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  1. Glasfaserforum.de - Das Informations- und Hilfeforum rund um das Glasfaser-Internet.
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Beiträge von Elemir

  • FRITZ!Box 5690 Pro: Alle Fragen/Probleme/Tipps/Hilfestellungen hierzu bitte hier eintragen!

    • Elemir
    • 23. Juli 2024 um 10:30
    Zitat von frank_m

    Übrigens: die EU Verordnung, die das TKG in nationales Recht gießt, fordert keinen passiven Abschluss, sondern beschreibt explizit den Einsatz eines Modems.

    Nachtrag: als eine Möglichkeiten. Nicht als Forderung. Es wird auch explizit der Direktanschluss eines Kundengerätes an Glasfaser erwähnt.

    Richtlinie 2008/63/EG Artikel 1 Satz 1 a)

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    • Elemir
    • 23. Juli 2024 um 09:56
    Zitat von frank_m

    Richtig. An anderer Stelle erfüllt das TKG aber nicht die Minimalanforderungen (Stichwort Serverdienste am Privatanschluss),

    Kannst Du das bitte näher ausführen? Mit diesen Stichworten finde ich nichts passendes. Am besten die Nummer der EU-Verordnung, dann kann man da mal reinsehen. Üblich ist das nämlich nicht, die EU mag das in der Regel nicht, wenn national die Mindestanforderungen nicht umgesetzt sind.

    Zitat von frank_m

    deshalb ist die Umsetzung in dieser Form nicht hinreichend. Und was es uns gebracht hat, dass wir die einzigen sind, die aus der Reihe tanzen, sieht man ja jetzt.

    Was sieht man jetzt? Dass es in anderen Ländern besser läuft? Kann ich nicht erkennen.

    Ohne diese Regelung hätten wir einen Router, der nur 2,4GHz-WLAN-Ausgang und a/b-Schnittstelle hat. Aufpreis für 5 GHz WLAN nur 9,99 €/mtl, Aufpreis für Kabel-Ethernet nur 9,99 €/mtl. Der ONT wäre ein Billiggerät mit hohem Stromverbrauch, wäre unhandlich, unzuverlässig und ggf. nur mit 1 GBit-Schnittstelle.

    Ähnliches habe ich am Kabelanschluss erlebt (da war allerdings WLAN aufpreispflichtung und am Ethernet nur ein Gerät zulässig - ja sowas gabs mal), das will man nicht wieder. Diese kundenunfreundlichen Geschäftspraktiken dürften auch zur entsprechenden Regelung im TKG geführt haben.

    Zitat von frank_m

    Wie ist der Netzabschluss eigentlich beim Mobilfunk in Deutschland definiert? Auf EU Ebene ist es einfach, da ist es das Modem, dass vom Provider für den Zugang benutzt wird. Das ist aber nicht passiv. =O

    Einfach mal TKG lesen, das bildet. Da ist die Luftschnittstelle definiert.

    Weiterhin bezweifle ich, dass das auf EU-Ebene anders ist. Wäre das Modem als Netzabschluss beim Mobilfunk definiert, könnte der Netzbetreiber auch festlegen, welche Handys in seinem Netz zugelassen wären. Das wäre mehr als überraschend. Auch meine Modems aka Mobilfunkrouter konnte ich bisher EU-weit freizügig einsetzen.

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    • Elemir
    • 22. Juli 2024 um 21:49
    Zitat von frank_m

    Steht doch da: "The coexistence ...". Und außerdem: Was macht das für einen Unterschied, wofür die Daten im Detail eingesetzt werden, solange du darauf hingewiesen wirst, dass sie wichtig sind?

    Ich gebs auf. Was nach den Punkten kommt ist doch eindeutig.

    Das ist eine eindeutige technische Beschreibung und kein Roman, den man zu interpretieren hat. Es gilt was da steht und nicht irgendeine Interpretation.

    Andere Provider bekommen es hin, DG nicht. Klar, dass der Fehler beim Kunden liegt.

