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  1. Glasfaserforum.de - Das Informations- und Hilfeforum rund um das Glasfaser-Internet.
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Beiträge von Elemir

  • Asus Router direkt am ONT von deutsche Giganetz verwenden (ohne Fritz!Box)

    • Elemir
    • 1. Juni 2025 um 12:13
    Zitat von pufferueberlauf

    Ist sicher, dass die DGN sich da an alle Standards haelt? Ja der ASUS scheint nicht kompatibel zu sein, aber wissen wir sicher, dass nicht die DGN irgendwelche Sondrtlocken erwartet?

    Wenn Du mir erzählst, wie und woran man das erkennen könnte, würde ich mal nachsehen. Zumindest die Fritzbox kann es wie benötigt.

  • Glasfasernutzung bei Koax-TV-Kabel Inhouse-Verkabelung

    • Elemir
    • 26. Mai 2025 um 22:34
    Zitat von mbo77

    Die Leitung sollte doch ohnehin isoliert betrieben werden. Da geht es doch maximal um DVB-C, was ggf. noch parallel genutzt werden könnte.

    Oder willst du g.hn und parallel dazu Internet per DOCSIS auf dem Strang weiterreichen?

    Falsch gelesen: ich nicht, geht ja auch nicht (ok, mit Einschränkungen schon: G.hn auf unter 100 MHz beschränken und Hochpassfilter mit 108 MHz zum Kabelnetz, aber will man das?).

    Marvin911 wollte MoCa und DOCSIS parallel betreiben, was ich mit Hinweis auf DOCSIS 3.1 für nicht zukunftsfähig halte.

  • Glasfasernutzung bei Koax-TV-Kabel Inhouse-Verkabelung

    • Elemir
    • 26. Mai 2025 um 13:05
    Zitat von Marvin911

    Dieser Frequenzbereich wird bei den GoCoax Adaptern genutzt: 1125-1675MHz

    Diese Frequenzen nutzt kein Kabelprovider in Deutschland.

    DOCSIS 3.1 geht bis 1,7 GHZ:

    DOCSIS 3.1: Gigabit-Internet einfach ins Unternehmen bringen

    Somit stellt sich die Frage nach der Zukunftsfähigkeit durchaus.

  • Glasfasernutzung bei Koax-TV-Kabel Inhouse-Verkabelung

    • Elemir
    • 26. Mai 2025 um 12:39
    Zitat von Marvin911

    Ich habe Erfahrungen damit. Die funktionieren sehr gut (kein Vergleich zu Powerline).

    Ich kann dir diesen empfehlen (2 Stück brauchst davon): https://bit.ly/43xETLh [Anzeige]

    Ich habe diese bei meinem Stiefvater in Betrieb genommen seitdem er Glasfaser hat (keine Geschwindigkeitseinbußen oder Störungen). Diese GoCoax Adapter nutzt andere Frequenzen als die Kabelprovider (somit werden die Internetfrequenzen und TV Frequenzen bei Kabel nicht gestört).

    WIMRE gilt das nur bis DOCSIS 3.0, ab DOCSIS 3.1 gibt es da Überschneidungen, man bräuchte also einen Filter. Aber besser als G.hn, wenn man beides braucht (auch bei G.hn mit Filter Frequenzabschaltungen möglich, aber naja...)

    Ansonsten schön, dass MoCA-Adapter wieder hierzulande verfügbar sind. Vor etwa einem Jahr hätte ich die gerne statt G.hn genutzt, damals waren aber keine zu bekommen.

