Beiträge von Elemir

    Abwarten, in welche Richtung sich die Zinsen bewegen. Sollten sie wieder fallen, dann kommt das auch wieder, sollten sie nicht fallen, wird das den GF-Ausbau bremsen. Aber nicht so unheimlich stark, denn sobald die laufenden Projekte fertig gestellt sind, wird sich wieder Baukapazität auf dem Markt befinden und so die Baupreise wieder günstiger werden.

    Das sind immer zyklische Bewegungen.

    Es geht hier nicht um das können, sondern um das wollen. Natürlich muss DGN dem TKG nachkommen, wie könnte das im vorliegenden Fall ausgehen? Der Kunde stellt auf kundeneigenes Endgerät um, muss dann sehr wahrscheinlich den Mietrouter zurücksenden. Was bleibt dann? Ein GPON SFP Modul, welches nur in einer 55x0 Fritze funktioniert.

    Wäre bei dem Preis jetzt kein so großer Beinbruch. Zurücksenden geht erst zum Ende der MVLZ.

    Ich überlege sogar, mir ein weiteres GPON-Modul als Reserve zu zulegen, damit ich keine neue FB kaufen muss, wenn das mal ausgebrannt ist und die Module nicht mehr erhältlich sind.

    Ich würde alles von der DGN gestellte bis zum Ende der MVLZ weiternutzen und erst danach auf ein kundeneigenes Endgerät, direkt an der Faser angeschlossen, umstellen.

    So werden wir das vielleicht auch machen, hängt aber von den dann erhältlichen Tarifen ab. Hintergrund: wir haben noch einen Altvertrag, im dem der Router enthalten ist, daher der DGN-Router. Wenn nach der MVLZ ein neuer Vertrag teurer ist als der Altvertrag mit Router, werden wir natürlich nicht umstellen.

    Diese Urteile bedeuten aber auch, dass alle Leitungen innerhalb des Hauses bis zum HÜP (meistens im Keller) der WEG gehört und nicht irgendeinem Telefon-/Internetanbieter. Dies bestätigt mir auch meine Vermutung :)

    Nein, das ist in der Gestattungserklärung geregelt. Sie sind erstmal nur in keinem Fall Sondereigentum des Wohnungseigentümers, wie von Wandler behauptet wurde.

    Die Hedge Funds sind die, die dem "großen schwedischen Netzbetreiber" das Geld für den Ausbau liefern, das hat der nämlich nicht cäsh auf Täsch. Und diese Investoren wollen ROI sehen. Aber Privatkunden wollen nicht mehr als 40 € monatlich zahlen, weshalb das Geschäftsmodell langfristig zum Scheitern verurteilt ist.

    Hierzulande schreibt sich das Fonds, Funds ist es nur in der Schweiz.

    Aber auch die Telekom hat Investoren, die ROI sehen wollen, die nennen sich dort halt nur Aktionäre, aber sonst ändert sich nichts.

    Wir verstehen Ihren Wunsch, den ASUS Router direkt mit dem ONT der Deutschen Giganetz zu verbinden.

    Leider ist dies in der aktuellen Konstellation nicht umsetzbar, da unsere Router keine direkte Authentifizierung oder Kommunikation mit dem Anschluss des Internetanbieters herstellen können.

    Wie peinlich. Wozu sonst sollte ein Router gut sein?

    Das ist ja eine direkte nicht-Kaufempfehlung für ASUS-Router.

    Die Verwaltung "bestimmt" nichts, die verwaltet im Auftrag der Eigentümer und nach deren Vorgaben.

    Für solchen "Kleinkram" hat die Verwaltung in der Regel eine Generalvollmacht, weil sie nicht wegen jeder Kleinigkeit eine Eigentümerversammlung einberufen wird.

    Bestimmen tut über das Sondereigentum allein der Eigentümer, über das Gemeinschaftseigentum die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) als Mehrheitsorgan.

    Ja

    Zuleitungen zur Wohnung werden regelmäßig zum Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers gerechnet, auch wenn sie im Gemeinschaftseigentum oder in anderen Wohnungen verlaufen. Das ist nämlich wichtig dafür, wer für die Instandhaltungs und Reparaturkosten dieser Leitungen aufkommt.

