Zu deinem Screenshot 200.* habe ich eine Frage: warum hast Du nicht "Nur DNS-Server zuweisen" ausgewählt?
Beiträge von HubeBube
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Moin Moin, ich habe gestern den Anschluss der Deutschen Glasfaser aktiviert bekommen.
Und auch hier wieder die Frage: Den Vertrag hast Du mit kundeneigenem Router abgeschlossen oder mit Mietrouter?
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Das sieht mir doch eher nach einer DHCP Problematik als nach Problemen des SFP-Modules aus?
Bezüglich des Moduls hat Gruni22 ein Setup hier im Forum gepostet: RE: GPON SFP Deutsche Glasfaser
Und Phino kann sicher etwas zu den DHCP Einstellungen sagen.
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Hast Du an die VLAN-ID 7 gedacht und die Einwahl via PPPoE berücksichtigt? Nur die Serial der Fritze zu übernehmen reicht auch nicht aus. Zumindest DG verlangt zusätzlich die Equipment ID/ME #257. Im Falle einer FRITZ!Box 5530 enthält die Managed Entity den folgenden Stein: F!Box5530
Mir fällt auch gerade noch die DS-Lite/PPPoE Problematik bei der Dream Maschine ein. Bist Du sicher, das VF kein DS-Lite geschaltet hat?
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Welchen schwammigen Gesetzesentwurf meinst Du? Ganz abgesehen davon ist ein Gesetzentwurf gar nicht rechtskräftig, weil er eben ein Entwurf ist und noch von den Gremien verabschiedet werden muss.
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pufferueberlauf Ein wahres Wort gesprochen!
Letztlich geht es ja um das ausschließen von Mitbewerbern auf der eigenen Plattform (HUAWEI, NOKIA, ZTE,...). Konkurrenz belebt zwar das Geschäft, jedoch bedroht diese auch potentiell das eigene. Daher haben die Hardwarehersteller wenig Interesse normkonforme Mitbewerber zu integrieren.
Den GF-Providern hat man nun als Ausrüster Komplettlösungen mit eben diesen Restriktionen verkauft und die Provider bzw. deren Führungskräfte haben nicht bedacht, das in D das TKG die Endgerätewahlfreiheit einfordert. Der Tiger BNetzA ist gegen die Verstöße auch nicht mit Bußgeldern vorgegangen, so dass eine Wild-West-Manier oder "Der Stärkere gewinnt" Mentalität beim GF-Ausbau vorherrscht.
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Bisher hat kein ISP auch nur angedeutet den ONT per TKG 145 als Teil der eigenen Infrastruktur ausweisen zu wollen, daher gilt die Bestaetigung der BNetzA auch nicht fuer diesen Fall. Aber ich erwarte nicht, dass ISPs d aSchlange stehen werden, die wollen die Kontrolle eines Provider-ONTs ohne die Betriebs-Kosten dafuer tragen zu muessen...
Natürlich nicht, deshalb wollten die Provider die Karte der Allgemeinverfügung ziehen, die den passiven Netzanschluss hinter den ONT verschiebt. Auch damit diese nicht nach TKG $145 kostenpflichtig werden. Glücklicherweise hat die BNetzA dieses Ansinnen abgeschmettert.
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Durch zu viele Biegungen des Gf-Kabels, Beschädigung der Faser oder Verschmutzung der Stecker/Buchse Kontaktflächen.
Mit einer OTDR-Messung ist sogar die Fehlerstelle relativ genau zu lokalisieren.
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Wenn ein ISP die TKG 145 bKarte zieht, kann er den passiven Netzabschluss hinter dem ONT verorten... da gibt es IMHO auf Praezedenzfaelle zu, NetCologne hat so etwas meine ich bei FTTB eingesetzt.
Ja, bei FTTB ist der passive Abschluss erst hinter dem InHouse DSLAM verortet. Bei FTTH jedoch, wie bei HFC oder VDSL, ist der passive Netzabschlusspunkt vor dem ONT verortet. Wurde explizit von der BNetzA in diesem Jahr bestätigt.