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    • Elemir
    • 22. Juli 2024 um 21:43
    Zitat von frank_m

    Übrigens: die EU Verordnung, die das TKG in nationales Recht gießt, fordert keinen passiven Abschluss, sondern beschreibt explizit den Einsatz eines Modems.

    Wen interessiert die hier. Es existiert ein nationales Gesetz, die EU-Verordnung setzt nur die Minimalforderung für das nationale Gesetz.

    Ist bei vielen EU-Verordnungen so, dass die nationalen Umsetzungen strikter sind als erforderlich. Ich könnte jetzt viel über EU- und deutsches Ausschreibungsrecht erzählen, lasse das aber lieber.

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    • Elemir
    • 22. Juli 2024 um 21:39
    Zitat von Phino

    Boxt, die erste Runde:
    Ja, es gibt eine Endgerätefreiheit. ;)
    ...

    Ein ONT ist gar nicht in der Lage zum Senden oder Empfangen und Verarbeiten von Daten/Nachrichten für den Endkunden.

    ?

    Zitat von Phino

    § 3 Nr. 62 TKG Definition
    „Telekommunikationsendeinrichtung“ eine direkt oder indirekt an die Schnittstelle eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes angeschlossene Einrichtung zum Aussenden, Verarbeiten oder Empfangen von Nachrichten oder Daten; sowohl bei direkten als auch bei indirekten Anschlüssen kann die Verbindung über elektrisch leitenden Draht, über optische Faser oder elektromagnetisch hergestellt werden; bei einem indirekten Anschluss ist zwischen Telekommunikationsendeinrichtung und Schnittstelle des öffentlichen Telekommunikationsnetzes ein Gerät geschaltet;

    § 73 Abs. 2 TKG Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen
    Verweis: Endgerätewahlfreiheit nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/2120.
    Text:
    (1) Endnutzer haben das Recht, über ihren Internetzugangsdienst, unabhängig vom Standort des Endnutzers oder des Anbieters und unabhängig von Standort, Ursprung oder Bestimmungsort der Informationen, Inhalte, Anwendungen oder Dienste, Informationen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten, Anwendungen und Dienste zu nutzen und bereitzustellen und Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen.

    Nirgends steht, welche Technik der Anbieter nutzen muss, um dem Endnutzer die Anwendungen oder Daten zur Verfügung zu stellen und was d

    Den ganzen Streit, ob nun der ONT der Netzabschluss ist oder nicht, wird interessanterweise nur in Deutschland so vehement geführt.

    Alles anzeigen


    Du hast leider den § 73 Abs. 1 übersehen:

    (1) ... Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz endet am passiven Netzabschlusspunkt.


    Der Netzabschlusspunkt ist im Gesetz als passiv definiert. Ein ONT ist nicht passiv, daher kann der ONT nicht Netzabschlusspunkt sein.

    Das sehen auch die Provider so, denn andernfalls würden sie ja nicht versuchen, eine Ausnahme davon zu erwirken:

    Bundesnetzagentur - Unternehmenspflichten - Schnittstelle am passiven Netzabschluss

    Solange sie die Ausnahme nicht erhalten haben, gilt das Gesetz und der Abschluss ist vor dem ONT, und in dem Antrag wird das von den antragstellenden Providern auch anerkannt (sonst würden sie den Antrag nicht stellen)

    Zitat von Phino

    Welchen Mehrwert hätte meine Mutter, wenn sie den ONT selber kaufen muss.

    Keinen. Aber welchen Mehrwert hat Deine Mutter von dem Forum hier?

    Ansonsten liegt der Mehrwert darin, dass der Provider keine Schrottgeräte bereitstellt und für bessere hohe Aufpreise verlangt.

    Ich sag nur Vodafone Kabelbox.

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    • Elemir
    • 22. Juli 2024 um 18:18
    Zitat von frank_m

    Das zeigen die Werte aber nicht an. Dort wird lediglich die physikalische Verbindungsgeschwindigkeit angezeigt, also 1 GBit/s für AON Anschlüsse und 2.5/1.25 GBit/s für GPON. Das ist an allen Anschlüssen gleich und hat nichts mit der Geschwindigkeit des Anschlusses zu tun.

