Ob zwei, drei oder fünf Jahre, soll es klar in den AGBs stehen. Für mich wären zwei bis drei in Ordnung. In der ursprünglichen Version waren es 24 Monate, jetzt steht nichts mehr drin dazu.
Dann muss man als Anbieter so planen, das man Fristen auch einhalten kann. Gegen Corona konnte niemand etwas. Gegen Planungsfehler bzg. zu wenige Mitarbeiter kann man schon etwas unternehmen.
Und allgemein gilt: offene Kommunikation gegenüber dem Kunden!