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DG: Wann ist Vertragsbeginn bzw. Start der Mindestvertragslaufzeit?

  • Trebo
  • 21. Juni 2023 um 18:15
  • Dermumbo
    Beiträge
    5
    • 29. Juli 2023 um 19:36
    • #21

    Hallo,

    hier steht genau drin ab wann der Vertrag zählt.

    Nämlich nach Auftragsbestätigung und nicht nach Schalttermin


    Glasfaseranschluss - Wann beginnt die Vertragslaufzeit? | Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
    Informationen der Verbraucherzentrale rund um Glasfaserverträge
    www.verbraucherzentrale-rlp.de


    Grüße

  • Trebo
    Reaktionen
    3
    Beiträge
    14
    • 29. Juli 2023 um 22:15
    • #22

    Hallo,

    danke, solch eine Klarstellung habe ich gesucht. Habe also richtig vermutet, dass die Mindestvertragslaufzeit schon mit der Auftragsbestätigung beginnt.

    Auf meinen o.g. Fall bezogen heisst das dann:
    AB im Juni 21, der Vertrag könnte also schon jetzt gekündigt werden, obwohl der Anschluss erst im August 22 geschaltet wurde..
    Im Kundencenter ist der früheste Kündigungstermin mit Juli 24 also falsch angegeben.
    Vielleicht sollte die VZ sich das auch mal anschauen. Ich werde die mal anschreiben.

    Das heisst nicht, dass ich jetzt kündigen will. Aber es hat ein beruhigendes Gefühl, dass ich jederzeit kann.

    VG

    PLZ 65558

  • Schnurz
    Meister
    Reaktionen
    383
    Beiträge
    2.038
    • 29. Juli 2023 um 23:05
    • #23
    Zitat von Trebo

    Hallo,

    danke, solch eine Klarstellung habe ich gesucht. Habe also richtig vermutet, dass die Mindestvertragslaufzeit schon mit der Auftragsbestätigung beginnt.

    Auf meinen o.g. Fall bezogen heisst das dann:
    AB im Juni 21, der Vertrag könnte also schon jetzt gekündigt werden, obwohl der Anschluss erst im August 22 geschaltet wurde..
    Im Kundencenter ist der früheste Kündigungstermin mit Juli 24 also falsch angegeben.
    Vielleicht sollte die VZ sich das auch mal anschauen. Ich werde die mal anschreiben.

    Das heisst nicht, dass ich jetzt kündigen will. Aber es hat ein beruhigendes Gefühl, dass ich jederzeit kann.

    VG

    Alles anzeigen

    Stellt sich trotzdem die Frage, da Du die Angabe im Kundencenter nicht reklamiert hast, ob Du Dich dann ggf. auf eine "vorzeitige" Kündigung stützen kannst.

    Denn auf der Seite der VZ heißt es: "Achten Sie auf den Kündigungszeitpunkt im Bestätigungsschreiben. Weisen Sie den Anbieter bei einem fehlerhaften Datum darauf hin und fordern Sie ihn zur Korrektur auf."

    Wenn Du das nicht getan hast, könnte die möglicherweise auf "Akzeptanz" argumentieren.

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Tags

  • Vertragsbeginn
  • Mindestvertragslaufzeit
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