  • Glasfasernutzung bei Koax-TV-Kabel Inhouse-Verkabelung

    • Elemir
    • 26. Mai 2025 um 12:12
    Zitat von JochenN
    • Mein Haus ist knapp 30 alt, und es gibt im Haus nur Koax- und Telefondraht-Verkabelung. Die Koax-Kabel aus den einzelnen Räumen kommen im Keller als Einzelkabel an, wobei die offenbar "einzementiert" sind und daher keine Leerrohre von einem Stockwerk zum anderen da sind. Bisheriger Anbieter für "3-Play" auf Kabel-TV-Basis, also Internet, Telefon und Fernsehen ist Vodafone (vorher war es Unitymedia).
    • Bisher steht die Cable-Fritzbox 6591, die DHCP und Telefon macht, im 2.OG, weil da die meiste Bandbreite gebraucht wird. An der FB hängt im Bridgemodus ein AmpliFi HD für WLAN. Die FB ist also nur Kabel-Modem und Telefonzentrale.
    • Ein TV steht im 1. OG; das TV-Signal kommt bisher über ein Koax-Kabel aus dem Keller, das AppleTV, was dran hängt, wird über WLAN versorgt. Klappt gut.

    Die "Deutsche Giganetz" ("DG") ist seit längerem dran, hier Glasfaser zu legen, aktuell nimmt das Gestalt an, wann aber der Anschluss wirklich in Betrieb genommen werden kann, ist unsicher. Dennoch möchte ich mich vorbereiten. Daher:

    Wie kann ich das Internetsignal, aber auch das Fernseh- und Telefonsignal im Haus verteilen? Meiner Ansicht nach gibt es zwei Möglichkeiten:

    1. eine "minimal-invasive": Ich besorge zwei Umsetzer von Ethernet auf Koax; einer kommt in den Keller an den ONT, der andere kommt an die Fritzbox im 2. OG (oder welchen "Premium-Router" die DG auch immer zur Verfügung stellen wird). Das würde bedeuten, dass die sonstige Verkabelung im Haus bleiben kann, wie sie ist. Dann wäre aber die Frage, wie das TV-Signal ins 1. OG kommt.
    2. eine saubere, zukunftssichere, aber auch recht aufwändige: Parallel zum Koax-Verkabelung im Haus Ethernet legen. Dazu müssten zwei Stahlbetondecken durchbohrt werden. Würde gehen, WAF wäre noch zu prüfen. Ich brauche auch nicht zwingend in jedem Raum Ethernet; ich würde im 1. OG die Fritzbox und das AmpliFi hinstellen, von da wäre die Versorgung vermutlich ziemlich gut.

    Die zentrale Frage, die sich mir stellt: Hat jemand von euch Erfahrung mit diesen Ethernet-Koax-Umsetzern? Funktionieren die gut, oder ist das letztlich eine Krücke wir Powerline (was bei mir im Haus extrem schlecht und instabil läuft, daher verfolge ich das für diesen Zweck nicht weiter)?

    Ja wir nutzen die, die Erfahrungen sind gut. Wir haben die G.hn Koax-Adapter von Gigacopper, bisher sind mir keine Probleme aufgefallen. Mit Powerline ist das nicht vergleichbar.

    Aber auf der Leitung geht dann zumindest theoretisch kein Kabel-TV mehr.

    Wenn Du aber ein Stern-Verkabelung hast könntest Du in den Strang vom Keller zum 2. OG die Giga-Copper-Adapter verwenden und die Strecke für Ethernet over Coax verwenden, und in die Leitung vom Keller zum 1. OG das Kabel-TV-Signal einspeisen, wenn beide Stränge komplett voneinander getrennt sind.


    Wenn Du im 1. OG kein Kabel-TV mehr nutzen willst und nur auf den Apple-TV setzen willst, dann würde ich den Glasfaser-Router in den Keller stellen, an den ans LAN einen Ethernet-over-Koak-Adapter anschließen, an den das ganze Kabelnetz (vom öffentlichen Netz getrennt) hängt. Dazu im ersten 1. und im 2. OG einen Ethernet-over-Koax-Adapter, der denn wieder in beiden Stockwerken Ethernet bereitstellt. Im 1. OG für den Apple-TV, im 2. OG für alles, was Bandbreite braucht. Für das Telefon im 2. OG bräuchtest Du dann ggf. eine zweite Fritzbox als "Nebenstelle" der Fritzbox aus dem Keller.


