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  1. Glasfaserforum.de - Das Informations- und Hilfeforum rund um das Glasfaser-Internet.
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Beiträge von Elemir

  • Vorvertrag mit Deutsche Giganetz 1. Teil

    • Elemir
    • 8. Juni 2024 um 17:10

    In dem Zusammenhang habe ich auch noch eine Frage zur Wechselgarantie bei der Deutschen Giganetz, vielleicht weiß ja jemand was dazu.


    Wenn man wirklich die Wechselgarantie in Anspruch nehmen will, welche Tarife und Preise gelten denn dann? Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder die zum Zeitpunkt des Wechselns? Die DGN hat zwischen unseren Vertragsabschluss und dem möglichen Wechselzeitpunkt alle Preise um monatlich 5 € erhöht, dafür den 150-er Tarif neu eingeführt.

    Also entweder könnte ich dann in den 150-er wechseln, müsste aber die neuen Preise zahlen, oder es gelten die alten Preise, dann gäbe es aber den 150-er nicht.

    Ich vermute, es gelten die neuen Preise, dann könnte aber der Vorschlag von oben, nach den 6 Monaten in einen niedrigeren Tarif zu wechseln, diese Falle beinhalten.

  • Deutsche Giganetz und IPv4/no AFTR

    • Elemir
    • 6. Juni 2024 um 20:03

    Nachtrag: das Update auf die aktuelle Version hat die Fritzbox jetzt auch selbständig gefunden und wrd es heute Nacht installieren.

  • Deutsche Giganetz und IPv4/no AFTR

    • Elemir
    • 6. Juni 2024 um 19:00
    Zitat von shorty

    Beim Benutzername ist noch der "Dummy" (acs6config) drin, bei mir sind meine persönliche Zugangsdaten drin:

    Heute habe ich den Rückruf vom Techniker bekommen. Er hat über die Kundennummer die hinterlegten Informationen überprüft und dabei festgestellt, dass für diese Kundennummer kein Router in deren System hinterlegt war. In Folge konnte der Router also auch keine Konfiguration laden und dies führte zu dem beschriebenen Verhalten.

    Als Workaround sollte ich in der Tat Benutzername und Passwort eintragen (und natürlich den AFTR-Eintrag löschen), danach ging zumindest das Internet mit IPv4 und IPv6 mit ungefähr der bestellten Geschwindigkeit.

    Der Techniker hat außerdem veranlasst, dass für den Router (dessen Daten sie haben) ein entsprechender Eintrag erstellt wird.

    Außerdem hängt auch die Telefonie dran, auch die hätte schon gehen müssen, ging aber aus demselben Grund nicht.


    Und falls jemand mal im Internet sucht und auf diesen Beitrag stößt: per DHCP bekomme ich als AFTR-Server auch den aftr.fra.purtel.com zugewiesen. Damit wäre das dann auch dokumentiert ;)


    Dann kann ich mich nachher mal an den Rest machen...

  • Fragen zu möglichem Glasfaseranschluss in Mehrfamilienhaus

    • Elemir
    • 5. Juni 2024 um 23:16
    Zitat von Schnurz

    Ehrlich? Lese ich nicht so.

    "1. auf dem Grundstück einschließlich der Gebäudeanschlüsse eine durch ein Recht gesicherte Leitung oder Anlage auch für die Errichtung, den Betrieb und die Erneuerung einer Telekommunikationslinie genutzt und hierdurch die Nutzbarkeit des Grundstücks nicht dauerhaft zusätzlich eingeschränkt wird,"

    Eine Sicherung durch ein Recht im Zusammenhang mit Grundstücken ist eine entsprechende Eintragung im Grundbuch, nicht ein Recht im Sinne von Anspruch auf Anschluss nach Verordnungen oder Gesetzen.

    Da steht z.B. im Grundbuch bei Grundstück A, dass der Besitzer von Grundstück B das Recht hat, Versorgungsleitungen oder Wege zu seinem Grundstück über das Grundstück A zu führen. Alternativ eben soetwas wie ein Erbbaurecht, dass B das Recht hat, auf Grundstück A ein Haus zu bauen und deshalb auch die Versorgungsleitungen über Grundstück A führen darf.

