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  1. Glasfaserforum.de - Das Informations- und Hilfeforum rund um das Glasfaser-Internet.
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Beiträge von frank_m

  • Aufdringliche Anrufe der DG mit Aufforderung einer Vertragsumstellung

    • frank_m
    • 8. August 2023 um 13:03
    Zitat von mbo77

    Hast du nicht selbst auf die Mischkalkulation der Provider hingewiesen?

    Handwerker vs Büroarbeiter?

    Genau. Mischkaluklation. Funktioniert, solange alle sich an die Regeln halten.

    Zitat von mbo77

    Und da sehe ich die Spreizung im Nutzungsverhalten noch viel deutlicher. Das Nagelstudio, was eine Leitung für Telefonate braucht und ein bisschen Email abruft vs ein halbes Call-Center mit 10 Mann dauertelefonieren lassen.

    Genau, sehe ich auch so. Die Frage: Das Nagelstudio darf also einen PK Vertrag nutzen, das Callcenter nicht? Auch nicht, wenn der Besitzer des Callcenters oft genug Videos streamt, so dass sein Anschluss überwiegend privat genutzt wird?

    Zitat von kingpin42

    GK Traffic ist so gut wie zu vernachlässigen. Der Großteil unseres Traffics wird von PK in den Abendstunden verursacht.

    Wahrscheinlich habt ihr auch deutlich mehr PK als GK Verträge, oder? Wie ist das Verhältnis pro Vertrag zueinander? Wie viele Daten erzeugen einzelne PK Verträge, wie viele GK Verträge? So grob von Minimal bis Maximal? Wäre mal interessant in dem Zusammenhang.

    Zitat von mbo77

    Ich sehe hier deutlich mehr Rechtssicherheit, wenn der Anschluss offenbar in gewerblichen Räumen aufgebaut wird.

    So einfach ist es leider nicht immer. Vor allem nicht, wenn es eine geschäftliche Adresse gibt und an der Privatadresse nur in Teilzeit gearbeitet wird.

  • Aufdringliche Anrufe der DG mit Aufforderung einer Vertragsumstellung

    • frank_m
    • 8. August 2023 um 10:45
    Zitat von alfalfa

    Durchschnitt und übertragenes Volumen kannst du vergessen.

    Burstable billing - Wikipedia

    Ok, man kauft eine Bandbreite und kann die für gewisse (kurze) Zeiträume überschreiten. Dein Argument ist, da die Bandbreite hauptsächlich abends beim Netflix gucken konsumiert wird, ist das bisschen Büroarbeit tagsüber mit abgedeckt. Ok. Was ist mit Büroarbeit abends parallel zu den Burst-Zeiten? Du willst den Kunden also vorschreiben, wann sie Büroarbeiten zu erledigen haben, damit es ins Bandbreitenkonzept passt? Weil das musst du ja tun, damit es nicht teurer wird.

    Zitat von alfalfa

    Es ist mir ehrlich wurscht, ob dir die BGB Definition passt oder zu schwammig ist. Die DG hat sie selbst gewählt.

    Was ich denke, ist egal. Die DG musst du überzeugen. Und die scheinen es ja anders auszulegen.

    Zitat von alfalfa

    Die BGB Definition von Verbraucher schließt ausdrücklich ein, dass jemand mit einem Rechtsgeschäft auch gewerbliche Zwecke verfolgt.

    Wo steht das? Diese Behauptung steht völlig unbewiesen im Raum. Ich hab eine Beurteilung rausgesucht, wo es anders ausgelegt wird. Bitte, jetzt bist du dran. Ansonsten können wir das unter "Heiße Luft" verbuchen.

    Zitat von alfalfa

    Du hast selbst gesagt, das Gegenteil von privat ist geschäftlich, und geschäftlich ist Homeoffice auch wenn es nicht gewerblich ist.

    Das BGH sagt das Gegenteil. Da hilft dir die Differenzierung von gewerblich und geschäftlich auch nicht weiter.

