Beiträge von Elemir

    Nein, das ist nicht umlegbar. Die Regelung findest Du hier: https://dejure.org/gesetze/TKG/72.html

    Doch, ist dann als Modernisierungsmaßnahme über eine Erhöhung der Kaltmiete umlegbar.

    Siehe https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/…ngsentgelt.html die Antwort auf die Frage "Können Gebäudeeigentümer bzw. Vermieter abgesehen vom Glasfaserbereitstellungsentgelt eine andere Art der Refinanzierung für Investitionen in die gebäudeinterne Infrastruktur wählen?"

    Wann habt ihr denn die Hausnummer von der Gemeinde bekommen?

    Damit sind nicht die mitunter vorab gegeben Hausnummer im Grundbuch/Amt. Die Erfahrung mussten unser Nachbar machen. Sie hatten bei allen die Hausnummer aus dem Grundbuch und B-Plan angegeben, bei Strom, Gas, Müllentsorgung und Telefon sowie schon eine Hausnummer gekauft.
    Als sie zur Gemeinde gingen und die Ausweise umtragen wollten, bekamen sie gesagt, sie haben doch noch gar keine Hausnummer. Und sie bekamen die 9, vorher stand überall 11 drin. War echt nett sich mit den ganzen Netzbetreibern auseinander zu setzen, insbesondere weil 2 Häuser weiter einer die 11 bekam.
    Als Glasfaser kam, begann das Spiel wieder von vorne, weil der ISP scheinbar veraltete Daten hatte. Sie wollten 2x Gf in der 11 auflegen, aber nicht in der 9. Das hat wirklich Ausdauer gekostet.

    Hach, wie schön. Wir haben den "netten" Fall, dass unsere Garage eine eigene Hausnummer besitzt. Da kommt auch manchmal solche Freude auf, z.B. wenn man Strom in die Garage will. Dann gilt das (wegen eigener Hausnummer) als "nicht ständig bewohntes Gebäude" und bringt nette (teure) Hindernisse mit sich, die mich z.B. wirksam von einem E-Auto abhalten.

    Er hat doch schon geschrieben das die Kupferleitung entfernt und durch Glasfaser ersetzt werden würde vom Elektriker.

    Es ging um Alternativen, und zwar konkret die Nutzung von G.hn auf der bestehenden CuDA.

    Daraus habe ich geschlossen das jede Partei ein eigenes Kabel aus dem Keller in die Wohnung hat. Und selbst wenn nicht bieten moderne g.hn2 Geräte das ausklammern der entsprechenden Frequenzen an um DSL/VDSL nicht zu stören.

    Wenn das so störungsfrei geht, dann ist ja gut.

    Warum sollten die anderen beiden Nutzer von DSL jetzt mehr gestört werden, wenn einer weniger am selben Strang kein DSL mehr macht? Selbst ein Giga Bridge kann das nicht "verschlimmer".

    Weil er dann statt DSL G.hn macht. Das könnte das DSL der beiden anderen stören. Insbesondere wenn die beiden anderen Vectoring machen und dann ein Sender hinzukommt, der auf das Vectoring keine Rücksicht nimmt, würde ich da Störungen nicht ausschließen wollen.

    Aber wenn G.hn auf CuDA trotz Ausklammerung aller DSL-Frequenzen immer noch so gut läuft, dann ist ja gut. Meine Erfahrung mit G.hn beschränkt sich auf Coax, weil CuDA dafür weniger geeignet erschien.

    Danke für die Tipps, ich werde mich nach meinem Urlaub in 10 Tagen nochmal mit der Sache befassen. Der Provider reagiert weiter gar nicht, Vermieter hat nun eine Frist von mir bekommen - habe ihm klar gemacht, dass mir ein Schaden entsteht, wenn er nicht für die Infrastruktur sorgt.

    alex_k : Das mit dem Bier ist ein Wunschdenken, die Realität sieht leider anders aus..

    Das paradoxe an der Geschichte ist - er kann das alles ja von der Steuer wieder absetzen und zusätzlich von mir das Entgelt (jährlich 60€) verlangen.. Aber dumm bleibt dumm.

    Ganz ehrlich: einem solchen Vermieter würde ich kein "Geschenk" machen, so dass Du die Verlegung im Haus bezahlst und er dann später von der Glasfaser in die Wohnung den Vorteil zieht.

