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  1. Glasfaserforum.de - Das Informations- und Hilfeforum rund um das Glasfaser-Internet.
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  3. Elemir

Beiträge von Elemir

  • Anschluss funktioniert nicht bei Freischaltung mit Nachbar verwechselt ?

    • Elemir
    • 24. Juli 2024 um 19:39
    Zitat von rothlive

    Ich bekomme eine IPv6 Adresse aber bei Tests keine IPv6 Webseiten auf usw.

    Also keine Verbindung.

    Was für eine IPv6-Adresse bekommst Du denn? Fängt die mit 2 oder mit f an?

    Und sind auch IPv6-DNS-Server zugewiesen?

  • Endgerätewahlfreiheit - aktueller Bericht

    • Elemir
    • 24. Juli 2024 um 19:34
    Zitat von DLMttH

    Bin mal gespannt, welcher Betreiber als Konsequenz des (tatsächlich anfallenden) Mehraufwands die größte Preiserhöhung reindrückt.

    Wo die Telekom ohne Zwangs-ONT gerade günstiger geworden ist - gute Ausrede für eine Preiserhöhung.

    Auf die Idee, bei denen, die den Provider-ONT nicht wollen, auf diesen zu verzichten und so zu sparen kommen sie natürlich nicht.

    Der Zwangs-ONT ist nämlich ein schönes Geschäftsmodell, wie auch in dem Golem-Artikel erwähnt wird. Den müssen natürlich auch die mit eigenem ONT "nehmen".

  • Fritzbox für Glasfaser und Kabelanschluss

    • Elemir
    • 24. Juli 2024 um 18:05
    Zitat von jon269

    Wenn ich mir die aktuelle Vodafone Internet Cable Preisliste anschaue, sind die Preise verglichen mit den aktuellen Telekom Glasfaserpreisen nur bei den beiden größten Anschlüssen geringfügig günstiger, dafür haben diese auch nur 50 MBit Upload, während die Glasfasertarife deutlich flotter sind. Da würde ich mir die Rückkehr auf die Coax Kupferleitung überlegen.

    Owen2505 hat allerdings eine Glasfaser von EWE, was nutzen ihm da die Telekom-Tarife?

  • Fritzbox: Alle Verbindungen zu den verschlüsselten DNS-Servern sind unterbrochen

    • Elemir
    • 24. Juli 2024 um 17:59
    Zitat von Bracew

    Hmmmm, aber wie kann das der Provider blockieren?

    Ich dachte, der kann nicht in die verschlüsselte Verbindung reinschauen?

    Aber die IP-Adressen der üblichen öffentlichen DNS-Server sind bekannt, diese könnte er sperren.

    Ob das zulässig oder sinnvoll ist, ist eine andere Frage, auf die ich jetzt nicht eingehen will.

  • FRITZ!Box 5690 Pro: Alle Fragen/Probleme/Tipps/Hilfestellungen hierzu bitte hier eintragen!

    • Elemir
    • 23. Juli 2024 um 21:15
    Zitat von frank_m

    Die Frage stellst du in diesem Forum? Nicht dein Ernst! Nur die Links der letzten 4 Wochen dazu sprengen die erlaubte Zeichenanzahl eines Beitrags.

    Und das liegt alles an der Inkompatibität der Geräte mit dem Netz?

    Dann dürfte es ja mit 5530, 5590 und Provider-ONTs gar keine Probleme geben.

    Oder nicht etwa eher an anderem?


    Ich frage mich gerade nur, warum ich dem Anschluss bei meinem Schwiegervater nicht in Betrieb nehmen konnte, trotz Provider-ONT und -Router.

    Da hatte der Provider die eigene(!) Hardware falsch provisioniert. Ich behaupte, die Provider haben ihre Prozesse da nicht im Griff, völlig unabhängig davon, wessen Hardware es ist.

    Merkst was?

    Zitat von frank_m

    Merkst du, dass diese Aussage komplett widersprüchlich ist? Du hast Recht, mit SFP Modulen scheitert man, eben weil die Auswahl an Endgeräten für den passiven Abschluss kleiner wird. Das ist genau mein Argument. Am ONT kannst du den Unify Router problemlos betreiben.