Jein, die BNetzA hat abgelehnt eine Sonderregel fuer ONTs einzufuehren,
Eben und fixiert damit die bestehende Regelung (Providernetz endet am passiven Netzanschluss) explizit auch für FTTH. Hätten die Gf-Anbieter Mikro-DSLAMs anstatt ONTs montiert, dann wäre die Entscheidung der BNetzA sicher anders ausgefallen. Allerdings, da sind wir einer Meinung, hätte der Provider die Stromkosten hierfür tragen müssen.
Da stimme ich Dir zu, mittel- bis langfristig ist es auch fuer ISPs besser sich nicht an einen einzelnen Ausruester zu ketten...
Nokia hat(te) tatsächlich so ein ONT-herstellerunabhängiges System im Portfolio. Ob es das noch gibt, kann ich nicht sagen.
Nachtrag: hier der Link dazu Automatisiertes und vereinfachtes GPON Onboaring
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Da der Netzanschluss ein passiver ist, stellt sich die Frage nach TKG §145 gar nicht. Jeder Gf-Anbieter, der ein kundeneigenes Endgerät, das den EU-Normen entspricht, dem privaten Endkunden verwehrt, handelt widerrechtlich. Das Begehren nach einer Festlegung des Netzabschlusspunktes nach dem ONT hat die BNetzA gut begründet abgelehnt.
Insofern bleibt bei zickigen Providern nur der Beschwerdeweg übrig. Da die BNetzA auch keine Bußgelder erhebt, obwohl sie das als zuständige Kontrollbehörde könnte, ist der Beschwerdeweg langwierig.
Der Pragmatiker findet daher andere technische Lösungen.
Telekom und Deutsche Glasfaser in Ansätzen sind da eher kundenfreundlich, wobei bei letzterer die Qualität des Kundenservices unterirdisch ist. Es ist jedoch nur eine Frage der Zeit, bis sich in dieser Beziehung etwas ändert.
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maik6849 yep, das passt. Minimal 8 Gbps. Wesentlich mehr als das Minimum ist auch nicht drin. Normalerweise zur Verfügung stehend 9 Mbps ist sehr wohlwollende und aufgerundet gerechnet...
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Ich hatte bereits in einem anderen Thread (RE: Kooperation Deutsche Glasfaser und 1&1) nach dem Entlassungsgerücht gefragt. Jetzt ist es offiziell. Nach aktuellem Kenntnisstand sollen 10 bis 15 % des Personals entlassen werden.
Es wird sich sicher bald herausstellen, welche Bereiche besonders betroffen sind.
Hier zu dem Bericht: https://www.golem.de/news/ausbau-ve…510-201209.html
Es bleibt zu wünschen, dass dieser Einschnitt zu mehr operativer Exzellenz führt. Wenn mich jemand dazu fragen würde, nun ja. Es gibt da ein Sprichwort: Was das Hänschen nicht lernt, das lernt der Hans nimmermehr.
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Gibt es direkt ein 10G AON Modul von AVM ?
Nein.
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Diese Angaben findest Du auch mit der Forensuche direkt hier im Forum.
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Oder natürlich eine 55x0er plus AVM XGS-PON Modul oder 5690 XGS (https://fritz.com/products/fritz-box-5690-xgs-20003105) Fritze. Das wird an dem erwähnten symmetrischen 2500 Mbps XGS-PON Anschluss funktionieren.
Die FRITZ!Box 5690 XGS sieht für mich so aus, als ob sie einen LC/APC [grün] Anschluss besitzt.
Das FRITZ!SFP XGS-PON Modul hat einen SC/UPC [blau] Anschluss.
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Ja, die Meldung kommt immer mal wieder. Jedoch ist die Anzahl geringer geworden.
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Ich bin wahrlich kein Freund von Doppelpostings, im Thread "1und1 Glasfaser an Anschluss von Glasfaser Nordwest" ist Folgendes ebenfalls vorhanden. Eine Verlinkung halte ich hier jedoch ausnahmsweise für nicht angemessen und bitte schon mal vorsorglich um Verzeihung.