    So ungefähr haben wir es auch, insgesamt drei G.hn-Adapter. Gigabit geht da problemlos ohne Einschränkung drüber. Bei Internet über Kabel gibt es ja über dieselbe Koax-Leitung auch Gigabit, da geht das mit kürzeren Verbindungen natürlich auch.

  • Warscheinlichkeit, Glaubwürdigkeit des Doppelausbaus durch Glasfaser Plus?

    • Elemir
    • 25. Mai 2025 um 13:01
    Zitat von Sowieso

    Wobei wir im Breitbandmarkt die etwas kuriose Situation haben dass praktisch alle Anbieter (Telekom-Konkurrenten über deren Verbände wie VATM, Breko, als auch die Telekom selbst) schon seit längerem vom Staat fordern dass dieser sich bei der Förderung mehr zurück hält.

    Eigentlich nur von den mit der Förderung verbundenen Auflagen, aber das kann man so ja nicht sagen.

  • Baut die UGG eigentlich noch neue Gemeinden aus?

    • Elemir
    • 23. Mai 2025 um 14:30

    Abwarten, in welche Richtung sich die Zinsen bewegen. Sollten sie wieder fallen, dann kommt das auch wieder, sollten sie nicht fallen, wird das den GF-Ausbau bremsen. Aber nicht so unheimlich stark, denn sobald die laufenden Projekte fertig gestellt sind, wird sich wieder Baukapazität auf dem Markt befinden und so die Baupreise wieder günstiger werden.

    Das sind immer zyklische Bewegungen.

  • Deutsche Glasfaser und Telekom wollen bei mir Glasfaseranschluss gleichzeitig installieren - beides nehmen, oder Wahl?

    • Elemir
    • 23. Mai 2025 um 14:26

    Ich würde mich anschließen und auch beide bauen lassen. Außerdem sind die 588,- Mehrkosten immer noch günstiger als ein Hausanschluss ohne Vertrag.

  • Asus Router direkt am ONT von deutsche Giganetz verwenden (ohne Fritz!Box)

    • Elemir
    • 23. Mai 2025 um 14:23
    Zitat von HubeBube

    Es geht hier nicht um das können, sondern um das wollen. Natürlich muss DGN dem TKG nachkommen, wie könnte das im vorliegenden Fall ausgehen? Der Kunde stellt auf kundeneigenes Endgerät um, muss dann sehr wahrscheinlich den Mietrouter zurücksenden. Was bleibt dann? Ein GPON SFP Modul, welches nur in einer 55x0 Fritze funktioniert.

    Wäre bei dem Preis jetzt kein so großer Beinbruch. Zurücksenden geht erst zum Ende der MVLZ.

    Ich überlege sogar, mir ein weiteres GPON-Modul als Reserve zu zulegen, damit ich keine neue FB kaufen muss, wenn das mal ausgebrannt ist und die Module nicht mehr erhältlich sind.

    Zitat von HubeBube

    Ich würde alles von der DGN gestellte bis zum Ende der MVLZ weiternutzen und erst danach auf ein kundeneigenes Endgerät, direkt an der Faser angeschlossen, umstellen.

    So werden wir das vielleicht auch machen, hängt aber von den dann erhältlichen Tarifen ab. Hintergrund: wir haben noch einen Altvertrag, im dem der Router enthalten ist, daher der DGN-Router. Wenn nach der MVLZ ein neuer Vertrag teurer ist als der Altvertrag mit Router, werden wir natürlich nicht umstellen.

  • BGB / TKG : wem gehört der Bereich NE4 ?

    • Elemir
    • 23. Mai 2025 um 14:07
    Zitat von Glasfaserkunde

    Diese Urteile bedeuten aber auch, dass alle Leitungen innerhalb des Hauses bis zum HÜP (meistens im Keller) der WEG gehört und nicht irgendeinem Telefon-/Internetanbieter. Dies bestätigt mir auch meine Vermutung :)

    Nein, das ist in der Gestattungserklärung geregelt. Sie sind erstmal nur in keinem Fall Sondereigentum des Wohnungseigentümers, wie von Wandler behauptet wurde.