    Man scheitert aber nur bei der DG, weil sie ihre eigene Schnittstellenbeschreibung 5.1 nicht einhalten.

    Bei anderen Providern funktioniert es ja.

    Hat also mit der Auswahl mal nichts zu tun.

    Zitat von frank_m

    Wo genau ist der Nachteil einer ONT Lösung?

    Du hast meine Frage, warum Du ein Problem mit den Wünschen anderer Leute, die Dich gar nicht tangieren, weil es Dir weiterhin freisteht, den Provider-ONT zu nutzen, ein Problem hast, noch nicht beantwortet.

    Worum sollte ich da Fragen beantworten, die ich weiter oben schon beantwortet habe.

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    • Elemir
    • 23. Juli 2024 um 14:38
    Zitat von Phino

    Das ist doch Mal völliger Quatsch.

    Ein ONT ist kein Router. Punkt.

    Habe ich das behauptet? Ich sage nur vorher, dass die Provider mit den ONTs dann das machen werden, was sie früher mit den Routern gemacht haben. Auch da fallen einem viele Sachen ein.

    Zitat von Phino

    Der deutsche Gesetzgeber hat sich blöd angestellt.

    Eigentlich nicht. Er hat eine passive Komponente als Netzabschluss definiert und festgelegt, dass der Provider die Spezifikation dazu offenlegen muss.

    Zitat von Phino

    Hätte er gesagt Schnittstellen für Privatkunden ist Ethernet Layer xyz wäre alles gut gewesen. Da hätte man dann auch einfach und direkt ein freiheitliches Endgerät anschließen können. Ob aus technologischer Sicht nun der Übergabepunkt Strom braucht oder nicht ist doch schei*** egal.

    Ist es nicht. Ich möchte bei mir im Haus keinen Chinaschrott, den der Provider im Zweifel zur verfügung stellt. Wenn mir überspitzt gesagt die Bude abfackelt, weil das Billignetzteil Müll war, dann hilft es mir wenig, dass der Provider nach langem Streit den Schaden zahlt, wenn ich den Brand nicht überlebt habe.

    Es steht aber Dir frei, den ONT vom Provider zu nehmen. Das wird niemandem verboten, es geht nur um die, die etwas anderes wollen. Inwiefern störst Du dich daran, dass andere etwas anderes wollen als Du?

    Zitat von Phino

    Entscheidend ist, dass der Endkunden einen freien ungefilterten Internetzugang in den in seinem Tarif eingekauften Leistung bekommt

    Entscheidend ist erstmal, dass die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden.

    Zitat von frank_m

    Ja, aber der Einsatz eines ONTs ist davon definitiv abgedeckt.

    Von der EU-Verordnung. Die hat hier aber keine Gesetzeskraft, das TKG ist halt mal strenger und davon ist es nicht abgedecht. Und so, wie es zu interpretieren war, dass das die EU-Verordnung nur ein Modem vorgibt, ist es nicht.

    Ist im Wettbewerbsrecht genauso: die EU-Verordnungen erlauben da noch einiges, was das das deutsche Recht dann doch verbietet.

    Zitat von frank_m

    Hörst du aus anderen Ländern Probleme mit dem Onboarding von GPON ONTs?

    Hörst Du von anderen Providern von Problemen mit fremden Endgeräten?

    Und wenn Du wieder mit der Telekom kommst: das sind Probleme beim Gerätewechsel, nicht beim erstmaligen Onboarding. Düfte beim Austausch eines Telekom-ONT zu einem anderen Telekom-ONT genauso auftreten.

    Bei Leuten, die die Config einer alten 5530/90 auf die 5690 übernehmen scheint es ja zu tun, also eindeutig Telekom-Prozess-Problem.

    Zitat von frank_m

    Wohl kaum. Da klemmen sich die Leute einen Router per RJ45 an den ONT und haben Spaß, und es stört keinen Menschen, dass die Schnittstelle nicht passiv ist.

    Das dürfen Sie weiterhin. Kann mich nicht erinnern, dass das verboten werden soll.

