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Beiträge von Elemir

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Elemir
    • 1. Juli 2024 um 11:25
    Zitat von Sowieso

    Woraus schließt du das?

    Noch nicht mal bei geförderter Infrastruktur gibt es eine Pflicht zum dauerhaften Betrieb.

    Ansonsten sehe ich eine Versorgungspflicht eben dann wenn die Bundesnetzagentur einen Anbieter zur Mindestversorgung verpflichtet hat. Was bedingt dass es vorher zu einem Zeitpunkt keinen Anbieter gab der an der Adresse ein Netz anbot dass die Mindestansprüche erfüllte. Sonst stellt sich die Frage garnicht erst.

    Das ist dann klar, wenn es Alternativen gibt. Es geht nur um den Fall, dass die letzte Alternative abgeschaltet wird, ohne dass es erstmal eine neue gibt. Dann ist die Versorgungspflicht gefährdet.

    Versorgungspflicht heißt nicht nur, dass es einen Anrecht auf Anschluss gibt, sondern auch, dass dieser beibehalten werden muss. Bereits bei drohender Abschaltung wird die Versorgungspflicht relevant.

    Es darf ja auch nicht einfach abgeschaltet werden, wenn Rechnungen nicht bezahlt werden. Und da meinst Du, es darf abgeschaltet werden, wenn alle Rechnungen bezahlt sind? Seltsame Auffassung.

    Zitat von Sowieso

    Grundsätzlich ist es der Normalfall dass man als Immobilienbesitzer für den Anschluss seiner Immobilie an Versorgungsnetze zahlt. Das ist nicht nur bei Telekommunikation und Kabel-TV so, sondern auch bei Wasser, Abwasser, Strom, Gas...

    Hat man ja. Den Erstanschluss gab es nicht kostenlos. Jetzt will einer die Technologie umstellen, weil es für ihn billiger wird. Und ein anderer soll dafür bezahlen?

    Da würde ich als Anbieter jedes Jahr die Technologie umstellen und den Kunden bezahlen lassen. Tolles Geschäft ;)

    Zitat von Sowieso

    Beim FTTH-Ausbau in Bestandswohngebieten verzichten die meisten Anbieter zumindest temporär auf diese Anschlussgebühr. Grund ist natürlich dass diese bestehenden Immobilen in der Regel schon an ein Telekommunikationsnetz angeschlossen sind, und sich somit nicht in einer "Zwangslage" befinden, sich an die neue Infrastruktur anzuschließen. Da versucht man mit Sonderkonditionen zu locken.

    Aha. Und sobald der Kunde sich in einer Zwangslage befindet (die ja der Anbieter erst herbeiführt), darf dann vom Kunden Geld verlangt werden? Meinst Du, damit kämst Du durch? Das wäre ja schon Erpressung.

    Zitat von Sowieso

    Bei Neubaugebieten und Neubauprojekten wird die Anschlussgebühr in der Regel fällig. Die wollen/brauchen ja in der Regel noch einen Anschluss ans Telekommunikationsnetz und sind dann auch zwangsläufig bereit zu zahlen.

    Um die geht es ja nicht.

    Zitat von Sowieso

    Aus der Tatsache dass die Anbieter aus Wettbewerbsgründen teilweise auf die Anschlusskosten verzichten kann man meiner Meinung nach nicht ableiten dass man generell einen Anspruch hat seine Immobile an ein anderes Netz kostenlos anschließen zu lassen "weil man ja sieht dass es auch ohne Anschlussgebühr geht".

    Nein, kann man natürlich nicht. Das war nur ein Vergleich, was die Wirtschaftlichkeit für den Anbieter betrifft.

    Zitat von Sowieso

    Als Immobilienbesitzer muss man damit leben dass immer wieder Investitionen in die Immobile erforderlich werden. Teils auch von außen erzwungen, wie gesetzliche Vorgaben bzgl. Wärmedämmung, oder der Gasanbieter stellt dann irgendwann doch die Gasversorgung ein. Je nach Region kann es einem auch passieren dass man plötzlich und unverhofft tausende oder gar zehntausende Euro zahlen soll, weil die Gemeinde entschieden hat die Strasse zu sanieren, Stichwort Strassenbaubeiträge.