    Die wird bei PPPOE im Router (nicht im ONT!) angezeigt, und ohne PPPOE nirgendwo - auch nicht in einer Glasfaserfritzbox direkt an der Faser.

    Das einzige, was man den Glasfaser-Statistiken entnehmen könnte, sind Dämpfungswerte. Was auch immer man damit anfangen könnte.

    Man sieht die Auslastung des GPON-Segments, und zwar die Auslastung des eigenen Anschlusses und die Gesamtauslastung des Segments. Das ist zumindest interessanter als Dämpfungswerte.

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    • Elemir
    • 22. Juli 2024 um 18:09
    Zitat von Phino

    Du verwechselst da etwas.
    Der 5690 besteht aus 2 Teilen in einem Gerät.

    Da ist der ONT in Form des SFP-Moduls. Dieser muss bei GPON aktiv freigeschaltet werden beim Netzbetreiber.

    Und der 2. Teil, auf dem sich die Routerfreiheit bezieht, ist halt dieser in der Fritz!Box.
    Es steht dir vollkommen frei, die 5690 hinter dem ONT des Netzbetreibers als Router zu betreiben, nur halt nicht als ONT/Router-Einheit.

    Es gibt keine Routerfreiheit. Es gibt eine Endgerätefreiheit, und die bezieht den 1. Teil mit ein. DG hält sich nur nicht dran.

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    • Elemir
    • 22. Juli 2024 um 18:07
    Zitat von frank_m

    Woher willst du das wissen? Es dient ja nicht nur zur Unterscheidung GPON - XGSPON, sondern um die Co-Existenz der Geräte im gleichen Segment zu gewährleisten. Dazu gehört einiges mehr.

    Warum habe ich das wohl oben zitiert? Hälst Du mich für blöd?

    Das sagt DG selber, dass sie es dafür verwenden. Sollten sie das auch noch für weitere Dinge nutzen, dann müssen sie es in der Schnittstellenbeschreibung angeben, andernfalls verlasse ich mich als Kunde darauf.

    Zitat von frank_m

    Aber genau das benutzt er ja nicht, sondern was anderes.

    Ich meine GPON oder XGSPON. Kann der Kunde auch noch anderes verwenden? Wäre interessant.

    Zitat von frank_m

    Aua. Da empfehle ich einen Blick in die Spezifikation zwischen OLT und ONT, damit du dir ein Bild machen kannst über einige tausend Parameter und deren Auswirkungen, die da modelliert werden können und die "Spielraum" bieten. Es gibt einen Grund, warum sich die Provider so gegen diese Regel des TKG sperren, und es gibt einen Grund, warum ich immer wieder die fehlende Standardisierung angemerkt habe.

    Alle andern Provider können das aber. Die Telekom befürwortet die freie Wahl des ONT sogar ausdrücklich.

    Und bitte wo steht das in der Schnittstellenbeschreibung? In der stehen zu erfüllende Normen, und die hält das Gerät ein. Punkt und Ende.

    Zitat von frank_m

    Im Netz der Telekom kann man sie registrieren, aber es gibt massive Probleme (siehe genannte Threads).

    Die habe ich gelesen. Scheinen aber alle alle auf andere Probleme hinzudeuten als auf eine Inkompatibilität.

    Oder kannst Du erklären, inwiefern es eine Inkompatibilität des Gerätes ist, wenn der Support die ID nicht in seiner Maske eintragen kann?

    Da hat die Telekom grundsätzliche Probleme, auch bei meiner 5530 haben sie es nicht geschafft. Wundersamer Weise funktioniert sie aber seit 2 1/2 Jahren problemlos, nachdem ich die Modem-ID der ursprünglichen Telekom-Glasfaserbox eingetragen hatte.

    Deutet jetzt nicht unbedingt auf ein AVM-Problem hin.

  • Welches Kabel nehmen

    • Elemir
    • 22. Juli 2024 um 17:47
    Zitat von belegdol

    Was mir noch einfällt: wenn die Provider darauf bestehen, dass ONT eine feste Teil der Infrastruktur sei, müsste dieser nicht nach der Montage wie die Vodafone Kabelverstärker an Hauseigentümer übergehen?

