Laut EU Verordnung 2015/2120 ist egal was Du mit Deunem Internetzugang machst, ein ISP kann Dir kaum verbieten Server zu betreiben
Jein, die Unterscheidung per AGB zwischen privat und gewerblich ist schon zulässig, einen Privatkundenzugang gewerblich zu nutzen kann (wird) daher nach AGB tatsächlich unzulässig sein. Nur unter die Definition von "gewerblich" fällt Homeoffice sicher nicht.
Selbst ein Freiberufler ist nicht gewerblich tätig. Pech für die Provider, wenn sie den Begriff "gewerblich" nutzen, aber nicht näher definiert haben.
Manche (viele?) Provider verbieten in den AGB den Betrieb eines Servers. Das Verbot dürfte, solange er keinen gewerblichen Zwecken dient, wg. genannter Regelung nicht haltbar sein, zumal "Server" nicht weiter definiert ist. Technisch ist schon der Remote-Zugang zu einer Fritzbox ein Server, ebenso wie der Port für TR-069.