    Unbestritten. Aber hier hast Du jetzt zwei Fehlschlüsse:

    Erstens sind der Immobilienbesitzer und der Kunde oft nicht identisch, denn Du willst, dass der Kunde das bezahlt. Der könnte aber nur Mieter sein. Den Besitzer bringst Du jetzt erst rein, und die 799,- bezahlt in der Regel auch der Mieter und nicht der Eigentümer.

    Zweitens ist es mit dem Anschluss ja nicht getan. In der Immobilie fallen oft auch noch erhebliche Arbeiten an, und die sind unstrittig beim Eigentümer oder Mieter. Um die geht es hier auch gar nicht.

    Zitat von Sowieso

    Da halte ich es für durchaus wahrscheinlich dass es der Gesetzgeber als allgemeines Risiko eines Immobilenbesitzers sieht, dass man auch mal einen höheren dreistelligen oder niedrigen vierstelligen Betrag berappen muss um sich an ein neues und moderneres Telekommunikationsnetz anzuschließen. Auch wenn man vor Jahren oder Jahrzehnten schon mal für einen Anschluss an ein altes Netz bezahlt hat, dass jetzt abgeschaltet wird.

    Am Ende sind wir da beide juristische Laien. Wie es läuft wird man in den nächsten Jahren sehen. Ich denke da wird es schon Präzedenzfälle geben.

    Es geht aber bisher um den Kunden, nicht um den Immoblilienbesitzer.

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Elemir
    • 1. Juli 2024 um 11:06
    Zitat von Phino

    Das ist aus Sicht der BNetzA und dem TKG vollkommen egal. Entscheidet ist, werden Telekommunikationsdienste geliefert. Es steht nirgendwo im Gesetz, dass dabei veraltete oder zerstörte Infrastruktur wieder aufgebaut/weiter beteiben werden muss.

    Was kann denn der Anbieter dafür, dass die Kunden so innovationsfern sind. Das passiert gefühlt nirgends so oft wie in Deutschland. Dieses Mimimi, ich will aber mein Drehscheiben-Telefon behalten ist eine Macke was in Deutschland zelebriert wird.

    Man sollte die Sache pragmatische und zukunftsorientierte betrachten und nicht immer rückwärts gewandt. Aber das ist in diesen Land schwierig Innovationen umzusetzen.

    Waren die Kunden denn informiert? Für mich klingt das eher, als dass die Kunden bisher keinen Bedarf für einen Glasfaseranschluss sahen und die Abschaltung des Cu-Netzes nicht im Raum stand. Waren alle Kunden und Hausbesitzer(!) informiert, dass Cu abgeschaltet wird? Klingt für mich nicht so.

    Im Übrigen sehe ich ein solches Thema auch eher beim Hausbesitzer als beim Mieter. Der Kunde, der informiert wird, ist aber der Mieter. Letzterer hat aber bestimmt keine Lust, seinem Vermieter die Infrastruktur zu finanzieren. Für die Leitung ins Haus ist aber der Besitzer verantwortlich.

    Als Vermieter bekommt man das gar nicht unbedingt mit, wenn Glasfaser ausgebaut wird. Ich werde in meiner Wohnung auf jeden Fall Glasfaser legen lassen, wenn ich es mitbekomme und die Hausverwaltung bzw. WEG zustimmt und keine unerfüllbaren Auflagen macht. Auch gegen den Willen des Mieters, er muss ja keinen Vertrag abschließen.

    Hier bei den Nachbarn habe ich das auch: wenn sich die Eigentümerin nicht gekümmert hätte, den Mieter hätte es nicht interessiert. Die Eigentümerin wusste aber nur Bescheid, weil sie in einer anderen Wohnung im Haus selber drin wohnt. Sonst hätte es keine Info gegeben.