  • Erfahrungen mit OpenInfra und Internetnord

    • Elemir
    • 23. Mai 2025 um 14:05
    Zitat von wandler

    Die Hedge Funds sind die, die dem "großen schwedischen Netzbetreiber" das Geld für den Ausbau liefern, das hat der nämlich nicht cäsh auf Täsch. Und diese Investoren wollen ROI sehen. Aber Privatkunden wollen nicht mehr als 40 € monatlich zahlen, weshalb das Geschäftsmodell langfristig zum Scheitern verurteilt ist.

    Hierzulande schreibt sich das Fonds, Funds ist es nur in der Schweiz.

    Aber auch die Telekom hat Investoren, die ROI sehen wollen, die nennen sich dort halt nur Aktionäre, aber sonst ändert sich nichts.

  • Asus Router direkt am ONT von deutsche Giganetz verwenden (ohne Fritz!Box)

    • Elemir
    • 22. Mai 2025 um 20:51
    Zitat von freudefe

    Wir verstehen Ihren Wunsch, den ASUS Router direkt mit dem ONT der Deutschen Giganetz zu verbinden.

    Leider ist dies in der aktuellen Konstellation nicht umsetzbar, da unsere Router keine direkte Authentifizierung oder Kommunikation mit dem Anschluss des Internetanbieters herstellen können.

    Wie peinlich. Wozu sonst sollte ein Router gut sein?

    Das ist ja eine direkte nicht-Kaufempfehlung für ASUS-Router.

  • BGB / TKG : wem gehört der Bereich NE4 ?

    • Elemir
    • 22. Mai 2025 um 20:46
    Zitat von wandler

    Die Verwaltung "bestimmt" nichts, die verwaltet im Auftrag der Eigentümer und nach deren Vorgaben.

    Für solchen "Kleinkram" hat die Verwaltung in der Regel eine Generalvollmacht, weil sie nicht wegen jeder Kleinigkeit eine Eigentümerversammlung einberufen wird.

    Zitat von wandler

    Bestimmen tut über das Sondereigentum allein der Eigentümer, über das Gemeinschaftseigentum die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) als Mehrheitsorgan.

    Ja

    Zitat von wandler

    Zuleitungen zur Wohnung werden regelmäßig zum Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers gerechnet, auch wenn sie im Gemeinschaftseigentum oder in anderen Wohnungen verlaufen. Das ist nämlich wichtig dafür, wer für die Instandhaltungs und Reparaturkosten dieser Leitungen aufkommt.

    Schreib doch keinen solchen Unfug. Dazu gibt es anderslautende BGH-Urteile:

    26.10.2012 V ZR 57/12 und 5.7.2013 V ZR 241/12

    Danach sind Stromleitungen Gemeinschaftseigentum. Für alle anderen Leitungen gilt das dann erst recht.

    Der Bundesgerichtshof beantwortete in seinen Urteilen auch die Frage, bis zu welcher “Grenze” die Stromleitungen im Gemeinschaftseigentum der WEG stehen. Demnach endet das Gemeinschaftseigentum nicht schon ab dem Eintritt in den räumlichen Bereich des Sondereigentums, also die Wohnung. Es besteht vielmehr bis zur ersten, für die Bedienung durch den Sondereigentümer vorgesehenen Absperrmöglichkeit. Dies ist in der Regel der Sicherungskasten.

    Im Klartext bedeutet das also: Diejenigen Leitungen, die bis zur vom Sondereigentümer bedienbaren Absperrmöglichkeit verlaufen, sind Teil des Gemeinschaftseigentums. Hierzu zählen insbesondere auch die Hauptleitungen und der Stromzähler im Keller. Eine abweichende Zuordnung zum Sondereigentum in der Teilungserklärung ist unwirksam.