    Und das gibt es in der Regel nur, wenn Eigentümer der Grundstücks und des zu versorgenden Hauses nicht identisch sind.

    Zitat von Schnurz

    Und wenn es in dem betroffenen Gebäude schon Anschlüsse z.B. der Telekom gibt, die ja nur mit einer GNV oder GEE bzw. der alten Anlage gemäß §45a des alten TKG errrichtet wurden, also "ein durch ein Recht gesicherte Leitung oder Anlage" vorliegt, dann kann der Grundstückseigentümer der Telekom "den Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude an Netze mit sehr hoher Kapazität insoweit nicht verbieten ..."

    Der Eigentümer des Grundstückes kann das nicht, aber der Eigentümer des Gebäudes kann das verbieten. Es geht ja um die Fälle, wo Vonovia Gebäudeeigentümer ist und die Mieter GF wollen.

    Den Anspruch gegenüber einer WEG auf Genehmigung eines GF-Anschlusses hat auch nur der Eigentümer einer Wohnung, nicht ein Mieter gegen den Eigentümer.


    Hat ein Bekannter (Wohnungseigentümer) hier im GF-Ausbaugebiet schon gegenüber seiner WEG durchgefochten. Die WEG wollte das dort auch nicht zulassen, aber da steht nunmal das Gesetz dagegen.

  • Deutsche Giganetz und IPv4/no AFTR

    • Elemir
    • 5. Juni 2024 um 21:47
    Zitat von shorty

    und aktualisiere deine FritzBox auf die neue Fritz!OS.
    Dein Screenshot sieht nach einer älteren Fritz!OS Version aus, als ich habe (7.57)

    Korrekt, ist 7.29. Aber die Suche hat kein neueres OS gefunden. Ich weiß nicht, ob das an der nicht funktionierenden Internetverbindung liegt oder ob DGN da etwas eigenes gebastelt hat. Schließlich kennt die Box DGN als Provider, was bei meiner eigenen 5530 nicht der Fall ist. Damit muss DGN da etwas verändert haben.

    Wie schon geschrieben, erstmal muss das Internet überhaupt funktionieren, dann kommt das Tunig.

    Zitat von shorty

    Beim Benutzername ist noch der "Dummy" (acs6config) drin, bei mir sind meine persönliche Zugangsdaten drin:

    Danke für den Tipp, allerdings wurde im Schreiben gesagt, dass die Eingabe der Daten nur nötig wäre, wenn man einen eigenen Router verwendet und nicht den von DGN gestellten. Aber das kann ich beim nächsten Besuch mal versuchen.

  • Fragen zu möglichem Glasfaseranschluss in Mehrfamilienhaus

    • Elemir
    • 5. Juni 2024 um 21:38
    Zitat von HubeBube

    Elemir Definiere bitte "versorgen".

    Wie Schnurz schon schrieb kann nach TKG §134 auch ein Gebäude angeschlossen werden. Gleichwohl muss der Eigentümer diesen Anschluss nicht nutzen. Das ist jedoch eher theoretischer/hypothetischer Natur. In der Praxis ist es doch so, das jeder Anschluss genutzt wird.

    Ersetze versorgen mit anschließen.

    Den § 134 mal durchlesen, der bezieht sich nur auf das Grundstück bzw. dessen Eigentümer.

    "Der Eigentümer eines Grundstücks ... kann nicht verbieten".

    Der Eigentümer eines Gebäudes schon, weil nicht erwähnt.

    Die Unterscheidung ist relevant, weil Gebäude und Grundstück nicht demselben Eigentümer gehören müssen oder ein Gebäude auf einem Nachbargrundstück stehen kann. Dann muss ein Grundstückseigentümer das dulden, um das Gebäude anschließen zu können. Daraus ergibt sich nicht, dass ein TK-Unternehmen das Recht hat, ein Gebäude gegen den Willen des Gebäudeeigentümers anzuschließen.

    Zitat von HubeBube

    Aber zurück zum eigentlichen Thema: Vonovia scheut wohl die Ertragsmindeung durch einen FTTH-Ausbau und bevorzugt daher FTTB und g.fast bzw. Lösungen auf Coax-Basis.

