrieben - nicht ganz einfach.

    Die Schwierigkeit machen sie die Netzprovider/Betreiber selber. Sie müssten nur AON statt GPON verwenden.

  • Falkensee Sachstand FTTH DNS:Net und Mr. Fuxx

    • Schnurz
    • 28. April 2023 um 23:09
    Zitat von Phino

    Ich glaube nicht, vor dem Splitter gibt es nur eine Leitung aus dem PoP vom OLT. Erst vom passiven Splitter aus gehen die einzelnen Fasern zu den Teilnehmern, wobei auf jeder dieser Leitungen alle Daten aller 32/64 Nutzer sind. Erst der ONU beim Kunden decodiert/entschlüsselt die passenden Daten für den Anschluss. Genau deshalb muss ja die Modem-ID bei dem Betreiber hinterlegt werden.
    An welcher Stelle soll jetzt ein anderer ISP mit seiner Hardware in die Leitung rein gegen? Die Splitter in den Kästen an der Straße haben kein Strom, um da etwas einzubauen.

    Bei der Telekom z.B. in den Gf-NVt. Bei der Deutschen Glasfaser hast Du vom PoP zum Kunden PtP. Erst im PoP wird aggregiert.

  • Deutsche GigaNetz und Routerfreiheit

    • Schnurz
    • 28. April 2023 um 22:42
    Zitat von alfalfa

    Die Verwaltung kann weder verhindern noch erzwingen, wer wo ausbaut und wer nicht, im Fall von privatwirtschaftlichem Ausbau sowieso nicht. Das Gesetz gibt jedem Netzbetreiber das (einklagbare!) Recht, Leitungen zu verlegen. Pflichten, dann auch andere Gebiete zu versorgen, entstehen daraus nicht.

    Das Problem ist das hier:

    Kein Interesse, kein Netz.

    Der Gesetzgeber hat sich ja mit den Regelungen selber ein Ei gelegt (oder durch Lobbyismus legen lassen). Wenn die Anforderungen der GEREK von 80% der Anschlüsse bestimmt werden, diese aber gar nicht schnell buchen (buchen ja, aber nicht bekommen) können, weil keine Resourcen zur Verfügung stehen (man will nicht oder ...), dann werden sich auch die Anforderungen der TKMV nicht auf gestiegene Datenraten verändern. Die Forderung nach symetrischer Bandbreite könnte noch einmal einen Schub bringen. Denn auch der Duck durch die TKMV sollte hier die Ausbauwilligkeit erhöhen.

  • UniFi Dream Machine Pro / SE direkt an ONT / APL? CWMP Account?

    • Schnurz
    • 24. April 2023 um 20:42
    Zitat von frank_m

    ... Die Frage ist natürlich, ob der Einsatz von CWMP in so einem Fall Sinn macht.

    CWMP ist doch die Fernkonfiguration. Das muss nicht sein. Der Netzbetreiber hat alle Daten zur Inbetriebnahme mitzuteilen.

  • Fritzbox 5530 in Spanien anschließen - Support welcome

    • Schnurz
    • 18. April 2023 um 22:15
    Zitat von HubeBube

    Das XGS-PON SFP-Modul von AVM ist sowohl für 5530, als auch für 5590 geeignet. Nur damit sind 10 Gbps möglich. Bei dem AON SFP ist bei 1 Gbps Schluss.

    5590 und 5530 sind an der Glasfaserschnittstelle identisch (PRX321B1BI-S-LNEV). Du hast weder an 5530 noch an 5590 eine 10 Gbps RJ-45 Schnittstelle. In meinen Augen macht es mit diesen beiden Modellen nur in ganz wenigen Anwendungsfällen Sinn einen 10 Gbps zu buchen.

    So lange die Backplane der FB schnell genug ist, das interne LAN/WLAN mit Full-Duplex Speed zu bedienen, ist das doch noch brauchbar. Das wären 6,5 Gb/s im LAN und der Rest (3,5Gbit/s) für WLAN.

  • Telekom hilft Team im Forum

    • Schnurz
    • 18. April 2023 um 21:40

    Die haben von mehreren Seiten Trigger bekommen.

  • Telekom: Der Umwelt zuliebe: Umstieg von Kupfer auf Glasfaser. Die Tage der Kupferleitungen sind gezählt.

    • Schnurz
    • 18. April 2023 um 21:37
    Zitat von Mister Knister

    Was natürlich bei einer neu zu verlegenden Leitung auf dem Grundstück und im Haus nicht so ganz einfach ist. Solange gleichartige Kupfer- und Glasfasertarife das selbe kosten und beide verfügbar sind herscht bei den Leuten, die nicht wechseln wollen, keine Notwendigkeit zum Wechseln. Viele scheuen ja auch die erforderlichen Baumaßnahmen gerade wenn sie mit ihrer bisherigen Anbindung vollkommen zufrieden sind.

