Solange kein Open-Access auf Passiver ebene stattfindet, ist es auch nicht gut egal wer da sein Monopol unter die Erde wirft.
Wie stellst Du Dir das denn vor? Wie soll das aufgebaut sein?
Solange kein Open-Access auf Passiver ebene stattfindet, ist es auch nicht gut egal wer da sein Monopol unter die Erde wirft.
Wie stellst Du Dir das denn vor? Wie soll das aufgebaut sein?
Da solltest Du mal lieber im Telekom hilft Forum nachfragen.
Also wenn wir noch einen formalen Todesstoß für die Endgerätefreiheit gebraucht hätten, hier ist er.
Das lässt einige Befürchtungen bzg. des laufenden Antragsverfahrens zu diesem Thema aufkommen.
Haushersteller die DIN18015 anwendet
Wo steht im Gesetz, das Du DIN VDE 0100 einhalten musst? Das ist auch nur eine Norm. Man sollte das eben vereinbaren. Es ist Stand der Technik
Wenn ihr dann noch schaut, die Kabel über Lehrrohre zu führen
Welche ja nach DIN 18015 für ITK Verkabelung, also LAN Koaxial Telefon (geht auch über LAN), vorgesehen ist, dann könnt Ihr auch etwas lernen. Denn gute Verkabelung in Sternform mit Leerrohr, das auch für Glasfaser mit Stecker geeignet ist, sollte man schon verbauen. Dabei hilft eben ein Leerrohr mit "Innenverkleidung" damit der Stecker beim einziehen nicht hängenbleiben kann. Die Sternverkabelung ist auch in der DIN 50173 beschrieben.
Ich rede in dem Zusammenhang aber nicht vom Verhalten der AG, sondern von eurem. Hier ist es euch völlig egal, ob ein AG die Regelungen präzise auslegt, oder nicht. Warum lauft ihr nicht Sturm, beschwert euch bei den Berufsgenossenschaften, den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden, bei den Krankenkassen und lasst die Anwälte los? Wie kann es sein, dass Unternehmen so eklatant gegen geltendes Recht verstoßen? In anderen Fällen wird bei jeder Gelegenheit die juristische Keule rausgeholt, nur hier nicht. Das stört mich.
Weil es die MA/AN nicht wissen, weil ihnen die Regeln nicht vermittelt werden. Weder von den Krankenkassen, noch von den Berufsverbänden oder der Arbeitsverwaltung wurden imho keine ausreichenden Aufklärungskampagnen durchgeführt.
Aber hier, wo es um die Gesundheit der Mitarbeiter geht, muss man die Begriffe ja nicht so eng sehen. Sorry, aber euer Verhalten ist heuchlerisch.
Du darfst das nicht verallgemeinern. Es gibt Unternehmen, da ist es nicht genau geregelt. Ob bewusst oder unbewusst, lasse ich mal dahingestellt sein. Und die Gesundheit der MA? Wenn sie nicht informiert und aufgeklärt werden, wie sollen sie es denn einschätzen. Die KK informieren ihre Mitglieder ja auch nicht proaktiv über die Thematik. Und der AG? Wenn er keine offizielle Regelung hat, warum sollte er dann sich darüber Gedanken machen ...
Und wenn die Verantwortlichen MA des AG die Unterschiede tatsächlich kennen und nicht propagieren als auch keine Regelung aufsetzen, dann steht der uninformierte MA eben im Regen.
Home Office macht man immer vom selben Sitzplatz
Und mobiles Arbeiten? Reite doch nicht unbedingt auf der Begrifflichkeit herum. Es wird seltener von den Mitarbeitern als auch von den Abeitgebern in den Begriffen so unterschieden. Teilweise gibt es wohl noch nicht einmal entsprechende betriebliche Regelungen.
Erdkabel bestehen je nach Aufbau nicht nur aus dem Mantel sondern noch aus Zugentlastungen, Reißadern, GFK Stützelementen, Füllmaterialien für einen runden Kabelaufbau, Bündeladern, Füllung der Bündeladern mit Gel/Fettähnlicher Masse.
Aber derartiger Aufbau doch eher nicht in ein EFH, so wie im diskutierten Fall, bei dem das Erdkabel 6,5 Meter weiter in das Gebäude geführt werden soll/wurde. Doch eher MFH mit mehreren Faserbündeln.
