Diese Urteile bedeuten aber auch, dass alle Leitungen innerhalb des Hauses bis zum HÜP (meistens im Keller) der WEG gehört und nicht irgendeinem Telefon-/Internetanbieter. Dies bestätigt mir auch meine Vermutung
Aber nur, wenn sie im Rahmen des Baus des Hauses eingebracht wurden.
Bei späteren Projekten insbesondere bei Kommunikationsleitungen kommt die Gestattungserklärung in Verbindung mit dem § 95 BGB zum Tragen. Und ohne Gestattungserklärung baut kein Glasfaser-Unternehmen bei WEG aus. Die Formulare dafür findet man auf allen Anbieterseiten.