    Das würde ich dann gar nicht wollen. Wenn sie schon darauf bestehen, dess der zum Netz gehört, dann sollen sie auch die Wartung übernehmen, wenn das Ding mal nicht mehr so will wie es soll.

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    • Elemir
    • 22. Juli 2024 um 00:06
    Zitat von frank_m

    Da. Wie willst du den ONT für deine internen Systeme modellieren, wenn du seine Eigenschaften nicht genauestens kennst und freigegeben hast? Das musst du mir mal erklären.

    Da es laut Doku nur zur Unterscheidung GPON - XGSPON dient, sollte das überhaupt kein Problem darstellen, das bei der Provisionierung des ONT für den spezifischen ONT machen; man weiß ja, was man den Kunden verkauft hat. Die weiteren "Eigenschaften" sind ja beschrieben und müssen ohnehin erfüllt werden, da gibt es keinen Spielraum für abweichende "Eigenschaften".

    Ansonsten interessiert das den Kunden nicht, der kauft ein Gerät, welches den dokumentierten Eigenschaften entspricht. Wie die DG das dann provisioniert und modelliert interessiert den Kunden nicht, solange das Gerät der Schnittstellenbeschreibung entspricht. Das ist Sache der DG, das zu tun. Andernfalls müssen sie in der Beschreibung auflisten, welche IDs akzeptiert werden. Das tun sie aber nicht.

    Jedenfalls kein Grund, ein unbekanntes Gerät abzulehnen, so wie es ja auch in 5.1 für unbekannte Geräte beschrieben ist. Auf 5.1 gehst Du nicht ein, weil das nicht in Deine Ansicht passt?

    Ich nenne das Schikane den Kunden gegenüber.

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    • Elemir
    • 21. Juli 2024 um 17:04
    Zitat von frank_m

    Kapitel 6.5.2, GPON Dokument. Das gilt nach wie vor.

    Bitte wo steht da, dass nur von der DG erlaubte IDs zulässig sind? Hier der gesamte Abschnitt 6.5.2:


    6.5.2 Equipment ID

    In order to correctly identify a certain type of ONT the network of Deutsche Glasfaser uses the "Equipment ID" (ITU G.984.4, ITU G.988) attribute to correctly model the ONT, the "Equipment ID" attribute is a 20 bytes field which can contain the following alphanumeric and special characters.

    0-9
    aA-zZ
    ~!@#$%^&()-_=+[{]}\|;<>?

    The coexistence of GPON and XGSPON ONT's in the network of Deutsche Glasfaser is one of the main reasons for this attribute to be set. The parameter must be set by the ONT in the ONT registration procedures.


    In 5.1 steht aber:

    Customers using ONT's which aren't officially entitled as Deutsche Glasfaser
    certified ONT need to comply to this document.

    Das heißt ausdrücklich, dass auch andere ONT zulässig sind, wenn sie den Anforderungen entsprechen.

    Mit ist unklar, warum Du so darauf beharrst, dass DG das so schreiben würde, wie Du behauptest.

    Zitat von frank_m

    Richtig, und dennoch hält auch die BNetzA an der Möglichkeit fest, den Betreiber die Freiheit zu überlassen, welche Geräte sie in ihr Netz lassen.

    Wäre mir neu und ich konnte auch nichts dazu finden.

    Würde auch dem widersprechen, dass die Provider bei der BNetzA den Antrag gestellt haben, das zu ändern und den ONT als Netzabschlusspunkt zu definieren. Aber wenn selbst die Telekom dagegen ist, sehen die Chancen wohl nicht gut aus.

    Zitat von frank_m

    Die Dokumentationslage ist, wie sie ist, und es ist für die BNetzA offenbar so akzeptabel. Mehr muss man dazu wohl nicht festhalten.

    Dazu habe ich nichts gefunden und das muss auch nicht so bleiben. Ich kenne durchaus Fälle aus (nicht-TK-)Netzen, wo die BNetzA mit Ihrer Auffassung gescheitert ist, wenn es (dort allerdings durch benachteiligte Mitbewerber mit Rechtsabteilung, nicht Endkunden) erstmal vor Gericht ging.