    Wenn man die Ergebnisse der Nachfragebündelungen der Deutschen Glasfaser nimmt wollen rund 60% der Haushalte keinen Glasfaseranschluß obwohl keine Baukosten anfallen und das erste Jahr recht preiswert ist. Wie will man diese Menschen umstimmen? Zum vollständigen Abschalten des Kuperfnetzes müssen alle Anschlüsse wechseln, sonst geht es nicht.

    Insbesondere bei den Telekom-Anschlüssen. Denn dort gab es bis 11/21 den gesetzlich vorgeschriebenen Nutzungsvertrag, der jegliche Änderung an den Telekommunikationseinrichtungen erlaubt. Also auch die Änderung von CuDA auf GF.

  • Falkensee Sachstand FTTH DNS:Net und Mr. Fuxx

    • Schnurz
    • 17. April 2023 um 21:25
    Zitat von sPnzz

    Wird er, zumindest solange bis er von der Trasse auf seinem Grundstück weiss. Sollte er sie dann beschädigen haftet er dafür.

    Dafür sollte er aber auch die Verlegetiefe bestimmen können bzw. mindertiefe Verlegung ausschließen können.

  • Falkensee Sachstand FTTH DNS:Net und Mr. Fuxx

    • Schnurz
    • 16. April 2023 um 22:04
    Zitat von sPnzz

    Die Sache is halt die, gehen wir davon aus du besitzt das Grundstück vorne an der Straße, 80 Meter hinter deinem Haus, liegt noch ein Haus. Der einzige Weg zum hinteren Haus führt über deine Zufahrt. Du musst ihn also Wegerecht gewähren.

    Dieses Recht hat er aus der Hinterlandbebauung sowieso. Das muss schon für alle anderen Versorgungsleitungen geregelt sein.

    Zitat von alfalfa

    Wie schon erwähnt wurde, geht es aber sowieso meist um Teile von Privatgrundstücken, die quasi zum öffentlichen Raum gehören (z.B. Teile des Bürgersteigs, die eigentlich auf dem Anliegergrundstück sind).

    Wenn das "ausserhalb" des Nutzungsbereiches, also ausserhalb der Hecke, Umzäunung, Mauer etc. liegt sollte das sowieso kein Problem sein, eine entsprechende Absprach zu treffen. Vorausgesetzt, der Grundstückseigentümer wird für diese Nutzung von jeglicher Haftung freigestellt.

  • Falkensee Sachstand FTTH DNS:Net und Mr. Fuxx

    • Schnurz
    • 16. April 2023 um 21:34
    Zitat von alfalfa

    Das ist wahrscheinlich regional unterschiedlich. Ich habe selbst gesehen, wie beim Glasfaserausbau in Mindertiefe Stromkabel, Abwasserrohre und vor allem Fernsehkabel und Telefonkabel im Weg waren und beschädigt wurden, obwohl die angeblich alle viel tiefer hätten liegen sollen.


    Und dann geht es weiter mit [oder]:

    Da ist eben die Frage, was "unzumutbar" ist, aber sonst gibt es keine Voraussetzungen.

    Unzumutbar ist schon, wenn ich dort mit meinem Grundstück nicht das machen kann, was dort üblich ist. Also Baum etc. pflanzen, Mauer mit Fundament errichten, Gartenhaus mit Fundament etc.

    Also scheidet mindertiefe Verlegung schon einmal aus. Und mal eben so ist auch nicht, weil das mit dem Eigentümer eben abgeklärt werden muss, was wann wie wo ...

    So einfach ist das dann doch nicht.

  • Unsere Grüne Glasfaser UGG GmbH Telefonica O2

    • Schnurz
    • 16. April 2023 um 21:04
    Zitat von ConiKost

    ... Ein absolutes Trauerspiel. Glasfaser in die Wohnung wird effektiv nie kommen. Selbst viele jüngere Eigentümer hatten da kein Interesse.

    Weil man denen nicht alle Vorteile erklärt. Aber gut. Ist immer auch eine Sache des Vertriebs.

  • Falkensee Sachstand FTTH DNS:Net und Mr. Fuxx

    • Schnurz
    • 16. April 2023 um 21:02

    §134 TKG

    "(1) Der Eigentümer eines Grundstücks, das kein Verkehrsweg im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 2 ist, kann die Errichtung, den Betrieb und die Erneuerung von Telekommunikationslinien auf seinem Grundstück sowie den Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude an Netze mit sehr hoher Kapazität insoweit nicht verbieten, als

    1. auf dem Grundstück einschließlich der Gebäudeanschlüsse eine durch ein Recht gesicherte Leitung oder Anlage auch für die Errichtung, den Betrieb und die Erneuerung einer Telekommunikationslinie genutzt und hierdurch die Nutzbarkeit des Grundstücks nicht dauerhaft zusätzlich eingeschränkt wird, ..."

    heißt, der Netzbetreiber, der sowieso schon durch einen Grundstücknutzungsvertrag das Grundstück versorgt, darf auch eine neue GF-Leitung legen. Also, wenn der Kunde einen Telekom CuDA Anschluß hat, dann darf die Telekom auch GF verlegen. Das ergibt im Grunde genommen aber auch aus dem alten Grundstücknutzungsvertrag, da dort dem Netzbetreiber

    " sowie an und in den darauf befindlichen Gebäuden alle die Vorrichtungen anbringt, die erforderlich sind, um Zugänge zu seinem öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden oder einem benachbarten Grundstück und in den darauf befindlichen Gebäuden einzurichten, zu prüfen und instand zu halten."

