Beiträge von Elemir

    Eben. 2016 hatten gabs die ersten Glasfaseranschlüsse in unserer Gemeinde schon über 2 Jahre, und bei den meisten Providern ist die Entscheidung für GPON schon Jahre vorher gefallen. Das meinte ich mit zu spät.

    Die Endgerätefreiheit gibt es nicht erst seit 2016. Sie wurde nur 2016 eindeutiger in einem Gesetz abgefasst.

    Die ersten Regelungen zu diesen Thema gab es bereits 1988, als es der damaligen EWG beispielsweise nicht gefiel, dass man sein Telefon bei der Deutschen Bundespost mieten musste und kein eigenes Gerät anschließen durfte. Modems nur mit FTZ-Prüfzeichen.

    Aber selbst wenn es erst 2016 eindeutig war, einerseits sollten 8 Jahre ausreichen, das auch umzusetzen, andererseits kann man dann nicht 2024 neue Netze aufbauen und so tun, als ob nichts wäre. 2024 aufgebaute Netze werden nicht mehr mit einem Rahmenvertrag von 2016 gebaut, da gab es bestimmt inzwischen Neuausschreibungen. Das hat dann der Einkauf bei der Ausschreibung versemmelt.

    Die Tatsache, dass man 2023 versucht hat, eine Ausnahme zu erwirken, bedeutet, dass man von 2016 bis 2023 keinerlei(*) Maßnahmen unternommen hat, einen gesetzeskonformen Zustand herzustellen.

    Da kann ich in Richtung der Provider nur sagen: Pech gehabt, Bogen überspannt. Ohne den Antrag an die BNetzA wäre das womöglich noch länger unter dem Radar gelaufen, aber jetzt ist es auf dem Tisch und sie bekommen die 8 Jahre Untätigkeit unter die Nase gerieben.


    (*) Und warum ich sicher sagen kann, dass sie untätig waren: wäre es nicht so, hätten sie ihre Bemühungen und deren Ergebnisse als Gründe der BNetzA gemeldet. Davon ist aber nichts zu lesen.

    Die ganzen behaupteten Inkompatibilitäten sind in dem Antrag an die BNetzA nur ohne konkrete Beispiele genannt, auch auf Anfrage der BNetzA kam da wohl nichts. Tja, Ergebnis war so natürlich absehbar.

    Besonders interessant ist der Test mit kleinen Datenmengen. Da sieht man, ab wann der Algorithmus bei der DG greift, um meine Anschlussgeschwindigkeit zu regulieren. Bei 10 MB Datenmenge erreicht mein Anschluss nämlich noch über 600 MBit/s - bei einem 400er Tarif.

    Ich glaube, bei kleinen Datenmengen spielen noch andere Faktoren hinein: Rundungsfehler, Reordering von Paketen oder whatever.

    Anders hätte ich nicht schonmal 2 GBit/s als "Ergebnis" erhalten, bei einen 500-er GPON-Anschluss.

    Da bin ich skeptisch. Das TKG sieht vor, dass Zugangsdaten für zugelassene und kompatible Endgeräte zur Verfügung gestellt werden. Dass irgendwelche SFP Module per Cloning andere Geräte vorgaukeln, ist damit wohl nicht abgedeckt.

    Dem TKG nach müssen die Zugangsdaten unabhängig vom Endgerät bereitgestellt werden. Es gibt kein "zugelassene". Für "kompatibel" muss der Provider die Anforderungen benennen.

    Cloning ist Notwehr gegen Provider, die das nicht wahrhaben wollen und wäre unnötig, wenn die Provider damit korrekt umgehen würden.

    Weitere Geräte müssen am bzw. über den Router angeschlossen werden, am ONT darf nur der Router hängen.

    Entweder den Router dann in den Keller stellen und von dort (ggf. über einen weiteren Switch, falls die Anschlüsse am Router nicht reichen) per LAN-Kabel in alle Stockwerke, im Erdgeschoss dann einen WLAN-Accesspoint (ggf Repeater) per LAN an den Router angeschlossen.