    Zitat von alfalfa

    Ich habe mal eine Frage: Wer von denen, die es anscheinend irgendwie OK finden, dass die DG Kunden in Geschäftskundentarife drängt, hält die Geschäftskundenpreise für die gebotene Leistung auch nur für annähernd akzeptabel?

    Ich nicht. Bei den anderen Anbietern aber auch nicht. Wenn ich sehe, was man für Business-DSL Zugänge zahlt, finde ich das auch zu teuer. Aber darum geht es nicht. Wenn du auf der Autobahn fahren willst, darfst du dir kein Fahrrad kaufen. Ich muss leider aufgrund vertraglicher, regulatorischer und gesetzlicher Vorgaben Dinge tun, die mir nicht passen. Gewerbliche Nutzung ist in Privatkundentarifen ausgeschlossen.

  • Aufdringliche Anrufe der DG mit Aufforderung einer Vertragsumstellung

    • frank_m
    • 8. August 2023 um 08:50
    Zitat von alfalfa

    Das ist nicht, wie Provider abrechnen, aber wenn man man nicht verstehen will, versteht man halt nicht.

    Wie wird denn abgerechnet? Bei der Telekom war es früher so, dass man Geschwindigkeitsklassen kaufen konnte, z.B. als Reseller. Anschlüsse mit z.B. 100 kBit/s mittlerer Datenrate im Monatsmittel oder 500 kBit/s. Je schneller, desto teurer. Zusätzliches Volumen kostet Geld. Wie ist es heute? So war es definitiv, als Netcologne anfing, die letzte Meile von der Telekom für eigene Anschlüsse zu beziehen. Mehr Daten kosteten mehr Geld. Und nicht einfach sagen "du verstehst es nicht". Dann erkläre es konkret, wie es heute läuft.

    Zitat von alfalfa

    Die Grenze ist, wo die gewerbliche Nutzung die nicht-gewerbliche Nutzung überwiegt. Steht in der Definition.

    Siehst du, und damit hab ich ein Problem, denn das ist nicht objektivierbar.

    Was ist ok? 49% gewerblich, 51% privat? 40:60? 10:90?

    Bei einer 5-köpfigen Familie, die jede Woche Youtube und Netflix leersaugen, kriegt man vermutlich auch das 20-köpfige Kleinunternehmen noch mit durch, aber beim Bewohner eines Single-Haushalts, der überwiegend Online-Games zockt, wirds nach einigen dienstlichen E-Mails pro Woche schon eng. Das private Surfverhalten entscheidet darüber, was dienstlich ok ist? Schnell noch ein paar Dummy-Downloads, dann reichts noch für ne zusätzliche Video-Konferenz?

    Du merkst, wo die Formulierung "überwiegend" hinführt. Und eine Definition davon hab ich noch nicht gesehen. Es ist deine laienhafte Interpretation des Gesetzestextes. Vielleicht mag der rechtliche Kontext des von mir zitierten Anwalts nicht zu 100% passen, aber Fakt ist, dass dort privat und geschäftlich strikt getrennt wurde. Was lässt euch vermuten, dass es hier anders ist? Erkläre es bitte nachvollziehbar, am besten anhand von Referenzdokumenten, so wie meine zitierte Seite, aber dann passend zum Kontext, wenn euch die Seite nicht passt. Einfach nur sagen "stimmt nicht" ohne Gegenbeweis ist ganz dünnes Wasser.

    Zitat von alfalfa

    Also dann kein Homeoffice mit den aktuellen AGB.

    Falsch, siehe das oben zitierte BGH Urteil. Homeoffice ist keine gewerbliche Tätigkeit. Tatsachen zu ignorieren, macht es nicht besser.

  • Aufdringliche Anrufe der DG mit Aufforderung einer Vertragsumstellung

    • frank_m
    • 7. August 2023 um 19:30
    Zitat von alfalfa

    Das schließt nach ausdrücklich genannter Definition nicht aus, dass das Rechtsgeschäft auch gewerblichen Zwecken dient. Du bist echt ein unmöglicher Diskutant, wenn dir was nicht passt.