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Elemir
    • 1. Juli 2024 um 00:03
    Zitat von Sowieso

    Richtig, es ist ein anderer Fall. Es geht eben nicht um die Feststellung einer Versorgungsverpflichtung, und deswegen stellt sich auch nicht die Frage ob die Telekom zum Weiterbetrieb des Cu-Netzes betrieben werden könnte, darauf wollte ich ja raus.

    Ob bei einer Abschaltung des Kupfernetzes der örtliche FTTH-Netzbetreiber - ob speziell im Fall der Telekom oder sogar allgemein bei anderen Anbietern - zu einem kostenlosen Ersatz in Form eines Glasfaseranschlusses verdonnert werden kann halte ich nicht für selbstverständlich. Aber das wird sich im Laufe der nächsten Jahre sicher noch zeigen.

    Zur Versorgungsverpflichtung gehört auch der Weiterbetrieb der vorhandenen Infrastruktur. Bei Abschaltung dieser ist die Versorgungsverpflichtung nicht mehr erfüllt, daher gehört das schon auch zur Versorgungsverpflichtung, sogar enger als im Fall dass es noch keine Versorgung gibt.

    Im Fall Abschaltung kann sich die Telekom nämlich nicht ohne weiteres auf Unwirtschaftlichkeit der Erschließung berufen, sie hat es ja schon erschlossen. Es geht nur um eine mögliche Unwirtschaftlichkeit des Weiterbetriebs, und der kann sie mit der Zurverfügungstellung eines neuen Anschlusses begegnen. Es wird für die Telekom wirtschaftlicher sein, den Neuanschluss baukostenfrei zur Verfügung zu stellen, als die alte Infrastruktur weiterzubetreiben. Da das schon erfüllt ist, kann sie nicht auch noch Baukosten einfordern, sondern es lohnt sich ja so schon für sie. Sie hat es ja bei anderen Anschlüssen schon gezeigt, dass sie bereit ist, da kann sie bei Zwangsanschlüssen nicht Kosten fordern. Da würde jeder Richter sagen, dass das Ausnutzung einer selbsterzeugten Zwangslage ist.

    Anders sieht es aus, wenn der Betreiber der Glasfasernetzes ein anderer ist. Dann wird es spannender. Ich bin mir aber sicher, dass der Fall so schnell nicht eintreffen wird. Eher überbaut die Telekom da, um keine Kunden zu verlieren.

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Elemir
    • 30. Juni 2024 um 23:14
    Zitat von Sowieso

    Wenn ein Glasfaseranschluss an der Adresse angeboten wird hat die BNetzA ja keinen Anlass aktiv zu werden. Man kann sich an die BNetA wenden "[...]wenn Sie aktuell keine Versorgung mit Telekommunikationsdiensten haben und Ihnen kein Telekommunikationsanbieter eine Versorgung in Aussicht stellt[...]". Wenn es zumindest einen Anbieter gibt der zu üblichen Konditionen einen FTTH-Anschluss anbietet dann ist die zweite Bedingung nicht erfüllt. Dass der Anschluss aufgrund der Mindestversorgung kostenlos sein muss glaube ich eher nicht.

    Ist aber ein anderer Fall als "es gibt einen Anschluss und der bisherige Anbieter will nur gegen zusätzliche Baukosten weiterversorgen."

    An die BNetzA kann man sich immer wenden, wenn man Probleme mit der Versorgung durch den Anbieter hat.


    Das einzige, was ich sage, ist dass die Telekom bei Cu-Abschaltung keine zusätzlichen Baukosten für den Ersatzanschluss fordern wird, weswegen die Diskussion rein theoretisch ist. Die Gründe habe ich ja schon genannt.

  • Anbieterwechsel von Vodafone zur Deutschen Giganetz - was passiert mit dem Kabelfernsehen?

    • Elemir
    • 30. Juni 2024 um 23:04
    Zitat von mbo77

    Dann tun sie das einfach.

    Bei den meisten einschlägigen Sticks gibt es keine Fernbedienung mit Nummerntastatur, zumindest wenn sie anbieterunabhängig sind.

