weil die DSL Verbindungen empfindlich stoeren koennen, aber bei einem FTTH Anschluss wie Deinem ist das irrelevant
Und was sagen dann die Nachbarn dazu, deren DSL-Anschluß in die Knie geht?
weil die DSL Verbindungen empfindlich stoeren koennen, aber bei einem FTTH Anschluss wie Deinem ist das irrelevant
Und was sagen dann die Nachbarn dazu, deren DSL-Anschluß in die Knie geht?
Das Leerrohr war auch groß genug für zwei Glasfaserleitungen
Glasfaserleitungen oder Speedpipes für Glasfaserleitungen?
Aufbau: Leerrohr zum Mehrspartenanschluß. Darin Leerrohr (Speedpipe). Darin Glasfaser.
Das ist erlaubt?!
Lies mal im "Telekom hilft" Forum nach, wenn es um solche Fälle geht.
Ob das rechtlich so zulässig, geprüft und genehmigt ist, kann ich nicht sagen.
EWE oder Glasfaser Nordwest? Aber egal. Wenn 1&1 einen Vertrag mit dem Netzbetreiber hat, so sorgt dieser Vertrag und die daraus resultierenden technischen Maßnahmen dafür, dass die Daten von 1&1 den Weg zu Dir finden werden.
Die Allianz/o2 will uinbedingt "Homes-Connected" statt "Homes-Passed"
Verständlich. Nur die bringen Geld in die Kasse. Die anderen kosten nur.
Oder direkt die Telekom Glasfaser-Hotline kontaktieren. 0800-2266100
Das ist ja im Grunde genommen auch die "erzieherische Maßnahme" die der Gesetzgeber so vorgesehen hat. Leider wird das auch bei dem einen oder anderen Provider durch Ersatzvornahmen torpediert. Also z.B. bei der Telekom durch die Stellung eines "Mobilfunkrouters" mit beschränktem Datenvolumen. Der kann aber kein Ersatz für eine Flatrate sein, wenn dann das Datenvolumen laufend schnell ausgeschöpft ist.
und ehrlicherweise muss ich sagen dass ich noch keinen NVT gesehen habe wo durch die Kollokation ein anderer Provider das Gf Kabel an die DTAG übergibt.
Das wird wohl, wenn überhaupt, auch nur ber BSA erfolgen.
heißt das nicht, dass es den Stand der Technik widerspiegelt.
Warum nicht? Wo steht die gesetzliche Vorschrift xPON zu verwenden? Es ist die freie Entscheidung des Providers diese Technik einzusetzen. Und dabei hat er die geltenden gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Darüber muß nicht weiter diskutiert werden.
Es gibt zum Glück kaum Meldungen von der DG, wo Vorhaben wieder eingestellt wurden.
Wenn sie es denn postiv beschieden haben. In 7 Tagen jährt sich das Ende der Vorvermarktungszeit hier ... Eine Entscheidung liegt nicht vor.
Schau einfach mal hier rein.
Na hoffen wir mal, dass sich das bald ändert und die Politik die Rahmenbedingungen auch bei GF festlegt
Und was erwartest Du da? Einen Zwang, das jeder Netzbetreiber jeden anderen Content-Provider zu staatlich festgelegten Bedingungen auf seinem Netz präsentieren muß?
Ich befürchte, das wird nicht kommen.
Powerline, in den modernen G.hn Varianten ist zwar keinesfalls der Störer, so wie es häufig hingestellt wird (da wird nur papageienartig wiedergegeben, was vor über 20 Jahren für billigste Chinaware galt)
Gilt für xDSL immer noch, da hier die Frequenzbereiche übereinstimmen, also xDSL Signal durch Powerline gestört werden kann. Bei einem GF-Anschluß aber irrelevant.
komischerweise steht Lunecom
Dann frag doch mal direkt bei Lünecom bzg. des Netzes "Sewikom" an ...
bekommt du die Telefonie Zugangsdaten kurzfristig und automatisch bereitgestellt, weil sie erst dann notwendig werden.
Das ist das mindeste, was sie dann tun müssen. Das Gesetz verlangt es aber anders. Und das strafbewehrt.
vagabundierende Telefonnummer möchte,
Hat mit einer vagabundierenden Telefonnummer nichts zu tun. Wenn die DNS Auflösung nur mit dem Ansprechen des Providereigenen DNS-Servers in seinem eigenen Netz aufzulösen ist, verhindert das u.U. die Wahl eines anderen DNS-Servers beim Kunden. Das ist ist ihm aber freigestellt. Ich darf als Kunde jederzeit z.B. die Google Server zur DNS verwenden. Und wenn dann die Auflösung für die Telefonie nicht funktioniert, ist das unzulässig.
Dennoch gibt es hier Aufregung, wenn die Kunden an den Vertragsbedingungen vorbei Privatkundenverträge auch bei geschäftlicher Nutzung abschließen, und die DG dann dagegen vorgeht.
Weil die rechtliche Grundlage nicht wirklich eindeutig ist. Nicht nur §§13 und 14 BGB sondern auch das Steuerrecht sind zur Beurteilung heranzuziehen, wenn der Provider hierzu keine eindeutige Angabe gemacht hat. Denn auch das Steuerrecht sieht z.B. die Unternehmereigenschaft durch die Tatsache sich auf dem Dach Ihres Eigenheims eine Photovoltaikanlage installieren zu lassen, gelten Sie mit Inbetriebnahme der PV-Anlage aus steuerlicher Sicht als umsatzsteuerlicher Unternehmer (§138 AO). Und wie viele dieser Anlagen hängen am Internet über die vorhandenen Provideranschlüsse?
Liebe Provider. Wie ist das mit der Gleichbehandlung?
Und könnt ihr dann für die vielen resultierenden Geschäftskundenanschlüsse die entsprechenden SLA auch garantieren?
Fragen über Fragen.
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