    Ob dieses Recht einem Netzbetreiber zusteht, der keinen Grundstücksnutzungsvertrag mit dem Grundstückseigentümer hat, wage ich zu bezweifeln.

  • Falkensee Sachstand FTTH DNS:Net und Mr. Fuxx

    • Schnurz
    • 16. April 2023 um 20:35
    Zitat von sPnzz

    Hallo Schnurz,

    Aber sicher : TKG §134

    Und wo und wie dort genau?

  • Falkensee Sachstand FTTH DNS:Net und Mr. Fuxx

    • Schnurz
    • 16. April 2023 um 20:07
    Zitat von sPnzz

    genauso wenig wie wir theoretisch direkt durch deren Grundstücke buddeln dürften 😁.

    Kannst Du mir dazu die Rechtsgrundlage nennen?

  • Austausch einer 5490 gegen 5590 Internetverbindung IPv6 wird nicht aufgebaut

    • Schnurz
    • 11. April 2023 um 21:26

    Leider habe ich keinen Zugriff auf die 5530 der Verwandschaft. Setz Dich mit dem Support der Lünecom in Verbindung, die liefern die 5530 in der Provider Version AON vorkonfiguriert aus. Die sollten also die Einstellungen parat haben.

  • Glasfaser für Brieselang - FUXX!NET oder DNS:NET

    • Schnurz
    • 11. April 2023 um 20:54
    Zitat von murphaph

    Ich habe meine APs nur an die 100er Ports des Switches angeschlossen. Unsere "größere Verbraucher" und alles was fest installiert ist haben alle Ethernet. Also 600mbps oder sogar die hälfte davon würde uns auch locker reichen. Ich würde da auch nicht durch Wände dafür bohren aber jeder hat andere Anforderungen im Heimnetz :)

    LAN-Anschlüsse nutze ich wie Steckdosen. Solange welche vorhanden sind, werden sie genutzt. Kabelgebunden geht immer vor Drahtlos.

  • Fritzbox 5590 Fiber direkt an UGG Anschluss ohne nutzung des ONT der UGG

    • Schnurz
    • 11. April 2023 um 20:50
    Zitat von HubeBube

    Oder es gibt keine Beschwerden in nennenswerter Anzahl. Das ist natürlich etwas gutes und wie schon so häufig geschrieben, ist auch noch im Jahre 2023 ein Router hinter dem ONT, vom technischen Standpunkt betrachtet, ein gut funktionierender Aufbau.

    Es geht nicht darum, ob das gut funktioniert, sondern darum, das die Provider weniger Kosten/Aufwand haben. Denn das, was sie an Aufbau-Kosten mit dem GPON gegenüber AON einsparen, müssen sie teilweise oder fast vollständig in den erhöhten Supportaufwand stecken. Und das geht den Shareholdern an den Ertrag ... Also wie immer: Gier

  • Fritzbox 5590 Fiber direkt an UGG Anschluss ohne nutzung des ONT der UGG

    • Schnurz
    • 9. April 2023 um 22:46

    Aber das scheint bezüglich §73 Abs. 3 TKG noch nicht wirklich durchgegriffen zu haben.

  • Gelöst: Fritz Box 5590 an AON Deutsche Glasfaser

    • Schnurz
    • 9. April 2023 um 22:17
    Zitat von frank_m

    Du vergisst dabei die technischen Vorteile, die die Konfiguration "DG Router" für den Kunden hat. Die rechtfertigt das Vorgehen auf jeden Fall.

    Aber nur bei GPON. Und möglicherweise nur für den Provider.

    Aber wen interessiert der Vorteil für den Provider. Wenn er erst einmal für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen §73 Abs. 3 des TGK zahlen muss, kehrt sich sein Vorteil ganz schnell um. Ob das die Wirtschaftsprüfungsgesellschafft bei der Compliance-Betrachtung erkannt hat?

    1000 Kunden die Klagen und zu einer maximalen Verurteilung kommen, wäre 100 Milionen Strafe. Das ist eine Kleinstadt die klagen muss.

  • Eigene FritzBox 7590 bei Glasfaser von DNS:NET keine Verbindung

    • Schnurz
    • 9. April 2023 um 09:52
    Zitat von paco395

    ... und wegen dieser Aussage von DNS:NET "Bei eigenen Routern geben wir keinen Support!".

    Dann solltest Du den Support dezent auf den § 73 des TKG hinweisen. Insbesondere auf den Absatz 1, Satz 2 und Absatz 13, Satz 3. Dazu auch den § 228, Absatz 2 Ziffer 15 in Verbindung mit Absatz 7, Ziffer 4. Dort drohen nämlich 100.000 EUR Ordnungswidrigkeiten Strafe.

    Sie müssen also alle notwendigen Daten zum Betrieb liefern!

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