    Zitat von wandler

    Dem Glasfaserbetreiber kann für die Gestattung Miete berechnet werden

    Kannst ja mal versuchen ...

    Zitat von wandler

    und er kann jederzeit nach Kündigung des Gestattungsvertrages zur Entfernung seiner Anlage aufgefordert werden.

    Nach der Mindestlaufzeit wenn sich die Eigentümerversammlung einig ist. Ein einzelner Eigentümer kann das nicht.

    Zitat von wandler

    Darüber entscheidet ein Eigentümer frei im Rahmen seinen Herrschaftsrechts über sein Eigentum, ggf. in Gemeinschaft mit den anderen Eigentümern.

    Nur in Gemeinschaft.

  • BGB / TKG : wem gehört der Bereich NE4 ?

    • Elemir
    • 22. Mai 2025 um 16:59
    Zitat von wandler

    Für Gestattung wird vom Eigentümer üblicherweise eine Miete für die Nutzung des Grundstückes eingefordert zum Beispiel für die Nutzung es Dachstandortes für eine Mobilfunkantenne.

    Ich sage ja, Du hast soetwas noch nicht gesehen oder gar unterschrieben.

    Ohne den Vertrag wird Dein Grundstück und Gebäude nicht Glasfaser erschlossen und nein, Du erhälst dafür keine Miete. Du hast ja ausschließlich den Nutzen von der Erschließung.

    Zitat von wandler

    Von solchen Mietzahlungen wüsste der hier mitlesende Eigentümer wohl. Natürlich "erbt" ein Eigentümer alle solchen Verträge, kann sie aber jederzeit wegen Eigenbedarfs kündigen. In diesem Fall hat der Mobilfunknetzbetreiber die Anlage unverzüglich zu entfernen.

    Im EFH ja, als Miteigentümer im MFH bestimmt die Verwaltung. Wir sprechen aber nicht von einer Mobilfunkantenne, wo der Mobilfunkanbieter Nutzen hat, sondern von der GF-Erschließung Deiner Immobilie.

    Zitat von wandler

    Eigentumsverhältnisse bestätigt in Deutschland zum Glück das Grundbuch.

    So einfach ist das im Falle von Immobiliengeschäften eben nicht.

    Es geht nicht um Eigentum an der Immobilie, sondern darum, dass Du den GF-Anbieter beauftragst, Deine Immobilie mit GF zu erschließen und der GF-Anbieter dafür mit Dir oder Deiner Hausverwaltung einen Vertrag abschließt. Dieser Vertragt hat Vorraŋg vor dem, was im Grundbuch steht.

    Die Telekom-Kupferleitung vom KVt bis zum HÜP gehört auch der Telekom, obwohl sie fest mit Deiner Immobilie verbunden ist

    Das ist sogar im TKG geregelt: der Anbieter darf dafür auf Deinem Grundstück und in Deiner Immobilie Leitungen verlgen. Da steht nirgendwo, dass die damit in Dein Eigentum übergehen.

  • BGB / TKG : wem gehört der Bereich NE4 ?

    • Elemir
    • 22. Mai 2025 um 15:34
    Zitat von wandler

    Sobald der Glasfaserbetreiber behauptet, dass ihm Teile deiner Eigentumswohnung gehören, könntest du diese Behauptung gerichtlich anfechten.

    Musst du aber gar nicht, da der Glasfaserbetreiber in der Beweispflicht dafür ist. Er muss erstmal beweisen, dass ihm das Zeug überhaupt gehört.

    Das wird ihm aber gar nicht gelingen. Und damit ist der Fall auch schon erledigt.

    Hast Du eigentlich schoneinmal eine Gestattungserklärung gesehen? Die wird von Hauseigentümer unterschrieben und die kann der Glasfaseranbieter in einem Streitfall ganz sicher beim Gericht vorlegen.