    Vonovia hofft meiner Meinung nach eher darauf, einen Anbieter zu finden, der Vonovia noch für die Rechte, die Gebäude zu erschließen, Geld bezahlt. Die Ertragsminderung ist ja schon durch Wegfall des Nebenkostenprivilegs eingetreten, während Glasfaserausbau ja neu auf die Mieter umgelegt werden könnte. Nur muss man dafür ja erst investieren....

  • Fragen zu möglichem Glasfaseranschluss in Mehrfamilienhaus

    • Elemir
    • 5. Juni 2024 um 20:25
    Zitat von Schnurz

    Sollten in den Gebäuden Telekom CuDA-Anschlüsse vorhanden sein, dann könnte T die Zuführung in das Gebäude durchsetzen, wenn sie denn wollte. §134 TKG gibt das Recht dazu.

    Nein. §134 gilt für den Fall, dass über das Grundstück oder das Gebäude ein anderes Grundstück oder Gebäude versorgt werden soll. Es verpflichtet keinen Gebäudeeigentümer, sein eigenes Gebäude versorgen zu lassen.

  • Deutsche Giganetz und IPv4/no AFTR

    • Elemir
    • 5. Juni 2024 um 14:01
    Zitat von mbo77

    Ich finde es zudem sehr spannend, dass du eine öffentliche Adresse zugewiesen bekommst.

    Da ich mit der IP aber nirgendwohin eine Verbindung aufbauen kann, könnte das auch nur als eine Art "Dummy-IP" dienen.

  • Deutsche Giganetz und IPv4/no AFTR

    • Elemir
    • 5. Juni 2024 um 12:29
    Zitat von HubeBube

    Hast Du ein vorgefertigtes Provider-Profil für den Zugang ausgewählt?

    Ja, die DGN hat das so vorkonfiguriert. Ich will das jetzt, wo ich eine Störungsmeldung bei DGN offen habe, auch nicht verändern. Sonst kommt als erste Aussage, ich solle deren Profil verwenden.

    Wenn der Anschluss irgendwann richtig läuft, dann wird es schon ans Tuning gehen. Aber erst dann, und insbesondere auch erst, wenn auch das Telefon portiert ist.


    Persönlich gehe ich auch nicht davon aus, dass das die Ursache wäre. Denn aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die FB das nur zur Priorisierung nutzt, wenn die Leitung am Anschlag ist. Aber wenn die Leitung mehr kann, als dort eingestellt ist, dann bremst die FB nicht auf den Wert herunter.

    Zumindest beim DSL-Zugang war das so.

  • Deutsche Giganetz und IPv4/no AFTR

    • Elemir
    • 5. Juni 2024 um 12:02
    Zitat von HubeBube

    Ja :)

    Damit ist die Einstellung der Up- bzw. Downloadrate gemeint. Das gibt es natürlich auch bei einem Glasfaseranschluss.

    Internet > Zugangsdaten -> Verbindungseinstellungen hier die gebuchten Up- und Downloadraten konfigurieren.

    Nein, da finde ich nur das. Erweitere Einstellungen ist natürlich aktiv.

  • Deutsche Giganetz und IPv4/no AFTR

    • Elemir
    • 5. Juni 2024 um 11:19
    Zitat von frank_m

    Aber die Box hat eine IPv4 bekommen? Was waren Defaultgateway und DNS Server?

    Vollkommen korrekt. Das kann so nicht sein.

    Wie ist der Traffic Shaper bei dir eingestellt?

    Ohne den manuellen AFTR Eintrag hat sie eine IPv4 bekommen:

    In dem Screenshot, den ich noch habe (hat ja ein paar mal gewechselt bei den Versuchen):

    IPv4: 93.127.253.127

    DNS 185.39.86.6 und 91.200.108.68

    Gateway 185.39.84.13


    Mit manuellem AFTR-Eintrag zeigt sie das im Abschnitt Internet nicht an, sondern ich sehe das nur über System - Ereignisse. Da gibt es dann aber auch kein IPv4.


    Traffic-Shaping ist doch eine DSL-Einstellung, die habe ich nicht (zumindest nicht gefunden), wenn das über das GF-Modem geht. Ober übersehe ich etwas?