  • Anbieterwechsel von Vodafone zur Deutschen Giganetz - was passiert mit dem Kabelfernsehen?

    • Elemir
    • 30. Juni 2024 um 20:47
    Zitat von arcade99

    Ich würde mir aber dennoch die Frage stellen, ob Magenta TV, Waipu oder ähnlich nicht vielleicht die bessere Alternative sind. Auch preislich.

    Kommt auf das Alter der Eltern an. Wenn sie auf der Fernbedienung einfach nur die Nummer des Programm eintippen wollen und keiner ständig Support für den Stick o.ä. leisten will, dann ist Kabel das Bessere.

    Auch preislich kann Kabel besser sein, wenn man mehrere Fernseher zu versorgen hat oder man sonst neue Hardware anschaffen müsste.

    Mein Schwiegervater hat leider (ohne mich zu fragen) bei DGN auch das Fernsehen bestellt. Das war die schlechteste Alternative, da das jetzt auch erstmal 2 Jahre läuft und weder die beste noch die günstigste Variante ist. Dafür sind die Koax-Kabel jetzt für Ethernet over Coax nutzbar.

    Aber zugegeben: die Bestellung war vor anderthalb Jahren, da waren die Alternativen noch nicht so vielfältig wie heute.

  • Anbieterwechsel von Vodafone zur Deutschen Giganetz - was passiert mit dem Kabelfernsehen?

    • Elemir
    • 30. Juni 2024 um 19:49

    Wir haben dieselbe Situation, Wechsel von Vodafone zu Deutscher Giganetz beim Schwiegervater.

    Das Fernsehen muss bzw müsste von Euch getrennt gekündigt werden, DGN kündigt nur Internet und Telefon. Auch, wenn Ihr TV bei DGN bestellt müsstet Ihr das Fernsehen bei VF selber kündigen.

    Frag nicht woher die Info ist, in irgendwelchen der Unterlagen stand das WIMRE.

  • Ein paar Verständnisfragen - der Support hat mich verunsichert

    • Elemir
    • 30. Juni 2024 um 18:19
    Zitat von Schnurz

    Oder, wenn möglich, beide Ports mal manuell festlegen.

    Vielleicht zuhause, wenn das Geld für ein neues Gerät fehlt. Im Firmenumfeld ist das ein absolutes no-go, wenn nicht klar ist, was das Ding sonst noch an Schäden haben könnte. Da ist die Arbeitszeit der Leute bei einem Folgeausfall teurer als ein neues Gerät.

    Wir haben uns damit nur als "Kuriosum" beschäftigt, weil das keiner glauben wollte und man es als "wieder was für die Zukunft gelernt" verbucht hat.

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Elemir
    • 30. Juni 2024 um 18:13
    Zitat von Schnurz

    Und daher entfällt die Verpflichtung ...

    Und auch dieses hier spricht nicht unbedingt für Deine Annahme ...
    Im übrigen bringt selbst eine Verpflichtung keinen Anspruch auf Erlass der Anschlußkosten. Man muss eher befürchten, dass der Netzbetreiber gerade deshalb nicht auf diese Kostenerstattung verzichten würde.

    Das war aber ein noch nie angeschlossenes Haus, also eine völlig andere Situation als die Abschaltung eines existierenden Anschlusses.

  • Ein paar Verständnisfragen - der Support hat mich verunsichert

    • Elemir
    • 30. Juni 2024 um 16:18
    Zitat von mbo77

    Also wenn der PC auf dem Port einen Gbit-Link aushandelt, ist der Port am ONT in Ordnung.

    Sag das nicht. Gerade, wenn Geräte defekt sind, können die wundersamsten Dinge passieren. Genau dem Fall hatte ich schon, bei einer direkten Verbindung per Ethernetkabel hatte ein Gerät GBit angezeigt, das andere 100 MBit. Uns war unklar, was da tatsächlich passiert war, einzige plausible Vermutung war, dass die Aushandlung fehlgeschlagen ist und dann beide Geräte irgendwie einen Default genommen haben, der für beide unterschiedlich war. Klingt auch nicht wirklich logisch, aber eine andere Idee hatten wir nicht.