    Hätte ich mangels Alternativen die Verlegung bezahlt, würde ich dann beim Auszug dem Vermieter das Angebot machen, dass er für die 700 € die Leitung übernehmen kann, andernfalls würde ich die wieder ausbauen lassen und das Geld dafür ausgeben, nur um den zu ärgern. Sollte nämlich bis dahin Kupfer abgeschaltet sein, hat er ein Problem ;)

    Aber realistisch würde ich in Deinem Fall zumindest versuchen, auf g.hn zu setzen. Das hat allerdings das mögliche Risiko, dass das das DSL der anderen beiden Hausbewohner stört, dann liegt das Problem wieder bei Dir. Aber vielleicht geht es ohne Störung, hängt von zu vielem ab, um das vorher zu sagen.

    Dann solltest du so etwas nicht schreiben.
    Nein, eine EU-Verordnung wird nicht grundsätzlich nationales Recht.

    Stimmt, sie wird nicht "nationales Recht". Sie steht grundsätzlich über dem nationalen Recht.

    So wie mit Hessen und der Todesstrafe. Bis vor ein paar Jahren gab es in der hessischen Landesverfassung die Todesstrafe. War ja wohl kaum gültig, obwohl es in einer gültigen Verfassung stand.

    Dazu bedarf es entsprechend Verordnungen und Gesetze, de durch die Landesparlament verabschiedet werden.

    Eben nicht. Link ist schon genannt.

    Es wird nur fast immer so gemacht, weil jedes Land sich noch ein paar individuelle Regelungen hineinschreibt.

    Jeder, der damit zu tun hat, ist gut beraten, wenn er die Verordnungen ab der Gültigkeit der Verordnung einhält, und nicht erst ab der Umsetzung in nationales Recht.

    Kenne da gerade wieder ein paar aktuelle Fälle, die sich dran halten, obwohl das im nationalen Gesetz nicht so seht.

    Wenn, dann bitte den ganzen Gesetzestext posten. Es gibt dort sehr viele weitere Regelungen, z.B. Nichtbeteiligungsklauseln

    ?

    Der Link ist angegeben, kann man alles nachlesen.

    Das ist übrigens kein Gesetzestext, sondern die EU-Verfassung.

    Die Nichtbeteiligungsklauseln betreffen Themengebiete, die *vorab* schon beim EU-Beitritt der Länder vereinbart wurden, dass das beitretende Land für das Thema die Verordnungen nicht übernimmt. Für den Telekommunikationssektor gibt es für die Bundesrepublik Deutschland keine solche *vorab* getroffene Vereinbarung.

    EU-Verordnungen funktionieren nicht nach dem Prinzip "Das gefällt uns nicht, das machen wir dann nicht".

    Verordnungen richten sich an abstrakte Personengruppen und nicht an bestimmbare Adressaten und sind in all ihren Teilen verbindlich.

    Deinen Kommentar von oben "dann bitte den ganzen Gesetzestext posten" gebe ich zurück:

    Der zweite Satz lautet: Hingegen kann ein Beschluss an einen oder mehrere Adressaten gerichtet sein und ist dann nur für diese(n) verbindlich.

    Und damit wird die Bedeutung des Satzes klar.

    Das Wort "verbindlich" sagt aber alles.

    Kleine Preisfrage: Warum haben nicht alle EU-Mitgliedstaten den EURO? Es sind 7 von 27 Staaten.

    Dazu braucht man sich nur die EU-Verordnungen dazu durchzulesen. Darin sind Kriterien für die Teilnahme festgelegt, und somit gilt das nur für die davon erfassten Länder.

    In der EU-Verordnung zur Telekommunikation sind aber keine solchen Kriterien oder Einschränkungen genannt, damit gilt sie für alle und sofort.


    Ich weiß nicht, warum man darüber überhaupt diskutieren muss. Das ist alles eindeutig.

    Seit über 25 Jahren SAT Betrieb. Die Anlage hat sich schon lange amortisiert.

    Hier ebenso. Günstiger geht nicht.

    Vor 25 Jahren gab es auch kein waipu.tv, somit sah die Rechnung anders aus. Wer bereits eine Anlage hat, herzlichen Glückwunsch, hätte ich auch gerne. Ob sich es aber lohnt heute eine einzurichten bin ich mir nicht ganz sicher.

