Im Vertrag steht auch leider:
Nutzungsvertrag
(früher: „Grundstückseigentümererklärung“ genannt)
Es muss also wohl wirklich eine Unterschrift durch den Grundstückseigentümer erfolgen, welcher ja nicht unser Vermieter, sondern die Hausverwaltung ist. Die Wohnungseigentümer können somit zustimmen, soweit der Grundstückseigentümer, also die Hausverwaltung, die Unterschrift nicht leistet, habe ich keine Chance? ![]()