    Ticket bei DGN ist eröffnet, aber noch ohne Rückmeldung.

  • Fragen zu möglichem Glasfaseranschluss in Mehrfamilienhaus

    • Elemir
    • 5. Juni 2024 um 08:44
    Zitat von Sowieso

    Dann warst Du "Homes Passed" im Sinne von "es führt ein Kabel am Haus vorbei". Das ist aber nicht das was hier mit "Homes Passed" bei Glasfaser gemeint ist. Sonst gäbe es viel mehr "Homes Passed".

    Die Telekom z.B. hat für ihren FTTC-Ausbau 180.000 MFG im Land verteilt, die per Glasfaser angebunden sind. Praktisch jede Stadt wäre durchzogen von einem Netzwerk an "Homes Passed" Haushalten, weil unter diversen Gehsteigen Glasfaserleitungen liegen. Über die wird man aber keinen FTTH-Anschluss buchen können, deswegen werden diese Strassenzüge nicht als "Homes Passed" gezählt und auch nicht auf der Telekom-Karte als solches angezeigt.

    Hier geht es bei "Homes Passed" um Adressen im Ausbaugebiet die auch wirklich einen Glasfaseranschluss buchen können.

    Die Möglichkeit einen Anschluss zu buchen hat für diese Haushalte seit Beginn der Vorvermarktung ja nie geendet. Aber ja, man will die Kupferabschaltung so gestalten dass man noch eine Chance hat zu wechseln bevor das Netz abgeschaltet wird. Aber auch für Haushalte die von der Möglichkeit nicht gebrauch machen und nach Abschaltung ohne Festnetzanschluss dastehen ist die Mindestversorgung erfüllt: sie können ja auch in Zukunft noch einen Anschluss bestellen. Die Mindestversorgung ist hier also nicht der entscheidende Faktor, sondern die "geordnete" Abschaltung eines regulierten Netzes.

    Das ist alles schönes Papier. Hier könnte man angeblich Glasfaser für Adressen bestellen, bei denen vor dem Haus definitiv keine Glasfaser liegt. Sind somit Homes passed, werden aber mit Sicherheit in nächster Zeit keinen Anschluss bekommen. Dort wollten in der Nachfragebündelung Leute bestellen, die wurden dann aber abgelehnt. Trotzdem sagt die Adressprüfung weiterhin "Glasfaser verfügbar"

    Wobei die Gründe für die Ablehnung eher im Wort Vonovia liegen dürften, aber das ändert für den Kunden erstmal nichts und der Kunde bekommt gesagt, dass es verfügbar wäre, obwohl die T es besser weiß. Lustig sind auch die Klingelkollonen vom T, die es dort immer wieder versuchen, obwohl abgelehnt.


    Aber Dir entgeht, dass bei der Verpflichtung zur Mindestversorgung auch ein Termin festgelegt wird, bis wann die Versorgung zu erfolgen hat. Also sich auf Homes passed zu berufen und es kommt halt kein Bautrupp geht da nicht.

  • Fragen zu möglichem Glasfaseranschluss in Mehrfamilienhaus

    • Elemir
    • 5. Juni 2024 um 08:34
    Zitat von hetti72

    Wobei man ganz ehrlich aber sagen muss das eine "Verpflichtung zur Versorgung" von Starlink lächerlich ist.
    In DE kann jeder ohne (grössere) Probleme einen Starlink Vertrag abschließen und dann auch nutzen, dazu muss nicht erst die BNetzA eingreifen.
    Es ist ja nicht so das Starlink jetzt einen extra Satelliten für dieses Gebiet bereitstellen müsste.

    Durch diese Entscheidung wird lediglich den Telekomunikationsunternehmen der Rücken gestärkt die aus Wirtschaftlichkeitsgründen einen Ausbau verweigern.

    Aber nicht zu dem Preis. Der reguläre Starlink-Preis ist höher als der nun "bezuschusste" Preis.