    Klar, dass wir dann baldmöglichst das defekte Gerät ersetzt haben.

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Elemir
    • 30. Juni 2024 um 16:10
    Zitat von Schnurz

    Sie hat keine Versorgungsverpflichtung! Das ist Dein Denkfehler!
    Sie muss keinen Anschluß schalten, so lange sie nicht von der BNetzA nach Teil 9 des TKG dazu verpflichtet wird!

    Das wird sie aber werden. Ein Anbieter wird auf jeden Fall dazu verpflichtet werden, weil der Kunde ein Anrecht auf einen Anschluss hat. Es stellt sich also die Frage, welchen Anbieter wird die BNetzA verpflichten. Bei den letzten Fällen war die Argumentation der BNetzA immer, dass der Anbieter dazu verpflichtet wird, der dort schon ein Netz hat, weil für den der Aufwand am geringsten ist.

    Und das ist also hier: Ta-Ta, die Telekom mit ihrem Glasfasernetz.

    Hier kommt sogar noch dazu, dass die Situation nur entstanden ist, weil die Telekom ein Netz abgeschaltet hat. Für wie blöd hälst Du die BNetzA eigentlich? Meinst Du, sie lässt einen Anbieter die Versorgung abschalten, um dann einen anderen Anbieter zu verpflichten, statt den, der abgeschaltet hat?

    Jetzt rate mal, was für die Telekom einfacher ist: die Anschlüsse gleich legen, alles mit einmal Bauaufwand zu machen, oder zu warten, bis die Verpflichtung kommt, und die Bautrupps ein zweites Mal die Straße aufreißen zu lassen. Was ist für die Telekom wohl teurer?

    Zitat von Schnurz

    Das kann höchstens mit dem, bis zum Eintreffen des Schadensereignisses vorhandenen, Vertragsverhältnis begündet werden. Dann hätte der Kunde aber diesen Vertrag weiter finanziell bedienen müssen. Er hätte zwar Anspruch auf Entschädigung gemäß §58 TKG gehabt aber das ist ein anderes Thema. Ist der Vertrag nach dem Ereignis aufgehoben/gekündigt und nicht ruhend gestellt worden, hat der Kunde wohl keinen Anspruch mehr weiterhin zu den alten Bedingungen und mit der Technik versorgt zu werden.

    Der Kunde bediente den Vertrag nicht mehr, weil die Telekom nicht mehr lieferfähig war.

    Hier greift zwar erstmal höhere Gewalt, so lange, bis das Ereignis behoben ist. Das sollte inzwischen der Fall sein, denn die Versorgung war ja zwischenzeitlich per Kupfer wiederhergestellt.

    Danach hat der Kunde also wieder Anspruch auf Grundversorgung. Wie die Telekom (siehe oben, sie wird es werden) das erfüllt bleibt ihr überlassen, wenn sie das jetzt auf eine andere Technik umstellen will, dann darf sie das. Wenn Baukosten entstehen, sind diese von der Telekom zu tragen, weil diese die Änderung für einen bestehenden Anschluss durchführen will, um selber Kosten zu sparen, ohne dass der Kunde einen finanziellen Nutzen hat. Wer den Nutzen hat, der bezahlt auch für die bei der Änderung entstehenden Kosten und kann niemanden anderen dafür verpflichten.

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Elemir
    • 30. Juni 2024 um 12:58
    Zitat von Erzknolle

    Weil irgendwie nicht jeder (ohne bezahlen) an den Artikel kommt:
    es wird eine konkrete Zahl (mehrere Hundert) an betroffenen Haushalten genannt, welche ca. 20% der für die Gemeinde Gemünd gemeldeten Haushalten entspricht. Sind doch mehr die es bisher nicht haben ausbauen lassen..

