das ist ja der Grund warum die ISPs das machen können, ist nirgendwo genau festgeschrieben, sondern es gibt nur mehrere Punkte, die sowas implizieren
Na ja. Der Beginn von Arbeiten auf dem (eigenen) Grundstück, sollten die Gerichte dann als Auftragsbestätigung werten. Auch wenn es dazu kein Schriftstück mit "Auftragsbestätigung" gibt, denn die Arbeiten zeugen ja davon, das hier wohl eine "Beauftragung" vorliegt. Und danach sind dann 2 Jahre Zeit, die Anbindung in Betrieb zu nehmen. Sonst sollte es ein Möglichkeit zur Kündigung geben. Das würde auch schon einen gewissen Druck erzeugen.