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  1. Glasfaserforum.de - Das Informations- und Hilfeforum rund um das Glasfaser-Internet.
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Beiträge von Schnurz

  • FritzBox 6890 LTE an Glasfaseranschluß

    • Schnurz
    • 30. Dezember 2022 um 21:32
    Zitat von HubeBube

    Nein! So pauschal ist die Aussage nicht korrekt.

    Ein ONT/ONU ist deutlich mehr als ein Medienkonverter, der lediglich Lichtsignale in elektrische Signale wandelt.

    Bei AON? Bitte erklären.

  • IPv6 und Router

    • Schnurz
    • 30. Dezember 2022 um 21:24
    Zitat von HubeBube

    Es ging bei diesen (aufwändigen) Tests um die IPv6-Unterstützung, da spielt das FRITZ!Box Modell so gut wie keine Rolle. Die Version und ggf. die Bildnummer ist hier das Entscheidende.

    Eben. Und die 7.50 gibt es derzeit nur für die 7590

  • Deutsche Glasfaser Neuanschluss - Große Probleme

    • Schnurz
    • 30. Dezember 2022 um 19:10
    Zitat von Phino

    Und hilfreich ist auch die hier schon immer wieder genannte Planauskunft = Leitungsauskunft = Trassenauskunft = Spartenauskunft = Netzauskunft
    Die gibt es beim Bauamt der Gemeinde.
    Die Namensgebung ist in jeder Gemeinde/Bundesland aufgrund der verschiedenen Bauordnungen unterschiedlich. Es lebe der Föderalismus.
    Dieter_G Wäre doch schön für das Forum nach Monaten zu erfahren, wer tatsächlich schon Telekommunikationsleitungen, aus welchen Material auch immer, verlegt hat in deiner Straße. ;)

    Leitungen oder Leerrohre oder Speedpipe-Rohrverbünde?

  • IPv6 und Router

    • Schnurz
    • 30. Dezember 2022 um 19:08
    Zitat von HubeBube

    Der erwähnte Artikel ist in c't 02/23 (31.12.2022) auf Seite 104 veröffentlicht worden.

    Sicher benötigt ein solcher Artikel einiges an Vorbereitungszeit.

    Aber dann die AVM FB5530 zu testen und nicht die 5590 sowie 7590 mit der aktuellen 7.50 (wahrscheinlich zu spät released), passt dann auch nicht so ganz. Hoffentlich prüfen sie auch noch einmal mit dem aktuellen AVM OS 7.50.

  • Deutsche Glasfaser Neuanschluss - Große Probleme

    • Schnurz
    • 26. Dezember 2022 um 17:05
    Zitat von Dieter_G

    Habe jetzt Formular abgesendet. Als Link das hier genommen einfach mal:

    https://telekomhilft.telekom.de/

    Mal schauen was kommt.

    Hilfreich ist auch das bereithalten eines Katasterauszuges, auf dem die Lage des Grundstückes sowie die zugehörige Adresse eindeutig ersichtlich ist.

  • Deutsche Glasfaser Ausbau Saarland

    • Schnurz
    • 17. Dezember 2022 um 22:35
    Zitat von __QT__

    ....

    Die Hardwareaufstellung ist so ne Sache. Vom Keller bis zum Wohnbereich wären so ca. 25m Leitungsweg. Und dann hätte man GF-TA wie auch ONT im Wohnbereich an der Wand. Andererseits müsste ich für die Aufstellung im Keller noch irgendeinen günstigen Router besorgen, der die Verbindung managen kann. Aktuell ist eine Fritzbox 7560 (im Wohnbereich) vorhanden, die ja auch als IP Client SIP, DECT und WLAN servieren könnte. Also, da bin ich echt noch am Grübeln....

    ...

    Wo hast Du denn derzeit deine Einspeisung für den Router (DOCSIS oder DSL?) montiert? Nur im Keller und dort den Router oder im Wohnbereich die TAE-Dose oder die Multimediadose mit F-Anschluß? Und ähnlich solltest Du dann auch den GF-TA, der ja das äquivalent z.B. zur TAE darstellt, installieren lassen.

