Neuaufbau nach Flut: Kupfernetz wird abgeschaltet

  • In Hessen muss man leider zahlen :( Vom Prinzip her ist es aber nicht viel anders: ich habe vorerst kein Vorteil aus der Erneuerung, vielleicht außer dass die Wahrscheinlichkeit einer katastrophalen Störung erheblich reduziert wurde. Mit Glasfaser kriegt man sogar mehr Leistung.

    Mit dem Vergleich liegst Du falsch, denn für den Erschließungbeitrag gilt:

    § 127 BauGB - Einzelnorm

    § 128 BauGB - Einzelnorm

    Der ist für Straßen, und ähnliches.

    Wenn man ein Anrecht an kostenloses Umstieg von CuDA auf Glasfaser hat, müsste das gleiche für Wasser und Co gelten. Ohne Internet überlebt man deutlich länger als ohne Wasser.

    Instandhaltung von Wasser & Co bezahlst Du aber üblicherweise mit den Wasser & Co-Gebühren. Die dürfen (außer bei der erstmaligen Erschließung) eigentlich nicht über diesen Weg eingetrieben werden.

    Aber die sind manchmal nicht dumm: Dann werden Wasserleitungen gemacht, aber die Wiederherstellung der Straße danach wird als notwendige Reparatur verkleidet und Rechnungen verschickt.

  • Es handelt sich um eine baulich getrennte Garagenanlage, bisher nicht mit Strom versorgt. Da es sich formal um andere Grundstücke handelt, ist eine Versorgung über bestehende Gebäude weder zulässig noch möglich (öffentlicher Weg dazwischen), daher auch der Hinweis wg. dauerhat unbewohnter Gebäude. Als zusätzliche Erschwernis steht auch noch jede Garage auf einem eigenen Grundstück, d.h. man müsste in jedem Fall mit der Zuleitung noch fremde oder Gemeinschaftsgrundstücke queren. Laut Netzbetreiber gibt es nicht einmal eine Stelle, wohin er den Zählerkasten stellen könnte.

    Nun ja, da verstehe ich, dass der Netzbetreiber überfordert ist. War wohl eine denkbar schlechte Konstellation, die ein Notar gebastelt hat, aber er hat mehr verdient.

    Bei uns ein Grundstück mit Teilungserklärung für jede der 16 Garage. Somit ist nur ein Stromanschluss notwendig und auch nur einmal Grundsteuer etc. ggüber Verwaltung.

  • Dann formuliere ich das anders: welchen Betreiber würde die BNetzA im konkreten Gebiet zum Anbieten der Grundversorgung verpflichen?

    Da es dafür festgelegte Regeln gibt, dürfte die Antwort ziemlich eindeutig ausfallen. Man hat halt eine Iteration mehr, das Ergebnis bleibt gleich.

    Das ist per Gesetz geregelt. Es gibt nicht den Grundversorger, sondern derjenige der in einem Gebiet baut, muss automatisch jeden anschließen, der es will. Paragrafen hatte ich schon mal eingefügt. Nur wenn gar keine in dem Gebiet/Region baut, kann die BNetzA jemanden verpflichten.

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  • Da es dafür festgelegte Regeln gibt,

    Kannst Du die mit Quellenangabe nennen?

    Um das zu vermeiden, hat man bis zum Ausbau(!) Starlink verpflichtet, um keine Tatsachen zu schaffen.

    Genau das wäre die Chance gewesen sich den ganzen Ort zu krallen mit dem Argument, die BNetzA wollte ja, das wir die Häuser dort ausbauen. Wenn man es sich aber nicht mit den lokalen (DE) Providern verderben will, dann verpflichtet man lieber einen, auf den man im Zweifelsfall sowieso kaum Einfluß hat.
    Wo keine Versorgung ist, baut man gleich FTTH, weil niemand abschätzen kann, welche Vorgaben die TKMV in den nächsten Jahren macht. Und die Ausgaben fallen sowieso irgendwann an.

  • Kannst Du die mit Quellenangabe nennen?

    Nein, die BNetzA behandelt das wohl geheim. Aber es gibt kein deutsches Amt, wo es für solches keine Regeln gibt. Ist auch zwingend erforderlich, weil man sonst ganz schnell gegen EU-Subventionsrecht verstößt.

    Läuft aber darauf hinaus, dass der verpflichtet wird, der am wenigsten Aufwand damit hat.

    Genau das wäre die Chance gewesen sich den ganzen Ort zu krallen mit dem Argument, die BNetzA wollte ja, das wir die Häuser dort ausbauen. Wenn man es sich aber nicht mit den lokalen (DE) Providern verderben will, dann verpflichtet man lieber einen, auf den man im Zweifelsfall sowieso kaum Einfluß hat.
    Wo keine Versorgung ist, baut man gleich FTTH, weil niemand abschätzen kann, welche Vorgaben die TKMV in den nächsten Jahren macht. Und die Ausgaben fallen sowieso irgendwann an.

    Eben nicht. Die Ausschreibung ist (oder war) am laufen, da kann man das nicht. Das EU-Ausschreibungsrecht ist da ziemlich streng, das Risiko für einen Provider zu groß, dann doch nichts zu bekommen und auf nur 6 Häusern dort sitzenzubleiben. Es war ja ein geförderter Ausbau ausgeschrieben, die Fördergelder will natürlich jeder mitnehmen.

    Leider finde ich den Link dazu nicht mehr.

  • die Fördergelder will natürlich jeder mitnehmen.

    Aber nur, wenn man nicht eigenwirtschaftlich ausbaut. Dann hat man den Fuß in der Tür und alle Neubauten etc. liegen eher beim eigenwirtschaftlichen Ausbauer als beim Wettbewerber.

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