    Ich würde es auch heute wieder so machen.

    In dem waipu Angebot sind aber die privaten im HD auch dabei. Man soll die kosten fair gegenüberstellen.

    Dafür kann ich bei SAT aufnehmen, wiedergeben und soviel und solange ich speichern will ...

    Wie gesagt. Den Privaten schmeiß ich für HD kein Geld hinterher. Schon gar nicht mit den Einschränkungen von HD+

    ... außer bei dem HD+-Mist, aber deshalb nutze ich das auch nicht. Angeblich ginge es sogar bei meinem VU+-Receiver, mit einem Modul HD+ aufzunehmen, aber ich will das gar nicht ausprobieren.

    Andere Private können HD auch ohne diesen HD+ Mist.Wer es nutzt ... Aber ich schmeiße denen kein Geld hinterher. Insbesondere nicht mit den Einschränkungen von HD+

    Bei mir ist es die Werbeverseuchung. Warum soll ich für die Werbemenge auch noch Geld bezahlen.

    Ob das so konform zu §73 Abs. 3 Satz 3 des TKG ist? Wenn Daten einfach vom Provider geändert werden, halte ich die Vorgehensweise mit dem Nachfragen durch die Kunden nicht wirklich vom Gesetz gedeckt.

    Da das nicht der Regelfall ist, sondern wir beispielsweise die (schon vor der der Schaltung geänderten) Daten per Post erhalten haben, würde ich davon ausgehen, dass es sich nicht um einen Verstoß handelt, sondern um einen Einzelfall (Post verloren gegangen oder vom Empfänger übersehen). Bei uns waren es andere Dinge, die nicht auf Anhieb funktioniert hatten.

    Nach meiner Kenntniss nicht so ganz. Es muss ein Gesetz vorhanden sein, dass die Gültigkeit der Verordnung im nationalen Recht erklärt. Wie z.B. beim EnVKG.

    Verordnungen der Europäischen Union | EUR-Lex

    "Verordnungen sind in Artikel 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) definierte Rechtsakte. Sie haben allgemeine Geltung, sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der EU

    ...

    Eine Verordnung ist von ihren Adressaten in vollem Umfang zu befolgen und sie gilt unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Dies bedeutet,

    • dass sie sofort nach ihrem Inkrafttreten in allen Mitgliedstaaten gilt, ohne dass sie in nationales Recht umgesetzt werden muss;
    • dass sie Rechte und Pflichten auf Einzelpersonen übertragen kann, die sich in der Folge vor nationalen Gerichten unmittelbar auf die Verordnung berufen können;
    • dass sich Einzelpersonen in ihren Beziehungen zu anderen Einzelpersonen, den EU-Mitgliedstaaten und den europäischen Behörden auf sie berufen können."


    Es ist aber zulässig, in der nationalen Gesetzgebung zusätzliche bzw strengere Vorgaben oder Einschränkungen zu machen, sofern sie der EU-Verordnung nicht widersprechen, weshalb oft nationale Gesetze erlassen werden.

    Beliebt ist es, aus einen "kann" der EU-Verordnung ein "muss" im nationalen Recht zu machen, Anwendungsbereiche zu erweitern, Strafen für Verstöße festzulegen oder ähnliches.

    Das stimmt leider nicht. Laut EU Verordnung zur Netzneutralität muss es der Provider lediglich ermöglichen, Serverdienste am Anschluss zu ermöglichen. Das geht auch mit einer IPv6 Adresse. Im TKG hat man das nicht übernommen, es kann also sein, dass in Deutschland nichtmal das nötig ist (und etliche Provider handhaben das ja auch so).

    Eine EU-Verordnung entfaltet unmittelbare Rechtskraft, es muss nicht in ein nationales Gesetz übernommen sein, um gültig zu sein.

    "EU-Verordnungen haben gegenüber den nationalen Gesetzen der Mitgliedstaaten einen Anwendungsvorrang."

    Mir fehlt aber jetzt die Zeit und Lust, nachzulesen, was und wie es die EU-Verordnung genau vorgibt, ist nämlich oft genug schwere Kost. Ein weiteres Problem ist, dass man das als Endverbraucher wohl nicht so einfach einklagen kann wie bei einem nationalen Gesetz.

