Grundsätzlich ist das TKG auch mit GPON erfüllbar. Obwohl ich AON auch angenehmer finde. Das ist auch definitiv ein Bereich, in dem eine gesetzliche Einmischung nicht zulässig ist. Diese Entscheidung ist eine rein unternehmerische.
Leistungsverweigerung ist ein aktiver ONT übrigens definitiv nicht. Es ist ein Verstoß gegen das TKG, aber das ist erst mal unabhängig von der Vertragserfüllung. Anschlüssen mit ONT wird nicht die Betriebserlaubnis entzogen.
Lass doch einfach den Kunden entscheiden. Diejenigen, die auf einem passiven Anschluss beharren, können das ja tun und um Zweifel dafür auch auf den funktionierenden Anschluss verzichten zugunsten einer juristischen Auseinandersetzung. Aber die anderen lass doch surfen. Viele wollen eh einen Router mit Ethernet als WAN Port einsetzen, und anstatt einen eigenen Medienwandler kaufen zu müssen, können sie da auch einfach den ONT des Providers nutzen (das sind mit Sicherheit mehr, als diejenigen, die einen passiven Abschluss wollen). Von daher sehe ich nicht wirklich einen Grund für diese Schwarz/Weiß Malerei. Die Welt ist für viele Grau - für die meisten sogar ziemlich Hellgrau.
Ich sehe das nicht schwarz/weiß. Aber das Gesetz besagt "passiver Abschluß". Da endet das Providernetz und die Zuständigkeit. Und wenn sie Kunden bedienen wollen, dann müssen sie ihre Prozesse und Informationen daraufhin auslegen. Also muss das so angepasst werden, das die Einrichtung des ersten aktiven Gerätes nach dem Provider Abschluss problemfrei erfolgen kann, damit der Provider seiner vertraglich geschuldeten Leistung nachkommen kann. Es liegt doch voll im Interesse des Providers hierfür schnelltens eindeutige und für alle Beteiligten (Kunde und Provider-Support) einfach und leicht nachvollziehbare Beschreibungen und Verfahren zu installieren.