    Zitat von frank_m

    Polemik hilft nicht in allen Fällen, denn das hier ist purer Unsinn. Du solltest den Unterschied zwischen Router- und Endgerätefreiheit kennen, denn genau darum geht es auch in der EU Verordnung.

    In der EU-Verordnung geht es erstmal um gar nichts, die ist nämlich so schwammig formuliert, dass die gar nichts genau definiert. Das hat ja dann das TKG "behoben".

    Zitat von frank_m

    Die Auswahl an Endgeräten für den passiven Abschluss ist wesentlich kleiner, als die für den aktiven. Das, was du beschreibst, ist also für den passiven Abschluss wahrscheinlicher, als für den aktiven.

    Warum sollte es das? Die Auswahl ist immer noch größer als ein Zwangs-ONT, und spätestens wenn einer mit einem SFP- oder SFP+-Modul in einer Unifi kommt, wird er bei DG wohl ohne Aussicht auf Erfolg scheitern, wenn die sich so anstellen.

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    • Elemir
    • 23. Juli 2024 um 12:32
    Zitat von mbo77

    Ich sehe nicht, wo ein ONT langlebiger ist als das gesteckte Modul im Router.

    Um das mal zu sagen: die LEDs in den optischen Modulen sind Verschleißteile und lassen mit der Zeit nach. Wie lange die halten - keine Ahnung, ein ONT ist etwas anderes als unser FC-AL Netzwerk, wo wir immer mal wieder tauschen dürfen.

    Wenn es dann nicht mehr geht, muss man den Provider dazu überreden, einen neuen ONT zur Verfügung zu stellen und neu zu provisionieren. Das GF-Modul im ONT ist nicht tauschbar.

    Bei einer eigenen Box mit SFP-Modul kann man (ggf schon vorab) ein neues SFP-Modul hineinstecken und alles läuft weiter. Die Daten wie Seriennummer usw. muss man nicht neu provisionieren, da diese zumindest bei Nutzung einer Fritzbox von der Fritzbox kommen und nicht vom Modul.

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    • Elemir
    • 23. Juli 2024 um 10:30
    Zitat von frank_m

    Übrigens: die EU Verordnung, die das TKG in nationales Recht gießt, fordert keinen passiven Abschluss, sondern beschreibt explizit den Einsatz eines Modems.

    Nachtrag: als eine Möglichkeiten. Nicht als Forderung. Es wird auch explizit der Direktanschluss eines Kundengerätes an Glasfaser erwähnt.

    Richtlinie 2008/63/EG Artikel 1 Satz 1 a)

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    • Elemir
    • 23. Juli 2024 um 09:56
    Zitat von frank_m

    Richtig. An anderer Stelle erfüllt das TKG aber nicht die Minimalanforderungen (Stichwort Serverdienste am Privatanschluss),

    Kannst Du das bitte näher ausführen? Mit diesen Stichworten finde ich nichts passendes. Am besten die Nummer der EU-Verordnung, dann kann man da mal reinsehen. Üblich ist das nämlich nicht, die EU mag das in der Regel nicht, wenn national die Mindestanforderungen nicht umgesetzt sind.

    Zitat von frank_m

    deshalb ist die Umsetzung in dieser Form nicht hinreichend. Und was es uns gebracht hat, dass wir die einzigen sind, die aus der Reihe tanzen, sieht man ja jetzt.

    Was sieht man jetzt? Dass es in anderen Ländern besser läuft? Kann ich nicht erkennen.

    Ohne diese Regelung hätten wir einen Router, der nur 2,4GHz-WLAN-Ausgang und a/b-Schnittstelle hat. Aufpreis für 5 GHz WLAN nur 9,99 €/mtl, Aufpreis für Kabel-Ethernet nur 9,99 €/mtl. Der ONT wäre ein Billiggerät mit hohem Stromverbrauch, wäre unhandlich, unzuverlässig und ggf. nur mit 1 GBit-Schnittstelle.