  • GF-TAs und NTs sinnvoll in Zwei-Familienhaus platzieren

    • Schnurz
    • 17. Dezember 2022 um 21:56

    Was ich nicht verstehe ist die Tatsache, das jemand so etwas, ist ja nicht schlecht gemacht, "an die Wand nagelt", anstatt den ganzen Rotz in einem 19" Schrank oder entsprechendem Wandgehäuse zu verbauen.

  • Glasfaserausbau, wer baut?

    • Schnurz
    • 17. Dezember 2022 um 20:46
    Zitat von sunday380

    Ist ein Rechenexempel. Was kostet dich 24 Monate kleinster Vertrag gegenüber den Kosten fürs reinlegen? Ich lass mir beide reinlegen wobei die Telekom tatsächlich so oder so nichts kostet. Würde bei beiden was anfallen wenn man keinen Vertrag nimmt, würde ich es so machen. Den auswählen den ich haben möchte und beim anderen den kleinstmöglichen Vertrag für 24 Monate gegenrechnen und entweder einmalig die Kosten fürs reinlegen zahlen oder halt den Vertrag stumpf 24 Monate zahlen.

    Rechtzeitige Kündigung nicht vergessen :lol:

  • Glasfaseranschluss einrichten

    • Schnurz
    • 17. Dezember 2022 um 20:35
    Zitat von alfalfa

    Inwiefern ist der Gf-TA vorgeschrieben? Auch eine Glasfaserbuchse am HÜP kann als passiver Anschluss genutzt werden.

    Soweit der APL nicht abgeschlossen ist, ist das richtig. Damit besteht aber die Gefahr des Kundeneingriffs in das Netz des Netzeigentümers (NE3). Technisch funktioniert das. Weiss ich aus eigener Erfahrung im Bereich des PoP17 des LK Uelzen. Aber der GF-TA stellt ja normalerweise den Steckanschluß im freien Zugriff des Kunden zur Verfügung, was der APL ja nur bedingt tut. Wie man ja an der Art des Unterschiedlichen Ausbaus sieht. Wobei ja im LK Uelzen das Netz zum größten Teil durch den Kreis errichtet wurde und hier das Betreibermodell gilt. Einzelne, neuere Bereiche im LK Uelzen baut Lünecom wohl eigenwirtschaftlich aus. Da kann ich nichts zur Art des Linienabschlusses in den Gebäuden sagen, da ich diese noch nicht kenne.

  • Glasfaseranschluss einrichten

    • Schnurz
    • 17. Dezember 2022 um 19:30
    Zitat von alfalfa

    Der graue Kasten wird HÜP (HausÜbergabePunkt) genannt. Wie du schon beschrieben hast, endet dort die Glasfaser, die von außen ins Haus kommt. Das weiße Kästchen in der Mitte nennt man "Gf-TA" (Glasfaser-TeilnehmerAnschluss). Diese "Glasfasersteckdose" ist vor allem dann wichtig, wenn das Endgerät in einem anderen Raum stehen soll als der HÜP. Mit einem einheitlichen Materialkonzept wird der Gf-TA auch dann montiert, wenn der Anschluss im selben Raum ist und der HÜP im Prinzip die Aufgabe der Glasfasersteckdose übernehmen könnte. Außerdem haben nicht alle Kästen, die als HÜP verwendet werden, außenliegende Plätze für Glasfaserkupplungen.

    Im Vergleich zur klassischen Telefontechnik entspricht der HÜP dem APL (AbschlussPunkt Linientechnik) und der Gf-TA der ersten TAE-Dose.

    Leider haben die Monteure im LK Uelzen, kreiseigenes Netz, die Glasfaser-TA wohl nicht überall montiert, obwohl sie vorgeschrieben ist. Hier ist Lünecom ebenso der Betreiber.

  • FritzBox 5590 Update

    • Schnurz
    • 17. Dezember 2022 um 19:18
    Zitat von sepaton

    Hallo Zusammen,

    bei mir läuft die Version 7.39-102064 Inhaus seit 2 Tagen stabil.

