belegdol: ich bin mir nicht sicher, hattest Du bereits ein Foto des HÜPs von Deutsche Giganetz mit uns geteilt? Oder ist die bekannt welche Buchse dort verbaut ist (LC oder SC mit den möglichen Schliffen APC [grün] oder PC/UPC [blau])?
Grundsätzlich ist es so, das Deutsche Giganetz die Verwendung ihres ONTs nicht erzwingen darf. Dies ist so im TKG bestimmt. Zumindest in den ersten Monaten, bis der Anschluss stabil funktioniert, empfehle (nicht nur) ich diesen auch zu nutzen.
Das Netz der Deutschen Giganetz endet am passiven Abschluss (auch das ist im TKG bestimmt). Das kann entweder der HÜP sein, wenn die Buchsen für den Anschluss eines Gf-Kabels frei zugänglich sind oder eine Gf-TA Dose.
Leider ist mir auch bekannt, das Deutsche Giganetz es mit dem TKG nicht so genau nimmt, ebenso wie Vodafone, und dem Kunden unter der Begrifflichkeit Routerfreiheit (diese gibt es im TKG nicht) einen ONT aufzwingt, weil danach ein Router frei gewählt werden kann. Das TKG spricht hingegen von der freien Wahl des Endgerätes und dies ist das erste aktive, mit Strom versorgte Gerät nach dem passiven (benötigt keine Stromversorgung) Abschlusspunkt. Die BNetzA sieht das übrigens ebenfalls so (für diese gilt der normative Charakter des TKG natürlich auch). Manchmal wird behauptet die BNetzA prüfe noch, ob der ONT der Abschlusspunkt sei. Diese Aussage ist jedoch nicht korrekt, die Prüfung ist längst abgeschlossen. Aus gutem Grund hat die Verbraucherzentrale RLP bereits Provider abgemahnt, die dem Kunden zu einem Provider-ONT zwingen.
Ich gehe davon aus, das von dem Installationsteam lediglich fliegende Verkabelung bemängelt wird. So lange die Dämpfungswerte in Ordnung sind, wird sicherlich die Montage des ONTs an dem vorbereiteten Wunschort erfolgen.