    Ob die, wenn sie jetzt doch noch beauftragen, bevorzugt werden bei den Hausanschlüssen?
    Mal unabhängig von der Frage, ob jetzt die 799,- aufgerufen werden, nachdem man nicht im Erstausbau mit dabei war - was für einige Haushalte auch schwer zu finanzieren ist

    Ich würde gefühlt davon ausgehen, dass die Hausanschlüsse gebaut werden bevor die Cu-Abschaltung erfolgt und dass die 799,- nicht anfallen werden.

    Für die Telekom ist es ja ähnlich wie bei einer Erstvermarktung, dass viele Anschlüsse gleichzeitig erstellt werden und es so einigermaßen wirtschaftlich gemacht werden kann.


    Und warum ich denke, dass die 799,- nicht fällig werden: weil das unweigerlich zu Klagen führen wird und die Telekom weder einen Stillstand noch ein Präzedenzurteil gegen sie haben möchte.

    Es gibt/gab ein (derzeit) funktionierendes Kupfernetz. Die Telekom möchte das durch Glasfaser ersetzen, weil sie damit hohe künftige Instandhaltungskosten für das Kupfernetz vermeiden will. Den Vorteil dieser Umstellung hat ausschließlich die Telekom. Die dadurch entstehenden Kosten (799,-) wird sie so kaum auf den Kunden umlegen können, da dieser keinen Vorteil hat. Wie wird wohl ein Richter entscheiden, wenn das vor Gericht ginge.

    Die Telekom wird vermeiden wollen, aufgrund der Versorgungsverpflichtung dazu verdonnert zu werden, das Cu-Netz für diese wenigen Anschlüsse weiterbetreiben zu müssen.

    Nur, dass die BNetzA der Telekom so erlaubt hat, heißt nicht, dass das aufgrund des Gesetzestextes auch vor Gericht so Bestand hat, denn versorgen muss die Telekom ja trotzdem(*). In einem anderen Bereich, wo ich etwas tieferen Einblick habe, sehe ich, wie oft die BNetzA vom Gericht "zurechtgerückt" wird. Die Betroffenen sind dort allerdings keine Endkunden, sondern selber Marktteilnehmer mit entsprechenden Rechtsabteilungen. Daher: wenn ein Kunde klagt würde es spannend, und das wird die Telekom eventuell vermeiden wollen. Solange es kein Urteil gibt, kann man ja immer mit den später kostet es 799,- drohen, denn sobald es ein Urteil gibt, entfällt diese Drohkulisse und noch weniger werden sich entscheiden, weil alle wissen, bei Cu-Abschaltung gibt es das ja auch.

    (*) es ist äußerst unwahrscheinlich, dass die BNetzA einen anderen Anbieter zur Versorgung verpflichten wird, wenn die Telekom bisheriger Anbieter war und diese auch das Ersatznetz aufbaut.

    Daher: alles politische und juristische Spielchen.

  • Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

    • Elemir
    • 29. Juni 2024 um 20:42

    Und selbst wenn: in diesen Fällen hat jeder noch einmal die Chance, einen Glasfaseranschluss zu bestellen.

    Es wird keine Kupferabschaltung geben, wo nicht vor der Abschaltung nochmal ausgebaut bzw. angeschlossen wird, und zwar unter Hinweis auf die geplante Abschaltung.

  • Unsere Grüne Glasfaser UGG GmbH Telefonica O2

    • Elemir
    • 29. Juni 2024 um 12:05
    Zitat von HubeBube

    Um die Aussagen von mbo77 zu stützen, anbei eine aktuelle Ausgabe der Auslastung "meines" GPON Segmentes. Massig Luft nach oben, auch während der EM2024. Das Gf-Netz von Deutsche Glasfaser ist schon einige Jahre im Betrieb.

    Es gibt keine Wahlmöglichkeit für den Kunden ob (XGS-)GPON oder AON. Diese Entscheidung trifft der Provider beim Netzausbau. Die einzige Wahlmöglichkeit für den Kunden ist die Annahme des Gf-Anschlusses oder der Verzicht inkl. der Aussichtslosigkeit eines kurz- oder mittelfristigen Nachanschlusses! Das muss jedem bewusst sein.

