Deshalb das Experiment mit dem An- bzw. Abschalten der Anbieterdienste und der Verwendung eines eigenen Profiles.
Beiträge von HubeBube
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Dann ist das Verlegen des Wellrohres auch lediglich ein theoretisches Gedankenspiel.
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Für die 5590 benötigst Du noch das XGS-PON SFP+ (mit Plus) Modul von AVM. Das kostet direkt bei AVM/FRITZ! bestellt knapp 75€. Mir ist nicht bekannt, dass in D eine 5590 mit XGS-PON Modul direkt erhältlich ist. In der Schweiz jedoch, falls Du dorthin Beziehungen hast, könnte dies ggf. eine kostengünstigere Möglichkeit sein.
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Der Reiter ist ja auch nur da, wenn der Anbieter TR-069/TR-369 unterstützt!
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Meiner Erfahrung nach gehen die Inhaus-Ausbau Subunternehmer sehr selten durch Schächte. Es sei denn es liegt dort bereits ein Leerrohr exklusiv zum Einziehen der Faser(n) bereit.
Hast Du einen Zugang zu dem Schacht in deiner Wohnung? Falls ja, ist es möglich ein 25 mm Wellrohr dort hinein zu legen?
Am besten Kann man das mit den Fieberglaseinzugshilfen Testen, jedoch nicht die Nylonschnüre, sondern die aus Fiberglas, z.B. so etwas: https://bit.ly/44bR15C [Anzeige]
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Ist der Reiter einmal deaktiviert, kommt er nur bei einem Rücksetzen auf Werkseinstellungen zurück.
Wird das Providerprofil in der Fritze verwendet, mag es sein, dass dort bei dem 1&1 Profil TR069 Unterstützung hinterlegt ist und deshalb der Reiter nicht unsichtbar bei Deaktivierung der Unterstützung der Anbieter-Dienste wird.
Prüfen kann man das nur, wenn ein 1&1 Kunde die Fritze auf Werkseinstellungen setzt und nicht das Anbieterprofil verwendet, den Namen frei lässt und dann TR069 deaktiviert. Nach einem Neustart der FB sollte der Reiter auch nicht mehr wiederkommen.
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Da das Nebenkostenprivileg, das es Vermietern erlaubte Kosten für Kabelfernsehen als Nebenkosten anzurechnen, ersatzlos gestrichen wurde, stelle ich mir dein Fall für Juristen sehr interessant vor. Dies wäre allerdings auch das konfrontative Vorgehen, welches dich eher nicht zum Ziel führt, sondern einen Keil in die Beziehung zu deinem Vermieter treibt.
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Wenn das ein Genexis Fibertwist ist, dann gibt es dafür einen anderen Aufsatz, der nur eine Buchse für den Anschluss eines Endgerätes via Glasfaserkabel enthält.
Grundsätzlich ist es dem Provider nach TKG verboten, dich zur Nutzung seines ONT zu zwingen.
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Willkommen im Forum!
Die leider für dich unbefriedigende Antwort ist: nur Eigentümer in einem MFH haben ein Anrecht auf einen Glasfaseranschluss.
Best Practice ist: überzeuge deinen Vermieter von den Vorzügen eines Glasfaseranschlusses. Es sollte dem ausbauenden Unternehmen ausreichen, wenn der Eigentümer/Vermieter dir schriftlich bestätigt, dass Du der Ansprechpartner für den Ausbau bist und für etwaig entstehende Ausbaukosten aufkommst. In der Regel ist jedoch der Ausbau kostenlos. In einem MFH muss jedoch die Faser in die Wohnung. Der Inhaus-Glasfaserausbau wird von vielen Anbietern mittlerweile auch kostenlos vorgenommen. Informiere dich beim Anbieter und sprich dich bei jedem Schritt mit dem Vermieter ab, das Rate ich dir.
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Willkommen im Forum!
Was ist A-Pon?
Das bundesdeutsche Telekommunikationsgesetz (TKG) ist da eindeutig:
Zitat§ 73 - Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen
Absatz 3
Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze und die Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz nicht verweigern...
Sie können dem Endnutzer Telekommunikationsendeinrichtungen überlassen, dürfen aber deren Anschluss und Nutzung nicht zwingend vorschreiben.
Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Endnutzer in Textform unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.
Der passive Netzabschluss (benötigt keinen Strom) Punkt ist der HÜP bzw. Gf-TA/Glasfaser-Dose. Also die technische Einrichtung, in die Du dein Glasfaserkabel einsteckst. Der ONT benötigt Strom, ist daher kein Netzabschluss im Sinne des TKG sondern bereits eine Telekommunikationsendeinrichtungen zu deren Nutzung dich der Anbieter nicht zwingen darf!
Falls man dich mit dem Begriff Routerfreih* verwirren will: diese Begrifflichkeit gibt es im TKG nicht. Dort wird stets von Endgeräten oder Endgerätewahlfreiheit gesprochen. Das Endgerät ist das erste stromverbrauchende Device nach dem passiven (=stromlosen) Netzabschlusspunkt.
