Für Gestattung wird vom Eigentümer üblicherweise eine Miete für die Nutzung des Grundstückes eingefordert zum Beispiel für die Nutzung es Dachstandortes für eine Mobilfunkantenne.
Ich sage ja, Du hast soetwas noch nicht gesehen oder gar unterschrieben.
Ohne den Vertrag wird Dein Grundstück und Gebäude nicht Glasfaser erschlossen und nein, Du erhälst dafür keine Miete. Du hast ja ausschließlich den Nutzen von der Erschließung.
Von solchen Mietzahlungen wüsste der hier mitlesende Eigentümer wohl. Natürlich "erbt" ein Eigentümer alle solchen Verträge, kann sie aber jederzeit wegen Eigenbedarfs kündigen. In diesem Fall hat der Mobilfunknetzbetreiber die Anlage unverzüglich zu entfernen.
Im EFH ja, als Miteigentümer im MFH bestimmt die Verwaltung. Wir sprechen aber nicht von einer Mobilfunkantenne, wo der Mobilfunkanbieter Nutzen hat, sondern von der GF-Erschließung Deiner Immobilie.
Eigentumsverhältnisse bestätigt in Deutschland zum Glück das Grundbuch.
So einfach ist das im Falle von Immobiliengeschäften eben nicht.
Es geht nicht um Eigentum an der Immobilie, sondern darum, dass Du den GF-Anbieter beauftragst, Deine Immobilie mit GF zu erschließen und der GF-Anbieter dafür mit Dir oder Deiner Hausverwaltung einen Vertrag abschließt. Dieser Vertragt hat Vorraŋg vor dem, was im Grundbuch steht.
Die Telekom-Kupferleitung vom KVt bis zum HÜP gehört auch der Telekom, obwohl sie fest mit Deiner Immobilie verbunden ist
Das ist sogar im TKG geregelt: der Anbieter darf dafür auf Deinem Grundstück und in Deiner Immobilie Leitungen verlgen. Da steht nirgendwo, dass die damit in Dein Eigentum übergehen.