    Ähnliches habe ich am Kabelanschluss erlebt (da war allerdings WLAN aufpreispflichtung und am Ethernet nur ein Gerät zulässig - ja sowas gabs mal), das will man nicht wieder. Diese kundenunfreundlichen Geschäftspraktiken dürften auch zur entsprechenden Regelung im TKG geführt haben.

    Zitat von frank_m

    Wie ist der Netzabschluss eigentlich beim Mobilfunk in Deutschland definiert? Auf EU Ebene ist es einfach, da ist es das Modem, dass vom Provider für den Zugang benutzt wird. Das ist aber nicht passiv. =O

    Einfach mal TKG lesen, das bildet. Da ist die Luftschnittstelle definiert.

    Weiterhin bezweifle ich, dass das auf EU-Ebene anders ist. Wäre das Modem als Netzabschluss beim Mobilfunk definiert, könnte der Netzbetreiber auch festlegen, welche Handys in seinem Netz zugelassen wären. Das wäre mehr als überraschend. Auch meine Modems aka Mobilfunkrouter konnte ich bisher EU-weit freizügig einsetzen.

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    • Elemir
    • 22. Juli 2024 um 21:49
    Zitat von frank_m

    Steht doch da: "The coexistence ...". Und außerdem: Was macht das für einen Unterschied, wofür die Daten im Detail eingesetzt werden, solange du darauf hingewiesen wirst, dass sie wichtig sind?

    Ich gebs auf. Was nach den Punkten kommt ist doch eindeutig.

    Das ist eine eindeutige technische Beschreibung und kein Roman, den man zu interpretieren hat. Es gilt was da steht und nicht irgendeine Interpretation.

    Andere Provider bekommen es hin, DG nicht. Klar, dass der Fehler beim Kunden liegt.

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    • Elemir
    • 22. Juli 2024 um 21:43
    Zitat von frank_m

    Übrigens: die EU Verordnung, die das TKG in nationales Recht gießt, fordert keinen passiven Abschluss, sondern beschreibt explizit den Einsatz eines Modems.

    Wen interessiert die hier. Es existiert ein nationales Gesetz, die EU-Verordnung setzt nur die Minimalforderung für das nationale Gesetz.

    Ist bei vielen EU-Verordnungen so, dass die nationalen Umsetzungen strikter sind als erforderlich. Ich könnte jetzt viel über EU- und deutsches Ausschreibungsrecht erzählen, lasse das aber lieber.

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    • Elemir
    • 22. Juli 2024 um 21:39
    Zitat von Phino

    Boxt, die erste Runde:
    Ja, es gibt eine Endgerätefreiheit. ;)
    ...

    Ein ONT ist gar nicht in der Lage zum Senden oder Empfangen und Verarbeiten von Daten/Nachrichten für den Endkunden.

    ?

    Zitat von Phino

    § 3 Nr. 62 TKG Definition
    „Telekommunikationsendeinrichtung“ eine direkt oder indirekt an die Schnittstelle eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes angeschlossene Einrichtung zum Aussenden, Verarbeiten oder Empfangen von Nachrichten oder Daten; sowohl bei direkten als auch bei indirekten Anschlüssen kann die Verbindung über elektrisch leitenden Draht, über optische Faser oder elektromagnetisch hergestellt werden; bei einem indirekten Anschluss ist zwischen Telekommunikationsendeinrichtung und Schnittstelle des öffentlichen Telekommunikationsnetzes ein Gerät geschaltet;

    § 73 Abs. 2 TKG Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen
    Verweis: Endgerätewahlfreiheit nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/2120.
    Text:
    (1) Endnutzer haben das Recht, über ihren Internetzugangsdienst, unabhängig vom Standort des Endnutzers oder des Anbieters und unabhängig von Standort, Ursprung oder Bestimmungsort der Informationen, Inhalte, Anwendungen oder Dienste, Informationen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten, Anwendungen und Dienste zu nutzen und bereitzustellen und Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen.

    Nirgends steht, welche Technik der Anbieter nutzen muss, um dem Endnutzer die Anwendungen oder Daten zur Verfügung zu stellen und was d

    Den ganzen Streit, ob nun der ONT der Netzabschluss ist oder nicht, wird interessanterweise nur in Deutschland so vehement geführt.