    Update von Version 7.30 final lief innerhalb von 6 Minuten sauber durch.

    Anschluß: DG GPON

    Und wo hast Du die 7.39 für 5590 gefunden?

  • Deutsche GigaNetz und Routerfreiheit

    • Schnurz
    • 27. November 2022 um 12:18
    Zitat von kopernik165

    Vorgangsnummer 2022-10-17-0135/233-3

    Bundesnetzagentur

    Sehr geehrter Herr .......

    vielen Dank für Ihr Schreiben.

    Ihr Anbieter hat uns folgende Info gesendet:

    ***... zu o.g. Vorgang möchten wir Ihnen mitteilen, dass passive ONTs bei uns zugelassen werden.

    Der Versand des passiven Netzabschlussgerätes für den betreffenden Kunden wurde veranlasst. Er hat per E-Mail von uns vorab die Installationsanleitung erhalten.

    Zudem benötigen wir die Seriennummer des ONTs in seiner Fritzbox. Sobald er das Gerät erhalten und uns die Seriennummer seines ONTs mitgeteilt hat, werden wir Ihn freischalten.

    ...***


    Alles anzeigen

    Geht doch. Aber das müsste von TKG Seiten her der Standard sein. Also grundsätzlich passiver Netzabschluß und bei Vertragsabschluss wahlweise eigenes Gerät oder Provider-ONT. Und das ohne jegliche Unterschiede in der Leistungsfähigkeit des Anschlusses (Komfortanschluß nur bei Providergerät?)

  • Glasfaseranschluss einrichten

    • Schnurz
    • 9. November 2022 um 21:08
    Zitat von django-nudo

    Hallo Karsten und hallo auch an alle anderen. ich habe mich gerade auf dieser Seite angemeldet weil ich das gleiche Vorhaben habe (Glasfaser bei Lünecom) und würde mich gerne mal hier ranhängen. S chon mal danke im Voraus und auch danke für alle bisherigen mir hoffentlich hilfreichen Beiträge.


    Also zu mir: ich habe aktuell noch DSL (50mbit/S) und eine Fritzbox 7490. Bin eigentlich ganz zufrieden, aber möchte mich nicht irgendwann ärgern, nicht rechtzeitig auf den Glasfaserzug aufgesprungen zu sein. Also rechne ich mir die kommenden Mehrkosten als "Anschlussgebühr" schön.

    Ich würde gern meine gute alte Fritzbox weiternutzen weil ich mit ihr ganz zufrieden bin und weil die angebotene 5530 keine USB-Anschlüsse hat (auch wenn ich die ehrlich gesagt aktuell nicht nutze) und keine sooo gute WLAN-Reichweite haben soll. Den 118-€-Konverter von Lünecom möchte ich mir aber auch sparen.

    Karsten, könntest du oder die anderen noch mal bestätigen, dass alles funktionieren müsste wenn ich die gleichen Dinge kaufe wie du? Also den TP Link Konverter und das SFP Modul? Glasfaserkabel könnte ich ja auch eins von Lünecom selber nehmen oder?

    Und dann noch ein LAN-Kabel, würdet ihr da CAT6 empfehlen?

    Und dann Glasfasersteckdose mit Konverter und Konverter mit Fritzbox verbinden? Fritzbox noch auf schnelle LAN-Verbindung stellen und einrichten mit den Daten, die ich wohl von Lünecom bekomme? Und dann kann es losgehen? Wie viel Geschwindigkeit bekommst du über WLAN?

    Und ein Modem wird nicht benötigt (weil das Modem der Fritzbox wird ja nicht verwendet)?

    Sorry, dass ich mich einfach nur als Nutznießer hier ranhänge, wenn ich auch mal was sinnvolles beitragen kann werde ich das tun. Besten Dank an alle!

    Grüße Django

    Alles anzeigen

    Du solltest Dir auch die Frage stellen, ob nicht eine neue FB, z.B. die 5590 mit AON Modul betrieben eine Lösung für Dich sein könnte. Denn die 7490 ist ja nun auch von Seiten des Supports nicht mehr die stark unterstützte Version. Da würde ich eher mit der Unterstützung der erwarteten neuen OS Version für die 5590 rechnen. Die 5530 läuft bei Verwandschaft am LK-Uelzen Netz problemfrei auch im Mesh-Betrieb mit Repeatern.