    Oder alternativ, wenn der Router zwingend im EG stehen soll, von dort die weitere Verkabelung. Da könntest Du auch zwei LAN-Kabel vom Keller in das EG legen, über eines ist der Router am ONT angeschlossen, über das andere könntest Du das LAN wieder "zurück" in den Keller bringen, um von dort weiter in das OG zu gehen, falls das einfacher zu verbinden ist.

    Ich habe bei mir von jedem Zimmer (bzw jeder Dose) zwei LAN-Kabel in den Keller, so dass ich bedarfsweise einfach flexibel umstecken könnte, wenn sich die Anforderungen ändern.

    Der Netzabschluss ist die GF-Ta, heißt du darfst eigentlich nichts am HÜP machen (Egal ob EFH oder MFH), sondern erst ab der ersten Gf-Ta.

    Ich glaube, zumindest im EFH nehmen sie das nicht so genau. Der Techniker, der das aufgebaut und gemessen hat, meint dann, ich dürfe das GF-Modem wenn ich wolle auch direkt an den Hausanschluss anschließen. Hat mich dann gefragt, an welche der beiden Dosen (Hausanschluss oder TA) er den Aufkleber mit der ID aufkleben solle.

    Ja wozu wohl lasse ich den TA an eine andere Stelle legen? ;)

    Deutsche Glasfaser verwendet, laut deren verschriftlichten Aussagen, die Equipment-ID des ONT (nicht OLT!)

    Den OLT hatte ich nur erwähnt, weil das die einzige Equipment-ID war, die sich unter dem Namen gefunden hat.

    zur Unterscheidung zwischen GPON und XGS-PON ONTs. Wenn Du eine 7.x Support Datei noch besitzt, dann suche nach dem Teilstring "F!Box" das Ergebnis ist die Equipment-ID.

    Ah:

    CPE Inventory System Serial Number

    [AVM_FIBER_MGMT MAIN][INFO]CPE Vendor Serial Number (String)

    Lustig, beim oberen ist ein Teil als "SECRET" nicht dargestellt, beim unteren steht es dann doch ganz da.

    Ja, das steht in der 8.00-Datei nicht mehr. Hätte das aber von der Benennung her nicht als Equipment-ID interpretiert.

    Sinnvoll wäre in den "Glasfaser-Informationen" die Anzeige der festgelegten ONU ID (ONU ID: ) oder besser die maximale Anzahl an ONUs im Segment (Maximum Number ONUs:) in der Sektion "#### BEGIN SECTION FIBERManager_port_1_1" gewesen.

    Nun ja, evtl kommt das ja noch in einem Update. Dieser Wunsch muss nur gegenüber des AVM Supportes mit entsprechend höher Anzahl geäußert werden.

    Kann ja mal eine Anfrage zu AVM machen ;)

    Bei mir weiterhin ID 1 und Max 3. Das Segent scheint nicht gut ausgelastet zu sein ...

    Auch mein Update auf 8.0 verlief völlig problemlos.

    Mir ist jedoch bei der ersten Durchsicht der Support-Datei aufgefallen, dass Informationen wie Equipment-ID der Box nun nicht mehr in Textform enthalten sind!

    Das ist sehr schade. Weitere Erkenntnisse werde ich im Laufe der nächsten Wochen in diesem Thread posten.

    Welche Equipment ID?

    Sowohl die vom OLT als auch meine eigene Serial werden auch in den Support-Daten der 8.00 angezeigt. Andere habe ich auch im Dump der 7.81 nicht

    Ok, wenn euch das reicht. Bislang wurde das TKG diesbezüglich immer sehr wörtlich ausgelegt.

    Es würde mir dauerhaft nicht reichen (erstmal != dauerhaft). Aber es gibt die Klarstellung, wie das zu interpretieren ist und dass es nicht zu Verschlechterungen kommen kann.

