In dem Artikel wird zwar nur der Zugang zu Leerrohren erwähnt, aber es müssen auch L2- und L3-Bitstrom-Zugänge angeboten werden (also genau wie bei der Telekom selbst).
Das hier sind die entsprechenden Regulierungsverfügungen:
- BK3-22-005 (Glasfaser Plus, Leerrohre und L2-Bitstrom)
- BK3-22-015 (Glasfaser Plus, L3-Bitstrom)
- BK3-21-010 (Glasfaser Nordwest*, Leerrohre und L2-Bitstrom)
- BK3-22-014 (Glasfaser Nordwest, L3-Bitstrom)
* hier steht oben Glasfaser Plus, aber das sieht nach einem Fehler aus, denn die sind ja schon von BK2-22-005 abgedeckt, und beim unten verlinkten Konsultationsentwurf und den Stellungnahmen dazu ist auch überall von Glasfaser Nordwest die Rede