Lass' mich gerade in allgemeiner Form weiter ausführen: das Telefonkabel darfst Du nicht entfernen. Du bist zwar der Besitzer, das Nutzungsrecht liegt exklusiv beim Netzbetreiber. Manipulation am TK-Netz ist sogar eine Straftat (StGB §317).
Was bei Telefonkabel gilt, hat auch bei Gf seine Anwendung. Das öffentliche Netz endet am passiven Netzabschlusspunkt. Im Falle des Telefonkabels ist dies die TAE-Dose. Ab dieser darfst Du im gesetzlichen Rahmen frei agieren. Bei Gf ist das der Gf-TA/Glasfaser-Dose, die in den Räumlichkeiten des Teilnehmers verortet ist.
Der Netzabschluss im zentralen Kellerraum, wie es vor einigen Jahren üblich war, wird heute in MFH nicht mehr vorgenommen. Aus Datenschutzgründen ist dieser Ort bedenklich und so sieht es das Telekommmunikationsgesetz auch nicht vor.
Das Glasfaserkabel vom zentralen HÜP/APL bis in die einzelnen Räumlichkeiten hat einen Durchmesser von ca 3 mm. Das sollte durch Leerrohre oder Kabelkanäle problemlos eingezogen werden können, sofern großzügige Biegeradien (Faustregeln: das 10-fache des Kabeldurchmessers als Minimum) und keine rechten Winkel vorhanden sind. Der notwendige Stecker am Kabelende wird durch das Verlegeunternehmen mittels Fusionsspleißung an die Glasfaser aufgeschmolzen. Ist ganz interessant diesen Vorgang mit anschließender Verbindungsprüfung zu beobachten.
Im Telekom Shop hast Du selten Techniker sitzen, sondern meistens Verkäufer. Da bekommst Du auf technische Fragen bezüglich der Ausführung in der Räumlichkeit wenig belastbare Aussagen. Wende dich da lieber an die Bauhotline der Telekom.