    Das scheint mir ja nach einer Fritzbox auszusehen. Wo in der Fritzbox findet man diese Ansicht?

    Bei mir (5530 v7.80) gibt es unter Internet - Glasfaser-Informationen nur Übersicht, Glasfaser und Statistik, aber nirgendwo diese Detailinformationen.

  • Eigener Netgear-Router mit Deutsche Giganetz

    • Elemir
    • 27. Juni 2024 um 11:40

    Auch die Einstellung "All" bei Wired Ports und bei Wireless kann ja mal gar nicht sein. Wenn, dann dürfte das nur für den Wired/WAN Port gesetzt sein, aber ich bezweifle wie frank_m auch, dass er dann das "richtige" macht. Sieht eher so aus, dass er dann über diese Einstellung den Port dem VLAN 7 zuordnet, er sollte aber stattdessen Pakete dort mit dem Tag 7 versehen bzw empfangen.

    Es wird Dir wohl nicht viel anderes übrig bleiben als die Fritzbox als Router zu verwenden und den Netgear als Access Point für WLAN.


    Meine Erfahrung mit Netgear-Firmware (ist aber schon etwas her) war immer, am besten OpenWRT zu installieren. Ist aber keine Lösung für Dich, schon weil Dein Router da nicht unterstützt wird.

  • Routerwechsel am Glasfaseranschluss

    • Elemir
    • 21. Juni 2024 um 19:07
    Zitat von HubeBube

    Nein, nicht zwingend. Ich wage zu behaupten das ein bei X fest angestellter Call-Center Agent eine andere Motivation bei der Bearbeitung/Lösung von Problemen eines Kunden von X besitzt, als ein angemieteter Mitarbeiter eines Fremdunternehmens.

    Da besteht keine Korrelation.

    Der externe Mitarbeiter kann motivierter sein, weil er die Hoffnung hat übernommen zu werden oder nicht entlassen zu werden, ebenso könnte er aber auch weniger motiviert sein, weil er schlecht geschult wurde oder einfach keine Lust darauf hat, weil er verheizt wird.

    Beides möglich, daher gibt es da keinen Zusammenhang.

  • Routerwechsel am Glasfaseranschluss

    • Elemir
    • 21. Juni 2024 um 18:26

    Etwas Off-Topic:


    Die Kompetenz eines Mitarbeiters hat auch nicht zwingend etwas mit dessen Arbeitgeber zu tun.

    Das Problem ist, dass vermutlich 90% aller Störungsmeldungen tatsächlich auf dem Niveau von "Haben Sie den Stecker in die Steckdose gesteckt" liegen. Hast man da kompetente Mitarbeiter an der Hotline, dann haben die sehr schnell keine Lust mehr an dem Job.


    Habe selber vor einigen Jahren den Unterschied zwischen kompetent und inkompetent erlebt (aber gleiches Callcenter = gleicher Arbeitgeber): Anschluss wurde von providereigener ISDN-Hardware auf VoIP mit Telekom-Vorleistung umgestellt, ging danach nicht mehr.

    Mir war klar, was passiert war: in den Systemen wurde alles umgestellt, aber irgendwer hatte nicht daran gedacht, auch das Kabel in der Vermittlungsstelle umzustecken. Warum: meine Fritzbox zeigte keine Unterbrechung der pysikalischen Verbindung an und die technischen Daten der Gegenstelle (Hersteller, Version usw) bleiben gleich, nur kein Login mehr möglich. Unterbrechung aber zwingend erforderlich, weil eben Umstellung zu Telekom.

    Erster Anruf bei der Hotline (nach 30 Minuten Wartemusik): alles erzählt, gesagt was die FB anzeigt, Mitarbeiter fällt mir ins Wort "Sie haben eine Fritzbox? Eigene Geräte unterstützen wir nicht" und legt auf. Ich denke, ich bin im falschen Film.