    Ich hab da nur die Einschätzung eines Anwalts kopiert. Das war nicht meine Interpretation, sondern die eines Juristen.

    Zitat von alfalfa

    Die Statistik hast du gesehen und ignoriert.

    Nein, ich hab sie nicht ignoriert, ich bin mehrfach drauf eingegangen. Unterstelle mir nicht permanent Dinge, die nachweislich falsch sind.

    Ich denke nur, dass du die Statistik falsch auslegst. Die gewerblich entstehenden Datenmengen sind unabhängig vom Freizeitkonsum der Erwerbstätigen. Es fallen zusätzlich gewerbliche Daten an, die dann auch Kosten erzeugen. Und das ist in Privatkundentarifen nicht erwünscht.

    Zitat von alfalfa

    Ob du's glaubst oder nicht: Provider rechnen nicht nach übertragenen Gigabytes ab.

    Die Diskussionen um das Telekom Peering Verhalten und die Kosten z.B. am DE-CIX zeigen, dass die Aussage so pauschal nicht stimmt. Daten zu übertragen kostet Geld - Infrastruktur, Energie, Peering. Ob das am Ende in GB oder anders abgerechnet wird, oder ob sie durch notwendige Investitionen des Providers abgedeckt sind, spielt eine untergeordnete Rolle.

    Zitat von alfalfa

    Insbesondere geht es hier nicht um ein Büro, in dem 20 gelangweilte Schreibtischtäter die Leitung zum Glühen bringen. Das wäre auch bisher schon von der "nur Verbraucher" Regel ausgeschlossen.

    Genau davon rede ich doch die ganze Zeit. Und wieder die Frage: Wo ist die Grenze?

    Zitat von alfalfa

    Es geht um die, die den Anschluss als Verbraucher im Sinne des BGB nutzen. Das sind per Definition Kunden, deren geschäftliche Nutzung die private Nutzung nicht übersteigt.

    Woher kommt die Definition? Was ist denn im Sinne des BGB? Ich zitiere noch mal den Anwalt von oben "Es darf sich also gerade nicht um ein Rechtsgeschäft handeln, dessen Zweck einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzuordnen ist." Das schließt die gewerbliche Nutzung kategorisch aus, und nicht nur "überwiegend".

    Zitat von alfalfa

    Wie man dann auf die Idee kommen kann, diese Nutzer wären eine besondere Belastung für das Netz, die einen zwei- bis dreifachen Preis rechtfertigt, kann ich mir nur noch mit Borniertheit erklären.

    Da sehen wir halt wieder den Unterschied zwischen Ingenieur und Jurist. Der Ingenieur denkt lösungsorientiert, da fällt die Netzauslastung tagsüber nichts ins Gewicht. Der Jurist denkt problemorientiert, und da ist gewerbliche Nutzung gewerbliche Nutzung unabhängig von der Tageszeit und der Datenmenge.

    Zitat von alfalfa

    Der Witz ist ja, dass die DG offenbar meint, damit irgendwas klarer festzulegen. Aber was heißt "privat"? Ist das Gegenteil von privat geschäftlich, im Sinne von "Privatkunden oder Geschäftskunden"?

    Hab ich anfänglich auch gedacht, um ehrlich zu sein. Aber wenn man sich u.a. die Seite des Anwalts ansieht, die ich oben verlinkt habe, dann wird schnell klar: "Privat" ist das Gegenteil von "geschäftlich". Zumindest auf der Seite ist es relativ klar.

  • Aufdringliche Anrufe der DG mit Aufforderung einer Vertragsumstellung

    • frank_m
    • 7. August 2023 um 16:42
    Zitat von alfalfa

    Wenn wir uns nicht darauf einigen können, dass allem Anschein nach kein Vertragsverstoß vorliegt, brauchen wir nicht weiterzudiskutieren.

    Ich beziehe das gar nicht so sehr auf diesen konkreten Fall, sondern eher im Allgemeinen. Gewerbliche Nutzung an Privatkundenanschlüssen wird durch die aktuellen AGB jedenfalls ausgeschlossen. Punkt.