    Die Entscheidung für Starlink fiel nur, weil die Bundesnetzagentur in dem Gebiet niemanden verpflichten konnte. Dort steht gerade die Entscheidung an, ob die Telekom oder die EWE den bezuschussten Ausbau durchführen soll. Hätte man nun einen der beiden Anbieter verpflichtet, dann hätte es passieren können, dass den Zuschlag für das restliche Gebiet der andere Anbieter erhält und der verpflichtete Anbieter nur diese eine "Insel" hätte und die Investition niemals wieder heingekommen wäre. Es ist anzunehmen, dass die Starlink-Entscheidung nur bis zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem eine andere Ausbauentscheidung gefallen ist.

    Daher gab es in diesem Fall eine Entscheidung für Starlink. Daraus lässt sich nicht folgern, dass das überall so ausgehen wird.

  • Fragen zu möglichem Glasfaseranschluss in Mehrfamilienhaus

    • Elemir
    • 5. Juni 2024 um 00:23
    Zitat von Sowieso

    Homes Passed ist kein vorhandener Anschluss, aber es bedeutet dass ein Anschluss angeboten wird. Und das ist ausreichend zur Erfüllung der Mindestversorgung:

    "Wenn Sie aktuell keine Versorgung mit Telekommunikationsdiensten haben und Ihnen kein Telekommunikationsanbieter eine Versorgung in Aussicht stellt, können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden."

    Für die Kupferabschaltung ist die Mindestversorgung alleine meiner Meinung nach nicht das entscheidende Kriterium. Verfügbarkeit von Glasfaser (zumindest "Homes Passed") wird natürlich Mindestvoraussetzung sein, aber der gesamte Prozess mit dem die Netze abgeschaltet werden können wird von der Bundesnetzagentur vorgegeben werden. Da laufen ja die bereits erwähnten Pilotprojekte.

    "Homes passed" ist kein angebotener Anschluss. Beim Breitbandkabel war ich 20 Jahre lang "Homes passed" und habe klar gesagt bekommen, dass es keinen Anschluss gibt, obwohl der Anbieter nur hätte eine neue Muffe setzen müssen. Aufgegraben war durch meine Baustelle eh schon, aber man wollte nicht. Aber gut, damals eh andere Rechtslage.


    Aber hier geht es um die Abschaltung eines eines laufenden Dienstes, das ist etwas anderes als ein bisher nicht versorger Kunde, der etwas neues bekommen möchte.


    Und in den Pilotprojekten zur Abschaltung ist ja ganz klar zu sehen, dass die Bundesnetzagentur das auch so sieht, und die Abschaltung erst nach einer neuen Anschlussphase stattfinden wird. Alles andere würde zu Klagewellen führen.

  • Fragen zu möglichem Glasfaseranschluss in Mehrfamilienhaus

    • Elemir
    • 4. Juni 2024 um 23:48
    Zitat von frank_m

    Der Anschluss ans Glasfasernetz wird ja angeboten. Ein Glasfasernetz ist ja vorhanden. Nur gebaut wird er nicht, aus Ressourcenmangel. Die Grundversorgungspflicht hilft da nicht weiter, die sagt nur, dass ein Anbieter einen Anschluss zu marktüblichen Konditionen (d.h. inkl. Baukosten!) anbieten muss.

    Das gilt in der Form, wenn es bisher keine angemessene Versorgung gab.

    Die Grundversorgungspflicht sagt, dass ein TK-Unternehmen dazu verpflichtet werden kann, einen Anschluss bereitzustellen, wenn der Kunde sonst keinen erhalten kann. Wenn Kupfer abgeschaltet wird und er keinen Anschluss auf anderer Technologie erhalten kann, dann ist die Verpflichtung nicht mehr erfüllt. Welches Unternehmen könnte dann wie den Anschluss am einfachsten wiederherstellen und würde dann wohl dazu verpflichtet werden?

    Ein Homes passes lässt die Netzagentur da sicher nicht gelten, denn das ist kein vorhandener Anschluss.

    Die Baukosten wird in dem Fall derjenige tragen, der die Änderung will. Aber erst muss gebaut sein, erst dann kann die Verpflichtung auf anderem Weg erfüllt sein.

  • Deutsche Giganetz und IPv4/no AFTR

    • Elemir
    • 4. Juni 2024 um 23:23
    Zitat von HubeBube

    Yep, NAPT wird hierfür verwendet. Juniper beschreibt das im ersten Drittel ganz gut: https://www.juniper.net/documentation/…stack-lite.html

    Danke, das ist eine gute Erklärung, sowas habe ich gesucht.