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    • Elemir
    • 21. Juli 2024 um 14:15
    Zitat von Schnurz

    Über Google:

    FRITZ-Box-5690-Pro-PPPOE-Zeitueberschreitung

    Fritzbox-5690-Pro-bekommt-kein-Internet

    Das scheint aber eher ein Problem mit dem Onboarding der Modem-ID zu sein, wenn es da bei einem schon heißt, dass es da keine Home-ID gäbe und bei dem anderen beim Support die Eingabe der ID nicht funktioniert.

    Dass die Telekom da ein Problem hat, ist mir schon länger bewusst, weshalb meine 5530 mit der ID des Original-Telekom-ONTs läuft (konnte man damals noch einrichten und bleib seither bestehen).

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    • Elemir
    • 21. Juli 2024 um 14:09
    Zitat von HubeBube

    Es besteht jedoch hierbei die Gefahr, das manuell erstellte Negativlisten nie oder spät überarbeitet werden!

    Dasselbe gilt auch für Positivlisten, wie man sieht. Davon scheinen dann aber viel mehr Kunden betroffen zu sein.

    Zitat von HubeBube

    In der GPON-Topologie gibt es das Verfahren der Rouge Detection, die automatisch fehlerhafte Geräte aus dem Netz ausschließt. Dies verhindert Störungen in den betroffenen Segmenten.

    Das wird die Störungen in dem Segment gar nicht beheben. Ein solches ausgeschlossenes Gerät würde ja weiter versuchen sich zu verbinden und dabei weiter Fehler verursachen.

    Zitat von HubeBube

    Gerade diese Störungen nennen die Gf-Provider wiederkehrend, um die BNetzA zum Erlass einer Allgemeinverfügung zu bewegen, die den Zwangs-ONT zur Folge hat.

    Die BNetzA hat nach solchen Vorfällen gefragt und die Provider konnten keinen einzigen benennen.

    Das mit dem Zwangs-ONT versuchen sie zwar, aber die Chancen dürften bei den bisher dazu eingegangenen Stellungnahmen ziemlich schlecht stehen.

    Bei Breitbandkabel wäre das Problem ja ähnlich, tritt viel häufiger auf und dennoch hat die BNetzA da kein Zwangsmodem erlaubt (zum Glück - bei dem, was VF uns da lange zugemutet hat).

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    • Elemir
    • 21. Juli 2024 um 13:59
    Zitat von frank_m

    Es dürfte relativ egal sein, was du in die Aussage rein- oder rausinterpretierst. Das der Kunde auf die Equipment-ID achten muss, wird jedenfalls offensichtlich, und aus den Aussagen der BNetzA zu dem Aspekt geht ja auch hervor, dass es anscheinend akzeptabel ist.

    Nein, das geht daraus überhaupt nicht hervor, dass nur bestimmte Equipment-IDs zulässig wären - im Gegenteil, jede die den dort angegebenen Regeln entspricht würde ich als zulässig erachten. Ob die Aussagen der BNetzA hier zutreffen - daran zweifle ich mal.

    Zitat von frank_m

    Ich hab ja auch schon mehrfach betont, dass das weit weg von Endgerätefreiheit ist, und dass uns das Gesetz nicht weiterhilft, solange sowas zulässig ist. Aber man ist anscheinend nicht gewillt, etwas dagegen zu tun.

    Es ist solange "zulässig", bis es Beschwerden dazu bei der BNetzA gibt und die DG langsamer reagiert als die BNetzA. Die 5690 dürfte in Zukunft so weit Verbreitung finden, dass die DG diese akzeptieren wird. Bei einem exotischeren Gerät könnte das aber relevant werden.


    Ich warte übrigens immer noch auf einen Link zu der Stelle, wo DG schreibt, dass nur bestimmte Equiment-IDs zulässig sind.

  • Glasfaser Kupplung / Kabel mit 2 Adern

    • Elemir
    • 21. Juli 2024 um 00:50
    Zitat von mbo77

    "Das greift natürlich zu kurz, nur so viel: nur die korrekte Konstruktion und feine Abstimmung eines Digitalkabels kann die Einsen und Nullen adäquat, spricht unverfälscht weiter reichen. So etwas zu erreichen ist alles andere als banal."