    Ich kenne den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im vorliegenden Fall und die damit gültigen AGBs nicht, und kann folglich im konkreten Fall nicht beurteilen, ob ein Verstoß vorliegt. Das ist dann möglicherweise am Ende auch Sache eines Gerichts, das final zu beurteilen.

    Zitat von alfalfa

    Es ist außerdem offensichtlich, dass die DG die AGB geändert hat, um eine völlig normale und bisher zulässige Doppelnutzung durch den Anschlussnehmer auszuschließen

    Wie kommst du zu dem Schluss, dass die Doppelnutzung bislang zulässig war? Deine Interpretation von "Verbraucher"? Aufgrund des Wörtchens "überwiegend" in §13 BGB? Hmm.

    Bin ich Verbraucher oder doch Unternehmer? – ein Leitfaden zur Abgrenzung zwischen § 13 BGB und § 14 BGB
    www.it-recht-kanzlei.de
    Zitat

    Verbrauchergeschäfte sind Privatgeschäfte. Es darf sich also gerade nicht um ein Rechtsgeschäft handeln, dessen Zweck einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzuordnen ist.

    Vielleicht war es nicht ganz so zulässig, wie du gedacht hast? Aber das müssen final die Juristen entscheiden.

    Zitat von alfalfa

    ... die klar nicht als Vielnutzer einzustufen sind.

    Wie gesagt, im Einzelfall mag das zutreffen. Für die gewerbliche Nutzung im Allgemeinen sicher nicht.

    Zitat von alfalfa

    Die Netzauslastung ist sicher kein Grund.

    Darüber kann man sehr lange streiten. Ich sehe das so, dass eine zusätzliche gewerbliche Nutzung, die neben der ebenfalls vorhandenen privaten Nutzung anfällt, durchaus einen signifikanten Anteil an der Auslastung des Anschlusses haben kann, und damit eine deutlich intensivere Nutzung zur Folge hat. Und es geht hier nicht um den konkreten Einzelfall, sondern im Allgemeinen gesprochen. Durch deinen Vergleich mit der Datennutzung nach Feierabend verzerrst du das Bild gewaltig, einfach durch die schiere Anzahl an Nutzern, die tagsüber während der Arbeit keine Daten erzeugen.

    Zitat von alfalfa

    Ich hoffe wir können uns darauf verständigen, dass ein Wechsel zu einem anderen Provider zu empfehlen und auch im Sinne der DG und der anderen DG-Kunden ist,

    In diesem Fall mag das so sein. Pauschal würde ich dem aber nicht zustimmen. Und auch die anderen Provider lassen eine unzulässige Nutzung des Anschlusses nicht zu.

  • Aufdringliche Anrufe der DG mit Aufforderung einer Vertragsumstellung

    • frank_m
    • 7. August 2023 um 15:02
    Zitat von alfalfa

    Die Statistik zeigt deutlich, dass die Intensität der Netznutzung zu Geschäftszeiten niedriger ist als außerhalb der Geschäftszeiten.

    Wie gesagt, das Bild wird massiv durch produzierendes Gewerbe, Handwerker etc. verfälscht, die während ihrer Arbeit keinen Datenverkehr erzeugen. Dafür erzeugen ihre Kollegen auf den Büroarbeitsplätzen umso mehr, und über die reden wir hier.

    Zitat von alfalfa

    Nichts, was ein einzelner Therapeut im Internet macht, rechtfertigt einen Internetanschlusspreis von knapp 100€ im Monat.

    Das mag sein. Hab ich ja auch von Anfang an so gesagt. Aber es steht ja jedem frei, das für sein Gewerbe passende Angebot auszusuchen. Ob das dann im Zweifel finanziell attraktiv ist, neben dem privaten Anschluss noch einen Gewerbeanschluss für zu Hause zu finanzieren, sei dahingestellt (zumal es ja für die eigentliche Praxis einen zweiten Gewerbeanschluss geben muss). Aber das Argument rechtfertigt jedenfalls keinen Vertragsverstoß, bei welchem Anbieter auch immer.