    Schreib doch keinen solchen Unfug. Dazu gibt es anderslautende BGH-Urteile:

    26.10.2012 V ZR 57/12 und 5.7.2013 V ZR 241/12

    Danach sind Stromleitungen Gemeinschaftseigentum. Für alle anderen Leitungen gilt das dann erst recht.

    Der Bundesgerichtshof beantwortete in seinen Urteilen auch die Frage, bis zu welcher “Grenze” die Stromleitungen im Gemeinschaftseigentum der WEG stehen. Demnach endet das Gemeinschaftseigentum nicht schon ab dem Eintritt in den räumlichen Bereich des Sondereigentums, also die Wohnung. Es besteht vielmehr bis zur ersten, für die Bedienung durch den Sondereigentümer vorgesehenen Absperrmöglichkeit. Dies ist in der Regel der Sicherungskasten.

    Im Klartext bedeutet das also: Diejenigen Leitungen, die bis zur vom Sondereigentümer bedienbaren Absperrmöglichkeit verlaufen, sind Teil des Gemeinschaftseigentums. Hierzu zählen insbesondere auch die Hauptleitungen und der Stromzähler im Keller. Eine abweichende Zuordnung zum Sondereigentum in der Teilungserklärung ist unwirksam.


    Dem Glasfaserbetreiber kann für die Gestattung Miete berechnet werden

    Kannst ja mal versuchen ...

    und er kann jederzeit nach Kündigung des Gestattungsvertrages zur Entfernung seiner Anlage aufgefordert werden.

    Nach der Mindestlaufzeit wenn sich die Eigentümerversammlung einig ist. Ein einzelner Eigentümer kann das nicht.

    Darüber entscheidet ein Eigentümer frei im Rahmen seinen Herrschaftsrechts über sein Eigentum, ggf. in Gemeinschaft mit den anderen Eigentümern.

    Nur in Gemeinschaft.

    Für Gestattung wird vom Eigentümer üblicherweise eine Miete für die Nutzung des Grundstückes eingefordert zum Beispiel für die Nutzung es Dachstandortes für eine Mobilfunkantenne.

    Ich sage ja, Du hast soetwas noch nicht gesehen oder gar unterschrieben.

    Ohne den Vertrag wird Dein Grundstück und Gebäude nicht Glasfaser erschlossen und nein, Du erhälst dafür keine Miete. Du hast ja ausschließlich den Nutzen von der Erschließung.

    Von solchen Mietzahlungen wüsste der hier mitlesende Eigentümer wohl. Natürlich "erbt" ein Eigentümer alle solchen Verträge, kann sie aber jederzeit wegen Eigenbedarfs kündigen. In diesem Fall hat der Mobilfunknetzbetreiber die Anlage unverzüglich zu entfernen.

    Im EFH ja, als Miteigentümer im MFH bestimmt die Verwaltung. Wir sprechen aber nicht von einer Mobilfunkantenne, wo der Mobilfunkanbieter Nutzen hat, sondern von der GF-Erschließung Deiner Immobilie.

    Eigentumsverhältnisse bestätigt in Deutschland zum Glück das Grundbuch.

    So einfach ist das im Falle von Immobiliengeschäften eben nicht.

    Es geht nicht um Eigentum an der Immobilie, sondern darum, dass Du den GF-Anbieter beauftragst, Deine Immobilie mit GF zu erschließen und der GF-Anbieter dafür mit Dir oder Deiner Hausverwaltung einen Vertrag abschließt. Dieser Vertragt hat Vorraŋg vor dem, was im Grundbuch steht.

    Die Telekom-Kupferleitung vom KVt bis zum HÜP gehört auch der Telekom, obwohl sie fest mit Deiner Immobilie verbunden ist

    Das ist sogar im TKG geregelt: der Anbieter darf dafür auf Deinem Grundstück und in Deiner Immobilie Leitungen verlgen. Da steht nirgendwo, dass die damit in Dein Eigentum übergehen.

    Sobald der Glasfaserbetreiber behauptet, dass ihm Teile deiner Eigentumswohnung gehören, könntest du diese Behauptung gerichtlich anfechten.

