Woraus schließt du das?
Noch nicht mal bei geförderter Infrastruktur gibt es eine Pflicht zum dauerhaften Betrieb.
Ansonsten sehe ich eine Versorgungspflicht eben dann wenn die Bundesnetzagentur einen Anbieter zur Mindestversorgung verpflichtet hat. Was bedingt dass es vorher zu einem Zeitpunkt keinen Anbieter gab der an der Adresse ein Netz anbot dass die Mindestansprüche erfüllte. Sonst stellt sich die Frage garnicht erst.
Das ist dann klar, wenn es Alternativen gibt. Es geht nur um den Fall, dass die letzte Alternative abgeschaltet wird, ohne dass es erstmal eine neue gibt. Dann ist die Versorgungspflicht gefährdet.
Versorgungspflicht heißt nicht nur, dass es einen Anrecht auf Anschluss gibt, sondern auch, dass dieser beibehalten werden muss. Bereits bei drohender Abschaltung wird die Versorgungspflicht relevant.
Es darf ja auch nicht einfach abgeschaltet werden, wenn Rechnungen nicht bezahlt werden. Und da meinst Du, es darf abgeschaltet werden, wenn alle Rechnungen bezahlt sind? Seltsame Auffassung.
Grundsätzlich ist es der Normalfall dass man als Immobilienbesitzer für den Anschluss seiner Immobilie an Versorgungsnetze zahlt. Das ist nicht nur bei Telekommunikation und Kabel-TV so, sondern auch bei Wasser, Abwasser, Strom, Gas...
Hat man ja. Den Erstanschluss gab es nicht kostenlos. Jetzt will einer die Technologie umstellen, weil es für ihn billiger wird. Und ein anderer soll dafür bezahlen?
Da würde ich als Anbieter jedes Jahr die Technologie umstellen und den Kunden bezahlen lassen. Tolles Geschäft ![]()
Beim FTTH-Ausbau in Bestandswohngebieten verzichten die meisten Anbieter zumindest temporär auf diese Anschlussgebühr. Grund ist natürlich dass diese bestehenden Immobilen in der Regel schon an ein Telekommunikationsnetz angeschlossen sind, und sich somit nicht in einer "Zwangslage" befinden, sich an die neue Infrastruktur anzuschließen. Da versucht man mit Sonderkonditionen zu locken.
Aha. Und sobald der Kunde sich in einer Zwangslage befindet (die ja der Anbieter erst herbeiführt), darf dann vom Kunden Geld verlangt werden? Meinst Du, damit kämst Du durch? Das wäre ja schon Erpressung.
Bei Neubaugebieten und Neubauprojekten wird die Anschlussgebühr in der Regel fällig. Die wollen/brauchen ja in der Regel noch einen Anschluss ans Telekommunikationsnetz und sind dann auch zwangsläufig bereit zu zahlen.
Um die geht es ja nicht.
Aus der Tatsache dass die Anbieter aus Wettbewerbsgründen teilweise auf die Anschlusskosten verzichten kann man meiner Meinung nach nicht ableiten dass man generell einen Anspruch hat seine Immobile an ein anderes Netz kostenlos anschließen zu lassen "weil man ja sieht dass es auch ohne Anschlussgebühr geht".
Nein, kann man natürlich nicht. Das war nur ein Vergleich, was die Wirtschaftlichkeit für den Anbieter betrifft.
Als Immobilienbesitzer muss man damit leben dass immer wieder Investitionen in die Immobile erforderlich werden. Teils auch von außen erzwungen, wie gesetzliche Vorgaben bzgl. Wärmedämmung, oder der Gasanbieter stellt dann irgendwann doch die Gasversorgung ein. Je nach Region kann es einem auch passieren dass man plötzlich und unverhofft tausende oder gar zehntausende Euro zahlen soll, weil die Gemeinde entschieden hat die Strasse zu sanieren, Stichwort Strassenbaubeiträge.
Unbestritten. Aber hier hast Du jetzt zwei Fehlschlüsse:
Erstens sind der Immobilienbesitzer und der Kunde oft nicht identisch, denn Du willst, dass der Kunde das bezahlt. Der könnte aber nur Mieter sein. Den Besitzer bringst Du jetzt erst rein, und die 799,- bezahlt in der Regel auch der Mieter und nicht der Eigentümer.
Zweitens ist es mit dem Anschluss ja nicht getan. In der Immobilie fallen oft auch noch erhebliche Arbeiten an, und die sind unstrittig beim Eigentümer oder Mieter. Um die geht es hier auch gar nicht.
Da halte ich es für durchaus wahrscheinlich dass es der Gesetzgeber als allgemeines Risiko eines Immobilenbesitzers sieht, dass man auch mal einen höheren dreistelligen oder niedrigen vierstelligen Betrag berappen muss um sich an ein neues und moderneres Telekommunikationsnetz anzuschließen. Auch wenn man vor Jahren oder Jahrzehnten schon mal für einen Anschluss an ein altes Netz bezahlt hat, dass jetzt abgeschaltet wird.
Am Ende sind wir da beide juristische Laien. Wie es läuft wird man in den nächsten Jahren sehen. Ich denke da wird es schon Präzedenzfälle geben.
Es geht aber bisher um den Kunden, nicht um den Immoblilienbesitzer.