    Zitat von alfalfa

    Sie hat immerhin die AGB geändert, um die gewerbliche Mitnutzung von überwiegend privat genutzten Anschlüssen unterbinden zu können.

    Und dafür wird es einen Grund geben, und der ist mit Sicherheit nicht nur Gier, denn alle anderen waren diesbezüglich schneller.

    Zitat von alpha_zulu

    Es ging nicht um den Bedarf, sondern um eine Möglichkeit, weshalb DG eine geschäftliche Nutzung vermuten könnte.

    Da gibt es sicher auch legale Wege, dass die DG herausfindet, wenn jemand gewerblich an seinem Privatkundenanschluss unterwegs ist. Und sei es nur, weil sich der Kunde an der Service Hotline verplappert hat. Aber oben klang mal durch, dass die DG ja offensichtlich nicht so genau darauf achtet, mit wem sie ihre Verträge abschließt und deshalb am Ende selber schuld ist, wenn jemand den Privatanschluss gewerblich nutzt. Und da fände ich ein "vorsorgliches Durchleuchten" des Kunden auf potentiellen Missbrauch nicht akzeptabel, um sowas zu verhindern. Umgekehrt kann man aber vom Kunden erwarten, dass er einen Vertrag abschließt, den er auch einhalten kann.

  • Aufdringliche Anrufe der DG mit Aufforderung einer Vertragsumstellung

    • frank_m
    • 7. August 2023 um 13:58
    Zitat von alfalfa

    Wann ist die höchste Last im Netz? Wenn die Geschäftskunden längst zu Hause sind und die Privatkunden ins Netz gehen, abends um 20 Uhr: https://de-cix.net/en/locations/frankfurt/statistics

    Nachtrag: Es soll auch noch Berufstätige geben, die bei Ihrer Arbeit keinen großen Internet Traffic erzeugen, das erklärt die Diskrepanz. Aber gerade die, über die wir hier reden, die den Tag am Schreibtisch verbringen, tun das sehr wohl, und erzeugen damit auch Kosten.

  • Aufdringliche Anrufe der DG mit Aufforderung einer Vertragsumstellung

    • frank_m
    • 7. August 2023 um 13:42
    Zitat von alfalfa

    Weil ich keinen einzigen DSL-Kunden kenne, der vom Provider genötigt wird, einen dreimal so teuren Anschluss zu buchen

    Das Vodafone Forum ist voll davon, Mobilfunkanbieter machen es sehr intensiv.

    Zitat von alfalfa

    Dabei rechnen nicht mal Provider untereinander so ab, und die verkaufen die Leistung tatsächlich weiter.

    Eben. Der zusätzliche Traffic oder die Telefonate verursachen also unmittelbar Kosten für den Provider, das ist das beste Argument gegen deine Position.

    Zitat von alfalfa

    Ich betone nochmal, dass es nicht um die Intensität der Nutzung geht.

    Oh doch, genau darum geht es. Denn du scheinst die gewerbliche Nutzung auf ein oder zwei Telefonate zu reduzieren, die jemand zufällig von zu Hause aus führt, weil er gerade da ist. Aber es geht hier auch um kleine Unternehmen mit 5 - 20 Mitarbeitern, die von der Kapazität her problemlos auf so einem Anschluss arbeiten können, für den Einzelanschluss dann aber sehr wohl eine signifikante Mehrbelastung darstellen.

    Zum wiederholten Male die Frage: Wo ist die Grenze? Und da du mir Providernähe unterstellst: Ich als Privatkunde will nicht, dass meine Tarife teurer werden, weil sich die Gewerbe-Maden auf meine Kosten die Businesstarife sparen.

    Zitat von alfalfa

    Deswegen passt die Spritpreisanalogie sehr wohl: Der Provider hat keine höheren Kosten.

    Doch, hat er, hast du ja selber hergeleitet.