    Musst du aber gar nicht, da der Glasfaserbetreiber in der Beweispflicht dafür ist. Er muss erstmal beweisen, dass ihm das Zeug überhaupt gehört.

    Das wird ihm aber gar nicht gelingen. Und damit ist der Fall auch schon erledigt.

    Hast Du eigentlich schoneinmal eine Gestattungserklärung gesehen? Die wird von Hauseigentümer unterschrieben und die kann der Glasfaseranbieter in einem Streitfall ganz sicher beim Gericht vorlegen.

    Ohne Gestattungserklärung baut kein einziger GF-Anbieter aus und darin bestätigt u.U. der der Haus- oder Wohnungseigentümer, dass die Leitungen (je nach Formulierung) dem GF-Anbieter gehören.

    Wenn der Wohnungsverkäufer den Wohnungskäufer darüber nicht informiert hat, dann ist das das Problem zwischen Käufer und Verkäufer, aber nicht des GF-Anbieters.

    Nicht umsonst gibt es immer wieder Ärger und Mehrkösten wegen den Eigentumsverhältnissen der NE4.

    Es handelt sich ja um einen Mietroutr, da nutzt dir erst einmal ein AVM GPON-Modul nichts. Es ist ja lediglich der Nokia ONT provisioniert. Ob DGN ihre SFP-lose Miet-5590 mit einem selbsterworbenen Modul provisioniert, kann nur ein DGN Kunde versuchen.

    Warum sollten sie das nicht? Sie provisionieren ja fremde ONT (auch 5590) und ich glaube nicht, dass sie von ihren Mietroutern die ONT-IDs irgendwo festgehalten haben, um diese zu sperren. Notfalls gibt es wohl immer noch Wege, um sie zu verändern

    Prüfe bitte, ob der Router die aktuelle Firmware hat. Laut Recherche gibt es für den erst seit Mitte 2024 überhaupt eine Firmware (3.0.0.6.102_34791), die DS Lite unterstützt. Bei DGN wird DS Lite benötigt.

    Ansonsten sollte jeder Router fünktionieren, der PPPoE, VLAN und DS Lite unterstützt.


    Peinlich ist aber, das DGN die 5590 ohne SFP-Modul liefert, was soll das denn? Dann bringt die 5590 nicht viel.

    Ich glaube, da würde ich mir eher ein GPON-SFP-Modul bei AVM besorgen (ca 25 €?) und die 5590 nutzen.

    Da würde ich bei den Produkten von Devolo bleiben: https://www.devolo.de/technologien/g…aus-giga-bridge

    Gibt es Argumente, warum die Devolo besser als die Giga-Copper sind? Bei mir standen die Devolo und die Giga-Copper zur Auswahl, ich hatte mich für die Giga-Copper entschieden, weil diese damals besser verfügbar waren (Devolo hatte da gerade wieder Probleme), es die Giga-Copper mit unterschiedlicher Portzahl gab und sie so einen Switch einsparten und mir die Art der Steckdosenadapter nicht so gefiel.

    Gut!

    Dann hilft dir sowas wie der Giga Copper G4201C:

    https://www.gigacopper.net/wp/glasfaser-w…infamilienhaus/

    Ist auch nicht teurer als gutes PLC, das Set.

    Zur Abgrenzung: Das ist zwar auch Trägerfrequenz und kein Basisband, aber im Vergleich zu Stromkabeln abgeschirmt und exklusiv für Informationsübertragung genutzt.

    Ich kann die empfehlen, habe die beim Schwiegervater auch im Einsatz. Aber Achtung, die kann man am Koax-Kabel nur nutzen, wenn man kein Kabel-TV darüber nutzt und somit das Koax-Kabel vom Kabelnetz getrennt ist.

    Diese Einschränkung gilt für alle G.hn-Geräte am Kabel-TV-Koax-Kabel, also auch für die Devolo.

    Man kann auch mehr als zwei dieser Adapter am Kabel anschließen und so mehr als zwei Räume verbinden, bei mir sind es z.B. 3 Adapter (Keller, EG, OG), alle kommunizieren miteinander.


    Weiß zufällig jemand, ob bei den Giga-Copper die Versionen für Koax- und Telefon kompatibel wären, wenn man einen entsprechenden Adapter Koax auf Telefon basteln würde?