    Ohne Gestattungserklärung baut kein einziger GF-Anbieter aus und darin bestätigt u.U. der der Haus- oder Wohnungseigentümer, dass die Leitungen (je nach Formulierung) dem GF-Anbieter gehören.

    Wenn der Wohnungsverkäufer den Wohnungskäufer darüber nicht informiert hat, dann ist das das Problem zwischen Käufer und Verkäufer, aber nicht des GF-Anbieters.

    Nicht umsonst gibt es immer wieder Ärger und Mehrkösten wegen den Eigentumsverhältnissen der NE4.

  • Asus Router direkt am ONT von deutsche Giganetz verwenden (ohne Fritz!Box)

    • Elemir
    • 22. Mai 2025 um 15:22
    Zitat von HubeBube

    Es handelt sich ja um einen Mietroutr, da nutzt dir erst einmal ein AVM GPON-Modul nichts. Es ist ja lediglich der Nokia ONT provisioniert. Ob DGN ihre SFP-lose Miet-5590 mit einem selbsterworbenen Modul provisioniert, kann nur ein DGN Kunde versuchen.

    Warum sollten sie das nicht? Sie provisionieren ja fremde ONT (auch 5590) und ich glaube nicht, dass sie von ihren Mietroutern die ONT-IDs irgendwo festgehalten haben, um diese zu sperren. Notfalls gibt es wohl immer noch Wege, um sie zu verändern

  • Asus Router direkt am ONT von deutsche Giganetz verwenden (ohne Fritz!Box)

    • Elemir
    • 22. Mai 2025 um 13:15

    Prüfe bitte, ob der Router die aktuelle Firmware hat. Laut Recherche gibt es für den erst seit Mitte 2024 überhaupt eine Firmware (3.0.0.6.102_34791), die DS Lite unterstützt. Bei DGN wird DS Lite benötigt.

    Ansonsten sollte jeder Router fünktionieren, der PPPoE, VLAN und DS Lite unterstützt.


    Peinlich ist aber, das DGN die 5590 ohne SFP-Modul liefert, was soll das denn? Dann bringt die 5590 nicht viel.

    Ich glaube, da würde ich mir eher ein GPON-SFP-Modul bei AVM besorgen (ca 25 €?) und die 5590 nutzen.

  • DGN: Glasfaser während der Bauarbeiten beschädigt

    • Elemir
    • 22. Mai 2025 um 09:39

    Ist nicht ganz so: wurde die Leitung unsachgemäß verlegt, so dass der Verursacher die Beschädigung nicht vermeiden konnte und auch nicht damit rechnen musste, dass dort überhaupt eine Leitung liegt, trägt der TK-Anbieter die Schuld.

  • DGN: Glasfaser während der Bauarbeiten beschädigt

    • Elemir
    • 21. Mai 2025 um 17:26
    Zitat von belegdol

    DGNs Mitschuld liegt an lächerlich flacher Verlegetiefe und daran, dass die schwarze Schutzmantel einfach vor dem Bürgersteig aufhörte und die Speedpipe auf einem kurzen Stück ungeschützt im Erdreich lag.

    Das ist bei meinem Telekom-GF-Anschluss aber auch nicht anders. Die ganze Speedpipe geht ohne weiteren Schutz in ca. 2ß0-30 cm Tiefe durch den Vorgarten.

  • Leistung kommt nicht am Endgerät an

    • Elemir
    • 18. Mai 2025 um 16:45
    Zitat von HubeBube

    Da würde ich bei den Produkten von Devolo bleiben: https://www.devolo.de/technologien/g…aus-giga-bridge

    Gibt es Argumente, warum die Devolo besser als die Giga-Copper sind? Bei mir standen die Devolo und die Giga-Copper zur Auswahl, ich hatte mich für die Giga-Copper entschieden, weil diese damals besser verfügbar waren (Devolo hatte da gerade wieder Probleme), es die Giga-Copper mit unterschiedlicher Portzahl gab und sie so einen Switch einsparten und mir die Art der Steckdosenadapter nicht so gefiel.

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