    Na gut, zweiter Anruf (30 Min Wartemusik): ich erzähle es anders, nur was war, erwähne mit keinem Wort meine Analyse oder eine FB. Mitarbeiter meint, Router (vom Provider) kaputt, er würde veranlassen, neuen zu schicken. Da ich weiß, dass das nicht helfen wird, meinte ich vorsichtig, dass ich das nicht glaube und das nur Zeit kosten würde, weil ich auch schon einen anderen Router ausprobiert hätte, und was der mir anzeigen würde (siehe erster Anruf). Hotliner: warum ich das nicht gleich sagen würde, dann hätten wir uns viel Zeit gespart, dann wäre ja alles klar. Und ich denke mir meinen Teil...

    Hat dann trotzdem noch zwei Wochen gedauert, aber das war dann der Unfähigkeit der Telekom geschuldet, Termine einzuhalten. Wollten, dass ich zuhause wäre, um Telekom-Techniker für Messung reinzulassen (wozu, Ursache war ja klar). Erst kam er nicht, beim 2. Termin meinte er nur, er müsse nicht zu mir kommen, weil das Problem ja in der Vermittlungsstelle läge. War es dann auch. Und zwar genau das, was ich schon vor 2 Wochen vermutet hatte.

    Grummel.

  • (Gelöst) Deutsche Glasfaser - Extrem langsame Downloadgeschwindigkeit

    • Elemir
    • 21. Juni 2024 um 17:53
    Zitat von frank_m

    Ja, aber auch das hätte keinen Einfluss auf die Geschwindigkeit. Bei Glasfaser gibt es nur "geht" oder "geht nicht". Wenn es geht, dann mit der vollen Geschwindigkeit.

    Nicht zwingend, gerade in Grenzbereichen kann es sein, dass die Fehlerrate in einem Bereich liegt, dass noch einige Pakete fehlerfrei durchgehen, viele nicht mehr. Allerdings wird der Zustand nicht lange so bleiben, irgendwann wird nichts mehr gehen.

  • Wechsel von 400mbit Kabelanschluß Vodafone zu Deutsche Glasfaser FTTH, macht das überhaupt Sinn

    • Elemir
    • 21. Juni 2024 um 17:49
    Zitat von HubeBube

    Je nach Engagement der Multiplikatoren und des Bürgermeisters gibt es bei den Schwellwerten kreative Lösungen. Da würde ich bei 25% nocht nicht davon ausgehen, das der Ausbau abgesagt wird.

    Du darfst dich auch nicht verunsichern lassen, wenn innerhalb von ca. 3 Monaten nach dem finalen Termin keinerlei Info veröffentlicht wird. Das kommt schon vor. Auch wenn es nach Nichtstun aussieht, wird im Hintergrund, meist an kreativen Lösungen, gearbeitet.

    Wichtig ist nur, das man einen Vertrag über einen Gf-Anschluss abschließt. Alles andere findet sich.

    Es ist auch möglich, dass die mit dem Aktualisieren der Zahlen einfach hinterher sind. Hier hat es 2 Wochen gedauert, bis überhaupt eine andere Zahl als 0% angezeigt wurde. Bei Ende der Vorvermarktung fehlten noch 8%, und trotzdem waren es nachher (mindestens) 2-3% mehr als erforderlich. Hat wohl nur gedauert, bis alle Verträge gesammelt und erfasst waren.

  • Routerwechsel am Glasfaseranschluss

    • Elemir
    • 21. Juni 2024 um 17:45
    Zitat von HubeBube

    Die beschriebene Dauer muss gar nicht mit einer nach TKG §73 Abs.3 wiederrechtlichen Handlung zu tun haben. Das kann ein ganz banaler Konfigurationsfehler auf Seite des Providers sein.

    Eben. Hier war es ein Konfigurationsfehler, der dazu führte, dass der DGN-Router nicht wie in der Anleitung funktionierte. Ein eigener hätte wahrscheinlich funktioniert, weil manuell und nicht automatisch eingerichtet.

    Daher ist das mit Sicherheit nicht immer so, dass man die Nutzung eigener Router verhindern will.

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