Deutsche Glasfaser als Mieter / Hausverwaltung / Nutzungsvertrag / Mail mit Link zur Zustimmung

  • Hallo,

    wir haben bis vor Kurzem in einem Einfamilienhaus gelebt und hatten dort auch Glasfaser über die Deutsche Glasfaser Holding, damals lief alles perfekt! Das Haus haben wir mittlerweile verkauft, wohnen nun zur Miete und würden gern weiterhin einen Glasfaser-Anschluss haben. Vertrag abgeschlossen, Glasfaser liegt schon bis zum Bürgersteig - soweit so gut.

    Nun kommt das Problem: Für die Hausbegehung brauche ich die Genehmigung meiner Hausverwaltung, welche die Zustimmung auch gerne geben würde. Normalerweise bekommt meine Hausverwaltung eine Mail mit einem Button "Zustimmung erteilen". Dieser wird angeklickt, die Zustimmung ist erteilt, die Hausbegehung kann mit dem Mieter durchgeführt werden, Glasfaser: Check!

    Dies lief in der Vergangenheit und zuletzt vor drei Wochen immer so - laut meiner Hausverwaltung. Die Deutsche Glasfaser Holding sagt nun, je nach Mitarbeiter...

    1) dass dies Verfahren Ihnen unbekannt sei, es gäbe nur einen Nutzungsvertrag, welchen sie mir zuschicken, welcher durch die Hausverwaltung unterschrieben werden muss.

    2) dass dies Vorgehen erst ab 5 Parteien greift, die alle einen Glasfaser-Anschluss haben wollen.

    Unsere Hausverwaltung sagt aber, sie unterschreiben keine Verträge, da sie keinen Vertrag abschließen, sie erteilen nur die Genehmigung per Button in der E-Mail. Und das, wie gesagt, regelmäßig. Zuletzt vor drei Wochen. Bei Mietshäusern mit 3 Parteien, bei welchem nur eine Partei Glasfaser beantragt hat.

    - Die Hausverwaltung unterschreibt keinen Nutzungsvertrag.

    - Die Deutsche Glasfaser Holding schickt laut eigener Aussage unter 5 Mietparteien keine Zustimmungs-Mail raus

    - Die Hausverwaltung bekommt diese Mails regelmäßig, auch bei < 5 Mietparteien

    Ich habe heute versucht den Vertrag zu kündigen, da ich ja scheinbar keinen Glasfaser-Anschluss bekommen kann, die Antwort kam prompt: "Die Kündigung ist erst nach Aktivierungs des Anschlusses möglich."

    An der Aktivierung bin ich ja auch sehr interessiert, ich weiß nur nicht, wie ich hier weiterkommen soll. Die Mitarbeiter in der Hotline können mir nicht weiterhelfen, hier kennt niemand diese E-Mail und nur eine von 7-8 Mitarbeitern kannte überhaupt den Nutzungsvertrag. Die Mitarbeiter der Fachabteilung verweisen darauf, dass sie nicht telefonisch erreichbar sind und auch keine Rückrufe tätigen, hier kommt nur alle 1-2 Wochen eine Antwort per Mail, die immer gleich lautet.

    Kennt das Problem vielleicht jemand und kann mir helfen? Ich verzweifle langsam ?(

    Viele Grüße

    Spanky

  • Der Hausverwaltung geht es vielleicht um "plausible deniability". Wo keine Unterschrift ist, ist auch kein Vertrag? Der Sinn der Erlaubnis per anklickbarem Button ist aber natürlich der gleiche wie beim Gestattungsvertrag: Die Deutsche Glasfaser kann nicht einfach in fremdem Eigentum werkeln. Der Gestattungsvertrag ist nur eine Genehmigung, kein Auftrag.

    Wenn ich richtig informiert bin, dann braucht man für Veränderungen am Gemeinschaftseigentum die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, aber die darf für einen Internetzugang sehr hoher Leistung seit der TKG-Novelle vom Dezember 2021 Änderung des "Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG)" nicht verweigert werden. Der korrekte Weg wäre dann wohl, auf einer Eigentümerversammlung diese Zustimmung zu beantragen, und mit der Beauftragung durch die Eigentümer sollte die Hausverwaltung den Gestattungsvertrag dann unterzeichnen. Vielleicht geht das auch als Umlaufbeschluss ohne Versammlung. Wie gesagt ist das eigentlich nur eine Formalie.

    Einmal editiert, zuletzt von alfalfa (6. Oktober 2022 um 16:56) aus folgendem Grund: Korrektur

  • Zunächst ist es so, das nur Eigentümer einer Immobilie einen Glasfaseranschluss verlangen kann und nicht der Mieter.

    Wenn der Eigentümer dein Vorhaben unterstützt, dann muss (!) auf der nächsten Eigentümerversammlung dem stattgegeben werden, d.h. es muss ein Beschluss erfolgen. Allerdings trägt der Eigentümer die Kosten in voller Höhe.

