Was nur leider überhaupt nicht hilft, da der Kunde ja auch seinerseits Informationen für die Registrierung aus seinem Endgerät braucht, und da überhaupt nicht sichergestellt ist, dass er sie bekommt. Häufig wissen die Kunden auch nicht, wie sie die erforderlichen Daten aus ihrem Modem herausbekommen. Und dafür kann man kaum den Provider verantwortlich machen.
Lange Rede, kurzer Sinn: es fehlt nach wie vor die standardisierte Schnittstelle für die Registrierung eines ONTs am OLT. Punkt. Solange es das nicht gibt, ist das TKG ein Papiertiger. Die Normungsarbeitsgruppen haben einfach nicht damit gerechnet, dass es sowas wie das deutsche TKG gibt, dass einen passiven Abschluss fordert, und die ganzen Prozesse auf eine vom Provider gestellte Kombination aus ONT und OLT ausgerichtet. Die Kundin hat dann RJ45 Ethernet für den Anschluss der Geräte ihrer Wahl.
Alternative wäre, dass wir die Provider gesetzlich dazu verpflichten, AON zu machen. Da erledigt sich der ganze Registrierungskrempel.
Nicht wirklich. Der finanzielle Druck der Strafandrohung sollte genügen. Wenn dann noch der Verstoß gegen §73 Abs. 1 TKG Strafbewehrt wird, dürfte die Last wohl groß genug sein sich zu kümmern.
Es sollten nur mal Strafen verhängt werden, damit die Provider lernen, dass das kein Spaß ist.