Ich habe eine Info bezüglich der Buchung eines 1&1 Tarifes über die Infrasruktur von Deutsche Glasfaser: 1&1 verlangt die Bekanntmachung der Glasfaser-ID während der Bestellung. Diese Glasfaser-ID/Home-ID gibt es in der Infrastruktur der Deutschen Telekom und besteht dort aus einer siebenstellige Zeichenfolge aus Buchstaben und Zahlen. Diese ID befindet sich auf dem Gf-TA/Glasfaser-Dose der Telekom.
Na, wird die Problematik klar? DG hat in den Anfangsjahren kein Gf-TA verwendet (obwohl seit 2016 der passive Netzabschluss gesetzlich vorgeschrieben ist). Zusätzlich kennt DG die Begrifflichkeiten Glasfaser-ID/Home-ID gar nicht.
Das Analogon in der Infrastruktur von Deutsche Glasfaser ist die Anschlusskennung/WE-ID. Diese entspricht folgendem Muster: <PLZ>-<3-Stellen Großbuchstaben>-<Hausnummer>--<weitere Angaben wie Hausnummerzusätze und Anschlussnummer in der Immobilie>. Nur bei ganz neuen Anschlüssen gibt es ein Label mit der Anschlusskennung/WE-ID auf dem Gf-TA. Für alle ohne Label: schaut im DG-Portal und/oder eurer Rechnung nach. Dort findet ihr die benötigte ID.
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Ich will den Teufel ja nicht an die Wand malen, gerade bei vielen ggf. minderjährigen, männlichen Zockern im Haushalt, besteht die Gefahr von irregulären Softwareinstallationen aus dubiosen Quellen, um Beschränkungen zu umgehen. So einen Mitbewohner hatte ich ebenfalls mal im Haushalt...
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Ich habe eine Info bezüglich der Buchung eines 1&1 Tarifes über die Infrasruktur von Deutsche Glasfaser: 1&1 verlangt die Bekanntmachung der Glasfaser-ID während der Bestellung. Diese Glasfaser-ID/Home-ID gibt es in der Infrastruktur der Deutschen Telekom und besteht dort aus einer siebenstellige Zeichenfolge aus Buchstaben und Zahlen. Diese ID befindet sich auf dem Gf-TA/Glasfaser-Dose der Telekom.
Na, wird die Problematik klar? DG hat in den Anfangsjahren kein Gf-TA verwendet (obwohl seit 2016 der passive Netzabschluss gesetzlich vorgeschrieben ist). Zusätzlich kennt DG die Begrifflichkeiten Glasfaser-ID/Home-ID gar nicht.
Das Analogon in der Infrastruktur von Deutsche Glasfaser ist die Anschlusskennung/WE-ID. Diese entspricht folgendem Muster: <PLZ>-<3-Stellen Großbuchstaben>-<Hausnummer>--<weitere Angaben wie Hausnummerzusätze und Anschlussnummer in der Immobilie>. Nur bei ganz neuen Anschlüssen gibt es ein Label mit der Anschlusskennung/WE-ID auf dem Gf-TA. Für alle ohne Label: schaut im DG-Portal und/oder eurer Rechnung nach. Dort findet ihr die benötigte ID.
Nachtrag: Oops, falscher Thread. Sofern es nicht stört, lasse ich dieses Posting hier stehen, falls mal jemand darüber stolpert.
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Das liegt doch auf der Hand: VF hat langfristige Verträge mit den großen Konzernen der Wohnungswirtschaft über Kabel-TV/Kabel-Internet abgeschlossen und tritt sowohl als NE3-, NE4-Betreiber und Contentprovider auf.
Ein meiner Meinung nach berechtigter Schlag ins Gesicht war der Wegfall des Nebenkostenprivilegs Ende 2021. Jetzt soll auch eine Novellierung des TKG/WEG stattfinden, das womöglich dem Mieter das Anrecht auf einen FTTH-Anschluss zuspricht. Das die Wohnungswirtschaft dagegen protestiert ist klar: die Verträge mit den HFC-Anbieter beginnen zu wackeln und die bemitleidenswerten Immobilienmanager müssen sich nun mit Baumaßnahmen auseinandersetzen, wie unangenehm ist das denn... Natürlich stoßen auch VF und Konsorten in das gleiche Horn: die Melkkuh droht auf anderen Weiden zu grasen.