  • Glasfaser Nordwest Ausbau

    • Schnurz
    • 9. November 2022 um 20:19
    Zitat von alfalfa

    Das Recht, den Anschluss zu verlangen, haben aber immer noch nur die Eigentümer. Vorher war die Zustimmung der Miteigentümer erforderlich. Bei einem Objekt, das vollständig im Eigentum einer Wohnungsbaugesellschaft ist, macht die Änderung des gesetzlichen Rahmens überhaupt keinen Unterschied. Der Eigentümer entscheidet, u.U. auch gegen den Willen der Mieter. Es macht also durchaus Sinn, die Eigentümer größerer Objekte frühzeitig anzusprechen und deren Kooperation einzuwerben. Sonst arbeitet sich der Vertrieb an einer Zielgruppe ab, die den Anschluss letztendlich nicht bekommen kann.

    Ja und nein. Bei einem neuen Netzbetreiber schon. Bei einem Netzbetreiber, der schon Anschlüsse in den Gebäuden hat, und davon könnte man z.B. bei Telekom-Anschlüssen ausgehen, zieht §134 Abs. 1 des TKG. Da kann der Eigentümer den Ausbau im Grunde genommen nicht verhindern. Jedenfalls nicht, wenn die existierenden Provideranschlüsse vor dem 01.12.2021 errichtet bzw. erstmalig in Betrieb gegangen sind. Denn für diese ist ein Grundstücknutzungsvertrag gemäß §45a des alten TKG (siehe die entsprechende Anlage des TKG) notwendig gewesen.

  • Deutsche GigaNetz und Routerfreiheit

    • Schnurz
    • 5. November 2022 um 19:59
    Zitat von frank_m

    Ist juristisch ja alles richtig. Sogar bei der TCO für AON/GPON bin ich bei dir, dass das alles nicht so eindeutig für GPON ausfällt, wie immer dargestellt wird.

    Aber was die praktische Umsetzung angeht, ist deine Ansicht einfach unrealistisch. Die Aufwände sind riesig, und für 95% der Kunden uninteressant. Das ist dann auch eine unternehmerische Entscheidung. Und wie sie ausfällt, sieht man da draußen ja. Daran wirst du nichts ändern. Das kommt einfach mit der Zeit.

    Insbesondere, wenn der finanzielle Schmerz bei den Providern zu groß wird.

  • Ausbau FTTH von zwei Anbietern?!

    • Schnurz
    • 5. November 2022 um 19:56

    Möglicherweise hilft das hier :D

  • Ausbau FTTH von zwei Anbietern?!

    • Schnurz
    • 5. November 2022 um 18:25
    Zitat von sunday380

    Guten Morgen,

    was genau die Telekom vor hat, weiß ich noch nicht, aber es war mal in der Zeitung im Gespräch dass hier 2 Anbieter ausbauen wollen und wenn ich eine Verfügbarkeitsprüfung für Glasfaser mache bekomme ich eine Info, dass beim Thema Ausbau am 07.02.23 neue Infos kommen. Das hatte ich vor 2 Monaten noch nicht. Da der VDSL DSLAM nur 120m entfernt gebaut wurde, gehe ich davon aus das es ein richtiger FTTH/FTTB Ausbau werden soll. (FTTH/FTTB bei mir kein Unterschied, da EFH) Auch die UGG hatte noch keine Info über eine Kooperation mit der Telekom, also gehe ich von einem GF Überbau aus.

    Was das Thema Durchführung angeht, ja denke auch mal das die UGG keine Ambitionen haben wird, für die TKOM mitzuarbeiten.