    Alles weitere hat @alfalfa schon geschrieben. Allerdings ist ein Umlaufbeschluss erst dann gültig, wenn es keine ablehnende Stimme gibt. Im konkreten Fall kann das klappen, wenn alle Eigentümer wissen, das sie nicht ablehnen dürfen!

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  • Der Hausverwaltung geht es vielleicht um "plausable deniability". Wo keine Unterschrift ist, ist auch kein Vertrag? Der Sinn der Erlaubnis per anklickbarem Button ist aber natürlich der gleiche wie beim Gestattungsvertrag: Die Deutsche Glasfaser kann nicht einfach in fremdem Eigentum werkeln. Der Gestattungsvertrag ist nur eine Genehmigung, kein Auftrag.

    Wenn ich richtig informiert bin, dann braucht man für Veränderungen am Gemeinschaftseigentum die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, aber die darf für einen Internetzugang sehr hoher Leistung seit der TKG-Novelle vom Dezember 2021 nicht verweigert werden. Der korrekte Weg wäre dann wohl, auf einer Eigentümerversammlung diese Zustimmung zu beantragen, und mit der Beauftragung durch die Eigentümer sollte die Hausverwaltung den Gestattungsvertrag dann unterzeichnen. Vielleicht geht das auch als Umlaufbeschluss ohne Versammlung. Wie gesagt ist das eigentlich nur eine Formalie.

    Ich kann ich mir auch vorstellen, dass die Hausverwaltung so denkt. Zustimmen würden sie eben jederzeit, wie sie das immer tun - lediglich den Vertrag unterzeichnen sie nicht, da dieser laut Hausverwaltung einen Vertrag zwischen Hausverwaltung und Deutsche Glasfaser Holding wäre (https://www.deutsche-glasfaser.de/fileadmin/cont…ungsvertrag.pdf). Und das schließt die Hausverwaltung komplett aus.

    Ich verstehe einfach das Problem gar nicht, wieso Glasfaser diese Mail nicht (mehr) schickt, das macht mich ganz verrückt! || Vor allem die unterschiedlichen Aussagen, dass es mal an < 5 Mietparteien liegt und mal an "Diese Mail gab es nie". Unsere Hausverwaltung bekommt bei anderen Häusern diese Mail ja nun scheinbar auch, wenn es sich um < 5 Mietparteien handelt.

    Die Eigentümergemeinschaft ist absolut einverstanden, das wurde auf der letzten Versammlung kundgetan. Im Haus wohnen neben uns "leider" nur drei weitere Parteien, alles Rentner, die kein Glasfaser (zum Teil gar kein Internet) wollen und unser Vermieter, der bei der Telekom ist und dort bleiben will. Wie ich es drehe und wende, niemand hat was gegen den Anschluss, nur hakt es an dieser einen E-Mail. Zum Mäusemelken :|

    Vielleicht hatte diese Situation ja schonmal jemand und weiß, ob man da noch irgendwas tun kann. An diese Unterschrift komme ich nämlich leider auf keinen Fall, obwohl alle mit dem Legen des Anschlusses einverstanden sind :(

  • Im Vertrag steht auch leider:

    Nutzungsvertrag
    (früher: „Grundstückseigentümererklärung“ genannt)

    Es muss also wohl wirklich eine Unterschrift durch den Grundstückseigentümer erfolgen, welcher ja nicht unser Vermieter, sondern die Hausverwaltung ist. Die Wohnungseigentümer können somit zustimmen, soweit der Grundstückseigentümer, also die Hausverwaltung, die Unterschrift nicht leistet, habe ich keine Chance? :(

  • Natürlich kann sich die Hausverwaltung dem Willen der Eigentümer nicht wiedersetzen. Die Gemeinschaft bestellt einen Verwalter, der für diese Geschâftsbeziehungen eingeht. Arbeitet die Verwaltung gegen die Eigentümer kann der Verwaltervertrag gekündigt werden.

    Im Falle des Glasfaseranschluss ist es so: Ein Eigentümer verlangt einen Glasfaseranschluss. Durch "ordnungsmäßige Verwaltung" (=Beschluss auf einer Eigentümerversammlung) wird die Verwaltung zur Unterschrift unter den Nutzungsvertrag ermächtigt.

    Für den Fall, das die Eigentümerversammlung das Verlangen ablehnt, steht der Rechtsweg mit Rechtsbeistand zur Verfügung. Das ist die grundsätzlich missliche Situation, das ein Eigentümer gegen die Gemeinschaft und den Verwalter klagen muss. Dabei ist der Wortlaut im WEG eindeutig:

    WEG, § 20 Bauliche Veränderungen, Abs. 2

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  • @alfalfa: Das mit dem TKG war schon richtig. Die Änderungen der Gesetzgebung für das neue TKG haben Eingang in das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) gefunden und dieses hat sich im aktuellen WEG manifestiert. Ich habe mir damals die Bundestagsdebatten angesehen, das war/ist leider Komödiantenstadl.