Ich hatte damit aber keine Probleme bisher.
Dann hast Du nur Glück gehabt. Hier 130t EW Stadt. Ich habe hier schon einmal den Spaß hinter mir.
Ich hatte damit aber keine Probleme bisher.
Dann hast Du nur Glück gehabt. Hier 130t EW Stadt. Ich habe hier schon einmal den Spaß hinter mir.
Ist ja nicht so das das einfache DSL oder Kabel irgendwelche Probleme machen würde.
Ich wünsche ja niemandem etwas schlechtes. Aber gerade im Sommer ist bei der erhöhten Gewitterhäufigkeit ein kupferbasierter Anschluß schon spaßig. Da kann eine Überspannung, basierend auf einer nahen Blitzentladug, schon mal richtig den Anschluß und alles was so dahinter installiert ist, versauen. Bei GF basierenden Anschluß über die Signalleitung nicht möglich.
Ich bin ja auch noch mit 77 ein wenig technikbegeistert und möchte halt immer nur da beste
Das will jeder Kunde.
Wenn ich meine alt Telefon-Nr. die ich schon 52 Jahre habe nicht mehr bekomme, werde ich den Festnetzanschluss kündigen
Da gibt es Regeln, die dort greifen. Wenn Du in ein anderes Ortnetz umziehst, bekommst Du auch eine andere Rufnummer. Das ist so. Und wenn Dein Dienstanbieter Dir Deine vierstellige Rufnummer nicht mehr gibt sondern eine, inklusive Vorwahl, elfstellige, dann ist das eben auch so. Denn so sind nun mal die Vorgaben.
Irgendwann werden die ISP dieses Providerhopping auch einstellen und den Kunden nicht mehr akzeptieren. Im Zweifelsfall läuft der Hopper dann über §59 TKG und der TKMV. Ob das dann so das gewünschte Ergebnis ist?
Der Provider muss keinen Vertrag mit jemandem abschließen, der nach Ablauf der MVLZ immer kündigt.
Der Grund ist dass wir keinen Wettbewerb haben.
Formal schon. Tatsächlich eher nein.
bei einem VDSL100-Anschluss
Wenn dieser denn auch die 100 Mbit/s liefert. Was aber nicht garantiert ist. Ebenso muss der Upload keine 40Mbit/s schnell sein.
Der OP war vorher bei Kabel, und ich wette nicht Telekom-Kabel...
Ist mir klar. Deshalb habe ich es ja so geschrieben. Wenn kein vorlaufender Vertrag vorhanden ist, wird der reine Anschluß immer etwas problematischer ...
Persoenlich wuerde ich so etwas sofort kuendigen, wer FTTH verkauft/verspricht aber nur DSL liefern kann soll wiederkommen wenn FTTH geliefert werden kann, aber ich kenne die Details ja nicht genau, vielleicht gibt es akzeptable Gruende fuer das Vorgehen. Wann ist denn der echte FTTH Ausbau anvisiert?
Funktioniert, wenn du vorher schon Telekom Kunde bist.
da noch unverblümt Kupfer reingehauen hätte
Nicht ausgeschlossen.
Jetzt mussten Sie wohl Glasfaser verlegen, oder nicht
Sie mussten nicht. Aber anscheinend hat es sich auch bei der Telekom herumgesprochen, das GF dann doch die bessere Wahl wäre.
Warum hat die Telekom nur da Glasfaser verlegt ? Weil sie in der Versorgungspflicht ist ?
An sich nicht. Die sind nicht verpflichtet.
Der optische Splitter steht ca. 500m von hier entfernt
Kannst Du davon mal ein Foto posten?
Wenn ihr noch die "alte" Technologie habt, die ich persönlich für besser erachte, dann sollte es einfach sein. Insbesondere, wenn der HÜP und ggf. eine Gf-TA schon bei Dir installiert sind. Dann braucht man nämlich, wie im Video gezeigt, nur vom Anschlußfeld auf einen Splitter zu patchen. O.k. das wäre die reine physikalische Vorgehensweise. Danach sind natürlich noch diverse systemisch administrative Dinge einzustellen.
Cu => Chemisches Zeichen für Kupfer, DA => Abkürzung für DoppelAder => Ein Adernpaar, über dass das Telefonsignal geführt wird. Siehe auch hier und hier.
CuDA oder CuDa ist eine übliche Bezeichnung für einen Telefonanschluß mit einer TAE Dose im Gegensatz zum Anschluß über Koaxialkabel/Koax der ursprünglich für Kabelfernsehen verbaut wurde. Beide Anschlußarten nutzen Kupfer als elektrisch leitendes Material mit dem das Signal also elektrisch verteilt wird. Im Gegensatz zur Glasfaser, bei der das Signal als Licht verteilt wird.
Bleiben oder zurück auf CuDA, falls diese dort noch angeboten wird.
Wenn bei euch die "alte" Bauweise mit "Garagen-PoP" durchgeführt wurde, gehe ich auch davon aus, das hier nur gepatched werden muss. Wenn Du näheres zum Aufbau eines PoPs von DG zum damaligen Zeitpunkt wissen willst, dann schau mal hier. Ich habe ähnliche, mit hellem Klinker, selber schon von innen besichtigt.
(besonders, wenn man die automatische Konfiguration erlaubt
Und genau diese Daten muss Dein Provider Dir unaufgefordert bei Vertragsabschluß zur Verfügung stellen. Dies ist im TKG, §73, Abs. 3, Satz 3 so vorgeschrieben und soll bei Verstoß auch gemäß §228, Abs. 2, Ziffer 15 im Zusammenhang mit Abs. 7, Ziffer 4 mit einer Geldbuße bis zu 100.000 EUR bestraft werden.
Änderung in §228:
94. § 228 wird wie folgt geändert:
a)
Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ersetzt:
(1) „ Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
1.
als Netzbetreiber entgegen § 79 Absatz 2 Satz 1, § 80 Absatz 3 Nummer 1oder § 81 Absatz 2 Satz 1, jeweils in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 86 Satz 1 Nummer 1, eine Information nicht, nicht richtig, nicht voll-ständig oder nicht rechtzeitig übermittelt oder
Beginnt also mit §79 des TKG und keine Änderung zu §73.
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