    Nun zurück zum eigentlichen Thema: war heute vor Ort, habe die FB komplett resettet und sich die Konfiguration neu holen lassen. Keine Veränderung der Situation, also Verbindung nur per IPv6, aber nicht per IPv4.

    Laut log immer noch "no aftr", somit kein DS-Lite, sondern direktes IPv4, was ja nicht geht.

    Ein Traceroute endet bei der IP der Fritzbox, danach nur noch Zeilen mit * * *.

    Dann habe ich den aftr.fra.purtel.com manuell als AFTR-Server eingetragen. Und siehe da, auf einmal geht auch IPv4.


    Das könnte es gewesen sein, wenn ...


    Mit zwei Dingen bin ich aber nicht glücklich: erstens mag ich solche manuellen Einträge nicht, könnte ja sein, der Provider ändert da mal etwas, nichts geht mehr und die Fehlersuche beginnt. Wenn, dann muss das out of the box laufen oder dokumentiert sein. Nur etwas eintragen, weil man da etwas gefunden hat, kann es nicht sein - zumal ich ja der einzige mit dem Problem zu sein scheine.

    Und ein zweites Problem hat sich nun aufgetan: alle Verbindungen bringen nur 1 MBit/s! Egal, ob per IPv4 oder IPv6. Per breitbandmessung.de, per fast.com und per iperf3. Laptop war direkt per Kabel am Router angeschlossen.


    Anfruf kurz vor 20h bei der Hotline war ergebnislos, hat gemeint Technik sei nur bis 18h im Haus, ich solle morgen nochmal anrufen.

  • Fragen zu möglichem Glasfaseranschluss in Mehrfamilienhaus

    • Elemir
    • 4. Juni 2024 um 15:59
    Zitat von Tabaluga

    Zu Punkt 3: Heißt das, dein Einfamilienhaus (EFH) wurde gleich beim Bau mit Glasfaser verkabelt?

    Zu Punkt 4: Was sind denn beispielsweise solche Extrawünsche bei der Verkabelung? Ich kann mir darunter jetzt nichts vorstellen.

    Zur Frage Eigentümer oder Mieter: War bis vor kurzem Mieter, bin aber jetzt Eigentümer der Eigentumswohnung.

    Nein, die Glasfaser kam nachträglich. Aber bei mir ist der HÜP und GF-TA im Keller, von wo ich schon beim Hausbau vor 20 Jahren CAT 6E in alle Räume verlegt hatte (was hat man mich damals dafür komisch angesehen. Allerdings nicht in Leerrohren, sondern direkt. Leerrohre waren damals unbezahlbar). Daher weiß ich nicht, wie die Telekom verlegen würde.

    Wenn die WEG z.B. fordert, dass unter Putz verlegt werden muss und es gibt keine verwendbaren Leerrohre vom Keller in die Wohnung, dann könnte das erheblich kosten. Allerdings kannst Du trotzdem den Anschluss bestellen und in dem Fall dann die Bestellung kündigen, wenn die Bedingungen nicht erfüllbar sind. Da wird sich die Telekom mit der WEG schon in Verbindung setzen.

    Beim Nachbarn konnten vorhandene Leerrohre benutzt werden, daher weiß ich nicht, wie das die Telekom sonst macht.


    Als Eigentümer würde ich zur Bestellung raten, das bekommst Du wahrscheinlich nicht wieder so günstig. Außer, Deine WEG stellt übertriebene Forderungen. Aber das wäre mit Eurer Verwaltung zu klären.

  • Fragen zu möglichem Glasfaseranschluss in Mehrfamilienhaus

    • Elemir
    • 4. Juni 2024 um 15:46
    Zitat von frank_m

    Bedenke bei all deinen Überlegungen, dass die Telekom die Kupfernetzabschaltung vorantreibt in den Gebieten, in denen sie Glasfaser ausgebaut hat. Wenn man gleichzeitig bedenkt, wie lange man auf Nachanschlüsse wartet (Monate bis Jahre), dann bedeutet das: Kupfer weg und kein Glas in der Wohnug => Mobilfunk. Und wenn viele auf Mobilfunk surfen wollen, kannst du dir überlegen, was das bedeutet.