    Aber meine Überlegung ist halt folgende. Zum einen bin ich ein gebranntes Kind was Handwerker angeht. Die haben bei mir im Haus dermaßen viel Murks gebaut, dass mir auch nach über 10 Jahren immer noch die Adern schwellen. X( Unter anderem meine Wanddurchführung für die Wärmepumpe. Aus meiner gebetsmühlenartigen Ansage, eine ordentlich Doyma Abdichtung zu nehmen, wurde dann Brunnenschaum…..Nun ja, die mussten es wieder raus pörkeln und die Doyma neu setzen… :P

    Das will ich gerne von Anfang an vermeiden und eine GF Durchführung für 2 oder mehr setzen(lassen) und idealerweise, wenn die mit der Erdrakete kommen, direkt ein paar Mikrorohre mehr oder ein Leerrohr mit zur Straße durchjagen, dieses zumachen und wenn die TKOM kommt, kann sie das nutzen und muss nicht nochmal mit der Erdrakete durch den Vorgarten. Wäre mir zwar prinzipiell egal, aber da sind wir dann beim Thema Handwerker und ich würde gerne die Wahrscheinlichkeit für irgendwelche Schäden an bestehenden Gewerken so weit wie möglich reduzieren. So viel Platz ist da vor dem Haus nicht aber ne Menge unterirdischer Kram den man kaputt machen kann inkl. einer neuen GF von UGG oder auch umgekehrt wenn die TKOM schneller sein sollte. ^^

    Lg

    Frank

    Alles anzeigen

    Beachte, das möglicherweise unterschiedliche Formate /Größen von Speedpipe für den Hausanschluß von den jeweiligen Providern verwendet werden könnten. Und bei z.B. Hauf ist das mit einer Hauseinführung für alle dann etwas schwierig, da unterschiedliche Typen verwendet werden müssten.

  • Deutsche GigaNetz und Routerfreiheit

    • Schnurz
    • 5. November 2022 um 18:17
    Zitat von frank_m

    Grundsätzlich ist das TKG auch mit GPON erfüllbar. Obwohl ich AON auch angenehmer finde. Das ist auch definitiv ein Bereich, in dem eine gesetzliche Einmischung nicht zulässig ist. Diese Entscheidung ist eine rein unternehmerische.

    Leistungsverweigerung ist ein aktiver ONT übrigens definitiv nicht. Es ist ein Verstoß gegen das TKG, aber das ist erst mal unabhängig von der Vertragserfüllung. Anschlüssen mit ONT wird nicht die Betriebserlaubnis entzogen.

    Lass doch einfach den Kunden entscheiden. Diejenigen, die auf einem passiven Anschluss beharren, können das ja tun und um Zweifel dafür auch auf den funktionierenden Anschluss verzichten zugunsten einer juristischen Auseinandersetzung. Aber die anderen lass doch surfen. Viele wollen eh einen Router mit Ethernet als WAN Port einsetzen, und anstatt einen eigenen Medienwandler kaufen zu müssen, können sie da auch einfach den ONT des Providers nutzen (das sind mit Sicherheit mehr, als diejenigen, die einen passiven Abschluss wollen). Von daher sehe ich nicht wirklich einen Grund für diese Schwarz/Weiß Malerei. Die Welt ist für viele Grau - für die meisten sogar ziemlich Hellgrau.

    Die rein unternehmerische Entscheidungshoheit spreche ich den Providern ja nicht ab.

    Natürlich nur unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen. Und zwar von vornherein und ohne Ausnahme. Sie müssen also so kalkulieren und den Prozess planen, dass sie dem Kunden ohne großen Aufwand die Anschaltung und den korrekten Betrieb des eigenen aktiven Gerätes ausserhalb des Providernetzes (beachte passiver Abschluss) ermöglichen können. Können sie das nicht, so ist das eine Leistungsverweigerung/nicht erbrachte Leistung und berchtigt daher nicht zur Forderung einer vertraglichen Zahlung. Nebenbei dürfte auch § 58 TKG greifen.

    Und wenn das alles korrekt berücksichtigt wird, dann sieht die Kalkulation AON/GPON nämlich schon wieder anders aus.