Wie z.B nachfolgend beschriebenes Kabel (A-DQ(ZN)2Y 1x 6 E9/125µm G657A1):
Dieses Glasfaser LWL Microcable eignet sich zum Einblasen in Mikrorohre im FTTH / FTTx Einsatz.
- 6 biegeoptimierte Fasern 9/125µm G.657A1
- Zentrale Bündelader 1,7mm
- wasserblockende Aramidfasern
- PE Mantel schwarz UV stabil
- Kabeldurchmesser 2,5mm (+/- 0,1mm)
- Zugbelastbarkeit 90N
- min. Biegeradius 15x Durchmesser
Das ist also gefährlicher als zig Meter PVC gemanteltes NYM 3x1,5? Ob ich das glauben kann?
Brandschutz. LWL Erdkabel bestehen aus brennbarem Polyethylen ohne Flammschutzzusatz. Das brennt wie Zunder. Innenkabel sind flammhemmend und selbstverlöschend ausgeführt.
Also Mantelart aufgrund der Brandschutzvorschriften. Ist diese Belastung bei einem Microkabel (z.B. A-DQ(ZN)2Y 1 x 12) höher als bei einem NYM 3x1,5? Und wie viele Meter sind vom GF-Kabel im Vergleich zum Niederspannungskabel im Keller verbaut?
Außenkabel mit der Innenleitung verbunden werden
Welchen Grund gibt es hierfür? Kabelart, Mantelart, Verrottungsfestigkeit etc. ?
Da ging es nicht um den Datendurchsatz, sondern um den feinen Unterschied zwischen: Anschluss bestellen und Anschluss erhalten.
Im weitesten Sinne hier auch. Dem Netzbetreiber ist es egal, ob Du als Kunde wirklich das bekommst, was Du denkst bestellt zu haben. "Wenn es nicht geht, nicht mein Problem"
Jeder ... kann bestellen - jedoch nicht durchsetzen!
Das gilt so fast immer bei der Telekom. Auch bei kupferbasierten Anschlüssen. Du kannst bestellen, aber es ist nicht gesagt, das du die beworbene Leistung (maximum Datenrate) auch bekommst.
Leider besitzt keiner der Eigentümer diesbezügliche Bauzeichnungen und die Baugesellschaft von damals existiert heute nicht mehr.
ggf. findet man die aber in der genehmigenden Baubehörde vorliegend.
TKG von 21
TKG: Schau Dir den Header genau an.
Danke für die sehr ausführliche Antwort. D.h. sie dürfen lt. Gesetz den Netzanschluss gar nicht versiegeln.
Sicher dürfen sie das. Wenn er der gesetzlichen Regelung, also passiv mit vom Kunden erreichbaren Anschluss, entspricht. Das machen auch einige Netzbetreiber so. Aber den aktiven ONT müssen sie kostenfrei entfernen.
Im Streitfall kann es den Netzbetreiber nicht nur die Unterlassung kosten, sondern auch Ordnungswidrigkeiten-Strafen. Näheres findest Du im TKG . Die Strafandrohung in Abs. 2 Ziffer 14 und 15 sowie Abs. 7 Ziffer 4 des § 228
Hier fehlt mir auch noch die Lünecom die in mehreren Bereich GF anbieten. Sie sind z.B. Pächter des landkreiseigenen GF-Netzes des LK Uelzen in Niedersachsen, das als AON betrieben wird.
Wenn Du für 398 EUR einen Anschluß ohne Vertragsbindung bekommen kannst, dann bestell das. Günstiger kommst Du ohne Vertragsbindung kaum dran. Und den Vertrag bei OCG abschliesen ist ja nicht verkehrt. Bist Du Eigentümer, dann ist das eine gute Entscheidung, weil Du zwei GF-Netzbetreiber dann im Haus hast. Ob und in wieweit Open Access auf den Netzen zum Tragen kommt, kann Dir keiner sagen. Daher ist es unklar, ob andere Provider dort verfügbar sein werden. So hättest Du dann, zusätzlich zum DSL und möglicherweise Kabelanschluß, auch noch zwei GF-Anbieter zur Verfügung.
Da wird es kaum einen Gebrauchtmarkt geben.
Insbesondere, wenn ONT und Router nicht in einem Gerät vereint sind. Da macht es nämlich schon Sinn, beim Wohnungswechsel den ONT vor Ort zu lassen. Dann kann der nachfolgende Bewohner nämlich später schnell einen neuen Tarif buchen und den Anschluß benutzen da der ONT schon auf diesen Anschluß provisioniert ist.
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