    Wenn man die Chance auf Glasfaser hat, nimmt man es. Eine zweite Chance bekommt man so schnell nicht, und die Konsequenzen können dramatisch sein.

    Ich bin mir zu 99,99% sicher, dass es bei Abschaltung des Kupfernetzes noch zu einer Sammlung von Nachanschlüssen kommen wird. Es könnte aber sein, dass man einen Nachanschluss erst bei Abschaltung des Kupfernetzes bekommt, nicht vorher.

    Würde das Kupfernetz ersatzlos abgeschaltet und kein Nachanschluss an das Glasfasernetz angeboten, wäre das ein Verstoß gegen die Versorgungspflicht aus dem TKG.

  • Fragen zu möglichem Glasfaseranschluss in Mehrfamilienhaus

    • Elemir
    • 4. Juni 2024 um 15:42
    Zitat von Tabaluga

    1) Wie sieht es aus, wenn sich nur ein Teil der Hausbewohner für den Glasfaser-Anschluss entscheidet, beispielsweise weniger als die Hälfte? Wird der Anschluss dann überhaupt ins Haus gelegt?

    2) Können im Haus parallel DSL- und Glasfaser-Anschlüsse betrieben werden für den Fall, dass einige jetzt schon Glasfaser haben wolle, andere aber noch nicht?

    3) Hat jemand Erfahrung mit der Verlegung des Glasfaser-Anschlusses direkt in der Wohnung? Wurde das professionell und sauber gemacht, so dass keine sichtbaren Schäden zurückblieben? In der Verlegung der Kabel vom Keller bis auf zur Wohnungstür sehe ich nicht das Problem, aber dann muss das Kabel ja irgendwie von der Haustür zur bisherigen Telefon-/Internetbuchse verlegt werden.

    4) Es war von etwa 800 EUR für den Glasfaseranschluss die Rede, die man jetzt sparen würde. Hatte ich auch irgendwo auf Telekom-Werbeplakaten gesehen. Gilt das nur für den Hausanschluss oder den kompletten Anschluss bis in die Wohnung?

    Zu 1: die Telekom baut schon, wenn nur ein Anschluss im Haus bestellt ist.

    Zu 2: Ja das geht

    Zu 3: leider keine Erfahrung, da EFH

    Zu 4: das gilt für den kompletten Anschluss in die Wohnung, ABER: wenn die WEG Extrawünsche bei der Verkabelung hat, dann müssen diese von denjenigen getragen werden, die Anschlüsse bestellen. Das ist aber eine Sache der WEG und kann von uns nicht beantwortet werden.

    Ganz grundsätzlich: wenn Du Eigentümer der Wohnung bist, würde ich auf jeden Fall bestellen, als Mieter nur, wenn der Vermieter die durch die WEG verursachten Zusatzkosten übernimmt oder keine Zusatzkosten anfallen.

    Im Nachbarhaus hat die über-80-jährige Vermieterin gleich in alle Wohnungen einen Anschluss (ohne Vertrag) auf ihre Kosten legen lassen, also 3x 800, da die Mieter selber keinen Anschluss wollten. Sie hat das damals beim Kabel-TV miterlebt, dass man es nicht gemacht hat, nachher dann abgehängt war und keinen nachträglichen Anschluss bekommen hat. Wollte sie nicht nochmal haben.

  • Deutsche Giganetz und IPv4/no AFTR

    • Elemir
    • 4. Juni 2024 um 15:25
    Zitat von jan

    Bei DS-Lite muss der Router tatsächlich kein NAT durchführen. Ausgehende IPv4-Pakete aus dem Heimnetz werden mit ihrer ursprünglichen Quelladresse über den Tunnel geschickt.

    Wenn das NAT erst und nur beim Provider erfolgt, wie kann dieser dann zwischen doppelten IPs auf Kundenseite unterscheiden? Die 192.168.178.20 als erste von einer Fritzbox vergebene IP dürfte dann ja ziemlich häufig vorkommen, wenn diese nicht schon im Kundenrouter genattet wird?

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