    Alles anzeigen


    Du hast leider den § 73 Abs. 1 übersehen:

    (1) ... Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt.


    Der Netzabschlusspunkt ist im Gesetz als passiv definiert. Ein ONT ist nicht passiv, daher kann der ONT nicht Netzabschlusspunkt sein.

    Das sehen auch die Provider so, denn andernfalls würden sie ja nicht versuchen, eine Ausnahme davon zu erwirken:

    Bundesnetzagentur - Unternehmenspflichten - Schnittstelle am passiven Netzabschluss

    Solange sie die Ausnahme nicht erhalten haben, gilt das Gesetz und der Abschluss ist vor dem ONT, und in dem Antrag wird das von den antragstellenden Providern auch anerkannt (sonst würden sie den Antrag nicht stellen)

    Zitat von Phino

    Welchen Mehrwert hätte meine Mutter, wenn sie den ONT selber kaufen muss.

    Keinen. Aber welchen Mehrwert hat Deine Mutter von dem Forum hier?

    Ansonsten liegt der Mehrwert darin, dass der Provider keine Schrottgeräte bereitstellt und für bessere hohe Aufpreise verlangt.

    Ich sag nur Vodafone Kabelbox.

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    • Elemir
    • 22. Juli 2024 um 18:18
    Zitat von frank_m

    Das zeigen die Werte aber nicht an. Dort wird lediglich die physikalische Verbindungsgeschwindigkeit angezeigt, also 1 GBit/s für AON Anschlüsse und 2.5/1.25 GBit/s für GPON. Das ist an allen Anschlüssen gleich und hat nichts mit der Geschwindigkeit des Anschlusses zu tun.

    Die wird bei PPPOE im Router (nicht im ONT!) angezeigt, und ohne PPPOE nirgendwo - auch nicht in einer Glasfaserfritzbox direkt an der Faser.

    Das einzige, was man den Glasfaser-Statistiken entnehmen könnte, sind Dämpfungswerte. Was auch immer man damit anfangen könnte.

    Man sieht die Auslastung des GPON-Segments, und zwar die Auslastung des eigenen Anschlusses und die Gesamtauslastung des Segments. Das ist zumindest interessanter als Dämpfungswerte.

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    • Elemir
    • 22. Juli 2024 um 18:09
    Zitat von Phino

    Du verwechselst da etwas.
    Der 5690 besteht aus 2 Teilen in einem Gerät.

    Da ist der ONT in Form des SFP-Moduls. Dieser muss bei GPON aktiv freigeschaltet werden beim Netzbetreiber.

    Und der 2. Teil, auf dem sich die Routerfreiheit bezieht, ist halt dieser in der Fritz!Box.
    Es steht dir vollkommen frei, die 5690 hinter dem ONT des Netzbetreibers als Router zu betreiben, nur halt nicht als ONT/Router-Einheit.

    Es gibt keine Routerfreiheit. Es gibt eine Endgerätefreiheit, und die bezieht den 1. Teil mit ein. DG hält sich nur nicht dran.

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    • Elemir
    • 22. Juli 2024 um 18:07
    Zitat von frank_m

    Woher willst du das wissen? Es dient ja nicht nur zur Unterscheidung GPON - XGSPON, sondern um die Co-Existenz der Geräte im gleichen Segment zu gewährleisten. Dazu gehört einiges mehr.

    Warum habe ich das wohl oben zitiert? Hälst Du mich für blöd?

    Das sagt DG selber, dass sie es dafür verwenden. Sollten sie das auch noch für weitere Dinge nutzen, dann müssen sie es in der Schnittstellenbeschreibung angeben, andernfalls verlasse ich mich als Kunde darauf.

    Zitat von frank_m

    Aber genau das benutzt er ja nicht, sondern was anderes.

    Ich meine GPON oder XGSPON. Kann der Kunde auch noch anderes verwenden? Wäre interessant.