    Und die ganzen anderen Idioten bauen einfach Prüf- und Korrekturverfahren in die Protokolle ein.

    Aber jetzt stell Dir doch mal vor, was passieren würde, wenn statt der 1 nur 0,99 ankommt. Absolut inakzeptabel.

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    • Elemir
    • 21. Juli 2024 um 00:43
    Zitat von frank_m

    Nein, da steht eindeutig, dass die Equipment-ID genutzt wird, um die korrekten ONTs zu identifizieren.

    Um die ONTs GPON oder XGS-PON zuzuordnen. Das ist aber nicht gleichbedeutend damit, dass unbekannte IDs blockiert werden. Diese können ebensogut bei der Provisionierung zugeordnet werden. In 5.1 ist ja eindeutig geregelt, wie mit unbekannten Geräten umgegangen wird, eine Blockade unbekannter Geräte würde explizit 5.1 widersprechen.

    https://assets.ctfassets.net/cfwjf2vnzww5/5ONI8NIPMyagKAapmX2Y3E/4cce5897440846db76ce95d0c9c230d3/Technical_Specification_DG_xPON_1.3_en_public.pdf

    Zitat von frank_m

    Ich weiß nicht, wo du nachsiehst, aber bei mir ist es unter Downloads zu finden.

    Du hast noch kein Dokument unter Download benannt, in dem ausgeführt wird, dass nur bestimmte Geräte zulässig sind. Das worauf Du dich meiner Meinung nach beziehst sagt das nicht aus, ich habe es oben nochmals verlinkt. Solltest Du das Dokument nicht gemeint haben, dann kannst Du bestimmt das richtige Dokument verlinken statt nur auf Downloads zu verweisen.

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    • Elemir
    • 20. Juli 2024 um 21:52
    Zitat von frank_m

    Konkrete Modellbezeichnungen wirst du da auch nicht finden, lediglich technische Parameter. Es spricht ja auch nichts dagegen, dass die 5690 irgendwann freigeschaltet wird, wenn die Tests abgeschlossen sind.

    Im GPON Dokument steht drin, dass die DG nur ausgesuchte Equipment-IDs zulässt, und warum sie das tut. Kapitel 6.5.2.

    Nein, tut es nicht.

    In 5.1 steht, dass nicht offiziell DG-zertifizierte ONTs dieser Schnittstellenbeschreibung entsprechen müssen. Daraus darf man schließen, dass auch nicht DG-zertifizierte ONT zulässig sind. Wenn durch solche Geräte eine Störung verursacht wird, behalten sie sich einen Disconnect vor.

    In 6.5.2 ist nur beschrieben, wie eine Equipment-ID aufgebaut ist und dass sie zur Trennung von GPON und XGS-PON genutzt wird.

    An keiner Stelle steht, dass nur bestimmte IDs zugelassen sind, in 5.1 sogar explizit das Gegenteil, nämlich wie mit nicht-zertifizierten IDs umgegangen wird. Also so ziemlich das Gegenteil Deiner Behauptung.

    Zitat von frank_m

    Die Schnittstellenbeschreibung sagt aus, dass nur ausgesuchte Equipment-IDs zugelassen werden. Damit ist klar, dass man herausfinden muss, welche. Dafür gibt es mehrere Wege, z.B. der Support oder andere Dokumente. Mach die Kunden nicht dümmer, als sie sind.

    Im Augenblick versuchst Du eher, mich für dumm zu halten. In den Dokumenten unter "Downloads", wo ich danach suchen würde, steht das nirgends.

    Und das sind die, nach denen ich mich richten würde.

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    • Elemir
    • 20. Juli 2024 um 19:35
    Zitat von frank_m

    In den Schnittstellenbeschreibungen. Liegen im Download-Bereich.

    Aber man kann dieser Beschreibung die Information entnehmen, dass die 5690 nicht funktioniert. Das ist doch genau die Info, die der Kunde im Moment braucht.

