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Anspruch auf GF-Anschluss in WEG

  • Lucutus
  • 28. September 2022 um 20:46
  • Lucutus
    Beiträge
    6
    • 28. September 2022 um 20:46
    • #1

    Hallo,

    ich bin Eigentümer einer Wohnung in einer WEG mit 48 Parteien (in meinem Hauseingang 8 Parteien). Nach derzeitigem Stand wollen wohl gleich drei Unternehmen (GreenFiber, Lünecom, Telekom) bei entsprechendem Interesse ein Glasfasernetz aufbauen. So weit, so gut.

    Nach § 20 Abs. 2 WEG habe ich ja eigentlich das Recht auf einen GF-Anschluss. Die Verwaltung teilte mir allerdings mit, dass sie ohne einen Beschluss der WEG im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung mir weder die Grundstückseigentümererklärung unterschreibt noch die Inhouseverkabelung genehmigt. Falls keine außerordentliche Versammlung zeitnah stattfinden wird, ist somit eine Beschlussfassung erst frühestens Mitte nächsten Jahres möglich. Dann wird aber sicherlich der Vorvermarktungszeitraum verstrichen sein.

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und evtl. einen Ausweg aus dieser Lage parat?

    Hat jemand eine Formulierungshilfe für den Beschlussantrag der Genehmigung GF-Anschluss?

    Alles in allem sehr unbefriedigend ;( .

    Vielen Dank schon mal,

    Lucutus

  • HubeBube
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    7.407
    • 28. September 2022 um 22:26
    • #2

    Ein Beschluss der WEG ist dafür nicht notwendig. Darüber hinaus erhälst Du hier auch keine Rechtsberatung (das ist jetzt nicht böse gemeint). Suche nach einem Rechtsanwalt und lasse dir von diesem im Rahmen der ersten Rechtsberatung einen Text aufsetzen, der die WEG Verwaltung auf die geänderte Rechtslage seit dem 01.12.2020 hinweist.

    Du musst dir aber im Klaren sein, das Du die Kosten für den Ausbau, respektive Innenausbau tragen musst, siehe WEG § 21 Abs. 1.

  • HubeBube
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    • 28. September 2022 um 23:33
    • #3

    Ich korrigiere: Eine Beschlussfassung ist notwendig, jedoch darf der Antrag nicht abgelehnt werden:

    WEG-Recht: Die Reform des Wohnungseigentumsrechts – Dr. Hantke & Partner

    Für eine außerordentliche Versammlung müssen mindestens 25% der Miteigentümer ihre Zustimmung geben.

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  • Lucutus
    Beiträge
    6
    • 29. September 2022 um 21:56
    • #4

    Und genau ist das Problem ;( !!!

    Findet die nächste Versammlung erst nächstes Jahr statt, ist die Vorvermarktungszeit vorbei, und ich müsste dann auch Kosten für den Hausstich tragen. Zusammen mit den Kosten für Inhouseverkabelung wäre das ein für mich zu teures Vergnügen :cursing:.

    Trotzdem Danke :thumbup:

  • alfalfa
    Gast
    • 29. September 2022 um 23:05
    • #5

    Du musst dann halt mal Werbung machen. Wenn du 25% zusammenbekommst, die auch einen Anschluss wollen, oder es zumindest gerne sehen würden, dass du den Anschluss legen lässt und bezahlst, dann sollte eine außerordentliche Versammlung rechtzeitig möglich sein.

  • Lucutus
    Beiträge
    6
    • 24. Oktober 2022 um 20:50
    • #6

    Hallo,

    wegen einer anstehenden Sanierung wird wohl noch dieses Jahr eine außerordentliche Versammlung stattfinden :thumbup:.
    Hat vielleicht jemand doch noch eine Formulierungshilfe für einen Beschlussantrag zur Genehmigung von Glasfaseranschluss?
    Ich hoffe auf eure Hilfe bzw. Erfahrungen.

    Vielen Dank

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  • Lucutus
    Beiträge
    6
    • 25. Oktober 2022 um 20:04
    • #7

    Hallo nochmal,

    wahrscheinlich nerve ich schon ein bischen ;) ?!
    Aber gibt es denn wirklich niemanden hier, der dieses ganze Prozedere mit Beschlussfassung auf einer Eingentümerversammlung schon erlebt hat? Ich möchte natürlich den Beschlussantrag möglichst so formulieren, dass nicht später irgendjemand spitzfindig dazwischengrätschen kann. Vielleicht kann mir doch noch jemand weiterhelfen.
    Natürlich weiss ich auch, dass das hier keine Rechtsberatung ist. Aber dafür einen RA zu bemühen, ist vielleicht auch ein bischen überdimensioniert.

    By the way, ich finde es übrigens ziemlich merkwürdig, dass mir die beiden potentiellen Glasfaseranbieter in diese Richtung so gar nicht weiterhelfen. Sollte doch eigentlich in ihrem eigenen Interesse sein, einen "vernünftigen" Beschlussantrag zu formulieren. So manch einem Interessenten auch in unserer WEG ist diese Eigeninitiative zu aufwendig. Somit verzichtet man auf mögliche Kunden.

    Und WEG´s in Mehrfamilienhäusern sind sicherlich nicht sehr unüblich ;) .

    Ich hoffe auf eure Hilfe.

    Vielen Dank!!!!

  • alfalfa
    Gast
    • 25. Oktober 2022 um 20:49
    • #8

    Die Situation mit dem Rechtsanspruch ist noch relativ neu und viele Netzbetreiber haben sich in den letzten Jahren vorrangig auf Gebiete mit Einfamilienhäusern und kleineren Objekten gestürzt. Zu der schwierigen Rechtssituation vor der Änderung kam ja auch noch die generelle Komplexität, dass man es in WEG oft mit Eigentümern und Mietern zu tun hat, die oft irgendwie der Meinung sind, darum müsse sich der andere kümmern. Beide sind im Prinzip dafür, aber keiner will's bezahlen. Die Vermarktung in solchen Objekten ist schwierig.

    Vielleicht meldet sich noch jemand, vielleicht bist du der erste. Wir freuen uns auf jeden Fall auf deinen Formulierungsvorschlag, denn du wirst sicher nicht der letzte sein, der so einen Text sucht.

  • HubeBube
    Erleuchteter
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    • 25. Oktober 2022 um 21:06
    • #9

    So schwierig ist das doch nicht:

    Der Eigentümer fordert fristgerecht den Verwalter folgenden Tagesordnungspunkt auf die Liste der TOPs für die nächstmögliche Eigentümerversammlung zu setzen. Z.B. so:

    „Beschluss im Sinne ordnungsgemäßer Verwaltung Glasfaseranschluss Eigentümer xy/Wohnung ef“

    Bergründung: Nach WEG § 20 Abs 2 Satz 1 Punkt 4 verlangt der Eigentümer einen Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität (Glasfaseranschluss). Diesem Verlangen ist im Sinne ordnungsgemäßer Verwaltung stattzugeben. Eigentümer xy trägt gemäß WEG § 21 die Kosten der baulichen Veränderung.

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