Und nun mal Klartext, ich bin kein Netcom BW Kunde. Evtl. ist dein Vorhaben ja ganz einfach, ohne die Gesetzeskeule zu schwingen, durchführbar. Evtl. kannst Du ja ein Verlängerungskabel zum HÜP für den Test durch die Installationstechniker legen.
Dein eigenen Glasfaser-Router oder auch kundeneigenen ONT muss Netcom BW provisionieren.
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auch dir ein danke für deine antwort. wenn ich durch die suchfunktion fündig geworden wäre hätte ich die frage nicht gestellt.
Nun ja, unqualifizierten Suchen (das ist nicht persönlich gemeint!) ist meistens nicht hilfreich. Man muss wissen, was man will. Da hilft auch keine KI, sondern nur NI: https://www.glasfaserforum.de/search/?q=GPON…C&threadID=3000
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nun würde ich gerne auf eine Fritzbox verzichten und direkt mit einem SFP Modul in meine "UDM Pro".
Frage doch noch einmal nach, welches Modul für deinen Anschluss mit einer FRITZ!Box 5530 benötigt wird.
Ich würde jetzt behaupten es wird das GPON-Modul benötigt, da bei den Angaben üblicherweise von den AVM/FRITZ! Seiten abgeschrieben wird und AON ist dort mit einem Bereich angegeben:
ZitatWellenlänge: TX 1310 nm, RX 1480 bis 1580 nm
Das Forum ist voll von Ubiquiti und GPON Anfragen und Antworten. Benutze die Forumsuche und du wirst fündig werden.
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Eingeschränkt dahin gehend, dass Du nicht alle Einstellungen bezüglich des Internetaccess ändern kannst.
Dennoch: lieber einen Router (gerade zur Zeit vor dem Black Friday) kaufen als einen vom Provider mieten. Benötigst Du im Falle des DG Mietrouters nicht die Komfortfunktionalität bei der Telefonie oder hast technisch zwei linke Hände, dann ist der Mietrouter nur teuer und sonst nichts.
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Der regelmäßige Verbindungsneuaufbau (2x täglich) durch die DG reicht dafür nicht aus.
Einen Verbindungsaufbau bei DG habe ich nur einmal in der Woche, nämlich dann, wenn ich die FB für 5 Minuten stromlos mache. Meinst Du tatsächlich Neuaufbau oder eher die Verlängerung des DHCP-Leases (letzteres hat gar nichts mit einem Neuaufbau der Verbindung zu tun)?
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Auf der anderen Seite zwingt die Telekom ja niemand zum Gf-Ausbau, sondern sie macht das aus eigenen Stücken, um auch etwas vom Kuchen abzubekommen. Die (teils rhetorische) Frage muss man sich stellen: warum agiert hier die Telekom anders als alle Mitbewerber?
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Ja, das ist leider ein Eindruck, der sich manifestiert hat. Deshalb bringt da nur Beharrlichkeit eine Besserung.
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Interessant ist aber zu lesen, das die Take Up Rate bei Glasfaseranschlüssen der Telekom um 2 Prozentpunkte angestiegen ist: von 14 auf 16%...
Die Mitbewerber liegen bei dem Doppelten des höheren Wertes.
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Hast Du eine Beschwerde wegen einer Störung eingereicht? Eine nicht funktionierende IPv6-Adresse, die in den AGB als Vertragsgrundlage (Dual Stack) aufgeführt ist, ist ein Grund, den die BNetzA nicht ablehnen kann.
Trete ich lediglich mit der Aussage DG liefert mir keine IPv6 auf, dann wäre die Reaktion der BNetzA nachvollziehbar.
Dennoch, wenn viele Beschwerden bezüglich Deutsche Glasfaser und IPv6 eingereicht werden, dann werden irgendwann auch die tiefschlafendsten Hunde wach. Getreu dem Motto: Stetes Wasser höhlt den Stein.
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Dann hat wohl der Eigentümer eurer Immobilie die GEE unterschrieben, andernfalls wäre der Anschluss nicht hergestellt worden.
Wichtig für dich zu wissen: In MFH terminiert die Glasfaser in der einzelnen Wohnung und nicht in einem gemeinsam genutzten und zugänglichen Kellerraum (HWR). Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn an jedem ONT ein separater Stromzähler angebracht und der ONT nur dem einzelnen Teilnehmer/Mieter zugänglich ist.
Da wird sich wohl dein Vermieter/Eigentümer mit dem Gedanken anfreunden Kabelkanäle im Treppenhaus verlegen zu lassen und dass Deckendurchbrüche gebohrt werden müssen. Wir reden hier jedoch von 15x15 mm Kabelkanläen und 20 mm Bohrungen. Jedoch ist die Erfahrung, dass sich der Immobilienbesitzer/Eigentümer gegen solche Ausbauarbeiten ausspricht, auch wenn der Ausbau kostenlos durch den Anbieter durchgeführt wird. Eigentümergemeinschaften sind da häufig entspannter: was nichts kostet, darf gerne gemacht werden.