    Merkst Du, dass Du dich da gerade sehr weit aus dem Fenster lehnst?

    In welcher dieser drei Dateien steht das denn?

    https://assets.ctfassets.net/cfwjf2vnzww5/3Hx5PPqOLq8to0M8ueVdA6/46a73aceb845d27c421b63d9308a9a7a/DG_schnittstellenspezifikation.pdf

    https://assets.ctfassets.net/cfwjf2vnzww5/4Gr4LComacyG32WPoof6wJ/cab8e82f77dc97c4d474f31a229322a9/DG_Schnittstellenbeschreibung_2.pdf

    https://assets.ctfassets.net/cfwjf2vnzww5/5ONI8NIPMyagKAapmX2Y3E/4cce5897440846db76ce95d0c9c230d3/Technical_Specification_DG_xPON_1.3_en_public.pdf

    Ich kann da leider nichts zu speziellen Fritzboxen finden, und die dort genannten Punkte erfüllt auch eine 5690.

    Meinst Du das:

    https://assets.ctfassets.net/cfwjf2vnzww5/3JO6Jxv5MpkMEvGET6SEhO/2617db67b5c61931606df734028436e3/DG_4128_0_Anleitung_Router_am_Glas_RZ_X4.pdf

    Das ist eine Installationsanleitung für zwei spezielle Modelle, und darin steht sogar "Die FRITZ!Box Fiber ist für den Einsatz mit Deutsche Glasfaser optimal vorbereitet.". Die 5690 ist auch eine Fritzbox Fiber.

    Wir sind uns wohl darin einig, dass eine als Installationsanleitung für 5530 und 5590 bezeichnetes Dokument kaum als Referenz für die Installation einer 5690 dienen kann.

    Zitat von frank_m

    Es geht nicht darum, dass die Equipment-ID getestet wird. Es geht darum, dass nur die Equipment-IDs freigeschaltet werden, die erfolgreich getestet wurden. So hält die DG unerwünschte Geräte aus dem Netz. Warum sie das machen, steht ebenfalls in den Schnittstellenbeschreibungen.

    Bitte wo? Habe ich in keinem der Links oben gelesen.

    Zitat von frank_m

    Und welche Antwort du darauf bekommst, kannst du ja mehrfach hier nachlesen. => Das mit dem Ei und dem Backen hatte ich ja schon erwähnt.

    Und da lässt dich das TKG leider im Stich. Denn dort steht, dass es in der Verantwortung des Kunden liegt, sich zu informieren, ob das designierte Gerät im Netz des Providers funktioniert.

    Schreiben sie doch, dass eine Fritzbox Fiber optimal geeignet ist. Habe ich extra zitiert.

    Und die Schnittstellenbeschreibung enthält keinen Punkt, der von der 5690 nicht erfüllt wird.

    Wenn die also zusätzliche Einschränkungen im Netz haben, welche in den als Schnittstellenbeschreibung bezeichneten Dokumenten nicht enthalten sind, wo ist da der Kunde schuld?

    Der Kunde hat sich informiert, vertraut entweder auf "Die FRITZ!Box Fiber ist für den Einsatz mit Deutsche Glasfaser optimal vorbereitet" oder auf die technischen Daten und steht im Regen. Und da kommst Du damit, dass der Kunde sich informieren soll?

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    • Elemir
    • 20. Juli 2024 um 17:30
    Zitat von frank_m

    Eben. Du willst sie als ONT benutzen, hast in der DG Doku aber die Anforderungen für den Router nachgesehen. Das hilft dir nicht. Das sind technisch zwei unterschiedliche Geräte. Auch wenn ONT und Router in einem Gerät integriert sein können (wie bei Fritzboxen), muss man immer genau darauf achten, wie man das Gerät nun betreiben will. Wie gesagt, als Router wird man auch die 5690 problemlos einsetzen können. Als ONT noch nicht.

    Ich will überhaupt nicht bewerten, ob die Situation rund um die 5690 bei der DG nun gut oder schlecht ist. Wir kennen die Forderungen des TKG genauso, wie die Position der Netzbetreiber. Ich schildere nur die Lage und will vor unrealistischen Erwartungen warnen.

