Wenn der neue, kleine Netzbetreiber nicht weiß, wie fremde ONTs geonboardet werden, helfen Gesetze wenig. Zumal bei 99% der Kunden die Aussage des Supports "verbinden Sie den blauen WAN-Port der Fritz!Box per Netzwerkkabel mit dem weißen Kästchen und folgen Sie der Anleitung, dann kommen Sie ins Internet" wohl genüge tut. Ob unzulässig oder nicht, spielt in der Realität während der Startphase dann erst einmal keine Rolle. Erst recht nicht bei Stadtwerken.
AON oder GPON?
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Wenn der neue, kleine Netzbetreiber nicht weiß, wie fremde ONTs geonboardet werden, helfen Gesetze wenig.
In der Regel ist es keine Unwissenheit, sondern Ignoranz. Auch kleine Netzbetreiber brauchen Fachleute, die natürlich wissen wie man ein Glasfasermodem eines anderen Herstellers anbindet. Diese Leute sitzen aber nicht für Dich erreichbar in der Hotline, und genau dort wirst Du in der Regel abgewimmelt. Wenn man sich an "höherer" Stelle (ggf. per Mail an die Geschäftsleitung) beschwert, wird deine Beschwerde von Fachpersonal gelesen und Dir geholfen. Anders wenn Du an ein Unternehmen wie Vodafone gerätst, die es wohl auf einen Prozess ankommen lassen wollen, und den Einsatz von eigenen Modems an deren Glasfaseranschlüssen (nicht mehr bei Kabel, da haben Sie dem Druck nachgegeben) aktiv behindern.
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