    Der Rest wird dann schon kommen, spätestens wenn GPON durch XGS-PON ausgestauscht wird, kann sich keiner mehr herausreden, das anders ausgelegt zu haben, oder was auch immer die Behauptung der Provider ist.

    Dass es dann nicht von heute auf morgen geht - wegen mir. 5 Jahre: eigentlich zu lang, wir werden sehen.,

    Ich persönlich bin nicht betroffen, da sowohl mein Anschluss als auch der von mir betreute Anschluss bei Providern liegen die da keine Probleme machen und beim von mir betreuten Anschluss auch nicht der Wunsch besteht, da etwas zu ändern.

    Aber wäre ich betroffen, würde ich den Provider nach dem endgültigen Bescheid mit Verweis auf den Bescheid schon auffordern, mir das zu ermöglichen. Ist für den Provider eigentlich auch Win-Win: tut der ONT nicht und hat er alle Informationen veröffentlicht, ist er raus. Ist doch eigentlich viel einfacher als die Diskussionen mit dem Kunden.

    Dumm halt nur, wenn er es a la DG mit Whitelisten im POP aktiv verhindert.


    Mmmh, gucke ich in:

    1TR112_V14.1_Amendment_1_GPON_IF-PON.pdf

    sehe ich keine explizite Whitelist (wohl aber Listen mit Anforderungen die ein ONT erfuellen muss)... wo finde ich die fuer die Telekom?

    Ich denke auch, dass es keine Whitelist in dem Sinn gibt, sondern "nur" eine Config-Liste mit einzelnen Parametern für spezielle Geräte, jedes dort nicht enthaltene Gerät wird aber nicht ausgeschlossen, sondern mit Default-Parametern betrieben. Das ist aber nur Spekulation, weil sich dazu eben nichts findet.

    Wenn die ersten 8 Hex Zeichen "5A59574E" umwandle, kommt ZYWN heraus, was dem der Vendor ID Zyxel entspricht. Diese Vendor ID mit den übrigen 8 Zeichen als Hex ergibt dann 12 Zeichen in einer Schreibweise, die ich auch auf der Rückseite des Original ONT Geräts Nokia I-010G-U bei einem Bekannten erkannt habe.

    Sorry, natürlich 8, damit 4 Zeichen rauskommen. Sonst kommt man ja nicht auf die 12 Zeichen. Weiß nicht, wo ich da geistig war ;)

    Genau. Das sehe ich auch so. Vielleicht wird der ein oder andere zusätzliche Komponenten aufnehmen über ein Zertifizierungsprogramm. Aber mehr ist realistisch nicht zu erwarten.

    Das reicht doch erstmal.

    Immerhin wird keiner den Zwang zum Provider-ONT neu einführen, wenn man sich die Anträge durchgelesen hat, dann stand das durchaus als Befürchtung im Raum. Künftige Newcomer werden sich auch danach richten.

    Und wie bestehende damit umgehen werden, werden wir mal sehen.

    Was, wenn ein Kunde die eigene 5690 anschließt, dem Provider eine Störung meldet und für die Ausfallzeit Ersatz einfordert? Mit welcher gerichtsfesten Begründung wird der Provider die Zahlung ablehnen? Ein Verweis auf eine ungültige AGB-Klausel - schwierig. Ein Richter in einem Verfahren könnte sich hier an die Entscheidung der BNetzA halten und das als Ausfall sehen, aber wie das halt so ist, vorher weiß man es nicht.

    Auf jeden Fall haben es die Provider nun schwerer und werden zumindest mit "Standardteilen" wie 5690 oder üblichen SFP-Modulen weniger herumzicken. Bei Exoten werden es dann halt Einzelfälle sein, wo sie das Risiko eher eingehen werden.

    Ich habe jetzt direkt nochmals das Gespräch mit LEW TelNet gesucht und explizit nach der Unterstützung für mein SFP-Modul Zyxel PMG3000-D20B gefragt. Dort wurde mir mitgeteilt, dass es nicht unterstützt wird, weil die Modem-ID länger als 12 Zeichen sei und nur genau 12 Zeichen unterstützt werden.