  • Aufdringliche Anrufe der DG mit Aufforderung einer Vertragsumstellung

    • frank_m
    • 7. August 2023 um 13:12
    Zitat von alfalfa

    Alleine diese Unterscheidung würde schon bedeuten, dass die private Nutzung überwiegt, also die auch stattfindende nicht überwiegende gewerbliche Nutzung keinen höheren Preis rechtfertigen kann.

    Was überwiegt oder nicht, ist doch völlig egal. Fakt ist, dass es zusätzliche Aufwände sind, die im Rahmen der pauschal abgegoltenen Flatrates anfallen. Warum wird bei Glasfaser jetzt plötzlich verteufelt, was bei DSL und Mobilfunk seit Jahren Praxis ist? Da ist es in Ordnung, und hier nicht? Und die Argumente für die Business-Verträge sind technologieunabhängig immer die gleichen.

    Du scheinst dich sehr an dieser Formulierung "rein private Nutzung" aufzuhängen und verlierst dabei den Gesamtzusammenhang aus den Augen, um den es bei der Vertragsgestaltung eigentlich geht.

    Zitat von alfalfa

    Der DG geht es offensichtlich darum, Kunden in Verträge zu drängen, die gemessen am Bedarf und an der Nutzung völlig überteuert sind.

    Und deshalb schrieb ich ja, dass man das nicht machen muss. Man kann wechseln, man könnte sich auch einen Business-Anschluss bei einem anderen Anbieter zusätzlich holen und dann den Glasfaseranschluss rein privat nutzen. Oder ein Handy, wenns nur um Telefonate geht.

    Zitat von alfalfa

    Das sind keine Intensivnutzer.

    Wieder die Frage: Wo willst du die Grenze ziehen? Was ist noch in Ordnung, was nicht mehr? Quantifiziere es doch mal.

    Zitat von alfalfa

    Sprit zum doppelten Preis, weil man damit zur Arbeit fährt und keine nicht bekloppte Tanke in der Nähe ist.

    Um in dem Kontext zu bleiben: Es geht nicht um die Fahrten zur Arbeit, es geht um die Dienstreisen.

    Mach doch mal mit der Tanke deines Vertrauens einen Vertrag: Flatrate Sprit für dein Familien-Auto. Ihr analysiert dein aktuelles monatliches Fahrverhalten, und in Abhängigkeit vom Rohölpreis zahlst du einen festen Betrag und kannst dafür tanken so oft du willst. Nach nem halben Jahr teilst du deiner Tanke mit, dass du einen neuen Job hast: Nicht mehr Verkäufer im Laden 3 km von zu Hause weg, sondern selbständiger Paketzusteller, und selbstverständlich erwartest du nun, dass die Sprit-Flatrate auch für die gewerblichen Fahrten gilt. Was wird dir dein Tankwart da wohl erzählen?

  • Aufdringliche Anrufe der DG mit Aufforderung einer Vertragsumstellung

    • frank_m
    • 7. August 2023 um 11:46
    Zitat von alfalfa

    Meinst du nicht, dass die Tankstelle auch ein berechtigtes Interesse daran hat, mehr Geld einzunehmen?

    Klar. Sie verdienen ja auch mehr an Geschäftskunden. Das ist auch ok.

    Denn der Spritverbrauch ist nutzungsabhängig. Wenn ich (dienstlich) mehr fahre, muss ich auch mehr davon kaufen. Der Internetanschluss wird über Flatrates pauschal abgerechnet. Da ist der entscheidende Unterschied.

    Die Nutzung gewerblicher Anschlüsse ist im statistischen Mittel deutlich intensiver, als die eines Privatanschlusses, das wird niemand ernsthaft bestreiten (Ausnahmen wie im vorliegenden Fall bestätigen die Regel). Hier leben also die Gewerbekunden auf Kosten der Privatkunden, denn den Flatrates liegt eine Mischkalkulation zugrunde. Auch das wird niemand ersthaft bestreiten.

    Anders sähe es aus, wenn du für jedes MB und für jede Telefonminute bezahlst. Dann wäre es tatsächlich egal, ob du den Anschluss dienstlich oder privat nutzt, denn das MB oder die Minute kostet nicht mehr, egal ob sie dienstlich oder privat genutzt wird.