    Nach rund 4 Tagen bei DGN weiß ich noch nicht, ob hier die Ursache das PPPoE im FreeBSD ist oder der Anbieter =O

    Sieht auf jeden Fall wild aus im Download (Upload und Ping recht stabil dagegen)

    Da Du ja das DGN-Moden nutzt und ein Routertausch daher einfach wäre: hättest Du die Möglichkeit, das mal mit einer Fritzbox oder einem OpenWRT zu testen? Da würde mich auch interessieren, ob BSD da *so schlecht* ist. Probleme sind bekannt (weswegen ich weiter bei OpenWRT bin und OpnSense wieder von meiner APU herunterflog), aber so sichtbar hätte ich nicht erwartet.

    Der Router hat ja sonst keine Aufgabe, von daher ist es unwahrscheinlich, dass es mal mit PPPoE gut und dann wieder schlecht läuft.

    Ich halte es schon für möglich. Die Einstellungen sind ja schon bis ins maximale durchoptimiert, da braucht nur mal ein paar "Störungen", um dem pppoe-Daemon aus dem Takt zu bringen.

    Wie schon weiter oben geschrieben, ich hatte da vor ein paar Wochen ein ähnliches Thema mit einem Kollegen. pfSense wird da gerade nicht umsonst auf einen anderen Treiber umstellen wollen.

    Die NTs werden immer ferngespeist. Die daran angeschlossenen Endgeräte im Regelfall (!) nicht.

    Die daran angeschlossenen Geräte befanden sich aber im Normalfall nicht am gleichen Ort wie der NTBA, so dass am Standort des NTBA eben kein Stromanschluss erforderlich war.

    Du erzählst Unsinn. Bereits ab dem ersten ISDN-Telefon benötigte der NTBA seine eigene Versorgung.

    Dann frage ich mich, wieso mein NTBA das gemacht hat. Dessen Netzanschlusskabel liegt hier immer noch mit dem Original-Kabelbinder zusammengebunden herum. Aber Danke für die Erinnerung, die NTBAs könnte ich mal langsam entsorgen.

    Der NTBA lief ohne, weil faktisch jedes ISDN-Telefon einen eigenen Netzanschluss hatte. ISDN-Telefone mit Versorgung über den NTBA sind mir in der Praxis nie untergekommen, nur mit Versorgung über eine Anlage gab es es das in der realen Praxis.

    Das ist genau der Punkt, warum man bereits ab Ende 1980er TAE-Dosen in die Nähe von Steckdosen verlegt hat.

    Eben nicht.

    Digitale Anschlüsse liefen ohne nicht.

    Eben doch, weil praktisch alle Endgeräte sich selber versorgt haben.

    Hinweis bzgl. PPPoE von belegdolwar korrekt!

    Die APU Hardware ist ausreichend, aber die PPPoE Implementierung im FreeBSD (OPNsense/pfSense) ist das Problem ;(

    Bei FreeBSD wird PPPoE Stream an nur 1 Queue übergeben und das multi-queue kommt dann nicht zum Einsatz

    Da ich zufällig vor ein paar Wochen genau das Thema mit einem Kollegen hatte, der auch nicht glauben wollte, dass BSD da ein Problem hat, bin ich damals darauf gestoßen, dass sich da im aktuellem Beta-Release etwas mit einem neuen pppoe-Treiber getan hat:

    Optimizing PPPoE Performance in pfSense® Software
    This release of pfSense CE software includes new features, additional hardware support, and bug fixes.
    www.netgate.com

    Vielleicht hilft Dir das etwas; ich kann damit weder etwas anfangen noch es fachlich beurteilen, da ich OpenWRT nutze.

    Und ich plane auch eigentlich, dass ich nach den ersten 12 Monaten von MyNet 600 auf MyNet 300 runterstufe, da es 20€ im Monat günstiger ist.

    Achtung: 15 €, falls Du dann die Telefon-Flatrate behalten willst. Im 300-er ist die Telefon-Flat nicht enthalten, die kostet dann 4,99 € extra. Zum 1.6. sind wir aber auch vom 600-er auf den 300-er herunter, aber mit der Telefon-Flat.