    Auf der Verpackung des Geräts sind die MODEM-ID (16-stellig in Hexadezimalschreibweise) und SN (S<12 Dezimalziffern>) aufgedruckt. Welche ID muss hier für den Rediscover LEW TelNet geschickt werden? Ist das sie SN ohne führendes S? Das wären nämlich zufälligerweise (?) genau 12 Zeichen.

    Du könntest die 4 ersten Zeichen der Modem-ID von Hex in ASCII wandeln, da sollte etwas sinnvolles (also nur Zahlen+Buchstaben) herauskommen. Dann hättest Du eine 12-stellige ID.

    Ich kann da natürlich nicht für Dein Zyxel sprechen, aber bei anderen Geräten ist (räusper: war) es so, dass man beim Klonen teilweise diese Umwandlung durchführen musste, weil die Darstellung an verschiedener Stelle sich so unterschieden hat.

    Quelle: eigene Notwendigkeit ;)

    Der Einkäufer kauft keine ONTs separat. Siehe unten.

    Hm.

    2016 war die Entscheidung für GPON bei den Providern aber längst gefallen. Da war der Gesetzgeber einige Jahre zu spät.

    Dann haben die Provider nicht zukunftssicher ausgeschrieben und beschafft.

    Siehste, ein schönes Beispiel, dass deutlich macht, dass die BNetzA es nicht verstanden hat. Der Provider kauft keinen einzelnen ONT. Er kauft die Kombination als OLT und ONT, und es ist Sache des Zulieferers, sich um diese Schnittstelle zu kümmern. Die Komponenten werden passend aufeinander abgestimmt geliefert. Das steht so im Standard, und so machen es die Hersteller, und das kann man einkaufen.

    Das Argument bringen ja nichteinmal die Provider vor. Die Argumentieren "nur" damit, dass sie ja alle Kombinationen zertifizieren müssten und das in allen Kombinationen zu aufwendig sei.

    Ansonsten:

    "Netzbetreiber bezögen bewusst
    Komponenten von unterschiedlichen Ausrüstern, um nicht von einem einzigen Lieferanten
    abhängig zu werden (Multi-Vendor-Strategie), was die Interoperabilität zwischen Geräten
    (OLT wie ONT) unterschiedlicher Hersteller fördere. Das Broadband Forum (BBF) habe mit
    dem Zertifizierungsprogramm BBF.247 einen Weg geschaffen, der die Interoperabilität
    zwischen OLT- und ONT-Geräten verschiedener Lieferanten darstellbar mache. Dadurch
    sichere es Auswahl, Flexibilität und den Schutz vor Störungen der Lieferketten für
    Dienstanbieter wie Endnutzer, und zwar auch unter den Bedingungen einer immer
    weitergehenden Ausdifferenzierung der Dienste."

    Wie schon des Öfteren erwähnt, arbeitet auch die Telekom mit einer Whitelist.

    Das wäre an sich auch nicht unzulässig, solange sie sich nicht weigert, neue/unbekannte Geräte in diese Liste aufzunehmen.

    Allerdings ist das für mich derzeit nur eine unbelegte Aussage.

    Lass uns in 5 Jahren schauen, was sich an der jetzigen Situation geändert hat.

    Vermutlich nicht viel - wer das jetzt schon erlaubt, wird es nicht verbieten, und die anderen werden sich erstmal auf die Aussage auf "künftige Entwicklungen" berufen um Zeit zu gewinnen - das war ja schon ein ziemlich deutlicher Fingerzeig. Nur mit solchen Aktionen wie derzeit mit der 5690 werden sie kaum noch durchkommen.

    Wichtiger ist, dass es jetzt nicht dazukommen wird, dass weitere Provider die Wahlfreiheit einschränken werden.