    Na gut, das TKG gibt eine Endgerätefreiheit vor, keine Routerfreiheit.

    Wo stehen die Forderungen der DG an das Endgerät? Da die nicht zu finden sind, kann man den Kunden somit keinen Vorwurf machen. Zu schreiben, dass nur 5530 und 5590 unterstützt werden, ist weder eine technische Beschreibung noch nach TKG zulässig.


    Und was soll das mit der Equipment-ID? Wenn sie die heranziehen (was ist das überhaupt), dann müssen sie diese eben auslesen und freischalten und sich nicht darauf berufen, dass diese nicht getestet sei. Dieses Vorgehen ist vom TKG nicht gedeckt und wäre ich Kunde bei denen, wäre meine Beschwerde an die BNetzA schon raus.

    Und zwar verknüpft mit der Forderung der (Teil-)Ausfallentschädigung pro Tag. Ist ja deren Netz, welches nicht so funktioniert, wie es das TKG vorgibt (ob ich die nachher bekommen würde ist eine andere Frage, aber fordern und drohen kann ich auch).


    Und der größte Witz ist die Aussage zum "Branding". Ich weiß nicht, was die darunter verstehen, aber das war ich darunter verstehe, ist sicher nicht vom TKG gedeckt. Die Forderung eines Brandings widerspricht genau der freien Endgeräteauswahl.

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    • Elemir
    • 20. Juli 2024 um 14:34
    Zitat von frank_m

    Das predige ich ja seit Jahren. Zwar gibt es eine präzise Spezifikation der Schnittstelle zwischen ONT und OLT, aber welche Parameter fürs Onboarding herangezogen werden, ist nicht standardisiert. Außerdem fehlt ein branchenweiter Conformance Test für die ONT/OLT Schnittstelle, sodass man am Ende nie sicher sagen kann, ob ein spezifischer ONT in einem vorhandenen Netz problemlos laufen wird. Deshalb testet die DG ausführlich, so wie sie es mit den 5530/5590 Geräten auch gemacht hat. Und wenn etwas nicht funktioniert, dann wartet sie auch auf das entsprechende Update von AVM, bevor die Boxen freigegeben werden.

    Von welchen Providern weiß man denn, dass die 5690 im GPON Netz (problemlos?) läuft, außer Telekom?

    Was ist der größere Aufreger? Die entstehende Verzögerung aufgrund eines ausführlichen Qualitätstests aufgrund der fehlenden Conformance Tests (siehe oben), oder Unzulänglichkeiten, Fehler und Inkompatibilitäten im laufenden Betrieb, weil genau dieser Test nicht gemacht wurde? Das muss jeder für sich entscheiden.

    Ich denke, wenn man die 5690 schon onboarden könnte und dann würde sie nicht stabil laufen, dann wäre das Geschrei auch groß. Der Vorteil für die DG wäre allerdings, dass man dann vermutlich AVM den Schwarzen Peter zuschieben würde. Jetzt bei der Verzögerung macht man der DG die Vorwürfe.

    Was sollte denn für das Onboarden außer der Modem-ID noch geräteabhängig sein, insbesondere wenn man dafür in den POP oder ONT Updates einspielen muß? Das sieht mir eher (Achtung, keine Unterstellung) nach von der DG gewollten Sperren unerwünschter Geräte aus, und diese Sperrliste muss aktualisiert werden ;)

    Bei anderen Providern reicht es doch prinzipiell, wenn ich dem ONT die Modem-ID vom provisionierten ONT gebe, und das neue ONT funktioniert. Da kann ja die Provisionierung gar nicht von etwas anderen als der Modem-ID abhängen.

    Od die 5690 dann stabil läuft oder nicht kann ja kaum vom Onboarding abhängen, das sollte doch universell sein.


    Die Freigabe nach Firmwareupdates vom AVM widerspricht sich irgendwie mit der Aussage, dass andere Geräte zu unterschiedlichen Zeitpunkten bei verschiedenen ONT freigegeben wurden. Das sind ja eher Firmwareupdates bei den ONT und nicht bei AVM.

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