    Dir ist aber hoffentlich klar, dass die 1TR112 eine technische Richtlinie der deutschen Telekom ist und damit für andere Provider mit eigenem Netz gar keine Gültigkeit hat.

    Auch mit der 55xx am Telekom Anschluss funktioniert dieses nicht! Durchforste das Telekomforum. Bei DG habe ich nie geschaut! Oder auch in anderen Foren nie positives gehört. Anbieter anrufen, ID eintragen lassen und gut ist.

    Sag das nicht meiner 5530, sonst stellt die noch ihren Dienst ein. Und ja, sie hat 8.00.

    Ich verstehe so oder so nicht, weshalb man seinen Anbieter eine gefakte ID übertragen will oder sollte. Das brauchen wir doch nicht mehr.

    Sobald die Anbieter es ermöglichen, das z.B. online selber upzudaten, ohne vorher eine halbe Stunde in der Hotline zu hängen und einen Supporter am Telefon zu haben, der gar nicht weiß, was man will, dann hast Du recht.

    Leider ist das derzeit nicht gegeben.

    Ich habe die Angewohnheit, die Funktionsfähigkeit meiner Ersatzgeräte regelmäßig zu prüfen und diese upzudaten, daher hätte ich ansonsten immer mal wieder den Bedarf, das "schnell" mal zu machen.

    Und außerdem lässt meine 5530 es nicht zu, ohne vollständigen Reset den Wert auf den ursprünglichen Wert einzustellen.


    Bei der Neuprovisionierung geht das bei der Telekom online. Warum nicht bei einer Änderung?

    Die 7520 v1 (die mit den Stummelantennen-Flossen) laesst sich auch mit etwas Einsatz mit OpenWrt bespielen, dann laufen alle 4 LAN Ports mit 1-Gigabit/Sekunde...

    Allerdings dann ohne DECT. Aber ja, ein günstiges Einstiegsmodell für OpenWRT.

    Ich betreue eine 7520 v1 (wobei ich sie als A kenne), die nur als WLAN-Repeater läuft, und die Wahl war da auf die 7520 gefallen, weil günstig zu bekommen (billiger als Fritzrepeater) und wenn der Bedarf oder Support entfallen sollte immer noch OpenWRT geht ;)

    Den Bedarf wurde vom TE nicht eingebracht. ... Aber die Sache mit telefonieren per Festnetz ist extrem stark rückläufig. Wir sind Ü65, aber "telefoniert" wird fast nur noch per WhatsApp und Co. Manchmal per Mobilfunk-Anbieter.

    Richtig, aber andere nehmen das immer noch als so selbstverständlich, dass sie es nicht extra erwähnen. Daher wollte ich sicherheitshalber darauf hinweisen.

    Ich betreibe bei mir auch noch meine alte FB (7490) nur für DECT hinter meinem Router

    Dito. Aber bei mir hinter einer OpenWRT-Kiste, die wiederum hinter einer 5530 hängt. Sicher ist sicher ;)

    Und jetzt frage bitte keiner, warum so kompliziert. Hat Gründe ;)

    Dein DSL Router muss ja sehr betagt sein, wenn er nur einmal GB LAN hat. Heute haben alle Home-Router auf allen Ports 1 GB.

    Nicht bei 1&1, die kastrieren die 7530 künstlich (und nennen sie dann 7520), damit 2 der Ports nur 100 MBit können.

    Auf das alte Modell kann man mit Tricks die Firmware der 7530 aufspielen und hat dann wieder 4 GBit-Ports (ist aber von automatischen Updates ausgeschlossen), beim neuen Modell geht das nicht mehr.


    Edit: Klarstellung zu 7520

    Wenn FRITZ!Boxen "vermesht" werden, dann bestimmt der Mesh-Master. Schaltest Du bei diesem, üblicherweise im Keller am Anschluss befindlichen, das WLAN ab, dann beendet sich das WLAN augenblicklich an allen anderen im AVM Mesh befindlichen FRITZ!Boxen.

    Dieses Verhalten ist ein großer Mangel an der AVM Technologie!

    Leider können FRITZ!Repeater kein AVM Mesh-Master sein. Das wurde zwar Anfang des Jahres bei einem 3000AX Repeater auf einer Messe angeteasert, ist jedoch bisher nicht von AVM umgesetzt worden.