  • Aufdringliche Anrufe der DG mit Aufforderung einer Vertragsumstellung

    • frank_m
    • 7. August 2023 um 10:43
    Zitat von alfalfa

    Tankst du zweimal teureren Sprit, wenn du damit zur Arbeit fährst? Oder nur, wenn du ein Taxi betankst? Oder gar nicht, weil es die Tankstelle nichts angeht, was du mit dem Produkt machst?

    Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Den Sprit darf ich gewerblich nutzen, während die Provider ein berechtigtes Interesse haben, gewerbliche Nutzung am privaten Anschluss zu unterbinden. Das macht nicht nur die DG so, sondern auch alle anderen, und die Gründe dafür sind klar. Und auch alle anderen unterbinden jegliche gewerbliche Nutzung, und nicht nach dem Motto "ein paar Telefonate für die eigene Praxis gehen schon noch".

    Das mag im vorliegenden Fall übertrieben wirken, da die private Nutzung den Anschluss erheblich mehr fordert, als die gewerbliche, aber wo willst du die Grenze ziehen? Bis wo ist gewerbliche Nutzung ok, ab wann nicht mehr?

    Ich weiß, was du denkst, mir als Ingenieur ist diese stark problemorientierte Denkweise auch zuwider. Unsereiner denkt halt immer lösungsorientiert, das bisschen telefonieren geht doch im Rauschen unter. Der Jurist denkt halt genau andersherum. Leider werden Verträge von Juristen gestaltet, nicht von Ingenieuren.

  • Aufdringliche Anrufe der DG mit Aufforderung einer Vertragsumstellung

    • frank_m
    • 7. August 2023 um 10:04
    Zitat von alfalfa

    Aber hier geht es ja auch darum, was sich die DG wünscht, und einige sind der Ansicht, dass man sich danach richten soll.

    Nein, so meine ich das nicht. Aber in diesem Fall reden wir nicht über eBay Kleinanzeigen, sondern über eine freiberufliche Tätigkeit, die teilweise zu Hause ausgeführt wird. Da sind wir auch gemäß aktueller Rechtsprechung definitiv nicht mehr im privaten Bereich.

    Ansonsten stimme ich zu, die Formulierung lässt Interpretationsspielraum. Ob der nun zum Vorteil oder Nachteil des Kunden ist, kommt vermutlich auf den Einzelfall an. Ich hab aber auch noch nie davon gehört, dass die DG diesbezüglich Druck auf die Kunden aufgebaut hätte, wenn es keinen Grund dazu gab. Auch hier stellte sich ja auf Nachfrage plötzlich heraus, dass es da eine gewerbliche Nutzung gibt.

    Aber wie dem auch sei, im Zweifel flattert einem halt die Kündigung ins Haus. Dann kommt es auf die verfügbaren Alternativen an, ob man am Ende nicht doch den Geschäftskundentarif nimmt.

  • Aufdringliche Anrufe der DG mit Aufforderung einer Vertragsumstellung

    • frank_m
    • 7. August 2023 um 09:39

    Eigentlich ist es so, dass sich im Homeoffice der Arbeitgeber um den Internetanschluss kümmern muss.

    Aber trotzdem wird zwischen Home Office und freiberuflicher/gewerblicher Tätigkeit unterschieden. Siehe BGH Urteil von 2009. Entscheidend ist, ob die berufliche Tätigkeit nach außen in Erscheinung tritt. Demnach sind "Computerarbeit/Telefonarbeit eines Angestellten" keine gewerbliche Nutzung, "sämtliche gewerbliche Tätigkeiten, die nach außen in Erscheinung treten" hingegen schon. Bei einer eigenen Physiotherapiepraxis dürfte letzteres der Fall sein.

