Übrigens: die EU Verordnung, die das TKG in nationales Recht gießt, fordert keinen passiven Abschluss, sondern beschreibt explizit den Einsatz eines Modems.
Nachtrag: als eine Möglichkeiten. Nicht als Forderung. Es wird auch explizit der Direktanschluss eines Kundengerätes an Glasfaser erwähnt.
Richtlinie 2008/63/EG Artikel 1 Satz 1 a)