    Zitat von frank_m

    Aua. Da empfehle ich einen Blick in die Spezifikation zwischen OLT und ONT, damit du dir ein Bild machen kannst über einige tausend Parameter und deren Auswirkungen, die da modelliert werden können und die "Spielraum" bieten. Es gibt einen Grund, warum sich die Provider so gegen diese Regel des TKG sperren, und es gibt einen Grund, warum ich immer wieder die fehlende Standardisierung angemerkt habe.

    Alle andern Provider können das aber. Die Telekom befürwortet die freie Wahl des ONT sogar ausdrücklich.

    Und bitte wo steht das in der Schnittstellenbeschreibung? In der stehen zu erfüllende Normen, und die hält das Gerät ein. Punkt und Ende.

    Zitat von frank_m

    Im Netz der Telekom kann man sie registrieren, aber es gibt massive Probleme (siehe genannte Threads).

    Die habe ich gelesen. Scheinen aber alle alle auf andere Probleme hinzudeuten als auf eine Inkompatibilität.

    Oder kannst Du erklären, inwiefern es eine Inkompatibilität des Gerätes ist, wenn der Support die ID nicht in seiner Maske eintragen kann?

    Da hat die Telekom grundsätzliche Probleme, auch bei meiner 5530 haben sie es nicht geschafft. Wundersamer Weise funktioniert sie aber seit 2 1/2 Jahren problemlos, nachdem ich die Modem-ID der ursprünglichen Telekom-Glasfaserbox eingetragen hatte.

    Deutet jetzt nicht unbedingt auf ein AVM-Problem hin.

  • Welches Kabel nehmen

    • Elemir
    • 22. Juli 2024 um 17:47
    Zitat von belegdol

    Was mir noch einfällt: wenn die Provider darauf bestehen, dass ONT eine feste Teil der Infrastruktur sei, müsste dieser nicht nach der Montage wie die Vodafone Kabelverstärker an Hauseigentümer übergehen?

    Das würde ich dann gar nicht wollen. Wenn sie schon darauf bestehen, dess der zum Netz gehört, dann sollen sie auch die Wartung übernehmen, wenn das Ding mal nicht mehr so will wie es soll.

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    • Elemir
    • 22. Juli 2024 um 00:06
    Zitat von frank_m

    Da. Wie willst du den ONT für deine internen Systeme modellieren, wenn du seine Eigenschaften nicht genauestens kennst und freigegeben hast? Das musst du mir mal erklären.

    Da es laut Doku nur zur Unterscheidung GPON - XGSPON dient, sollte das überhaupt kein Problem darstellen, das bei der Provisionierung des ONT für den spezifischen ONT machen; man weiß ja, was man den Kunden verkauft hat. Die weiteren "Eigenschaften" sind ja beschrieben und müssen ohnehin erfüllt werden, da gibt es keinen Spielraum für abweichende "Eigenschaften".

    Ansonsten interessiert das den Kunden nicht, der kauft ein Gerät, welches den dokumentierten Eigenschaften entspricht. Wie die DG das dann provisioniert und modelliert interessiert den Kunden nicht, solange das Gerät der Schnittstellenbeschreibung entspricht. Das ist Sache der DG, das zu tun. Andernfalls müssen sie in der Beschreibung auflisten, welche IDs akzeptiert werden. Das tun sie aber nicht.

    Jedenfalls kein Grund, ein unbekanntes Gerät abzulehnen, so wie es ja auch in 5.1 für unbekannte Geräte beschrieben ist. Auf 5.1 gehst Du nicht ein, weil das nicht in Deine Ansicht passt?

    Ich nenne das Schikane den Kunden gegenüber.

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    • Elemir
    • 21. Juli 2024 um 17:04
    Zitat von frank_m

    Kapitel 6.5.2, GPON Dokument. Das gilt nach wie vor.

    Bitte wo steht da, dass nur von der DG erlaubte IDs zulässig sind? Hier der gesamte Abschnitt 6.5.2:


    6.5.2 Equipment ID

    In order to correctly identify a certain type of ONT the network of Deutsche Glasfaser uses the "Equipment ID" (ITU G.984.4, ITU G.988) attribute to correctly model the ONT, the "Equipment ID" attribute is a 20 bytes field which can contain the following alphanumeric and special characters.