  • Deutsche GigaNetz und Routerfreiheit

    • Schnurz
    • 5. November 2022 um 18:04
    Zitat von HubeBube

    Ich glaube es ist nicht damit getan zu sagen mit AON wäre es einfacher. Die Schwierigkeiten, die es aktuell (noch) bei der Provisionierung von kundeneigenen Endgeräten in einer GPON-Topologie gibt (und selbst das ist providerabhängig), sind dem Umstand geschuldet, das die internationale Festlegung dieses Standards keine Rücksicht auf das deutsche TKG genommen hat.

    Das soll natürlich kein Freispruch für die Provider sein. Auch im GPON könnte es providerübergreifend geregelt oder "common sense" sein, für die Provisionierung die Serial und MAC-Adresse zu verwenden. In der letzten zugänglichen Schnittstellenbeschreibung von Deutsche Glasfaser wird von Serial und Equipment-ID gesprochen. Nun müssten allerdings die Hardware-Hersteller diese Daten auch zugänglich machen, weil es Spezifika der jeweiligen Hardware sind. Gegenwärtig ist das jedoch nicht der Fall. Die Serial oder Modem-ID ist meistens auf dem Gehäuse vermerkt, die Equipment-ID jedoch eine interne Systemvariable des jeweiligen Operating-Systems und daher erst einmal dem Nutzer unbekannt.

    In AON-Topologie ist es durchaus nicht üblich, das alle Provider eine PPPoE Authentifizierung verwenden. Auch hier kann es jeder machen, wie er möchte. Insofern mag es daher nur so erscheinen, das es einfacher in der AON-Topologie ist, ein kundeneigenes Endgerät zum Funktionieren zu bringen.

    Nur muss ich als Unternehmen, das Dienste, die dem deutschen TKG unterliegen und in desen Geltungsbereich angeboten werden, auch entsprechend Regelkonform anbieten.

    Für das Thema Equipment-ID könnte man ja auch die MAC des WAN verwenden. DIe muss natürlich auch ermittelbar sein.

  • Deutsche GigaNetz und Routerfreiheit

    • Schnurz
    • 5. November 2022 um 17:55
    Zitat von frank_m

    Grundsätzlich ist das TKG auch mit GPON erfüllbar. Obwohl ich AON auch angenehmer finde. Das ist auch definitiv ein Bereich, in dem eine gesetzliche Einmischung nicht zulässig ist. Diese Entscheidung ist eine rein unternehmerische.

    Leistungsverweigerung ist ein aktiver ONT übrigens definitiv nicht. Es ist ein Verstoß gegen das TKG, aber das ist erst mal unabhängig von der Vertragserfüllung. Anschlüssen mit ONT wird nicht die Betriebserlaubnis entzogen.

    Lass doch einfach den Kunden entscheiden. Diejenigen, die auf einem passiven Anschluss beharren, können das ja tun und um Zweifel dafür auch auf den funktionierenden Anschluss verzichten zugunsten einer juristischen Auseinandersetzung. Aber die anderen lass doch surfen. Viele wollen eh einen Router mit Ethernet als WAN Port einsetzen, und anstatt einen eigenen Medienwandler kaufen zu müssen, können sie da auch einfach den ONT des Providers nutzen (das sind mit Sicherheit mehr, als diejenigen, die einen passiven Abschluss wollen). Von daher sehe ich nicht wirklich einen Grund für diese Schwarz/Weiß Malerei. Die Welt ist für viele Grau - für die meisten sogar ziemlich Hellgrau.

    Ich sehe das nicht schwarz/weiß. Aber das Gesetz besagt "passiver Abschluß". Da endet das Providernetz und die Zuständigkeit. Und wenn sie Kunden bedienen wollen, dann müssen sie ihre Prozesse und Informationen daraufhin auslegen. Also muss das so angepasst werden, das die Einrichtung des ersten aktiven Gerätes nach dem Provider Abschluss problemfrei erfolgen kann, damit der Provider seiner vertraglich geschuldeten Leistung nachkommen kann. Es liegt doch voll im Interesse des Providers hierfür schnelltens eindeutige und für alle Beteiligten (Kunde und Provider-Support) einfach und leicht nachvollziehbare Beschreibungen und Verfahren zu installieren.

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