Daher sollte eben jeder mindestens seinen Bauvertrag "nach den anerkannten Regeln der Technik" abschließen. Damit werden dann DIN Vorschriften verbindlich da diese eben zu den anerkannten Regeln der Technik gehören. Wer das natürlich alles selber macht und die Regeln nicht beachtet tut es auf eigenes Risiko einschließlich des Verlustes des Versicherungsschutzes
Du erklärst hier tendenziöses falsch.
´Bauvertrag »nach den anerkannten Regeln der Technik« abschließen.
Dies bedeutet in diesem Zusammenhang auf gar keinen Fall, dass Leerrohre gesetzt werden müssen. In der DIN steht "sollen" und nicht "müssen".
Und auch deine 2. Aussage ist tendenziös. Wenn ich etwas mache, ist es immer mein Risiko, aber deshalb erlicht noch lange nicht der Versicherungsschutz.
Welche Regeln soll man denn aus deiner Sicht gegenüber der Gebäudeversicherung falsch machen, wenn ich Netzwerkkabel und Glasfaser Unterputz an Stelle Aufputz verlege.
Durch das Einbringen von Brandlasten wohl kaum, ansonsten solltest du auch kein Sofa, Gardine, Bett, Schallplatte oder Dia/S8-Sammlung in deiner Wohnung haben.