    0-9
    aA-zZ
    ~!@#$%^&()-_=+[{]}\|;<>?

    The coexistence of GPON and XGSPON ONT's in the network of Deutsche Glasfaser is one of the main reasons for this attribute to be set. The parameter must be set by the ONT in the ONT registration procedures.


    In 5.1 steht aber:

    Customers using ONT's which aren't officially entitled as Deutsche Glasfaser
    certified ONT need to comply to this document.

    Das heißt ausdrücklich, dass auch andere ONT zulässig sind, wenn sie den Anforderungen entsprechen.

    Mit ist unklar, warum Du so darauf beharrst, dass DG das so schreiben würde, wie Du behauptest.

    Zitat von frank_m

    Richtig, und dennoch hält auch die BNetzA an der Möglichkeit fest, den Betreiber die Freiheit zu überlassen, welche Geräte sie in ihr Netz lassen.

    Wäre mir neu und ich konnte auch nichts dazu finden.

    Würde auch dem widersprechen, dass die Provider bei der BNetzA den Antrag gestellt haben, das zu ändern und den ONT als Netzabschlusspunkt zu definieren. Aber wenn selbst die Telekom dagegen ist, sehen die Chancen wohl nicht gut aus.

    Zitat von frank_m

    Die Dokumentationslage ist, wie sie ist, und es ist für die BNetzA offenbar so akzeptabel. Mehr muss man dazu wohl nicht festhalten.

    Dazu habe ich nichts gefunden und das muss auch nicht so bleiben. Ich kenne durchaus Fälle aus (nicht-TK-)Netzen, wo die BNetzA mit Ihrer Auffassung gescheitert ist, wenn es (dort allerdings durch benachteiligte Mitbewerber mit Rechtsabteilung, nicht Endkunden) erstmal vor Gericht ging.

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    • Elemir
    • 21. Juli 2024 um 14:15
    Zitat von Schnurz

    Über Google:

    FRITZ-Box-5690-Pro-PPPOE-Zeitueberschreitung

    Fritzbox-5690-Pro-bekommt-kein-Internet

    Das scheint aber eher ein Problem mit dem Onboarding der Modem-ID zu sein, wenn es da bei einem schon heißt, dass es da keine Home-ID gäbe und bei dem anderen beim Support die Eingabe der ID nicht funktioniert.

    Dass die Telekom da ein Problem hat, ist mir schon länger bewusst, weshalb meine 5530 mit der ID des Original-Telekom-ONTs läuft (konnte man damals noch einrichten und bleib seither bestehen).

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    • Elemir
    • 21. Juli 2024 um 14:09
    Zitat von HubeBube

    Es besteht jedoch hierbei die Gefahr, das manuell erstellte Negativlisten nie oder spät überarbeitet werden!

    Dasselbe gilt auch für Positivlisten, wie man sieht. Davon scheinen dann aber viel mehr Kunden betroffen zu sein.

    Zitat von HubeBube

    In der GPON-Topologie gibt es das Verfahren der Rouge Detection, die automatisch fehlerhafte Geräte aus dem Netz ausschließt. Dies verhindert Störungen in den betroffenen Segmenten.

    Das wird die Störungen in dem Segment gar nicht beheben. Ein solches ausgeschlossenes Gerät würde ja weiter versuchen sich zu verbinden und dabei weiter Fehler verursachen.

    Zitat von HubeBube

    Gerade diese Störungen nennen die Gf-Provider wiederkehrend, um die BNetzA zum Erlass einer Allgemeinverfügung zu bewegen, die den Zwangs-ONT zur Folge hat.

    Die BNetzA hat nach solchen Vorfällen gefragt und die Provider konnten keinen einzigen benennen.

    Das mit dem Zwangs-ONT versuchen sie zwar, aber die Chancen dürften bei den bisher dazu eingegangenen Stellungnahmen ziemlich schlecht stehen.

    Bei Breitbandkabel wäre das Problem ja ähnlich, tritt viel häufiger auf und dennoch hat die BNetzA da kein Zwangsmodem erlaubt (zum Glück - bei dem, was VF uns da lange zugemutet hat).

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