kann der Anbieter einem wirklich verbieten den HÜP zu öffnen und einfach ein längeres Patchkabel anzuschließen?
Rein Rechtlich hat HubeBube natürlich recht, der HÜP gehört dem Anbieter und er kann z.b. in seinen AGB untersagen den HÜP zu öffnen.
Im TKG steht aber nicht das du als Endnutzer den HÜP nicht öffnen darfst. Da steht vielmehr das der Anbieter sicher stellen muss das seine Infrastruktur vor dem unbefugten Zugriff gesichert ist. Ausdrücklich werden hier auch technische Maßnahmen erwähnt, das wäre z.b. ein Schloss.
Wenn dein HÜP nun aber kein Schloss hat oder nicht abgeschlossen ist ist der Anbieter IMHO seiner Pflicht nach §165 TKG nicht nachgekommen.
Außerdem stellt sich die Frage wie ein Anbieter dir Nachweisen will das du den HÜP geöffnet hast und zweitens was hätte er davon?
Im Falle einer Störung könnte er dir z.b. die Kosten in Rechnung stellen. Aber wenn doch alles funktioniert kommt doch keiner vorbei und kontrolliert den HÜP.
Gab es keine Rechtsprechung, das alles, was mit dem Haus fest verbunden ist, dem Eigentümer des Hauses gehört?
Nein, die Bauteile die Infrastrukturanbieter in deinem Haus installieren bleiben in der Regel ihr Eigentum. Das wird normalerweise in entsprechenden Nutzungsverträgen festgelegt. Dort werden dann auch bestimmte Beistellungspflichten des Hauseigentümers (z.b. Strom) festgelegt.