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BGB / TKG : wem gehört der Bereich NE4 ?

  • Glasfaserkunde
  • 22. Mai 2025 um 11:33
  • Phino
    Erleuchteter
    Reaktionen
    819
    Beiträge
    3.080
    • 23. Mai 2025 um 10:13
    • #21
    Zitat von Glasfaserkunde

    Diese Urteile bedeuten aber auch, dass alle Leitungen innerhalb des Hauses bis zum HÜP (meistens im Keller) der WEG gehört und nicht irgendeinem Telefon-/Internetanbieter. Dies bestätigt mir auch meine Vermutung :)

    Aber nur, wenn sie im Rahmen des Baus des Hauses eingebracht wurden.
    Bei späteren Projekten insbesondere bei Kommunikationsleitungen kommt die Gestattungserklärung in Verbindung mit dem § 95 BGB zum Tragen. Und ohne Gestattungserklärung baut kein Glasfaser-Unternehmen bei WEG aus. Die Formulare dafür findet man auf allen Anbieterseiten.

  • Elemir
    Fortgeschrittener
    Reaktionen
    144
    Beiträge
    522
    • 23. Mai 2025 um 14:07
    • #22
    Zitat von Glasfaserkunde

    Diese Urteile bedeuten aber auch, dass alle Leitungen innerhalb des Hauses bis zum HÜP (meistens im Keller) der WEG gehört und nicht irgendeinem Telefon-/Internetanbieter. Dies bestätigt mir auch meine Vermutung :)

    Nein, das ist in der Gestattungserklärung geregelt. Sie sind erstmal nur in keinem Fall Sondereigentum des Wohnungseigentümers, wie von Wandler behauptet wurde.

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