BGB / TKG : wem gehört der Bereich NE4 ?

  • Diese Urteile bedeuten aber auch, dass alle Leitungen innerhalb des Hauses bis zum HÜP (meistens im Keller) der WEG gehört und nicht irgendeinem Telefon-/Internetanbieter. Dies bestätigt mir auch meine Vermutung :)

    Aber nur, wenn sie im Rahmen des Baus des Hauses eingebracht wurden.
    Bei späteren Projekten insbesondere bei Kommunikationsleitungen kommt die Gestattungserklärung in Verbindung mit dem § 95 BGB zum Tragen. Und ohne Gestattungserklärung baut kein Glasfaser-Unternehmen bei WEG aus. Die Formulare dafür findet man auf allen Anbieterseiten.

  • Diese Urteile bedeuten aber auch, dass alle Leitungen innerhalb des Hauses bis zum HÜP (meistens im Keller) der WEG gehört und nicht irgendeinem Telefon-/Internetanbieter. Dies bestätigt mir auch meine Vermutung :)

    Nein, das ist in der Gestattungserklärung geregelt. Sie sind erstmal nur in keinem Fall Sondereigentum des Wohnungseigentümers, wie von Wandler behauptet wurde.