Gf-TA Installation durch 1&1 Erfahrungen

  • Ich wollte mich mal erkundigen, ob hier irgendwer schon Erfahrungen gemacht hat mit der Installation der Gf-TA durch 1&1. Es handelt sich hier um eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Der HÜP wurde bereits von der Telekom installiert.
    Ist es richtig, dass 1&1 bei Bestellung eines Glasfasertarifes dann die Wegeführung aus dem Keller bis in die Wohnung übernimmt, was sonst die Telekom erledigt hätte? Falls ja, wird hier erfahrungsgemäß eine gute Arbeit geleistet?
    Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, dass sich ein Techniker zuvor mal die Wegeführung anschaut und mit einem unverbindlich bespricht? Ehrlich gesagt weiß ich nämlich nicht was möglich ist, um das Kabel so unsichtbar wie möglich verlegen zu lassen. Der beste Standort wäre eigentlich der jetzige Standort der TAE-Dose, aber da wird man im Regelfall nicht das neue Kabel durch die alten Rohre durchziehen lassen?

  • Ist es richtig, dass 1&1 bei Bestellung eines Glasfasertarifes dann die Wegeführung aus dem Keller bis in die Wohnung übernimmt, was sonst die Telekom erledigt hätte?

    Nein, das glaube ich nicht. Wenn die Telekom der Netzbetreiber vor Ort ist, dann ist sie auch für die Leitungsführung in die Wohnung verantwortlich, wenn das überhaupt in ihren Verantwortungsbereich fällt. In einem Mehrfamilienhaus kann das auch Sache des Eigentümers bzw. der Eigentümergemeinschaft sein.

  • Die Telekom verlegt in Mehrfamilienhäusern (Stand: 12/2021) bis zu drei Meter nach Wohnungseintritt kostenlos. Bis zu 20 Metern bei vorbereiteten Kabelkanälen.
    Siehe: https://www.telekom.de/hilfe/downloads/glasfaser-technik.pdf

    Habe nun aber auch die Info von 1&1 erhalten, dass wohl die Telekom generell für die Verlegung bis in die Wohnungen verantwortlich ist. Das Thema hat sich damit dann erledigt 😊

    Nein, das glaube ich nicht. Wenn die Telekom der Netzbetreiber vor Ort ist, dann ist sie auch für die Leitungsführung in die Wohnung verantwortlich, wenn das überhaupt in ihren Verantwortungsbereich fällt. In einem Mehrfamilienhaus kann das auch Sache des Eigentümers bzw. der Eigentümergemeinschaft sein.

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