    Braucht es auch nicht, da die Definition des Endgeräts ja bereits erfolgt ist. Die Referenz ist normativ, nicht informell.

    Allerdings ist dabei nicht festgelegt worden, wer die Schnittstelle zwischen den "oder" festlegt. Dass der Provider das bestimmt legt die Definition nämlich auch nicht fest.

    Aber beim Mobilfunk ist das die vorgesehene Endkundenschnittstelle, ist entsprechend standardisiert und wird getestet. Das ist bei der Schnittstelle zwischen ONT und OLT nicht so.

    Dann hat der Einkäufer der Hardware bei der Ausschreibung leider etwas falsch gemacht, was ihn spätestens jetzt auf die Füße fällt.

    Zitat:

    "Die Antragstellerinnen können sich auch nicht darauf berufen, dass die Pflicht zur
    Zugangsgewährung am passiven Netzabschlusspunkt für sie nicht vorhersehbar gewesen
    sei. Diese Pflicht bestand von Anfang an und wurde nur deshalb nicht problematisch, weil es
    am Markt lange Zeit keine integrierten Telekommunikationsendgeräte gab. Wie oben zur
    Entwicklung der Rechtslage dargestellt, hatte der Gesetzgeber bereits im Jahre 2016 zu
    erkennen gegeben, dass Netztopologien mit gemeinsam genutzten Infrastrukturen keinen
    Grund für Ausnahmen von der Zugangsgewährung am passiven Netzabschlusspunkt sind.
    Sie hätten sich von Anfang an darauf einrichten müssen, dass sie die gesetzlich
    vorgegebene Art der Zugangsgewährung auch faktisch durchführen müssten."

    "Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Betreiber des öffentlichen
    Telekommunikationsnetzes und Anbieter von öffentlich zugänglichen
    Telekommunikationsdiensten verpflichtet sind, Schnittstellenbeschreibungen zu
    veröffentlichen, in denen die technischen Anforderungen ihrer Anschlüsse an Endgeräte
    offengelegt werden, und diese ständig auf aktuellem Stand zu halten. Die Pflicht ergibt sich
    aus Art. 4 der Richtlinie 2008/63/EG (sowie § 74 TKG). Danach müssen die
    Schnittstellenbeschreibungen hinreichend detailliert sein, um den Entwurf von
    Telekommunikationsendeinrichtungen zu ermöglichen, die zur Nutzung aller über die
    entsprechende Schnittstelle erbrachten Dienste in der Lage sind. Der Verwendungszweck
    der Schnittstellen muss angegeben werden. Die Schnittstellenbeschreibungen müssen alle
    Informationen enthalten, damit die Hersteller die jeweiligen Prüfungen in Bezug auf die
    schnittstellenrelevanten grundlegenden Anforderungen, die für die jeweilige
    Telekommunikationsendeinrichtung gelten, nach eigener Wahl durchführen können,"

    "Sofern die Antragstellerinnen geltend machen, dass die technischen Anforderungen an den
    ONT bzw. die von ihm wahrzunehmenden Funktionen zu komplex seien, um sie in
    Schnittstellenbeschreibungen abzubilden, ist dem weiter entgegenzuhalten, dass sie selbst
    über solche Schnittstellenbeschreibungen verfügen müssen, um geeignete ONT und ggf.
    integrierte Geräte für sich selbst einzukaufen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die von
    ihnen genutzte Telekommunikationsinfrastruktur für sie selbst eine „black box“ mit nur
    teilweise bekannten Eigenschaften sein sollte. Auch ein Hersteller von
    Telekommunikationsinfrastruktur hat ein Interesse daran, Leistungen und technische
    Parameter seiner Geräte potentiellen Kunden mitzuteilen, weil er ihnen anders nicht
    vermitteln kann, dass sein Angebot für sie geeignet sein könnte. Die Anzahl gelisteter
    Telekommunikationsendgeräte und Chipsets mit GPON-ONU-Zertifizierung nach BBF.247 ist
    ein deutlicher Hinweis darauf, dass eine entsprechende Transparenz der technischen
    Anforderungen an OLT wie ONT bzw. Endgeräte mit integrierter ONT-Funktion herstellbar ist
    und auch vom Markt gelebt wird. Es ist darum im Folgenden davon auszugehen, dass
    sämtliche für die Interoperabilität maßgeblichen technischen Anforderungen formuliert und in
    einer Schnittstellenbeschreibung dargestellt werden können."