    Das ist zwar in der Tat ein Manko, aber sie müssen ja nicht im Mesh laufen. Wenn er nur nur WLAN an einer Stelle braucht und damit alles ausleuchtet, braucht man kein Mesh. Ansonsten hatte ich von zweiter Fritzbox oder Repeater geschrieben, nicht Fritz-Repeater ;) Eine zweite vollwertige Fritzbox statt Repeater kann angebracht sein, wenn man die DECT-Funktion nutzen will und das vom Keller auch nicht reicht.

    Ich würde einen Anbieter nehmen, bei dem du mehrere WLAN-AP gut verwalten kannst.
    ARUBA(HP)/UNIFI*/NETGEAR/D-LINK.

    Netgear und D-Link sind jetzt nicht gerade durch ihre Updatepolitik aufgefallen.


    Einen reinen Router/FW in den Keller neben den Switch und 3 oder 4 AP im Haus und außen verteilen. Vorteilhaft ist es, sie auch gleich per PoE vom Switch aus zu versorgen. Ein Haus hat erfahrungsgemäß zu viele Ecken und Kanten. Da ist es besser, viele kleine AP sich einzurichten. Es gibt dann bei allen Anbieter auch welche, bei denen du einen Ein- und Ausgang hast. Ich fand AVM gerade im Bereich WLAN noch nie so überzeugend.

    Außerdem hat man weniger Kabel und die Teile sehen meist in Weiß recht unauffällig aus, das freut denjenigen, der für Design-Fragen zuständig ist. ;) *Bei UNIFI lassen sich die Abdeckungen auch Lackieren oder haben schon div. Materialoptiken. Erhöht die Akzeptanz. :love:

    Das ist richtig, hilft aber nicht, wenn man die DECT-Funktion der Fritzbox benötigt, dann gibt es keine Alternative mehr, wenn man nicht getrennte Geräte nutzen will. Daher ist es immer die Frage, was man braucht.

    Und nach getrennten Geräten oder mehreren AP klang das mit dem Wunschplatz jetzt nicht gerade.

    Danke für die Antworten!

    Es geht mir darum, dass am Wunschaufstellort des Routers nur ein Ethernet-Anschluss verfügbar ist (Homeway Verkabelung, keine Leerrohre), der für WAN belegt würde. Daher die Idee WAN gleich per Glasfaser hinzuführen und das bestehende Ethernet für den Rückkanal zum Switch im Keller zu nutzen.

    Die heutige Fritzbox steht woanders im Haus und da ist die Ausleuchtung nicht so gut (aber 2x LAN dort :))

    Das Modem habe ich schon einige Zeit, das Vigor ist bei mir deutlich stabiler in der Verbindung als die 7590.

    Dann hätte ich aber eher eine einfachere Fritzbox (z.B. 5530/7530 mit Provider-ONT) als Router in den Keller gestellt und je nach Bedarf eine zweite Fritzbox oder einen WLAN-Repeater an den Wunschort gestellt und per vorhandener Ethernetverkabelung mit den Router verbunden. Bei dem Router im Keller kann dann auch WLAN ganz abgeschaltet werden.

    Was mir hier eher aufstößt ist die Tatsache, dass der Anschluss im Juli 2023 aktiviert wurde und vermutlich (darüber wurde leider nichts gesagt) eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren hat, DNS:NET somit eigentlich erst im Juli 2025 die Preise erhöhen oder den Vertrag kündigen dürfte.

    In den AGB stehen zwar vermutlich Preiserhöhungsklausen, aber ob diese in diesen Fall überhaupt greifen, ist leider noch offen. Eigentlich sind diese im Gesetz für solche Dinge wie die Erhöhung der Mehrwertsteuer gedacht, aber die Provider argumentieren hier mit gestiegenen Stromkosten.

    Weiß zufällig jemand, ob es zum ähnlichen Vorgehen von Vodafone in 2023 schon gerichtliche Entscheidungen gibt, ob das überhaupt zulässig war? Ich habe auf die Schnelle noch nichts gefunden, scheint also noch zu laufen. Die Mindestvertragslaufzeit gilt ja normalerweise für beide Seiten, als Kunde kann ich ja auch nicht sagen, dass mein Gehalt gesunken ist und ich deshalb vorzeitig kündigen möchte.


    Hilft dem Originalposter natürlich im Moment nicht weiter.