  • Aufdringliche Anrufe der DG mit Aufforderung einer Vertragsumstellung

    • frank_m
    • 7. August 2023 um 08:43
    Zitat von alfalfa

    Richtig ist, dass er anscheinend nichts arglistig verschwiegen hat und die Formulierung "kommen nur Verbraucher in Betracht" nicht ausschließt, dass der Anschluss gewerblich genutzt wird.

    Aber die Formulierung "5.4 Privatkundentarife werden, soweit nichts anders ausdrücklich vereinbart wird, ausschließlich für eine private Nutzung gewährt." ist da doch sehr deutlich, finde ich. Dazu gehören im Zweifel auch einige dienstliche Anrufe zu Hause. Und wenn - wie oben steht - aus der Webseite bereits hervorgeht, dass phasenweise von zu Hause aus gearbeitet wird, dann werden die Argumente langsam dünn.

  • Aufdringliche Anrufe der DG mit Aufforderung einer Vertragsumstellung

    • frank_m
    • 6. August 2023 um 20:53

    Ist es da die Plicht des Providers, seinen Kunden zu durchleuchten, bevor er einen Vertrag mit ihm zulässt? Ein solches Gebahren fände ich unangemessen, ggf. sogar sittenwidrig. Woher soll der Provider dann vom Gewerbe wissen, wenn der Kunde es arglistig verschweigt?

    Ist es nicht eher die Pflicht des Kunden, den Vertrag abzuschließen, den er auch erfüllen kann? Immerhin ist aus den AGB ja vorher abzulesen, was mal Vertragsbestandteil wird.

    Richtig ist, man muss den Vertrag nicht abschließen, wenn einem die AGBs nicht passen. Richtig ist aber auch, dass der Provider den Vertrag kündigen kann, wenn er eine Verletzung des Vertragspartners feststellt.

  • Aufdringliche Anrufe der DG mit Aufforderung einer Vertragsumstellung

    • frank_m
    • 6. August 2023 um 20:10

    Wenn er sich an die AGB hält ja. Und wenn die DG ihm auf die Schliche kommt, dann bleibt nichts anderes. Andernfalls riskiert man die Kündigung und steht ohne Internet da.

  • Netzbetreiber wollen freien Glasfaser-Router verbieten

    • frank_m
    • 6. August 2023 um 18:05
    Zitat von Schnurz

    Es funktioniert ja bei diversen Providern.

    Es funktioniert eben nicht. Das ist doch das, was ich die ganze Zeit schreibe. Du hast die Wahl zwischen 2 Endgeräten: Provider ONT oder Fritzbox. Das wars. Wo bitte schön ist das Endgerätefreiheit? Das hat nichts mit der Erfüllung des TKGs zu tun.

  • Aufdringliche Anrufe der DG mit Aufforderung einer Vertragsumstellung

    • frank_m
    • 6. August 2023 um 18:04

    Freiberufler sind im Sinne der Internetverträge auch Gewerbetreibende. Und unter den Randbedingungen ist die Sache vertraglich dann auch wohl klar, denke ich. Da spielt es auch keine Rolle, ob die Kiddies deutlich mehr Datenverkehr erzeugen, als das Gewerbe. Wie die DG an die Infos gekommen ist, ist ja auch nachvollziehbar.


    Da wirst du wohl in den sauren Apfel beißen müssen ...

  • Netzbetreiber wollen freien Glasfaser-Router verbieten

    • frank_m
    • 6. August 2023 um 16:53
    Zitat von Schnurz

    Lass die Provider lieber einen vernbünftigen Prozess zur identifizierung des kundeneigenen ONT entwickeln. Meinetwegen mit einer Normierung wenn die Definition des Standards es derzeit nicht hergibt.

    Was dann aber für die nächsten 5 Jahre bedeutet: keine Endgerätefreiheit. Darüber muss man sich klar sein.

    Allerdings ist die Alternative, dass es die Endgerätefreiheit nie gibt. Auch das sollte man berücksichtigen.

  • Deutsche Glasfaser

    • frank_m
    • 5. August 2023 um 20:09

    Irgendwo wird da sicher ein Schalter umgelegt, aber nicht nur für deinen Anschluss, sondern für viele gleichzeitig.

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