    Die Telekom kann es ja. Wenn es auch nur einer kann, fällt leider das Argument weg, dass es nicht geht.

    Wir sind ein Rechtsstaat. In den anderen Fällen sind sie auch durch Gerichte zurückgepfiffen worden. Erst kürzlich bei den 5G Frequenzen. Ja, war politische Einflussnahme, wurde am Ende aber auch duech die BNetzA verbockt. Genau wie bei der Smartmeter Regulierung.

    Ja, der Klageweg steht frei.

    Allerdings gibt es hier ein Gesetz, von die Provider eine Ausnahme wollen.

    Deine Beispiele folgten keinen Gesetzen, weshalb das als Vergleich ganz schlecht ist.

    Ihr könnt es drehen und wenden, wie ihr wollt. Es wird keine schnelle Lösung für das Dilemma geben

    Eine schnellere, als wenn die BNetzA die Ausnahme gewähren würde. Zitat:

    "Würde dagegen wegen möglicherweise noch bestehender Unsicherheiten in GPON vom
    Grundsatz des Zugangs am passiven Netzabschlusspunkt abgewichen, würde kein Anreiz
    mehr bestehen, Interoperabilität, Dienstqualität und Sicherheit der Netze durch technische
    Fortentwicklung an endnutzerfernen Netzkomponenten auf einen Stand zu bringen, der
    demjenigen in anderen Netzen wie DSL, VDSL- und Kabelnetzen entspricht, weil
    Netzbetreiber sich auf ihre Herrschaft über den ONT verlassen würden. Die technische
    Entwicklung würde abgeschnitten, und es wäre nicht zu erwarten, dass zukünftig ein Zustand
    erreicht würde, der es dann gestattete, von der gewährten Ausnahme wieder abzugehen."


    DAS halte ich für den so ziemlich wichtigsten Punkt: würde man jetzt eine Ausnahme gewähren, würde sich an der derzeitigen Situation nie etwas ändern.

    das über eine Whitelist hinausgeht.

    Sie dürfen gerne eine Liste getesteter Geräte veröffentlichen:

    "Hinsichtlich der von den Antragstellerinnen stark herausgestellten Bedeutung von Tests ist
    darauf hinzuweisen, dass Netzbetreiber wie Endgerätehersteller diese Tests auf freiwilliger
    Grundlage jederzeit durchführen und werblich einsetzen können. Eine Werbung mit
    erfolgreich durchgeführten Interoperabilitätstests würde auch das allgemeine Bewusstsein
    für die Bedeutung schnittstellenkompatibler Endgeräte fördern."

    Nur müssen sie halt auch andere Geräte zulassen.


    Und die Provider sind ja auch nicht unerheblich an dieser Situation selber schuld:

    "Der passive Netzabschlusspunkt stellt auch sicher, dass der Endnutzer ein integriertes Gerät
    als Eigentümer nutzen kann und nicht auf ein vom Anbieter gemietetes Gerät angewiesen
    ist, wenn dieser keine Kaufgeräte anbietet. Nach Angaben der VZ-RlP sei es bei Mietgeräten
    häufiger zu überhöhten Schadensersatzforderungen bei der Rückgabe beschädigter Geräte
    oder dem Unterschieben von Vertragsverlängerungen beim Austausch von Geräten
    gekommen. Solche Risiken werden durch Pflicht zur Zugangsgewährung am passiven
    Netzabschlusspunkt vermindert."

    Warum fühle ich mich bei den Vertragsverlängerungen an kürzliche Diskussionen hier erinnert?